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Eintragung "löschen" nur mit TÜV-Gutachten?


Muhviehstar

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Ich war gerade beim Straßenverkehrsamt und wollte eine Eintragung vornehmen lassen. Es handelte sich dabei um eine neue Reifengröße. Der TÜV Prüfer hat in seinem Gutachten alle nun möglichen Reifengrößen aufgeführt und meinte zu mir: "Sie können die alte Eintragung dann streichen lassen, da ich die alten Reifengrößen übernommen habe."

Die Beamtin wollte diese Aussage bei der Eintragung jedoch schriftlich. Ich bin nach einigem Geplänkel dann einfach wieder heim gefahren und möchte mich nun erst einmal über die Gesetzeslage informieren. Wenn ich eine Eintragung aus meinem Schein entfernen will, brauche ich dazu ein "Gutachten"??? Und wo finde ich die Stelle im Gesetz, bzw. welche Grundlage gibt es dafür?

(Klar könnte ich die alte Eintragung stehen lassen, sie widerspricht sich auch nicht mit der neuen, ich mag es aber gerne sauber und ordentlich)

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Gast Peter_Pan_

Die Sachbearbeiter auf der KFZ-Zulassungsstelle haben erst mal keine Ahnung von dem, was sie an technischen Informationen in die Zulassungspapiere eintragen.

Das sind Verwaltungsfachangestellte und keine KFZ-Fachleute

Den technischen Sachverstand steuert der Sachverständige bei.

Sein Gutachten bildet quasi die Arbeitsanweisung für den Sachbearbeiter.

Genau so verhält es sich auch mit Austragungen.

Der Sachverständige informiert mit seinem Gutachten, was ausgetragen werden soll.

Der Sachbearbeiter wird sich keine Gedanken über die Auswirkung der Ein- und/oder Austragungen machen.

Da den Sachbearbeitern strenge Grenzen und Rahmen in ihrem Handeln gesetzt sind, und bei Nichtbeachtung oder Kompetenzüberschreitungen Disziplinarmaßnahmen zu erwarten sind,

werden sie sich hüten, eigenmächtig zu handeln und den eigenen Kopf dafür hin zu halten.

Beim geringsten Zweifel wird man also eine Austragung ohne Gutachten ablehnen.

Ohne Dienstanweisung (Gutachten) läuft da heute meistens gar nichts mehr.

Grüße

Wolfgang

Ich kann mir keinen Vorteil denken, den ich hätte, wenn ich eine Eintragung löschen lassen würde. Warum also nicht?! Löschen müsste mMn. immer funktionieren (außer bei Einschränkungen - "keine Schneekette" o.ä.).

Gast Peter_Pan_

Woher soll der Sachbearbeiter wissen, welche Auswirkung das Weglassen oder verändern bestimmter Komponenten auf das Fahrzeug und dessen Sicherheit hat?

Es ist nicht das Tätigkeitsmerkmal der Sachbearbeiter. Sie führen Anweisungen aus; sie hinterfragen sie nicht. Punkt.

Die von Dir oder mir angestellten Überlegungen können sich die Sachbearbeiter auch schon auf Grund ihrer wenigen Zeit gar nicht machen.

Die sind fit im Beamtendreikampf (falten, lochen, heften) und sonst nichts.

Grüße

Wolfgang

zum Thema "Austragung":

Ist die ehemalige Eintragung irgendwie nachvollziehbar? Kann man z.B. eingetragenes "Chiptuning per Zusatzsteuergerät" vor einem Verkauf des Fahrzeugs wieder austragen lassen und der neue Besitzer weiß gar nichts von einem ehemaligen Tuning-Fahrzeug? Muss der Verkäufer auf das ehemalige Tuning hinweisen? Wo fängt eine Hinweispflicht an (war chipgetunt) und wo hört sie auf (waren mal andere Alus drauf)?

  • 9 Monate später...

So schauts das aus.

Man geht zum TÜV, lässt sich die sachen austragen, bezahlt dort ca 40 Euro und danach fährt man zur Zulassung und lässt es dort austragen vom Schein und Brief, kostet 11,50 Euro.

Ist in der Austragung noch eine ergänzug oder ein Neuer eintrag wird das in einem zug mitgemacht, muss aber auch alles auf dem Blatt vom TÜV stehen.

Alles andere was man machen will geht nicht, ohne TÜV bestätigung geht eben garnix in D.

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Gast
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