Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Import, Zulassung, Brief?


Noisiralog

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebes Forum,

ich denke zur Zeit darüber nach einen Wagen aus England zu kaufen.

Dieser wurde dort auch teilweise umgebaut und besitzt englische Papiere.

Nun werde ich diese Teile in D nicht eingetragen bekommen da fehlendes Teilegutachten.

Der TÜV hat nun ja kein Vergleichsmuster für dieses Fahrzeug.

Muss der Wagen nun einfach einer TÜV beschau standhalten, oder wollen die genau wissen aus was welches Teil gefertigt wurde und Gutachten dafür haben, oder geben sie sich damit zufrieden wenn der Wagen in England so gefahren wurde?

Weil was macht denn ein Engländer der seinen Hauptwohnsitzt nach D verlagert und ein modifiziertes Automobil besitz?

Vielen Dank

Grüße

Michael

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Hmmm da müsstest du wohl schreiben um was genau es sich da für einen Umbau handelt 8)

also welches Auto, welcher Umbau usw....

Geschrieben

Das Fahrzeug muß den Vorschriften des Landes entsprechen, in dem es bewegt wird!

Egal, ob Du den Wohnsotz verlegst, oder nicht!

Ansonst müßte man für die BRD keine Scheinwerfer ändern, weil das Fahrzeug aus den USA käme, oder dergleichen. Hier im Forum würden sich wahrscheinlich hunderte User ein Fahrzeug aus dem Kongo holen, weil es dort ja keinen TÜV gibt und den fehlenden Auspuff auch gleich dort lassen!:D

Jeder zweite käme auf die Idee seinen Wagen kurzzeitig auszuführen, umzubauen und dann wieder zurück in die BRD zu bringen!:-))!

Gruß Manni308

Geschrieben

Damals, als ich in die Schweiz zügelte habe ich auch ein modifiziertes Fahrzeug mitgenommen.

In der Schweiz waren für die Umbauteile (mech. und elektronische Leistungssteigerung, Bremse, Fahrwerk, Auspuff) auch keine Gutachten vorhanden.

Eine Werkstatt führte mir das Fahrzeug bei der MFK (in D der TÜV) vor und konnte den Abnahmebeamten überzeugen, dass die verwendeten Teile (von der Qualität, und Sicherheit) über dem Serienstand des Fahrzeugherstellers lagen.

So erhielten wir die Genehmigung für die Zulassung.

Letztendlich haftet der Abnahmbebeamte persönlich für seine Arbeit. Wenn Er überzeugt wird, dass keine gefährdenen Umbauten bestehen sollte es keine Probleme geben.

Geschrieben

Es handelt sich um einen LHD der aber nach England importiert wurde. Dort wurden dann einige Karosserieumbauten gemacht. Evtl. sagt euch Veilside etwas...

Klar muss ein Fahrzeug den Bestimmungen des Landes in dem es zugelassen wird entsprechen. Aber ich denke da eher so an Dinge wie Lautstärke, Abgaswerte, Höhe, Tiefe, Breite, Lampen etc...

Scheitert es nu wirklich an so banalen Dingen wie einem fehlendem Festigkeitsgutachten für eine Heckschürze?

So wie bei KKSwiss klingt es für mich plausibel.

Viele Grüße

Michael

Geschrieben

kkswiss lebt in der Schweiz, also nicht erwarten, dass der deutsche TÜV da ähnlich lax rangeht, denn dann würde man Umbauten wie die von Veilside deutlich häufiger auf deutschen Straßen sehen.

Am Besten nimmst du ein paar Bilder des Wagens und gehst zur TÜV-Stelle deines Vertrauens und redest dort mit den Leuten, die werden dir sagen können, was du alles beachten und mitbringen musst, wenn du den Wagen hier zulassen möchtest (und auch, ob das überhaupt geht, wenn keine Gutachten vorhanden sind).

Geschrieben

Da wird es bestimmt dran scheitern! Was soll der Prüfer denn eintragen?

"Heckschürze, rot lackiert, sieht schön aus?"

Kein Teilegutachten, kein Festigkeitsgutachten?

Wenn das Ding auf Grund von fehlender Materialfestigkeit auf einer deutschen BAB fliegen geht, weil hier eben keine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, dann hält er seinen Kopf dafür hin!

Glaubst Du er macht das, weil Du so schöne blaue Augen hast?

Der Prüfer übernimmt das volle Risiko und Du könntest ihn im Falle eines Falles in Regress nehmen!

Er wird Dich auffordern das Ding abzumachen und wieder zu kommen! Ist ja auch verständlich!

Gruß Manni308

Geschrieben

Um was für ein Auto gehts denn hier eigentlich? :???:

Geschrieben
Da wird es bestimmt dran scheitern! Was soll der Prüfer denn eintragen?

"Heckschürze, rot lackiert, sieht schön aus?"

Kein Teilegutachten, kein Festigkeitsgutachten?

Wenn das Ding auf Grund von fehlender Materialfestigkeit auf einer deutschen BAB fliegen geht, weil hier eben keine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, dann hält er seinen Kopf dafür hin!

Glaubst Du er macht das, weil Du so schöne blaue Augen hast?

Der Prüfer übernimmt das volle Risiko und Du könntest ihn im Falle eines Falles in Regress nehmen!

Er wird Dich auffordern das Ding abzumachen und wieder zu kommen! Ist ja auch verständlich!

Gruß Manni308

Kann ich alles nachvollziehen. Aber nur wenn ich das Auto hier umbaue und dann eintragen lassen will.

Aber er fährt ja so schon in einem anderen EU Land. Kann also trotzdem bei uns auf der Autobahn abfliegen.

Also ist es echt so wenn ein Ausländer mit seinme modifiziertem Auto nach D zieht der deutsche Tüv sagt: "Das bleibt schön da wo es herkommt?"

Grüße

Michael

Geschrieben

Sofern der Umbau in Deutschland keine Zulassung hat: ja.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Noisiralog,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben
Sofern der Umbau in Deutschland keine Zulassung hat: ja.

Schade :(

Vielen Dank für Eure Geduld und Euer Wissen.

Grüße

Michael

Geschrieben
.....Also ist es echt so wenn ein Ausländer mit seinme modifiziertem Auto nach D zieht der deutsche Tüv sagt: "Das bleibt schön da wo es herkommt?".....

Ja! Ich bin mit meinem Wagen nach Deutschland umgezogen und die Liste vom TÜV umfasste sogar "Neue Sitzgurte, da der Aufnäher mit "E" Prüfzeichen nicht mehr leserlich war"!

Habe den Wagen beim nächsten Besuch in England dort verkauft und zurückgelassen.

In England ist der "TÜV" (MoT) nur Bremsen,Licht,Hupe usw. Da wird nicht auf "Zulässigkeit" geprüft. Da haben die Autos z.T. selbst entworfenen Bremssysteme und Fahrwerke und vieles mehr !!!

Geschrieben
Aber er fährt ja so schon in einem anderen EU Land. Kann also trotzdem bei uns auf der Autobahn abfliegen.

Das ist korrekt, aber wenn er abfliegt und jemand kommt zu Schaden, dann wird erst mal der Halter/Fahrer o.ä. zur Rechenschaft gezogen.

Wenn du das ganze hier eingetragen und angemeldet hast, dann kannst du mit dem Finger auf den entsprechenden Prüfer zeigen und der muss dann seinen Kopf dafür hinhalten.

Ich kenne mich was die Werkstoffprüfung angeht zufälliger weiße ein bisschen aus und weiß auch, dass wir beim Berichte schreiben einen Teufel tun und konkrete Aussage geben. Da wird nur geschrieben, "Prüfung wurde nach DIN XYZ durchgeführt mit folgendem Ergebnis."

Die Interpretation wird dem Auftraggeber überlassen!

Geschrieben

Grundsätzlich ist selbst ein Festigkeitsgutachten kein Kriterium mehr für eine Eintragung.

Es wird eindeutig ein Gutachten verlangt. das Bezug auf die Teile und das Fahrzeug nimmt, an welche diese an- oder eingebaut werden.

Wenn ein solches Gutachten nicht vorhanden ist, dann darf der Prüfer normalerweise nicht mehr eintragen.

Dieses erforderliche Gutachten muss beim TÜV (Nord oder Süd) in deren Datenbank erfasst sein, sonst erkennen sie es auch nicht an.

Es reicht also nicht "irgend ein Gutachten".

Jede Eintragung die ausserhalb dieser Vorgehensweise liegt, kann von jedem Prüfer jederzeit widerrufen werden.

Bis in die 90er Jahre hinein war es gängige Praxis, die Eintragungen der britischen Prüfer weitgehend zu übernehmen.

O-Ton eines mir bekannten Prüfers: "Da arbeiten ja nun auch keine Deppen, und wir sind nicht schlauer als die."

Mittlerweile ist es aber wohl Unsitte, aus jedem Furz Kapital schlagen zu wollen.

Da geht kein Prüfer mehr ein Risiko ein, weil er, resp. sein Arbeitgeber befürchten muss, im worst case zu Schadensersatz verurteilt zu werden.

Dadurch schränken wir selbst den Ermessens-Spielraum des Prüfers extrem ein.

Ich habe im vergangenen Jahr auf meinem 348 eine Spurverbreiterung von 60mm auf der HA eintragen lassen.

Das war ein Rennen von Pontius nach Pilatus, bis ich die Prüfung nach §19.2 StVZO und §21 StVZO durch hatte.

Die heute gängigen Gutachten für Spurplatten bewegen sich allesamt nur noch auf der Basis der erlaubten Spurweitentoleranz von 2%,

und beschränken sich somit auf ca. 30mm/Achse.

Alles was darüber hinaus geht ist heute ein echter Krampf bis zur Eintragung.

Grüße

Wolfgang

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...