Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Mit +32 km/h auf der Autobahn geblitzt - Frage


Veilside

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich wurde neulich auf der Autobahn auf dem Weg nach Hamburg im schönen Thüringen geblitzt. Mit 32 km/h zu schnell. Jetzt hat mich das Schreiben der Polizei erreicht, aber da steht noch gar nichts drinnen, ob ich jetzt Punkte oder gar ein Fahrverbot bekomme oder wieviel ich an Strafe zahlen muss. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Das nächste an der Sache ist, dass ich um die 140 gefahren bin und mir ziemlich sicher war, dass zu dem Zeitpunkt noch 130 war, da ein Tempo 100 Schild erst in ein paar Hundert Metern aufgestellt war wegen einer Baustelle. Ich bin mir allerdings nicht mehr ganz sicher, schon allein aufgrund der Tatsache, dass die Polizei ja wohl kaum auf Tempo 100 bei 130 blitzen würde oder? Kann ich da Einspruch erheben oder bzw sagen, dass ich der Meinung war, dass da noch 130 war? Ich meine es könnte ja auch sein, dass sich die Polizei theoretisch geirrt hat?! Eventuell...

Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

du wirst erst mal einen anhörungsbogen bekommen haben - in dem bekommst du nur die aufforderung dich zu dem vorwurf zu äussern!

du kannst dort natürlich einspruch erheben! Die frage ist, was es bringt!

Ein Blitzstandort ist auf der AB in der Regel im Vorfeld eingemessen, sodass dort häufiger geblitzt wird!

Schau mal ob du bei www.blitzer.de den Standort der Blitze findest - danach kannst du dann abwägen ob dein einspruch, dass dort kein Tempolimit war, sinn macht.

Grundsätzlich kommt auf dich folgendes zu:

3 Punkte

120 Euro Bussgeld

23,50 Euro Gebühren

alles also halb so wild, wenn dein punktekonto noch nicht über voll ist!

Du fährst aber dann ab sofort fürs nächste jahr auf bewährung - sprich solltest du innerhalb der nächsten 12 monate noch mal mit mindestens 26 kmh zu viel erwischt werden, so trifft dich 1 Monat Fahrverbot!

ach ja - noch was - der Gang zum Anwalt kostet dich im mehr als das Bussgeld!

Wenn du also keine verkehrsrechtschutzversicherung hast, würde ich es nicht machen!

Einmal Akteneinsicht hat mich mal 250 Euro gekostet, ohne dass der Anwalt weitere schritte eingeleitet hat!

Meister FutureBreeze:

Bei einem seriösen Anwalt erhält man immer erstmal eine Beratung, und die ist kostenfrei. Darauf basierend mußt Du eine Entscheidung treffen und allle weiteren Schritte, die ein Anwalt dann für Dich durchführt, kosten entsprechend Geld. Wenn Du natürlich sofort zum Anwalt rennst und ihn ohne seinen Rat zu hören mit einer Akteneinsicht beauftragst, ist das natürlich keine Erstberatung mehr ;)

Also auf www.blitzer.de hab ich was gefunden. Und zwar das Tempo 100 Schild NACH der Brücke. Ich wurde aber unter der Brücke geblitzt. Das war auf der A9 Richtung Hamburg (also rechte Spur) bei Schleifreisen. Ich hab das Tempo 100 Schild ja gesehen und das kam definitiv erst nach dem Blitzer. Davor war, wenn ich kein anderes 100 Schild übersehen habe 130. Komisch ist nur, dass es ein stationärer Blitzer ist...trotzdem bin ich mir ziemlich sicher, dass da noch Tempo 130 war...

Also wegen 120 Euro werd ich nicht extra zum Anwalt gehen. Hab ja noch keine Punkte.

Wo genau wurdest du denn geblitzt? Stationärer Blitzer in Thüringen auf der BAB 9 kann ja eigentlich nur der am Hermsdorfer Kreuz sein. Direkt hinter bzw. Messstelle unter der BAB 4.

Dort gilt jedoch Tempo 100 (gestaffelte Ausschliderung: frei -> 130 -> 100) schon ab der Aufteilung zwischen Fahrtrichtung Berlin (BAB 9) und BAB 4/Raststätte.

Er schreibt Schleifreisen, das liegt bei Hermsdorf. Der stationäre Blitzer dort liegt definitiv in einer 100er Zone, da beißt die Maus (und auch der Anwalt) keinen Faden ab. Neulich ist da mal ein Schwede mit richtig Speed vor mir da rein gerauscht. Mein Rat: Bezahlen und vergessen.

Also wegen 120 Euro werd ich nicht extra zum Anwalt gehen. Hab ja noch keine Punkte.

Sehr vernünftig.

Und wegen dem Schild: Ich hab mich bisher selbst meistens, d.h. immer geirrt, als ich kein Schild zu sehen glaubte ...

Und sonst: Kauf dir einen ADAC-Bußgeldkatalog - das steht alles drin. (Gibt es in jeder Buchhandlung und bei den ADAC Geschäftsstellen).

Den sollte überhaupt jeder hier haben, dann würden viele überflüssige Fragen in diesem Forum entfallen ... 8)

Und sonst: Kauf dir einen ADAC-Bußgeldkatalog - das steht alles drin. (Gibt es in jeder Buchhandlung und bei den ADAC Geschäftsstellen).

Den braucht es nicht mal. In die bekannten Suchmaschinen einfach "Bußgeldrechner" eingeben und schon kann man sich ausgiebig informieren.

Die Kästen am Hermsdorfer Kreuz sind eigentlich sehr bekannt. Ich erlebe dort aber auch immer wieder Autofahrer, die voll reinrauschen.

Wenn bisher noch keine Flens-Punkte auf dem Konto stehen, ist das halb so wild. Nur die Bewährungsgeschichte ist ärgerlich, erlebe es auch gerade, da bremst man jetzt jeden Geschwindigkeitstrichter voll runter, während man sich früher einfach hat ausrollen lassen. Die Angst fährt ständig mit. :D

Er schreibt Schleifreisen, das liegt bei Hermsdorf. Der stationäre Blitzer dort liegt definitiv in einer 100er Zone, da beißt die Maus (und auch der Anwalt) keinen Faden ab. Neulich ist da mal ein Schwede mit richtig Speed vor mir da rein gerauscht. Mein Rat: Bezahlen und vergessen.

Hmm dann hab ich wohl wirklich das Schild übersehen. Hätte schwören können, dass da noch 130 war. Und auf Blitzer.de liegt das Schild hinterm Blitzer. Naja muss ich wohl bezahlen. Blöde Sache. Danke für eure ganzen Auskünfte!

Ich bin auch sicher, wenn es der Stand-Blitzer nach der Brücke am Hermsdorfer Kreuz war, dass das 100er Schild vor der Brücke steht. Davor müsste sogar noch ein 120er Schild stehen.

Nur zur Info, diese beiden Standblitzer stehen in beiden Richtungen.

war erst letzte Woche wieder am Hermsdorfer Blitzer. Sind definitiv 100 in beide Richtungen, da stehen auch gefühlt 10 Schilder mit 100 davor. Die 130 sind ein paar km vorher, aber nicht vor dem Blitzer. Richtung Süden kommt nach dem Blitzer schnell die freie Fahrt, nach Norden bleibts noch ne Zeit bei 100. Es sind nicht immer beide aktiv, einer von beiden aber nahezu mit 100% Chance...da lohnt es sich langsam zu sein. Ich wurde aber selbst auch schon einmal rauf und einmal runter erwischt...Zahl und lass gut sein. Nutz die Zeit und mach was Schönes oder verdien das Geld fürs Bussgeld anstatt zu nem Anwalt zu rennen.

Naja muss ich wohl bezahlen.

Hm. Bei 3 Punkten in F'burg würde ich ggf. doch noch versuchen, die Sache zu umgehen. 0 Punkte sind ein Asset, das ich nicht ohne Not opfern würde.

Ich finde das auch nicht unmoralisch, sich der Sache zu entziehen, da es bei lediglich 32 km/h oberhalb der erlaubten Geschwindigkeit auf der BAB i.d.R. kein legitimes Interesse der Öffentlichkeit an der Verfolgung der OWi gibt ... es sei denn, Du bist einen Sprinter gefahren, der bis zur Dachkante mit Baustoffen geladen war, während die BAB bei Windstärke 9 mit 20 cm Wasserstand überschwemmt war ;-)

Ich glaube das war bei radarforum.de, wo Spezialisten die Alberto- oder Ersatzfahrermethode erklärt hatten. Man braucht dafür keinen Anwalt (nur einen guten Kumpel) und im allerschlimmsten Fall musst Du halt doch die Buße wie vorgesehen begleichen. Ich habe das nie probieren müssen, aber die Erfahrungsberichte dort lasen sich recht überzeugend.

  • 4 Monate später...

Ich habe zu dem Thema auch noch einmal eine Frage, mich haben sie im Oktober mit 28km/h zu schnell außerorts geblitzt, war an einem Sonntag gegen 11:00, Straße frei, das übliche halt. Dann kam kurz vor Weihnachten die Post mit Foto usw., daraufhin habe ich ein Einmessprotokoll des entsprechenden Gerätes angefordert. Allerdings habe ich anstatt des Einmessprotokolls des Blitzers nur das Messprotokoll des entsprechenden Tages zugeschickt bekommen.

Ich wollte jetzt noch einmal einen Brief verschicken und konkret nach dem Einmessprotokoll, bzw. Eichprotokoll des Gerätes fragen, es ist ja ein wenig merkwürdig, dass sie die geforderten Unterlagen nicht mitgeschickt haben, oder?

Wenn oben gesagt wird, dass die Erstberatung entweder immer oder jedenfalls bei einem seriösen Anwalt kostenlos ist, ist das m.E. unzutreffend.

Ich denke, dass man heute wenige Anwälte finden wird, die die Erstberatung kostenlos machen - es sei denn man ist bereits "guter Kunde".

Ich bin auch der Meinung, dass das kein Zeichen für mangelnde Seriösität ist, wenn der Anwalt für die Erstberatung einen Betrag innerhalb des gesetzlichen Rahmens (früher waren es maximal 60 Euro - heute weiss ich nicht) verlangt.

Bei so einer einfachen, alltäglichen Sache wie einem Geschwindigkeitsverstoß enthält doch die Erstberatung schon oft (nicht immer) die ganz wesentlichen Weichen, ob es sich lohnt oder nicht. Insofern muss man dafür auch einen Betrag berechnen können. Das ist bei anderen Dienstleistungsberufen nicht anders.

Solange es lediglich bei einer ersten Beratung bleibt, fällt die "Erstberatungsgebühr" an. Max. 190,-€ plus USt. plus Auslagenpauschale (Telekom etc. 20,-€). Geht es weiter, so wird diese Gebühr angerechnet.

Ganz ehrlich, wer eine Beratung durchführt und dafür kein Geld verlangt, wie soll das funktionieren. Wenn jemand bei uns anruft und kurz eine Auskunft braucht, so bekommt er diese auch und wir schreiben keine Rechnung, aber wenn ich einen Termin mache, dann ist eine Gebühr selbstverständlich, würde ich einmal behaupten.

Grüssle

Stoppel.

  • Gefällt mir 1
Ich habe zu dem Thema auch noch einmal eine Frage, mich haben sie im Oktober mit 28km/h zu schnell außerorts geblitzt, war an einem Sonntag gegen 11:00, Straße frei, das übliche halt. Dann kam kurz vor Weihnachten die Post mit Foto usw., daraufhin habe ich ein Einmessprotokoll des entsprechenden Gerätes angefordert. Allerdings habe ich anstatt des Einmessprotokolls des Blitzers nur das Messprotokoll des entsprechenden Tages zugeschickt bekommen.

Ich wollte jetzt noch einmal einen Brief verschicken und konkret nach dem Einmessprotokoll, bzw. Eichprotokoll des Gerätes fragen, es ist ja ein wenig merkwürdig, dass sie die geforderten Unterlagen nicht mitgeschickt haben, oder?

Mal die Frage, bist Du Rechtsanwalt und auch als solcher aufgetreten oder hast Du lediglich als normaler Bürger die Protokolle angefordert?

Bei Letzterem wäre ich verwundert, dass die Behörde die Protokolle einfach so rausgibt. Die bekommt normal nur der Anwalt bei Akteneinsicht.

Was verstehst Du unter Einmessprotokoll? Um welches Messgerät handelt es sich denn? Da können die Tätigkeiten, die vor Messbeginn gemacht werden müssen, nämlich stark variieren. Das fängt bei einer Testfotoserie an und endet bei einem automatischen Selbsttest (anderes Gerät), den der Bediener nicht beeinflusst und ohne den auch kein Messbetrieb gestartet werden kann. Gibt noch einige andere Arten, ist halt davon abhängig welches Messgerät es ist.

Lad' doch mal das Messprotokoll hoch, kannst ja die erheblichen Daten schwärzen.

Nein, ich bin kein Anwalt, ich habe allerdings von einem Anwalt die Information bekommen, dass es kein Problem ist, die Sachen anzufordern. Ich kenn auch mehrere, die die Sachen nach Anforderung problemlos zugeschickt bekommen haben.

Heute morgen habe ich mich nochmal ausführlich mit der Sache beschäftigt und da ich keine Rechtschutzversicherung habe, werde ich die "Ordnungsmaßnahme" von 80€ und 3 Punkten annehmen.

Leider habe ich keinen Scanner, aber ich kann jedem empfehlen, die Messprotokolle zur Prüfung zuschicken zu lassen.

Solange es lediglich bei einer ersten Beratung bleibt, fällt die "Erstberatungsgebühr" an. Max. 190,-€ plus USt. plus Auslagenpauschale (Telekom etc. 20,-€). Geht es weiter, so wird diese Gebühr angerechnet.

Ganz ehrlich, wer eine Beratung durchführt und dafür kein Geld verlangt, wie soll das funktionieren. Wenn jemand bei uns anruft und kurz eine Auskunft braucht, so bekommt er diese auch und wir schreiben keine Rechnung, aber wenn ich einen Termin mache, dann ist eine Gebühr selbstverständlich, würde ich einmal behaupten.

Ja, so arbeiten in der Tat sehr viele Anwälte. Nicht nur im Verkehrsrecht. Man kann den Kreis sogar noch weiter ziehen: Dienstleister arbeiten generell auf dieser Basis. Und wenn ich mir ein solches "Erstberatungsgespräch" eines Dienstleisters anhöre, muß ich schnell feststellen, woran es liegt: die allermeisten Dienstleister haben im wahrsten Wortsinne keinen Plan, was eine Erstberatung beinhalten sollte und was dort nicht reingehört. Einerseits haben viele keinerlei Interesse, sich mit solchen Fragestellungen mal etwas eingehender zu beschäftigen. Anderen fehlt schlicht das Verständnis dafür. So oder so, sie vertun damit eine Menge Möglichkeiten, ihren Erfolg steuerbarer zu machen.

Was ich bei Verkehrsanwälten hingegen durchaus nachvollziehen kann, ist der Versuch, mittels einer "Erstberatungsgebühr" absolute Lappalien fernzuhalten. Weil es wahrscheinlich nirgends sonst soviele Zeitgenossen gibt, die Fehler im Straßenverkehr grundsätzlich erstmal bei anderen suchen anstatt sie sich einzugestehen und sich selbst von Behörden stets ungerecht behandelt fühlen...

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Neu erstellen...