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Frage zum Verlustvortrag in Brd bei Ekst.


einprozentler

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Geschrieben

Hallo zusammen,

habe eine Frage zum Verlustvortrag:

Ich Bastele gerade an meiner Steuererklärung 2009, und habe noch einen Verlustvortag von vor 2 Jahren.

Nun meine Frage:

Angenommen mein Verlustvortag beträgt 22000 euro, wenn sich meine Einkünfte 2009 dann auf 30000Euro belaufen, müsste ich die 8000 differenz dann versteuern, richtig?

Oder kann ich den Grundfreibetrag in höhe von 7664 euro für die Einkommensteuer noch obendrauf packen also

Einkommen: 30000-

Verlustvortag: 22000-

Grundfreibetrag: 7664=

Zu versteurndes einkommen von 336 Euro ???

Kennt sich da jemand aus? Habe heute von meinem Buchhalter und einem steuerberater wiedersprüchliche Aussagen gehört

vielen Dank im Vorraus

MFG 1%ler, der in einer nicht Kreditwürdigen Branche tätig ist...

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Geschrieben
.....Oder kann ich den Grundfreibetrag in höhe von 7664 euro für die Einkommensteuer noch obendrauf packen ...

Ja. Gerade in 2009 selbst gemacht. Dumm ist nur, wenn das Einkommen z.B. 23000 gewesen wäre. Dann gilt:

23000 - 22000 = 1000 zu versteuern, abzgl 7664 Grundfreibetrag = 0,0

Dann hätte man 6664 Freibetrag verschenkt.

Geschrieben

23000 - 22000 = 1000 zu versteuern, abzgl 7664 Grundfreibetrag = 0,0

Dann hätte man 6664 Freibetrag verschenkt.

Hallo, genau das war es wozu ich wiedersprüchliche meinungen hörte,

und zwar denke ich das man zuerst den Grundfeibetrag nimmt.

also bspweise. 23000 einkommen - 7664Euro =15336euro.

heisst 15336 euro zu verst. einkommen -22000 Euro Verlustvortag= -6664Euro.

was dann bedeuten würde das man den Verlustvortag in höhe von 6664 Euro mit ions nächste jahr nehmen würde.. richtig oder falsch????????

Oder wird tätsächlich erst der Verlustvortrag und dann der Grundfreibetrag angerechnet, das wäre ja GEMEIN!

Geschrieben

Ich habe jetzt den Steuerbescheid 2008 herausgefischt.

Die Reihenfolge ist wie oben, nämlich:

1) Einkümfte aus nichtselbstständige Arbeit zzgl.

2) Einkünfte aus Kapitalvermögen zzgl.

3) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

ergibt:

4) Gesamtbetrag der Einkünfte

abzgl.

5) Verlustvortrag

erst danach kommt die Vorsorgepauschale.

Ist ja auch logisch: Vorsorgepauschale gehört zu den Mechanismen der Regierung, um die Steuer zu berechnen, nachdem der Steuerzahler seine Einnahmen und Ausgaben dargelegt hat, oder?

In deinem Besipiel wird der Verlustvortrag zuerst aufgebraucht, bis dein "Einkommen" auf 0,- kommt. Für 0,- Einkommen zahlt man keine Steuer sowieso, also braucht man keine Vorssorgepauschale.

Falls noch Verlustvortrag übrigbleibt, dann kann man dies im nächsten Jahr verwenden, wobei die gleiche Reihenfolge der Berechnung gilt.

Es würde mich überraschen, wenn dein Steuerberater etwas anders erzählt!

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