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Verkehrsunfall mit Tatbestandsaufnahme Schweiz


Berro

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

Ich hatte am Mittwoch 27.01.2010 einen Verkehrsunfall der die Polizei aufgenommen hat.

Ich war leider an dem Unfall Schuld.

Jetzt meine Frage die Polizisten haben gemeint es könne sein das ich den Führerausweis abgeben muss.

Ich habe aber noch nichts gehört, und wollte Fragen wie das in der Regel aussieht?

Weil dann würde ich den Führerausweis lieber jetzt abgeben, da ich Ferien habe als dann wenn ich wieder am Arbeiten bin.

Danke für Eure Hilfe

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Keine Ahnung wie das in der Schweiz läuft.

Aber ohne Bescheid sicherlich auch nichts.

Also abwarten.

In Deutschland hat man beim ersten "Abgeben" genügend Zeit sich einen passenden Termin zu suchen.

Danke für Deine Antwort.

Es kann bis zu drrei Monaten dauern bis ich Antwort bekomme.

Evt. wechsle ich die Stelle wo ich dann auf den Führerausweis angewiesen wäre.

Deshalb wäre es von Vorteil den Ausweis jetzt abzugeben.

Es ist Kaffeesatzleserei, hierauf eine gescheite Antwort zu geben. Zuerst musst Du mal warten, was Dir vorgeworfen wird, bevor Du reagierst. Jetzt quasi "auf Vorrat" Deinen Schein einzuschicken wäre dumm und unnötig, da nichts entschieden ist!

Über den Entzug entscheidet in der Schweiz nicht die Polizei, sondern das Strassenverkehrsamt. Also bleibt Dir nichts anderes übrig als zu warten, bis der ungeliebte Brief eintrifft. Es kommt auch auf Deine Vorgeschichte an. Die kenne ich nicht und ist für mich auch nicht von Interesse. Wenn Du schon in ähnlich gelagerten Fällen vorbelastet bist, musst Du dann vielleicht kämpfen, ansonsten hast Du Glück gehabt.

Ob der Führerschein abgegeben werden muss entscheidet wie schon

gesagt das Strassenverkehrsamt, auf Basis der Bussenhöhe des Bezirks-

amt und unter der Anwendung eines bestimmten Gesetztesartikel, wird im

Vorfeld die schwere des Falles eingestuft. Auf Basis dessen taxiert dann

das STVA diesen in ein leichtes, mittleres und schweres Vergehen.

Bei leichtem vergehen wird normalerweise kein Ausweisentzug gemacht

kann aber je nach deiner Vorgeschichte trotzdem geben. Die anderen

beiden unterscheiden sich eigentlich nur von der Mindestenzugsdauer

welche bei mittleren 1 Monat und schweren 3 Monate ist, meist ist der

Ausweisentzug sicher, auch weil die STVA in letzter Zeit eher zu einer

rigoroseren Praxis übergegangen sind und auch "leichtere" Vergehen im-

mer mit einem Entzug verbinden.

Würde aber nicht den Entscheid vorneweg nehmen, bis das Bezirksamt

und das STVA den Entscheid gefällt haben kann es bis zu einem halben

Jahr und mehr gehen.

Hallo,

habe diese Woche den Bescheid erhalten.

Administrativverfahren gemäss Bundesgesetz über den Strassenverkehr.

Wir haben gegen Sie ein Administrativverfahren zum Entzug des Führerausweises eröffnet.

Begründung:

Mittelschwere Widerhandlung gegendie Strassenverkehrvorschriften durch, Mussachten des Vortrittsrechts beim Abbuegen nach links vor einem entgegenkommenden Fahrzeug, Mangel an Aufmerksamkeit, mit Unfallgolge.

Bevor wir eine Verfügung treffen, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich dazu inner 10 Tagen schriftlich zu äussern.

Hallo,

habe diese Woche den Bescheid erhalten.

Administrativverfahren gemäss Bundesgesetz über den Strassenverkehr.

Wir haben gegen Sie ein Administrativverfahren zum Entzug des Führerausweises eröffnet.

Begründung:

Mittelschwere Widerhandlung gegendie Strassenverkehrvorschriften durch, Mussachten des Vortrittsrechts beim Abbuegen nach links vor einem entgegenkommenden Fahrzeug, Mangel an Aufmerksamkeit, mit Unfallgolge.

Bevor wir eine Verfügung treffen, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich dazu inner 10 Tagen schriftlich zu äussern.

Schalt einen Anwalt ein. Je nach Vorgeschichte kann der etwas richten. Wenn Du das alleine regeln willst, ist Dein FA mit ziemlicher Sicherheit weg.

Als du die Busse vom Bezirksamt bekommen hast welcher Artikel wurde dazu

verwendet für das Strafmass festzulegen im Schreiben?

Bei Einstufung in mittelschweres Vergehen ist der Check mindestens ein Monat

weg, je nach Vorgeschichte dann auch länger.

Unbedingt den Rechtsschutz einschalten für was zahlt man den sonst.... :D

Als du die Busse vom Bezirksamt bekommen hast welcher Artikel wurde dazu

verwendet für das Strafmass festzulegen im Schreiben?

:D

Administrativverfahren emäss Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG; SR 741.01)

Dann:

Bevor wir eine Verfügung treffen, möchten wir Ihnen im Sinne von Art. 23 Abs. 1 SVG Gelegenheit geben, sich dazu innert 10 Tagen, gerrechnet ab Erhalt dieses Schreibens, schriftlich zu äussern.

Das stand im Schreiben des STVA oder, hast du nicht zuerst vom Bezirksamt

ein Schreiben mit der Busse bekommen, der Artikel dort wäre interessant?

Sollte einer dieser zitiert sein: 16a, 16b oder 16c ?

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