Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

"Blitzen" im Strassenverkehr rechtswidrig?


Mr.Sommer

Empfohlene Beiträge

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben
:-o :-o :-o Dazu fällt mir nun wirklich nichts mehr ein. Wie sieht das wohl in der CH aus? X-)
Geschrieben

Da will ich mal noch den Link zu einem sehr "verwandten" Thema posten, welches sich auch schon mit dem Urteil beschäftigt.

Link

Geschrieben

Nachdem ich das Urteil jetzt im Original gelesen habe kann ich nur sagen dass die Bild mal wieder übertreibt.

1.) Es handelt sich hier nicht um Blitzen, sodern um eine Abstandsmessung per Video

2.) Diese Abstandsmessung wurde von der Polizei auf Verdacht durchgeführt. Auch wenn man sich rechtmäßig verhalten hätte wäre man zuerst gefilmt worden und das gefilmte Material wurde dann ausgewertet.

3.) Diese Abstandsmessung wurde nicht durch Gesetz ermächtigt, sondern durch einen einfachen Erlass (Verwaltungsanweisung) des Ministeriums. Dies(!) allein ist nach Ansicht des BVerfG der Knackpunkt.

Sprich, wenn ein ordentliches Gesetz verabschiedet wird wodurch zu Abstandsmessungen berechtigt wird ist dies immernoch ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dieser ist aber gerechtfertigt.

Geschrieben

Genauso ist das wohl.

Das BVerfG Urteil gibt momentan - angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wohl min. bis Sommer 2010 - etwas "Schutz" vor der verdachtsunabhängigen Dauerüberwachung bzw. -aufzeichnung, wie sie bei den gängigen, stationären Videoüberwachungsverfahren auf der Autobahn, anwendet wird.

Aber endgültig dürfte dies wohl kaum sein. Es fehlt halt nur die Gesetzesgrundlage hierfür.

Zumal das BVerfG den Fall ja zur nochmaligen Prüfung bez. möglicher anderer Rechtsgrundlagen an das Amtsgericht zurückverwiesen hat.

Dennoch werden offenbar zur Zeit ja schon anhängige Verfahren zum Thema Abstandsmessung eingestellt.

Geschrieben

Bildzeitung... gähn... aber verkauft sich bestimmt gut die Schlagzeile.. gähn

Geschrieben

Diesem Artikel zufolge wäre, sofern ich das auf die Schnelle richtig gelesen habe, sämtliche, in der Öffentlichkeit durchgeführten Videoaufnahmen rechtswidrig. Das heisst dann aber auch, die Überwachungsvideos auf Tankstellen, Verkehrsüberwachung, Banken, usw wären nicht rechtens! :???:

Ja, ja,.... :D Bildzeitung.... 8)

Geschrieben
Diesem Artikel zufolge wäre, sofern ich das auf die Schnelle richtig gelesen habe, sämtliche, in der Öffentlichkeit durchgeführten Videoaufnahmen rechtswidrig. Das heisst dann aber auch, die Überwachungsvideos auf Tankstellen, Verkehrsüberwachung, Banken, usw wären nicht rechtens! :???:

Nein nicht so ohne weiteres. Bei Überwachungsaufnahmen muss man erstmal zwischen öffentlichem , teilöffentlichem und privaten Bereich unterscheiden.

Die Tankstelle wäre, wie z.b. auch die Schalterhalle einer Bank, teilöffentlich.

Die Aufnahme an sich wäre nicht rechtswidrig. Und es erfolgt i.d.R ja auch keine Aufzeichnung UND Auswertung aller aufgenommenen.

Das ganze Thema ist aber in Deutschland nicht besonders transparent und einheitlich geregelt und ist mehr als ein abendfüllendes Thema :rolleyes:

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Mr.Sommer,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Da muss man aber schon differenzieren!

Das Urteil des BVerfG richtet sich gegen die Videomethode, also vorrangig Abstandsmessungen. Mit diesen Geräten wird allerdings auch manchmal die Geschwindigkeit gemessen (z.B. in Brandenburg), die Linien um den Abstand zu messen, kann man ja auch wunderbar zur Geschwindigkeitsmessung nehmen (Weg-Zeit-Messung).

Allerdings wird hier eben jeder aufgezeichnet, der vorbeikommt, und erst später "im Büro" wird ausgewertet.

Bei dem von Dir verlinkten Beitrag geht es um eine stationäre Anlage, die eben nur auslöst, wenn jemand zu schnell fährt. Alle anderen, die dort regelgerecht vorbeifahren, werden nicht fotografiert und gespeichert.

Deshalb sehe ich hier auch keinen Grund, der dagegen spricht, solche Anlagen weiterhin zu betreiben. Lediglich die Videomethode ist nun durch das Urteil des BverfG anfechtbar.

Geschrieben
... Mit diesen Geräten wird allerdings auch manchmal die Geschwindigkeit gemessen (z.B. in Brandenburg), die Linien um den Abstand zu messen, kann man ja auch wunderbar zur Geschwindigkeitsmessung nehmen (Weg-Zeit-Messung). ...

Es eignet(e) sich nur wunderbar dazu, sondern war ja Grundvoraussetzung für die Abstandsmessung, da der Abstand aufgrund der Geschwindigkeit eingehalten (und gesühnt) werden muss.

Es gibt aber mittlerweile auch einige "schwebende" oder gar eingestellte Verfahren in Bezug auf das PoliScan-Verfahren (Mehrspurlaser-System), da es selbst von unabhängigen Experten (u.a. DEKRA) nicht nachvollziehbar war, wie die Systeme zwischen Messung und Aufnahme "arbeiten". Das ist auch schon einigen Richtern ein bisschen zu wenig gewesen, um damit "Verkehrssünder" zu verurteilen.

Geschrieben

Ja, das Urteil ist mir bekannt. Ist das wirklich noch aktuell?

Wäre für den Hersteller ja quasi untragbar, auch die Städte, Kreise und Behörden wollen denke ich mal Rechtssicherheit haben, was das angeht.

In Berlin werden auch die PoliScanSpeed Geräte eingesetzt, aber mobile im Fahrzeug eingebaute. Meines Wissens derzeit sechs Stück.

Geschrieben
Ja, das Urteil ist mir bekannt. Ist das wirklich noch aktuell?

Ja, aber ganz sicher!

mecki

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Das ist wirklich sehr interessant. Weil da steht:

...nicht mehr als Beweis verwertbar...

Was soviel heisst wie: die Beweise sind unwirksam, aber keinesfalls nichtig.

Auf Hochdeutsch: Es hat im weiteren Sinne etwas mit der Änderung unseres Rechtsempfindens zu tun. Früher hat man es als verfassungskonform angesehen und es wurde allgemein akzeptiert (von den Betroffenen mal abgesehen :lol:). Heute jedoch wird dies allgemein anders gesehen und es hat keinesfalls "schon immer" gegen die Verfassung verstossen!

Geschrieben

Mich würde mal stark interessieren, wie die Amtsrichter zu der Interpretationsvariante des BVerfGE gekommen sind... dessen Inhalt habe ich etwas anders in Erinnerung :-o

Geschrieben

Ich werde zwar auch nicht gerne geblitzt, aber das ist doch wohl vollkommener Quatsch.

Man wird ständig überall fotographiert, sei es am Bahnhof, an der Mautstation, von Google StreetView oder von einem pflichtbewusstem Mitbürger der mit Handykamera durch die Straßen rennt und das Ordnungsam anruft wenn man falsch parkt.

Wir reden doch bei einem Blitzer (egal ob fest installiert oder nicht) nichtmal von einer Rundumüberwachung, weil nur dann der Blitzer auslöst wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Man sollte da vielleicht mal unterscheiden zwischen Leuten die sich wirklich in ihren Grundrechten verletzt fühlen und zwischen Leuten die nicht genügend Eier in der Hose haben um ihr Knöllchen zu bezahen. :lol:

Geschrieben
...

Wir reden doch bei einem Blitzer (egal ob fest installiert oder nicht) nichtmal von einer Rundumüberwachung, weil nur dann der Blitzer auslöst wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Man sollte da vielleicht mal unterscheiden zwischen Leuten die sich wirklich in ihren Grundrechten verletzt fühlen und zwischen Leuten die nicht genügend Eier in der Hose haben um ihr Knöllchen zu bezahen. :lol:

Würde ich so nicht begründen. Warum sollen alle ordnungstreuen Bürger grundsätzlich benachteiligt werden, nur weil ein paar wenige nicht diesem Ideal folgen wollen? :???:

Das Letztere dadurch einen Vorteil erlangen, sollte gleichwohl nicht einen (schwerwiegenden) Rechtseingriff bei den übergroßen Teil der Rechstreuen rechtfertigen.

Und ich hasse es ehrlich gesagt auch, dass man an jeder Ecke fürchten muss, dass irgendjemand ein Teil meines Lebens und meines Verhaltens aufzeichnet, ich aber weder weiß, wer was damit macht, geschweige denn, dass ich in Kenntnis der weiteren Gebrauchmachung gesetzt werde! :evil:

Übrigens stellen Blitzer nicht das Problem dieser Urteile dar, sondern vielmehr die lückenlose (Dauer-)Aufzeichnung ohne jedewegen konkreten Tatverdacht - der ist beim Blitzer ja bereits mit der Messung gegeben :wink:

Geschrieben
Übrigens stellen Blitzer nicht das Problem dieser Urteile dar, sondern vielmehr die lückenlose (Dauer-)Aufzeichnung ohne jedewegen konkreten Tatverdacht - der ist beim Blitzer ja bereits mit der Messung gegeben :wink:

Würde ich so nicht sagen - das Radargerät oder welche Technik auch immer misst Dich beim Vorbeifahren absolut anonym und speichert diesen Messvorgang ja auch nicht. Nur wenn der Grenzwert überschritten wurde, dann wird ausgelöst.

Die Rechtssprechung hat dies auch schon einmal unter dem "schlicht hoheitlichen Handeln" subsumiert.

Ist ja im Grunde auch wie ein Polizist, der mit dem Funkwagen eine einfache Streifenfahrt macht und Ausschau hält nach "Verstößen". Da fährt er auch an Dir vorbei, mustert Dich evtl. jedoch ohne Daten von Dir zu erheben oder abzufragen. Wenn er dann sieht dass Du gerade z.B. ne Ordnungswidrigkeit begehst, erst dann schreitet er u.U. ein und erhebt Daten.

Geschrieben

Etwas anderes wollte ich auch nicht mit meinem diesbezüglichen Absatz zum Ausdruck bringen (Blitzer sind ok ./. Videos ohne konkreten Tatverdacht (also keine ProViDa) eben nicht) ... entschuldige bitte, falls dies nicht ganz so ersichtlich war. :oops:

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...