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Parken vor Einfahrten


budgie

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe folgende Frage:

Gibt es eine Regelung die vorschreibt in welchem Abstand man vor Einfahrten parken darf?

Also angenommen X hat eine Einfahrt am Rande seines Grundstücks, unmittelbar daneben grenzt ein anderes Grundstück von Y. Darf Y dann unmittelbar an der Grenze zum Grundstück von X bzw. unmittelbar an der Einfahrt parken?

Bitte keine Vermutungen äußern!

Danke

ciao

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Geschrieben

StVO -->

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php3

§ 12, Abs.3, Nr.3:

Das Parken ist unzulässig

...

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

...

Wird leider nichts ausdrücklich zu Abständen gesagt, bedarf somit der Auslegung :???: . Der Grundstückseigentümer muss demnach wohl noch uneingeschränkte Zufahtrsmöglichkeit zu seinem Grundstück haben, d.h. wohl dass die Einfahrt nicht zugeparkt werden darf, in engen Strassen (s.o.) somit auch niht die Gegenseite der Ein-/Ausfahrt.

Weiss nicht ob es dazu noch lex specialis gibt, die komplette StVO gibts zB hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.html

Hoffe Dir ist damit etwas geholfen. Ärger mit dem Nachbarn :D !?

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