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Wie oft muss ein Parkplatz "geprüft" werden


der_messias

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Geschrieben

Folgender Sachverhalt:

Ich wohne in einem Neubaugebiet in einem Komplex mit ca. 40 Wohnungen, die seit Juli bezogen werden können. Zusätzlich zu einer Tiefgarage mit vermieteten Stellplätzen (für jede Wohnung einen) gibt es auch noch ausgewiesene Stellplätze um das Gebäude herum (die Dinger mit Rasengittersteinen).

Da wir zwei Autos haben parkt eines auch immer auf einem solchen Stellplatz.

Aufgrund der Tatsache dass die Wohnungen nach und nach bezogen werden kommt immer mal wieder ein Umzugsunternehmen, das dann auch Halteverbotsschilder aufstellt mit dem Text "bitte am XX.XX.2009 von XX-XX Uhr wegen Umzug freihalten"

Prinzipiell kein Problem dann sein Fahrzeug zu entfernen, leider werden die Schilder manchmal recht kurzfristig aufgestellt (2-3 Tage vorher). Wie verhält es sich, wenn ich ein paar Tage nicht da bin und somit nicht meinen Prakplatz prüfen kann? Grundsätzlich stehe ich ja dann im absoluten Halteverbot und könnte abgeschleppt werden, oder doch nicht ?

Umparken ist nicht, da die ganze Gegend Neubaugebiet ist und das im Umkreis von 300m überall passieren kann.

Viele Grüße

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Geschrieben

Google hat mal eben das ausgespuckt

zu 1) Sie müssen den Mitbürgern Zeit geben, Ihre Halteverbotszone zu sehen und zu respektieren. Dazu hat der Gesetzgeber eine Frist festgelegt, die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich lang ausfällt: In Hamburg müssen z.B. die Schilder 96 Stunden vor Geltungsdatum aufgestellt werden, das heißt, wir brauchen für einen Wochenend-Umzug ca. eine Woche Frist für Anträge und Aufstellung.

In den meisten anderen Städten gelten 3 Werktage oder 72 Stunden.

Geschrieben

Solange noch Umzüge stattfinden, scheinen ja noch nicht alle Wohneinheiten belegt zu sein. Sind denn da keine Stellplätze in der Garage mehr frei, die man in der Zwischenzeit nutzen könnte?

Ansonsten ist es wohl oder übel deine Pflicht, dein Fahrzeug verkehrsgerecht abzustellen oder dafür zu sorgen, dass andere dieser Aufgabe während deiner Abwesenheit nachkommen.

Geschrieben
Solange noch Umzüge stattfinden, scheinen ja noch nicht alle Wohneinheiten belegt zu sein. Sind denn da keine Stellplätze in der Garage mehr frei, die man in der Zwischenzeit nutzen könnte?

Ansonsten ist es wohl oder übel deine Pflicht, dein Fahrzeug verkehrsgerecht abzustellen oder dafür zu sorgen, dass andere dieser Aufgabe während deiner Abwesenheit nachkommen.

Verkehrsgerecht ist der Wagen doch abgestellt, wenn er auf der dafür vorgesehenen Parkfläche abgestellt wurde.

Wenn ein privates Umzugsunternehmen einen Parkplatz benötigt, dann muss es auch mal damit rechnen, ein paar Meter weiter zu stehen.

Wenn ein privates Unternehmen in meiner Abwesenheit meint, einen Parkplatz für sich zu reservieren, auf welchem mein Auto steht, dann dann hat es u. U. Pech gehabt.

Geschrieben

Nein,

wenn ein privates Umzugsunternehmen bei der zuständigen Behörde eine temporäre Halteverkehrszone beantragt, wird diese an einer bestimmten Stelle genehmigt, z.B. "Vom Schild sowieso 15 m Richtung Dingsbumsstrasse". Die entsprechenden Schilder werden von der zuständigen Behörde aufgestellt (ist in den Kosten enthalten). Dabei wird sich dann an die je nach Bundesland vorgeschriebenen Vorlaufzeiten gehalten, in Hamburg zum Beispiel 3 Werktage und ein Wochenende.

Ist wie bei Baumaßnahmen. Also muss sich der ordnungsgemäß parkende je nach Bundesland hin und wieder davon überzeugen, dass sein Fahrzeug noch "ordnungsgemäß" geparkt ist.

Ein Anruf bei der zuständigen Verwaltung sollte diesen Zeitraum klären.

Gruß Björn

Geschrieben
Nein,

wenn ein privates Umzugsunternehmen bei der zuständigen Behörde eine temporäre Halteverkehrszone beantragt, wird diese an einer bestimmten Stelle genehmigt,

Ja, so kenne ich das aus meiner Bauleiter-Zeit auch noch.

Allerdings wird das Ordnungsamt nur für den öffentlichen Verkehrsraum tätig.

Da hier aber private Parkplätze betroffen sind, schert daß das Ordnungsamt überhaupt nicht.

Und ein Unternehmen kann von mir aus so viele Zettel aufhängen, wie es will.

Rechtliche Konsequenzen gibt es hierdurch für den berechtigten Nutzer des privaten Parkplatzes nicht.

Da muss der Umzugsunternehmer auf das rechtzeitige Erkennen durch den Parkplatzbenutzer hoffen.

Altenativ muss er das durch den Hauseigentümer veranlassen, und diesen für freie Flächen sorgen lassen.

Im schlimmsten Fall muss der Unternehmer den Wagen, welcher im Weg ist, auf eigene Kosten beiseite räumen lassen.

Wenn das anders wäre, dann könnte man ja noch nicht einmal guten Gewissens seinen PKW auf dem zur Mietsache gehörenden Parkplatz abstellen, und in Ruhe in den Urlaub fahren.

Ich hab' das mehr als einmal durch. :wink:

Grüße

Wolfgang

Geschrieben

Ups, ich habe das mit den privaten Stellplätzen überlesen. So hast Du Recht Wolfgang!

.

Geschrieben
Verkehrsgerecht ist der Wagen doch abgestellt, wenn er auf der dafür vorgesehenen Parkfläche abgestellt wurde.

Wenn ein privates Umzugsunternehmen einen Parkplatz benötigt, dann muss es auch mal damit rechnen, ein paar Meter weiter zu stehen.

Wenn ein privates Unternehmen in meiner Abwesenheit meint, einen Parkplatz für sich zu reservieren, auf welchem mein Auto steht, dann dann hat es u. U. Pech gehabt.

Da ich ehrlich gesagt, den Text auch bloß überflogen habe, habe ich das "Problem" auch überlesen (:oops:). Aber es steht im Eröffnungsbeitrag leider nicht, ob es wirklich ausschließlich private Stellplätze sind oder ob das Gelände nicht öffentlich gewidmet ist - dann wiederum könnte durchaus das Ordnungsamt nach bereits erwähnter Prozedur "Zugriff" haben.

Ansonsten muss selbstverständlich der Gründstückseigentümer bzw. dessen Berechtigter sein Recht geltend machen.

Geschrieben

Servus,

interessant wäre auch dieser Fall:

Aufgrund der Terrorwarnung hat die Polizei in München kurzfristig rund um das Oktoberfest (Bavariaring) eine Sperrzone eingerichtet. Halteverbotsschilder wurden morgens ab 0700 Uhr aufgestellt und mittags angefangen die (zum größten Teil Münchner) Autos abzuschleppen. Also innerhalb von sechs bis acht Stunden.

:???::???::???:

Wer bezahlt jetzt eigentlich die ganzen Abschleppkosten? Die Halter, die Stadt, Bayern, die Polizei?

Und für wie lange, wenn z.B. die Frist für das "Nachschauen" in München bei drei Tagen liegt, zahle ich dann z.B. ab dem vierten Tag die Verwahrungsgebühren? Und wer bezahlt mir außerdem Taxi/S-Bahn zur Verwahrstelle? Die Polizisten hier auf der Wiesn, die das Abschleppen überwacht haben, konnten mir da keine Auskunft geben...

Gelten bei Terrorwarnungen u.Ä. Sonderrechte? Würde mich echt interessieren.

Viele Grüße!

Geschrieben

Ok, ich stelle schon fest, ich muss wohl im Laufe des nächsten halben Jahre, bis hier mal Ruhe einkehrt regelmäßig den Parkplatz prüfen.

Mir geht es tatsächlich konkret um die Tatsache, dass meine Lebenspartnerin und ich zeitgleich für mehr als 7 Tage geschäftlich im Ausland sind.

Um nochmal zu konkretisieren.

Ein Fahrzeug steht auf dem uns zugewiesenen Stellplatz in der Tiefgarage.

Das zweite Fahrzeug habe ich tatsächlich relativ lange auf einem anderen Stellplatz in der TG abgestellt, jedoch sind mittlerweile so viele Wohnungen bezogen, dass ich nicht sicher sagen kann, welche Stellplätze noch frei sind.

Die Stellplätze um das Haus herum befinden sich teilweise direkt am Haus, teilweise auf der anderen Straßenseite, wurden aber alle im Zuge das Hausbaus von der selben Firma angelegt. Ich kann also nicht sicher sagen, ob sie auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund liegen.

Selbst wenn sie auf öffentlichem Grund liegen, kann es sein, dass sie vom Hauseigentümer finanziert werden mussten, da es eine Bestimmung gibt, dass man "Besucherparkplätze" schaffen muss, o.ä.

Viele Grüße

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo der_messias,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Die Stellplätze um das Haus herum befinden sich teilweise direkt am Haus, teilweise auf der anderen Straßenseite, wurden aber alle im Zuge das Hausbaus von der selben Firma angelegt. Ich kann also nicht sicher sagen, ob sie auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund liegen.

Selbst wenn sie auf öffentlichem Grund liegen, kann es sein, dass sie vom Hauseigentümer finanziert werden mussten, da es eine Bestimmung gibt, dass man "Besucherparkplätze" schaffen muss, o.ä.

Viele Grüße

Wie sind denn die Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite gekennzeichnet? "Privat" oder sowas auf Schildern? Wenn nicht, dann würde ich davon ausgehen, dass sie sich auf öffentlichem Grund befinden und den von mir oben angeführten Regeln unterliegen. Wer sie warum gebaut hat, ist denn Latte.

Warum machst Du nicht einfach mal einen Zettel an die Haustüren, dass Du einen TG-Platz zur Miete suchst? Manche brauchen ihren ja gar nicht. Dann hast Du zwei...Danach noch geschickt getauscht und Du hast zwei nebeneinander.

Gruß Björn

Geschrieben
Wie sind denn die Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite gekennzeichnet? "Privat" oder sowas auf Schildern? Wenn nicht, dann würde ich davon ausgehen, dass sie sich auf öffentlichem Grund befinden und den von mir oben angeführten Regeln unterliegen. Wer sie warum gebaut hat, ist denn Latte.

Warum machst Du nicht einfach mal einen Zettel an die Haustüren, dass Du einen TG-Platz zur Miete suchst? Manche brauchen ihren ja gar nicht. Dann hast Du zwei...Danach noch geschickt getauscht und Du hast zwei nebeneinander.

Gruß Björn

Schilder sind im Moment noch gar keine dran, weil hier ja alles noch mehr oder weniger Baustelle ist. Die haben auch erst am Donnerstag die Deckschicht eingebaut. Ich gehe aber schwer davon aus, dass das öffentliche Parkflächen sind.

Das mit dem Stellplatz mieten ist eigentlich eine gute Idee, das Problem ist, dass ich bereits einen Stellplatz fürs Mopped gemietet habe und der Haushaltsvorstand die Ausgaben für einen weiteren Stellplatz, der dann höchstwahrscheinlich auch noch in einem Doppelparker wäre, verweigert :wink:

Ich warte einfach bis sich das hier beruhigt hat, solang muss ich halt regelmäßig nach dem Auto schauen. Haben jetzt auch die Möglichkeit bekommen ein Auto auf dem Gelände (überwachter Firmenparkplatz) des Arbeitgebers meiner LP bei Auslandsaufenthalt abzustellen.

Geschrieben

Das mit dem Stellplatz mieten ist eigentlich eine gute Idee, das Problem ist, dass ich bereits einen Stellplatz fürs Mopped gemietet habe und der Haushaltsvorstand die Ausgaben für einen weiteren Stellplatz, der dann höchstwahrscheinlich auch noch in einem Doppelparker wäre, verweigert :wink:

Ich hatte in meiner Tiefgarage immer ein "unaffälliges Eckchen" für die Motorräder gefunden, an irgendeiner Stirnseite, wo eh nie ein Auto in die Nähe kommt. Mach mal mit dem Hausmeister eine Flasche Korn leer, dann regelt sich sowas oft wie von Geisterhand....dann haste auch Platz für das zweite Auto.

Gruß Björn

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