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Leumundsbericht (CH)


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hallo Carpassion.com community!

wie einige von euch sicherlich mitbekommen habe, musste ich meinen führerschein abgeben vor 3 wochen und das für insgesamt 4monate (ich wurde mit 57 km/h zuviel im 120er auf der autobahn geblitzt, es war das erste mal)

gegen die absolut weltfremde geldbusse (insgesamt mit gebühren etwa 3 monatsgehälter) habe ich einspruch erhoben, da es sich schlichtweg nur um einen blöden witz oder einen fehler handeln kann (oder im stil "wir probierens ja, vielleicht zahlt er")

nun habe ich eine Einladung bekommen (sie nennen das so) für den übernächsten Samstag um 14.00 uhr, ich soll auf dem polizeiposten erscheinen um einen Leumundsbericht zu erstellen.

meine frage, wer weiss etwas über diesen Leumundsbericht? was wollen die typen denn noch von mir wissen? habe da schonmal einen fetzen ausfüllen müssen mit sämtlichen relevanten fragen und unrelevanten :evil: kann mir jemand erzählen was das soll?

PS... bitte nur konstruktive postings und hey... ich jammere nicht, ich bin stocksauer :evil::wink::puke:

mehr über die umstände unter meinem ersten link:

http://www.carpassion.com/de/forum/viewtopic.php?t=5168

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Leumuntsbericht??!!

Habe keine Ahnung was das soll. Ist leider in unseren schönen Schweiz so.

Die wollen vielleicht feststellen ob Du Bewusst so schnell gefahren bist, für die bist Du ein potentieller Triebtäter. Eine Gefahr für die Umwelt. Ein Raser, schlimmer als ein Kinderschänder. Ich könnte pausenlos kotzen!!! :puke::puke::puke:

Die Steuerzahler werden zur Kasse gebeten, ja und die Anderen machen was sie wollen. Wenn hast denn Du schon gefährdet auf einer leicht befahrenen Autobahn?? Wirst gleich behandelt wie einer der mit 100 km/h durch Dorf fährt. Ja und die Busse ist gegen jede Relation. Das nächste mal dealst Du lieber mit Drogen da wird man nicht so streng bestraft.

Kopf hoch und lass Dich nicht in die Pfanne hauen von denen, sag lieber weniger als zu viel. Ganz nach dem Motto: Ig nix verstehen, ig andere Baustelle. :wink2:

na, genau das gleiche haben meine familie und die meisten meiner freunde auch gemeint... und die kennen mein fahrstil bestens, der sicher nicht so schlimm ist.

auf der "einladung" steht nur, dass ein Leumunds-Bericht erstellt werden soll... es steht nicht in welchem zusammenhang. aber ich denke schon, dass es sich um diese angelegenheit handelt, denn dies ist meine einzige straftat und ich wurde vorher nur einmal geblitzt aber im rahmen der anonymen ordnungsbussen (40.--)

also ich habe mal im geschäft mit unserem rechtsanwalt kurz darüber gesprochen. er meint in diesem bericht wollen sie festhalten was für ein typ ich bin, in welchen verhältnissen ich lebe und wohne, was ich verdiene... lauter so sachen, die sie absolut nichts angehen.

leute... lasst euch nicht erwischen. vom telefonterror der polizei bis zur durchleuchtung müsst ihr euch sonst alles bieten lassen. :???::evil:

in dem fall ist weniger wirklich mehr, ich werde auf dem mund hocken und auf jede frage, die ich schon einmal beantwortet habe auf das letzte mal verweisen. nehmt euch in acht... vorne durch werdet ihr höflich behandelt, wird euch zucker um den mund gestrichen, das blaue vom himmel heruntergelogen und hinten durch schlagen sie zu!

  • 7 Jahre später...

Im Leumundsbericht macht eine Amtsperson (meistens von der Polizei) Erhebungen über die Persönlichkeit eines Angaklagten. Im Leumundsbericht erscheinen nicht nur die im Strafregister eingetragenen Vorstrafen (dies wäre dann ein blosses Leumundszeugnis), sondern auch alle anderen polizeilichen Vorgänge (z.B. Bussen wegen leichteren Verkehrsregelverletzungen). Auch werden Informationen zum Vermögen sowie zum beruflichen und sozialen Umfeld gemacht. Der Leumundsbericht dient der entscheidenenden Behörde als eine wichtige Grundlage für die Strafzumessung und den Entscheid über den bedingten Vollzug.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 30 km/h auf der Autobahn wird von den Gerichten in der Schweiz als grobe Verkehrsregelverletzung gewertet. Dies ist ein Vergehen, welches im Unterschied zu einer einfachen Übertretung von Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe führt (nach neuem, heute gültigen Recht). Diese Geldstrafe kann bedingt ausgefällt werden, wenn man kein Wiederholungstäter ist und gute Bewährungschancen bestehen. Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen des Täters (je reicher umso höher). Im Falle einer bedingten Strafe kann das Gericht einen Strafteil zusätzlich als unbedingte Busse ausfällen, die in jedem Fall zu bezahlen ist. Es gibt einen Strafregistereintrag und ein Strafferfahren, welches durch Strafbefehl des Staatsanwaltes oder Urteil des Strafgerichts abgeschlossen wird. Ein Strafurteil wegen einem Vergehen bleibt grundsätzlich 10 Jahre im Strafregister stehen. In Auszügen an Privatpersonen ist der Eintrag nach sieben Jahren oder (bei einer bedingten Strafe) mit Ablauf der Bewährungsfrist nicht mehr ersichtlich.

Also lieber Hockenheim, deutsche Autobahn oder runter vom Gas :wink:

P.S. zum (immer wiederkehrenden) Vergleich mit den Strafen für Drogendealer: Es gibt jährlich mehr Verkehrstote als Drogentote.

I

P.S. zum (immer wiederkehrenden) Vergleich mit den Strafen für Drogendealer: Es gibt jährlich mehr Verkehrstote als Drogentote.

Vielleicht sollte man dann ähnlich wie Drogen auch das Auto in der Schweiz grundsätzlich verbieten.

P.S. zum (immer wiederkehrenden) Vergleich mit den Strafen für Drogendealer: Es gibt jährlich mehr Verkehrstote als Drogentote.

Was für ein absurder Vergleich.

Schonmal überlegt wie oft man in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilnimmt udn warum man im Straßenverkehr sterben kann. Das ist mit Drogen nicht im geringsten zu vergleichen.

Verkehrstote sind im übrigen nicht gleich zu setzen mit Geschwindigkeitsdelikten.

Vielleicht sollte man dann ähnlich wie Drogen auch das Auto in der Schweiz grundsätzlich verbieten.

Eine Teilnahme am motorisierten Verkehr ist weltweit grundsätzlich verboten. Deshalb muß man eine Fahrerlaubnis beantragen (deren Ausweis der Führerschein ist). Die Fahrerlaubnis stellt letztlich eine Ausnahmegenehmigung dar, die Dir jederzeit wieder entzogen werden kann. Denn es gibt kein Recht auf eine Fahrerlaubnis, Du kannst es auch nicht einklagen!

Bei den Drogen verhält es sich ganz ähnlich, auch hier können bestimmte Personenkreise (z.B. Ärzte) und Institutionen Ausnahmegenehmigungen zur Vewendung von Drogen erhalten.

Nur so zur Info, nichts weiter.

Was für ein absurder Vergleich.

Schonmal überlegt wie oft man in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilnimmt udn warum man im Straßenverkehr sterben kann. Das ist mit Drogen nicht im geringsten zu vergleichen.

Verkehrstote sind im übrigen nicht gleich zu setzen mit Geschwindigkeitsdelikten.

Wie man auch schön an der Statistik (http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod) sehen kann. so gab es zwar in der Schweiz 2008 auf 1 Million Einwohner gerechnet 9 Verkehrstote weniger als in Deutschland, allerdings in den USA mehr als doppelt soviele und in Österreich 26 Verkehrstote mehr.

Das Geschwindigkeitsargument ist also an den Haaren herbeigezogen.

Eine Teilnahme am motorisierten Verkehr ist weltweit grundsätzlich verboten. Deshalb muß man eine Fahrerlaubnis beantragen (deren Ausweis der Führerschein ist). Die Fahrerlaubnis stellt letztlich eine Ausnahmegenehmigung dar, die Dir jederzeit wieder entzogen werden kann. Denn es gibt kein Recht auf eine Fahrerlaubnis, Du kannst es auch nicht einklagen!

Bei den Drogen verhält es sich ganz ähnlich, auch hier können bestimmte Personenkreise (z.B. Ärzte) und Institutionen Ausnahmegenehmigungen zur Vewendung von Drogen erhalten.

Nur so zur Info, nichts weiter.

Auch wieder Richtig. Nur kriegt den Führerschein nahezu jeder Depp während Drogen nur z.B. für Apotheker/Ärzte zugänglich sind.

Insofern ist da schon ein gewisser Unterschied in meinen Augen erkennbar.

Vielleicht sollte man dann ähnlich wie Drogen auch das Auto in der Schweiz grundsätzlich verbieten.

Ich würde eher sagen - umgekehrt - Drogen legalisieren... aber unter Drogeneinfluss natürlich die Teilnahme am Strassenverkehr verbieten :wink:

Ein Vergleich zwischen Drogenkonsum und Autofahren ist meiner Meinung nach insofern zulässig, als man für die Strafbarkeit die Grenze zwischen zulässiger Selbstgefährdung und unzulässiger Fremdgefährdung ziehen sollte.

P.S. Ist witzig, hier (ohne böse Absichten) einen sieben Jahre alten thread wieder zum Leben erweckt zu haben.

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