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Geschwindigkeitübertretung wegen Bedrängnis


seb123

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die Frage ist doch wer wurde überhaupt gemessen? Es wurden beide rausgewunken und belangt obwohl nur einer gemessen werden kann!

Würde ich per se nicht sagen. Nahezu jede GÜ-Technik kann mit Anhaltekommando verbunden werden, ist also nicht unbedingt gesagt, dass es mit dem Handlaser gemacht wurde, wo das Messen von zwei Hinterherfahrenden schwieriger ist. Mit einem Radargerät, Lichtschranke etc. überhaupt gar kein Problem.

Vielleicht klärt uns der Threadstarter ja mal auf, welche Technik eingesetzt wurde.

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Geschrieben

die aussage "ich wurde vom Hintermann gedrängelt und bin daher zu schnell gefahren" kann auch zum Bumerang werden!

Man stelle sich nuneinmal das Gerichtsverfahren vor und der Richter stellt die Frage:

Wie sie lassen sich von einem anderen Verkehrsteilnehmer so weit beeinflussen, dass sie 35 zu shnell fahren? Sind sie überhaupt geeignet ein Fahrzeug zu führen?

Ich weiss, das ist normal, und wir lassen uns alle ganz gerne mal nötigen schnell zu fahren - aber der richter wird vielleicht gerade daher eine nachschulung anordnen!

Geschrieben

Kommt darauf an, wie der Hintermann "angeflogen" kommt.

Zwar komplett anderer Geschwindigkeitsbereich; aber ich habe vor einigen Tagen einen in HH gesehen,

der per "GAAAAS" (aus dem Stand) noch einem Auffahrunfall ausweichen konnte - und dabei von einer

Rote-Ampel-Blitze erwischt wurde.

Je nach Auto ist man von 60 auf 85 doch recht schnell? O:-)

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