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F360 Spider Verkauf nur im Kundenauftrag


naprima

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hallo, ich beabsichtige mir einen f 360 spider zu kaufen, um sicher zu gehen soll es ein fahrzeug vom (vertrags-)händler sein, es werden von den händlern allerdings überwiegend fahrzeuge im kundenauftrag angeboten und damit meines wissens ohne gewährleistung....also kein vorteil, sondern preislich eher noch ein nachteil als direkt von privat. bitte einfach mal um meinungen hierzu, ob es dann überhaupt sinn macht über den händler zu kaufen? danke.

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Es ist völlig egal ob im Kundenauftrag oder nicht. Selbst wenn der Wagen beim Händler zum Besichtigen steht und du beim Händler den Kaufvertrag mit der Privatperson unterziechnest ist der Händler in der Gewährleistung drin.

Ich kann Dir meinen Ex 360 momentan bei Saggio empfehlen - Von der Ausstattung vom Challenge Grill, über Original Stradale Auspuff, sowie nagelneuen Pirelli Rosso corsa Reifen auf 430er Felgen und Becker Cascade Navi mit ipod Anschluß eigentlich komplett, Dann dürfte mein damaliges Problem mit dem Zahnriemen auch behoben worden sein, also frische 30.000er Inspektion mit neuem Zahnriemen - zudem hatte er noch Power Garantie die verlängert werden kann. Bei Interesse einfach mal bei Fr. Mehling nachfragen.

Gast Alpinchen
Es ist völlig egal ob im Kundenauftrag oder nicht. Selbst wenn der Wagen beim Händler zum Besichtigen steht und du beim Händler den Kaufvertrag mit der Privatperson unterziechnest ist der Händler in der Gewährleistung drin.

Das ist mir neu.

Wozu gibt es aber dann die Kaufverträge "im Kundenauftrag"?

Es ist völlig egal ob im Kundenauftrag oder nicht. Selbst wenn der Wagen beim Händler zum Besichtigen steht und du beim Händler den Kaufvertrag mit der Privatperson unterziechnest ist der Händler in der Gewährleistung drin.

das glaubst aber auch nur du 8)

Richtig ist, wenn der Händler mit dir die Verkaufsverhandlungen führt und mit dir den Kaufvertrag macht, dann isser in der Gewährleistungspflicht.

Aber wenn der Wagen einfach nur beim Händler steht und der Besitzer mit dir die Verhandlungen und den Kaufvertrag macht, dann ist der Händler aussen vor ...:wink:

Und ich würd auf einen Ferrari auch keine Gewährleistung geben, da schreib ich schön "Firma" rein :wink:

Mit der Firma ist der Händler außen vor wenn der Käufer selbstständig ist. Ist er eine Privatperson ist der Händler der Dumme.

Zu dem Fall den ich eben geschildert habe gibt es ein BGH Urteil.

In der Regel unterschreibst Du dann aber eine Gewährleistungsverzichtserklärung. Dann ist der Händler wieder raus.

Es gibt aber evt. die Möglichkeit eine kostenpflichtige Gebrauchtwagengarantie zu erweben.

In der Regel unterschreibst Du dann aber eine Gewährleistungsverzichtserklärung. Dann ist der Händler wieder raus.

Es gibt aber evt. die Möglichkeit eine kostenpflichtige Gebrauchtwagengarantie zu erweben.

Als Privatperson ist so eine "Gewährleistungsverzichtserklärung" im Zweifel das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist!

Gegenüber Privatpersonen kann kein Händler die Gewährleistung gänzlich ausschließen!

Als Privatperson ist so eine "Gewährleistungsverzichtserklärung" im Zweifel das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist!

Gegenüber Privatpersonen kann kein Händler die Gewährleistung gänzlich ausschließen!

Das ist vollkommen richtig :-))!

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo naprima,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari 360 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

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Es ist völlig egal ob im Kundenauftrag oder nicht. Selbst wenn der Wagen beim Händler zum Besichtigen steht und du beim Händler den Kaufvertrag mit der Privatperson unterziechnest ist der Händler in der Gewährleistung drin.

Nicht richtig.

Solche Urteile gabs als die EU eigentlich auf initiative der Italiener dieses neue Gewährleistungsrecht einführte...... mittlerweile urteilen die Gerichte aber Gottseidank anders, es ist nicht alles Sachmangel was so aussieht :D

Hier mal eine aufstellung des ADAC, Gewährleistung oder Verschleiss, Defekte an Steuergeräten jeglicher Art zählen bei einem Auto ab 5 Jahren übrigens auch nicht mehr zu den Gewährleistungfällen...:wink:

http://www1.adac.de/images/2009-ADAC-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste_tcm8-224135.pdf

Du hast Dir die Antwort doch schon selbst gegeben.

Es hängt nur noch einer drin, der noch verdient.

Wenn vom Händler, dann mit der entsprechenden Gewährleistung.

Wenn der Wagen (i.d.R. auf Kommission) des Verkäufers beim Ferrari-Händler steht, kassiert i.d.R. der Ferrari-Händler eine Provison von 5-10% des Verkaufspreises vom Verkäufer.

Dem Käufer ist das also völlig egal, da sich für ihn am Preis nichts ändert. Denn die 10% wird der Verkäufer in der aktuellen Marktlage eben nicht einfach auf seinen VK-Preis draufrechnen können.

Für den Verkäufer erhöht sich über den Händler eben die Anzahl der Kontakte und der Händler kann gleich alles zum Fahrzeug sagen. Der Wagen gewinnt also an "Prestige".

Adios

Das ist ja das allgemeine Problem der Gewährleistung. Die sagt ja nur das Mängel die schon beim Kauf vorhanden waren vom Verkäufer getragen werden müssen. Ein Steuergerät kann nicht beim Kauf defekt gewesen sein und erst ein halbes Jahr später den Dienst einstellen. Anders wäre es wenn das Auto einen alten Zahnriemen hat und nicht darauf hingewiesen wurde, das wäre ein beim Kauf vorhandener Mangel, das fällt dann in die Gewährleistung.

Bei 99% der Fälle ist das aber nicht nachzuweisen, und da bei der Gewährleistung die Beweislast beim Käufer liegt ist ist das sowieso Wurst da die Gutachten, die Zeit und das Geld den Aufwand der Beweisführung nicht wert sind. Man würde gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

Deswegen Garantie abschließen oder Preisnachlass. Wenn man nämlich einen Preisnachlass für den Verzicht auf Gewährleistung akzeptiert ist der Verkäufer auch raus und man selbst hat Geld gespart.

Gast Alpinchen
Wenn der Wagen (i.d.R. auf Kommission) des Verkäufers beim Ferrari-Händler steht, kassiert i.d.R. der Ferrari-Händler eine Provison von 5-10% des Verkaufspreises vom Verkäufer.

Dem Käufer ist das also völlig egal, da sich für ihn am Preis nichts ändert. Denn die 10% wird der Verkäufer in der aktuellen Marktlage eben nicht einfach auf seinen VK-Preis draufrechnen können.

Für den Verkäufer erhöht sich über den Händler eben die Anzahl der Kontakte und der Händler kann gleich alles zum Fahrzeug sagen. Der Wagen gewinnt also an "Prestige".

Adios

Wenn der Verkäufer den Wagen für den Preis, den er über den Händler bekommt, direkt an den Käufer gibt, dann ist der Endverkaufspreis eben um diese 5-10% niedriger.

Und somit hat er einen gehörigen Vorteil beim Verkauf.

[...] und da bei der Gewährleistung die Beweislast beim Käufer liegt[...]

Ist es nicht eher so, dass erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt? Sprich: Die ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht bestand, nach 6 Monaten dann der Käufer, dass eben dieser bestand.

Nug?:wink:

Ist es nicht eher so, dass erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt? Sprich: Die ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht bestand, nach 6 Monaten dann der Käufer, dass eben dieser bestand.

Nug?:wink:

genau so ist es,

streng genommen gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht bei Gebrauchsgütern 24 Monate, kann aber auf 12 Monate mit einem Hinweis

in den AGBs verkürzt werden

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Gast
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