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Blitzer ohne Tempolimit-Hinweis


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Servus,

mich hats auch erwischt: 40km/h-Tempolimit auf dem Mittleren Ring (B2R) in München, 32km/h zu schnell, 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot. So jedenfalls laut Anhörungsbogen.

Nun zu den Umständen:

Ich bin nachts aus einer 30er-Wohnstrasse auf den Ring eingebogen, dort ist normalerweise 60km/h. Ich war im S6 V10 eines Freundes unterwegs und habe ordentlich auf ca. Tacho 80 beschleunigt, als ich aus einem geparkten VW geblitzt wurde. Ca 50m nach dem Blitzer habe ich ein Tempo-40-Schild bemerkt, mir nichts Böses gedacht und ein Bußgeld wegen 10-20km/h Überschreitung erwartet.

Nun galt aber schon vor meinem Einbiegen auf den Ring das Tempolimit von 40km/h, was ich nicht wissen konnte, da zwischen meinem Einbiegen und dem Blitzer kein Tempolimit-Schild stand.

Ich habe mal die Verkehrssituation tagsüber fotografiert (Anhang) und festgestellt, dass beim Einbiegen gelbe Baustellen-Fahrbahnmarkierungen angebracht waren. Dies ist mir nachts bei nasser Fahrbahn und dem Schnee-Matsch-Schmutz auf der Strasse nicht aufgefallen.

Wie ist hier die Rechtslage, ich werde wohl meine Verkehrsrechtsschutz in Anspruch nehmen, aber habe ich evtl Aussicht auf Erfolg?

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Habe mal einen ähnlichen Fall im TV verfolgt:

Bei einer Kreuzung auf der Landstraße abgebogen, mit über 80 km/h geblitzt worden, obwohl das erste 80er Schild nach der Kreuzung erst hinter dem Blitzer gekommen wäre (vor der Kreuzung war auch eines, welches man aber nicht sieht, wenn man von der anderen Straße kommt). Der Fahrer musste lediglich beweisen, dass er auf der Strecke zwischen Kreuzung und Blitzer auf die angegebene Geschwindigkeit beschleunigen konnte und bekam recht bzw, wurde nur die Geschwindigkeit über 100 km/h (bei dir die 10-20 km/h differenz zu den 60 km/h) bestraft.

Hoffe das hilft dir schonmal weiter, lass hören wie es ausgeht.

Hi,

interessante Geschichte und schön mit Fotos dokumentiert.

Die Fotos bitte gut aufbewahren, die können dir eventuell noch nützlich sein.

Im Moment erstmal noch nix machen. Du bist ja noch im Anhörungsverfahren.

Es gibt genügend Fälle, in denen kein Bußgeldbescheid mehr gekommen ist. Das kann wegen Verjährung, unbrauchbarem Foto oder selbst eingesehenen Fehler der Verwaltung passieren.

Im übrigen übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten erst ab Zustellung des Bußgeldbescheides, kann der Anwalt aber vorher noch mal klären.

Wenn du dann einen Bußgeldbescheid bekommen solltest, unbedingt fristgerecht Einspruch einlegen !!

Nach den Fotos hast du gute Chancen aus der Nummer mit nem blauen Auge rauszukommen.

Nach meiner Meinung ist das ein Verwarnungsgeld von 25 Euro wegen Überschreitung von 12 km/h. Du bist mit 72 km/h geblitzt worden und dachtest, dort ist 60 km/h. Du kannst in dem Zusammenhang leider nicht angeben, dass du von 100 km/h zulässiger Geschwindigkeit ausgegangen bist, denn die Meßstelle ist ganz klar innerorts. Das glaubt dir also kein Richter.

Die von dir angesprochene Fahrbahnmarkierung ist unerheblich. Denn selbst wenn sie erkennbar gewesen wäre, wüßtest du damit immer noch nicht, wie die Geschwindigkeit wegen der Baustelle konkret reduziert wurde.

Kein Schild, kein Vorwurf.

Good luck !

Gruß

Christoph

Müsstest du dann aber nicht theoretisch von 50 km/h innerorts ausgehen? Ist klar, dass Ortskundige wissen, dass auf dem Ring meistens 60 sind, aber funktioniert das?

Na dann isser eben ortskundig ;-)

Er kannte die Stelle VOR der Einrichtung der Baustelle und ist danach längere Zeit nicht mehr daher gefahren. Plötzlich war da ne Baustelle.

Gruß

Christoph

Vielen Dank erstmal, ich gehe nächste Woche dann etwas zuversichtlicher zum Anwalt.

Wie beweise ich eigentlich rechnerisch , dass ich auf einer Strecke z.B. 100m auf 72km/h beschleunigen konnte?

(Audi S6 V10, 435PS, 0-72 in ca. 3sec, aber in welcher Strecke?)

unter der Annahme einer linearen Beschleunigung ist es theoretisch möglich in knapp 30m auf 72 km/h zu beschleunigen:

v= 72 km/h nach 3s

=> a= 72/3 km/(h*s)= 72/3 * 1000/3600 m/s^2 = 6,6m/s^2

mit s= a/2 * t^2

=> 6,6m/s^2 / 2 * (3s)^2 = 29,7m

iudex non calculat :-(

Davon würde ich einfach auch mal bei einem Richter ausgehen.

Grundsätzlich entspricht 1 km/h etwa 0,27 m/s. Das als Grundlage würdest du in 1 Sekunde etwa 20 Meter zurücklegen, wenn du konstant 72 km/h fährst. Das Problem ist hier, dass du ja beschleunigt hast und das Ganze damit linear zu berechnen ist. Geschätzt würde ich sagen, dass du mit der Schüssel auf 100 Meter schon 72 km/h erreichen kannst.

Alleine die PS-Angabe des Wagens müßte den Richter überzeugen, da Richter (im Regelfall) anders motorisierte Fahrzeuge fahren......

Wenn der Richter das alles nicht glaubt, na dann muß die Messung eben fehlerhaft sein ;-)

Gruß

Christoph

Ich erinnere mich auch einen ähnlichen Fall im bekannten Spezialforum.

Die Frage ist, was hast Du vorher getan bevor Du aus der Seitenstrasse gekommen bist?

Wenn Du da nur kurz jemand rausgelassen hast und vorher schon den Ring befuhrst, müsstest Du ja das 40km/h Schild ggf. gesehen haben...Wenn Du aber aus einer ganz anderen Richtung gekommen bist oder im Wohngebiet übernachtet hast, dann schauts besser aus. Über Nacht muss man sich ja nicht an das geschwindigkeitslimit erinnern...

Aber mit RA schaut das nicht hoffnungslos aus...

Ich wäre bei der Einspruchsbegründung sehr vorsichtig, wenn es um Worte wie "urtskundig", nicht ersichtliche Verkehrslage udg. geht. Das kann sehr schnell schief gehen!

Mangels anderweitig ersichtlicher Beschilderung muss man innerorts grundsätzlich von generellen 50km/h erlaubter Höchstgeschwindigkeit ausgehen.

Als "Ortskundiger" sollte man auch aktuelle Anpassungen auf der Fahrstrecke (und die Baustelle scheint nicht erst 1-2 Tage zu existieren) kennen. Das Argument würde bei mir daher sogar dazu führen, dass die 40 gilt.

Bei nicht ersichtlicher Verkehrslage (Baustelle nicht erkannt; keine ersichtliche Geschwindigkeitsbegrenzung) gilt leider, dass man sich an die aktuelle Verkehrslage anpassen muss. Also bleibt das Limit bei 50 (oder weniger).

Gleiches gilt, wenn kein Schild nach der Einmündung erneut aufgestellt wird: keine abweichende Regelung = Regelfall (50km/h).

Zu guter Letzt würde ich auch nicht von hemmungslosen Beschleunigungsorgien schreiben - das macht generell keinen guten Eindruck. Denn es gibt tatsächlich nur wenige Richter, die ihre acht (italienischen) Pötte des Öfteren mal richtig durchfluten. :wink:

Außerdem besteht auch die Gefahr, dass die Äußerung einen Vorsatz begründet und damit höhere Strafe nach sich ziehen kann.

Im Ergebnis bleibt mEn. nur, dass du zwar Aussicht auf Erfolg bzgl. der Abwendung des Fahrverbotes hast, aber bzgl. Bußgeld (inkl. Punkt) müsste wohl doch ein anderer Verfahrensfehler her, der dies abwendet.

Wenn die 30er Zone beendet ist, gilt für Dich grundsätzlich Tempo 50, denn innerorts

bist Du nach wie vor - bis zum Schild "Ortschaft beendet".

Auf dem Mittleren Ring gilt auch nicht durchgängig Tempo 60. In manchen Tunnels gilt z.B. 50 km/h.

Von daher ist es ungewiss, ob der Richter dem ortskundigen an der Stelle die glatten 60 km/h durchgehen lässt.

Bei den Beschleunigungstests ist zu berücksichtigen, ob der Wagen aus dem Stand beschleunigt wird

oder bereits im 1. Gang rollt, was ja beim Einbiegen der Fall ist. :-))!

good luck!

Lass es deinen Anwalt beantworten... Die wissen was zu tun ist. Du hast eine Rechtschutz-VS und so wie Du es schilderst auch eine Menge Aussicht auf Erfolg.

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