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Versicherung vs. Massenkarambolage


BMW-7er

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Geschrieben

Hallo,

gerade schoss mir folgende Frage in den Kopf wo ich die Bilder der Massenkarambolage bei Augsburg sah:

Wie wird das Versicherungstechnisch geregelt? Bekommt man da ohne Probleme sein Geld oder wie ist das Prozedere?

Würde mich einfach mal interessieren.

Danke.

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Geschrieben

Die VU-Großraum-Schadensereignis-Regelung gilt ab 50 beteiligten Fahrzeugen (unabhängig von ihrer Größe - LKW > KRad - und ihrem Wert einschließlich Ladung). In Ausnahmefällen kann man sich bereits ab 27 Fahrzeugen auf eine Sammelabwicklung einigen:

Ist man, über die eigenen Schäden erkennbar, nur beteiligt, bzw hat über verläßliche Zeugenaussagen keine Schäden innerhalb des VU-Ablaufes verursacht oder auch nur begünstigt, gibt es 100% Erstattung. Auch die pauschale Gefährdungshaftung (meist 25%) für den Einsatz des eigenen Wagens greift hier nicht.

Hat man selbst zum Schaden(sereignis) beigetragen, wird dieser je nach Wahrscheinlichkeit mit 25 bzw 50% angenommen, im Zweifel jedoch bei 0% belassen. Einzig jene, offensichtlich zuletzt aufgefahrenen Wagen wird eine genaue Schuldzuordnung ermittelt.

Entsprechend der Schuld-Anteile aller beteiligten Versicherungen zahlen diese auf ein Sammelkonto zur beschleunigten Erfüllung aller berechtigten Forderungen ein.

Die mit Eigenschuld behafteten Beteiligten werden je nach Schwere ihrer nachgewiesenen Versäumnisse einen Teil ihres Eigenschadens selbst tragen müssen, ggf. auch bei VK.

Einzig, ein Wechsel in eine andere Versicherungsklasse wird bei allen Beteiligten nicht vorgenommen.

---

Soweit die Kurzform der Vorgehensweise - die tatsächliche (Ermittlungs-)Arbeit bis zur endgültigen Abschlußrechnung für alle beteiligten Versicherungen dauert 6 Monate bis ~4 Jahre, da meist auch Personenschäden/Todesfolgen zu würdigen sind.

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Mit Grüssen von FrankWo.

Geschrieben

>>Frage>Gilt das jetzt nur wenn man Vollkasko hat?

>>Antw.-tap333> Bei Vollkasko bekommst du so oder so den Schaden bezahlt.

---

Bitte nicht so allumfassend klingend ...

.. ich habe bewußt einen Absatz wie folgt im Text:

"Die mit Eigenschuld behafteten Beteiligten werden je nach Schwere ihrer nachgewiesenen Versäumnisse einen Teil ihres Eigenschadens selbst tragen müssen, ggf. auch bei VK (=VollKasko)."

-

Genauer: Nicht alle wesentlichen Regel(unge)n sind bei dieser Abwicklung außer Kraft gesetzt. Hat man durch eine Art 'Augenblicks-Versagen' zum Schadensablauf bzw seiner Höhe beigetragen, gilt TK<>VK. Bei erheblichen Obliegenheits-Pflichtverletzungen greift die gewohnte Rechtssprechung bzw Versicherungswürdigung. Diese können zB sein:

01. nachgewiesene erheblich überhöhte Geschwindigkeit

02. Drogenkonsum (= Opiate, Medizin, Alkohol), wenn nachweislich (mit)ursächlich für Fehlverhalten nach Gefahrenerkennung

03. für LKW: erhebliche Lenkzeitüberschreitung, (Über-)Ladung(ssicherung mangelhaft) ...,

... mit ergänzenden Grüssen von FrankWo.

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