Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Unfall - Haftpflicht des Gegners ausfindig machen


funfahrer

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

nach einem Verkehrsunfall würde ich das Haftpflichtversicherungsunternehmen eines anderen Halters benötigen, wie kann man das ausfindig machen?

und stimmt es, dass man als private Person keinen Einblick in das Polizeiprotokoll nehmen kann? der Polizist meinte in Deutschland ist das Rechtsanwälten vorbehalten.

da mich beim Überholen der andere mangels zu spät gesetzten Blinker zum Bremsen genötigt hat und in der Folge ein Auffahrunfall entstanden ist wollte ich im Protokoll unbedingt den Ort stehen haben an dem der Blinker gesetzt worden ist, doch der Polizist konnte mir nicht bestätigen das zu vermerken. Ich zweifle deshalb massiv an der Rechtmäßigkeit der Protokollaufnahme.

Gruß

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Akteneinsicht bekommt (egal in welchem Fall) nur ein Anwalt. Haftpflichtversicherung sollte die Polizei herausfinden alternativ Deine Versicherung.

Hast Du Zeugen? Ohne Zeugen wirst Du vermutlich schlecht darstehen.

ich habe leider keine Zeugen,

deshalb habe ich auf die Ortsangabe des Blinker Setzens so großen Wert gelegt. Ob das nun im Protokoll drinnen steht entscheidet wohl wie es für mich ausgeht

Ganz ehrlich? Ob's im Protokoll steht oder nicht. Am Ende kommt's eh drauf an, was der Richter dazu sagt bzw. wem er eher glaubt. Denn ohne Rechtstreit wirst Du erst recht nicht an den offenbaren Verursacher herankommen.

Also ich weiß einen Rechtsfall von einem meiner Freunde, indem er bei nahezu gleichem Vorfall die alleinige Schuld bekam, weil er nicht ausreichend Abstand gehalten hat.

In der Rechtssprechung glaub ich heisst es, man muss soviel Abstand zum Vordermann halten, dass man das Fahrzeug in jeder beliebigen Situation zum stehen bringen kann, ohne einen anderen zu gefährden.

Wobei das schon leicht unfair ist wenn der andere den abstand bestimmt indem er viel zu dicht reinzieht und dann noch auf die bremse geht.

Aber ohne beweise oder zeugen würde ich auf jeden fall mal den anwalt fragen. Normal müsste der Unfallgegner doch die Adresse seiner Versicherung rausrücken nach dem Unfall oder nicht?

Wenn du das Kennzeichen desjenigen hast, dessen Haftpflicht du herausfinden möchtest, hilft dir der zentralruf der Versicherer (018025026) schnell und zuverlässig weiter.

Diese benennen dann der in Frage kommenden Versicherer die Schadensmeldung bzw. werden dich zu selbigen Schritt verweisen. Damit ist ein möglicher Schaden vorerst vermerkt und der Halter/Versicherungsnehmer wird angeschrieben/informiert, soweit es nicht schon durch die ermittelnde Polizei geschehen ist. (Bei mir war das nach 3 Tagen nach Unfallflucht alles erledigt, so dass die Schadensregulierung beginnen konnte. :-))!)

Für evtl. Rechtsfragen und Einsichten, bleibt letztlich wohl nur ein Rechtsberater.

  • 5 Monate später...

Wer in einen Sicherheitsabstand reinfährt und anschließend bremst, begeht einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr. Ohne Zeuge ist die Situation nicht gerade förderlich, mit allerdings auch nicht besser. Man könnte aber den Winkel der Fahrzeuge zueinander bestimmen und daraus die entsprechende Schlussfolgerung ziehen.:-))!:-))!

Gruss der Rekobär:D:D:D

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo funfahrer,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Die Versicherungsauskunft habe ich bekommen, der Schadensregulierer und die Staatsanwaltschaft sind allerdings nicht bestrebt etwas zu machen, sie wirken äußerst inkompetent. Der Schaden bleibt mir.

In einem Kleinwagen wäre es wegen der kleineren Knautschzone wahrscheinlich nicht so glimpflich ausgegangen. Ich kann froh sein, dass mir körperlich fast nichts passiert ist.

Hallo Funfahrer,

wenn Dir körperlich fast nichts passiert ist, dann hast du offensichtlich doch einen körperlichen, wenn vielleicht nicht großen, Schaden davon getragen. Dann allerdings würde es sich um den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung handeln. Wenn die Staatsanwaltschaft hier kein öffentliches Interesse zeigt, hättest Du nach deutschem Strafrecht die Möglichkeit des Privatklageverfahrens. Fragt sich nur, ob es Dir etwas nützt. Sollte mal Dein Rechtanwalt prüfen.

Gruss der Rekobär:-))!:-))!

  • 1 Monat später...

Gestern kam ein Bericht im Fernsehen, bei dem man sogar anhand des Nummernschildes die Adresse des Versicherten herausbekommen kann. Der erste Teil ist die Versicherungsnummer herauszubekommen. Es gibt eine Seite (leider weiß ich nicht mehr wie die heisst), da kann jeder Auskunft über Versicherung und Nummer bekommen. Der zweite Teil ist aber nicht zu empfehlen, da man sich dann bei der Versicherung (die man dann anrufen muss) als eine andere Person ausgeben müßte.

Gast Peter_Pan_
Gestern kam ein Bericht im Fernsehen, bei dem man sogar anhand des Nummernschildes die Adresse des Versicherten herausbekommen kann. Der erste Teil ist die Versicherungsnummer herauszubekommen.

Ah, vielen Dank für die Info.

Es wäre wahrscheinlich niemand auf den Gedanken gekommen, das einer Vers.-Schein-Nr. auch ein Versicherter gegenüber stehen muss.

Es gibt eine Seite (leider weiß ich nicht mehr wie die heisst), da kann jeder Auskunft über Versicherung und Nummer bekommen. Der zweite Teil ist aber nicht zu empfehlen, da man sich dann bei der Versicherung (die man dann anrufen muss) als eine andere Person ausgeben müßte.

Auch dieser Orakelspruch ist nicht dienlich.

Eine Bitte:

Versuche doch einfach mal, das was Du meinst verständlich und nachvollziehbar zu erläutern; am besten auch mit Fakten.

Ein Link auf die von Dir angesprochene Fernsehsendung wäre z.B. sehr hilfreich gewesen.

Das, was Du gepostet hast, macht zwar neugierig, beinhaltet aber genau Null Info.

Grüße

Wolfgang

Die Sendung hieß Akte 2011 Spezial (und dann als Thema beliebte Ärgerniss mit und rund ums Auto).

Der angesprochene Versicherungsbeitrag kam am Ende der Sendung und war eine Wiederholung von einem letztjährigen Akte-Bericht.

Es ging darum, dass man über den Zentralruf der Autoversicherer an die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer herankommt, wenn man ein Kennzeichen (des vermeintlichen Schädigers) hat.

Anschließend ruft man bei der Kundenhotline der Versicherung an und spiegelt irgendeine Geschichte vor (hier: Versicherungspolice ist nicht angekommen und vllt. stimmt ja die Adresse nicht -> schon liest der Hotline-Berater den Namen und die dazugehörige Versicherungsadresse vor).

Nachdem der Bericht letztes Jahr für Entrüstung bei Daten- und Verbraucherschützern gesorgt hat, haben die Versicherungsunternehmen ihre Servicehotlines dahingehend geeicht, dass Fangfragen oder andere Identifikationsfragen vor Herausgabe der persönlichen Daten erfolgen sollen.

Meiner Erfahrung nach greift diese Vorkehrung mittlerweile schon, da idR. nur noch ein "mögliches Schadensereignis" registriert wird und danach regelt die Versicherung das weitere Verfahren auf dem Postweg.

Aber wie soll man sonst die Sendezeit kurz vor Mitternacht überbrücken? :???:

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Neu erstellen...