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Blitzer steht mit Auto auf Radweg! Erlaubt?


oli_kf

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Mal ganz ernsthaft gefragt (und ganz ohne Moralapostelei gemeint): wie hast Du ermittelt, daß die Limitierung "ohne Grund" erfolgte? Hast Du das zuständige Landratsamt um detaillierte Auskunft gebeten? Kennst Du beispielsweise die örtlichen Unfallstatistiken, d.h. welche Unfälle dort genau passieren (also die Unfallursachen) und wie häufig? Hast Du Dir tatsächlich mal die Mühe gemacht, derartige Ermittlungen anzustellen? Evtl. aus fehlender, eigener Sachkenntnis gar einen Gutachter beauftragt?

Bitte verstehe mich nicht falsch: es geht nicht darum, Dir ans Bein zu pinkeln. Eine derartige Geschwindigkeitsbeschränkung, wie Du sie beschrieben hast, wird gerade deshalb aufgestellt, weil der allgemeine Autofahrer eben nicht erkennen kann, welche mögliche Gefahr an dieser Stelle tatsächlich lauert. Sonst würde nämlich schon der menschliche Erhaltungstrieb dafür sorgen, daß man an dieser Stelle langsamer fährt.... Vielmehr spielt einem die eigene Auffassungsgabe der örtlichen Gegebenheiten zuweilen ein Streich, da man eben im Wortsinne nur eine Betrachtungsweise sieht. Nämlich die eigene...

Ich weiß, dass es gefährlich ist, auf so etwas zu antworten, ohne gleich als Politikbasher da zu stehen, aber ich tue es trotzdem.

Aus meiner (sehr kurzen) Zeit in der Kommunalpolitik weiß ich, dass Blitzer sehr wohl an Stellen aufgestellt werden, an denen man Geld verdienen kann. Verschleiert wird das dadurch, dass man dem Bürger glauben macht, Blitzer und Mannkosten wären ja viel höher, als das eingespielte Geld und es diene somit nur der Sicherheit.

In Wahrheit ist der Blitzer bereits gekauft (aus irgendwelchen Mitteln, die u.U. mal "noch schnell" ausgegeben werden mussten) und der Herr / die Dame im Wagen sitzt auf einer Plan-/Dauerstelle, die sowieso bezahlt wird. Also kann man diese Duo auch raus schicken zum Blitzen. Es "erwirtschaftet" dabei nämlich kurzfristig(!) mehr Geld, als wenn man Sie andere Arbeit tun liese.

Desweiteren "kenne" ich jemanden bei einer Verkehrsbehörde und wenn du von dem hörst, dass auf gut ausgebaute Straßenstücken die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h herabgenommen wird und sich nicht mal im eigenen Haus, die Leute die sich tagtäglich damit beschäftigen diese Entscheidung erklären können und dann auch noch 30 tage später dort geblitzt wird, dann hat das einen herben Beigeschmack.

Natürlich hast du trotzdem auch recht, dass an vielen Stellen die Geschwindigkeitsbegrenzung ihren Sinn hat, der sich einem nicht sofort erschließt, jedoch ist o.g. nicht die Ausnahme!

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Hallo in die Runde,

zunächst handelt es sich hierbei ja um eine OwiG, also keine Straftat, kann man natürlich dennoch zur Anzeige bringen, wenn man es denn unbedingt möchte. Dies wird aber in der Regel keinen Erfolg nach sich ziehen, denn zum einen stellt dies rein straßenrechtlich (Landesrecht) eine Sondernutzung dar, welche entsprechend genehmigt sein wird! Straßenverkehrsrechtlich ist hier § 35 StVO anzuwenden, der die Polizei nennt und darunter fällt eben nicht nur der Polizeivollzugsdienst, sondern auch die Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt, je nach Bundesland). Diese dürfen sich dann entsprechend über die Regelungen der StVO hinwegsetzen. Hier einmal eine etwas ausführlichere Erläuterung mit Rechtsprechung, falls noch jemand tiefer in die Materie einsteigen möchte:

"Unter den Begriff der Polizei, der weit auszulegen ist, fallen alle Dienststellen und Beamte, die nach den Polizeiaufgabengesetzen oder aufgrund anderer Bestimmungen Polizeiaufgaben hoheitlicher Art zu erfüllen haben. Die Polizei handelt in hoheitlichem Einsatz auch dann, wenn sie VKontrollen u andere Amtshandlungen in Zivil und mit einem Privat-Fz durchführt oder der Beamte keinen bes Einsatzbefehl hat (KG VM 89, 84; vgl 2). Auch Polizeimotorräder sind Sonderrechtsfahrzeuge (KG NZV 05, 636). Ob das Abweichen von VVorschriften notwendig ist, entscheidet allein die Dienststelle, die den Einsatz anordnet, oder der Fz-Führer nach pflichtgemäßem Ermessen. Es sind aber alle Umstände zu berücksichtigen, die die Dringlichkeit der Dienstaufgabe begründen (Ha VD 03, 83). Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Verfolgung eines flüchtigen Kf oder zur Geschwindigkeitskontrolle sind im Rahmen der unten (Rn 13) behandelten Einschränkungen zul (Ha VRS 20, 378). Auch Beamte der mit der Steuerfahndung betrauten Finanzbehörden fallen hierunter (KG VRS 74, 220)."

Hoffe ich konnte hier ein wenig weiterhelfen.

Grüßle in die Runde

Stoppel.

Laserpointer auf das Objektiv gerichtet macht die Bilder unbrauchbar und der Beamte bekommt es nicht mit da er keinen Kontrollbildschirm hat, Datenschutz sei dank. Ich weise darauf hin das es verboten ist da unter Umständen wenn der Laser zu stark ist auch der CCD Chip gehimmelt wird. Dann kommt auch noch Sachbeschädigung hinzu.

Stimmt so nicht ganz, viele Behörden/Kreise verwenden mittlerweile digitale Aufnahmetechnik und da kann der Bediener sehr wohl sehen, was da gerade fotografiert wurde.

Da wäre ich also vorsichtig.

Im Übrigen, wie in dem anderen verlinkten Thread geschrieben wurde, haben OÄ meist Ausnahmegenehmigungen, Polizei darf das automatisch, wenn es anders nicht oder nur wesentlich schwerer möglich ist.

Wäre in dem konkreten Fall, dass das Gerät ausgebaut und extern aufgestellt werden müsste und das Fahrzeug abseits stehen müsste. Hat natürlich einen erhöhten Zeitaufwand zur Folge, den das Gerät nicht im Einsatz ist...

Wie auf dem Bild zu sehen, ist daneben ja immer noch ein Streifen frei, den der Radfahrer für das Vorbeifahren nutzen kann, ohne Erschwernisse. Wenn jetzt der komplette Weg verdeckt wäre, könnte ich die Aufregung verstehen.

  • 1 Jahr später...
Hi!

Hab vor kurzem einen Blitzer gesehen der mit seinem Wagen mitten auf dem Geh bzw. Radweg steht! Nun frage ich mich ob dies denn "legal" ist? Wenn ich mit meinen zivielen Fahrzeug einen Radweg blockiere ist das schließlich auch nicht gestattet! Und der Wagen vom Ordnungsamt ist ja schließlich auch kein Polizeifahrzeug etc. sondern ein Auto mit zivielen Kennzeichen!?

Würde ich als Person sofort Anzeigen, weil es für mich nicht ersichtlich ist ob das ein Blitzer oder ein nicht Blitzer im Auto steckt. Grundsätzlich ist Parken auf dem Gehweg oder Radweg Verboten für alle ausser in einem Notfall. Am besten alles aufschreiben, Tag,Uhrzeit, welches vergehen und Bilder machen, das an das Ordnungsamt einreichen.

Desweiteren darf ich als Person auch verlangen auf die Genemigung des Blitzens genau dort wo das Fahrzeug steht. Das müssen die Mir als Privat Person vorzeigen, sowas muss Genemigt sein.

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