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Goggomobil - H-Zulassung


Cooper

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Hallo,

ich beabsichtige in nächster Zeit mir ein Goggomobil anzuschaffen. Leider kenne ich mich für die Vorraussetzungen einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen nicht aus.

Hat einer Erfahrungen damit?

Ich würde das Auto nachträglich gerne umlackieren und die Polster neu beledern lassen, spielt das irgendeine Rolle für die Zulassung?

Besitzt zufällig einer von euch ein Goggomobil?

Vielen Dank im voraus

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Hui, ein Goggo ist schon ein cooles Autole :)

Also neues Leder, wenn es jetzt nicht unbedingt Krokodil oder sonst was ist, macht nichts aus, ebenso wie die Lackfarbe, wenn es nicht etwas Abgefahrenes ist, wie rote Karos oder sowas in der Art.

Eigentlich sollte es eine Originalfarbe sein, aber kommt auch drauf an, wer der Pruefer ist :wink:

Aber rein aus historischen Gruenden, lackiere dann bitte eine passende Farbe der Zeit :)

Wichtig ist die Technik, und Anbauteile. Wenn du nur neu beledern willst kein Problem, aber wenn du Rennsitze einbaust, wird es schon tricky X-)

Der Zustand und die Technik ist das Wichtigste, dann steht der H-Zulassung eig nichts im Weg.

Was noch geht, wenn das "Tuning" ebenfalls schon ueber 30 Jahre oder so zurueckliegt, dann ist eine H-Zulassung ebenfalls moeglich.

Muss glaube ich aber belegt werden etc.

Warum für einen Goggo eine H-Nummer?

Die H-Nummer kostet einheitlich 191,70 EUR, ganz egal welchen Hubraum man hat.

Der größte Goggo kostet mit seinen knapp 400 Kubik regulär versteuert 101,- EUR

Nimmt man noch ein Saison-Kennzeichen (z.B. April bis November), werdens 67 EUR ...

Es gibt zwar ein paar Oldtimerversicherungen die formal auf ein H-Kennzeichen bestehen, per Einzelanfrage ist es aber bei einem Goggomobil kein Problem es auch dort zu versichern (wäre was anderes wenn es ein 1978er Jaguar XJ12 oder BMW 733i ist, Autos mit denen man auch Schaden anrichten kann ... und Versicherungen drauf bestehen, nicht dass die letzten Seelenverkäufer ein Minusgeschäft draus machen).

PS: mein Onkel soll eins gehabt haben, ein rotes. War aber lange vor meiner Zeit.

Ich glaub nicht dass ein Polizist es übers Herz kriegt, einen Goggo aufzuschreiben. Dito Isetta, Messerschmitt, Lloyd, Kleinschnittger und die ganzen übrigen Autoleins. Die tun doch keinem was.

Ich glaub nicht dass ein Polizist es übers Herz kriegt, einen Goggo aufzuschreiben. Dito Isetta, Messerschmitt, Lloyd, Kleinschnittger und die ganzen übrigen Autoleins. Die tun doch keinem was.

Stimt absolut und ja ich fahre auch ohne Plakette da rein. Die koennen mich mal. Habe mich zwar beim Tuev informiert, aber das ist absolute Abzocke.

Was macht das fuer einen Unterschied, ob ich nun ein H-Gutachten habe oder eben keines? Ich stosse dann ja nicht weniger "Feinstaub" in die Luft :wink:

Wenn man rein will, muss man ein H-Gutachten machen, auch ohne H-Zulassung.

Aber das H-Gutachten kostet doch auch um die 80-90€ und das ist mir zu viel, dass ich da nur in die "Umweltzone" darf.

Jetzt, wo du es sagst, macht es wirklich keinen Sinn, ein H-Gutachten mit einem Goggo zu machen.

Steuer und Versicherung ist wirklich ein Witz.

Nee, du kannst ein H-Gutachten machen, was ja fuer eine H-Zulassung noetig ist, aber du musst dann keine H-Zulassung machen.

Also bleiben die paar Euro Steuern, nur musst du halt einmal fuer das H-Gutachten zahlen.

Mir kommt es nicht auf das Geld an, sondern auf das Prinzip. Was sollte danach anders sein, was mich berechtigt nun in die Umweltzone fahren zu duerfen?

Sieht man ja, dass dies ein altes Auto ist, also brauche ich dafuer keinen Wisch.

Aber, wenn es was wird, stelle mal bitte Bilder rein und davor, und dann was du daran machen willst :wink:

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Das H-Kennzeichen hat natürlich noch den Vorteil, dass du von der Feinstaubplaketten-Sch...e ausgenommen bist..:D

Ja nach Finanzlage der Stadt können die plötzlich ziemlich eckelhaft werden bzw. dazu verdonnert werden eckelhaft zu werden und dann ist es egal ob Goggo, Isetta oder 250 GTO - auch wenn die Fahrzeuge allgemein Gefallen finden und sicherlich manche Vollstrecker gegen Ihr Innerstes kämpfen müssen dabei.

Ich kenne ein paar wenige dieser Kleinstwagen-Fahrer und die haben in der Regel absolute Narrenfreiheit. Da will sich der Herr Wachtmeister höchstens mal reinsitzen oder ein Foto schießen.

Die holen sich vielleicht einen Youngtimer raus ... aber keine Autos der 50er.

Mit einem ´bestrafzettelten´ Goggo könnte man dieses Deppengesetz sogar richtig aufziehen. In einem Sommerloch hätte TZ oder Bild an sowas bestimmt Interesse.

Ich würde diese kleinen Wiederaufbau-/Wirtschaftswunder-Zeitzeugen generell steuerbefreien. Was soll das, dass man den Kleinen das Leben so schwer macht?

Ja nach Finanzlage der Stadt können die plötzlich ziemlich eckelhaft werden bzw. dazu verdonnert werden eckelhaft zu werden und dann ist es egal ob Goggo, Isetta oder 250 GTO - auch wenn die Fahrzeuge allgemein Gefallen finden und sicherlich manche Vollstrecker gegen Ihr Innerstes kämpfen müssen dabei.

Insgesamt wird wesentlich genauer nachgesehen.

Einem mir oberflächlich Bekannten hat man die Tage sein 07-er Kennzeichen eingezogen,weil er es mehrfach werktags zum profanen Einkaufen missbraucht hat,

und dabei von der Pozilei zu Recht beargwohnt, und dann kontrolliert wurde.

Parallel dazu ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung :cry:.

Man merkt schon, dass verstärkt hektischer Aktionismus Einzug hält. :oops:

Bezügl. "Einnahmequellen": Man schaue sich die Haushaltspläne von Städten und Gemeinden an.

Dort sind die Einnahmen aus Geschwindigkeitsübertretungen und Falschparken schon seit langem fester Bestandteil.

Man ist darauf angewiesen, und man wird jede, und somit auch diese, Einnahmequelle noch steigern müssen, da die Knete ja irgend wo her kommen muss.:cry:

Wobei es mir grundsätzlich egal ist, wie das Mäntelchen, unter dem abgeschöpft wird, heisst.

Solange die Verantwortlichen sorgsam mit dem von anderen erwirtschafteten umgingen, wäre ja auch alles ok........ :-(((°

Zum Goggo: Ich würde ein H-Gutachten erstellen lassen. Alleine wegen des Wiederbeschaffungswertes. Den sollte man genau dokumentieren lassen.

Auch ist der Verkaufswert mit ordentlichem H-Gutachten sicherlich höher.

Zulassung jedoch abhängig von Erfordernis (Feinstaubzone).

Die Versicherungsprämie selbst wird wohl eh ganz unten angesiedelt sein.

Grüße

Wolfgang

Es gibt mit Sicherheit genug Politessen, die von Autos deutlich weniger Ahnung haben als von ihren Fingernägeln (sorry für das Vorurteil, aber hier in der Gegend hat es ein paar davon) und die von ihren Chefs nur gesagt bekommen "Alles ohne Plakette und ohne H-Kennzeichen wird aufgeschrieben" und das tun die dann treu-brav, egal ob es eine S-Klasse aus einer Stadt ohne Umweltzone oder ein Goggomobil ohne H-Kennzeichen ist.

Naja, wenn du ein H-Gutachten hast, legst du dieses dann vor und dann musst du auch nicht zahlen.

Es sind Autos ausgenommen, die ein H-Gutachten haben, aber keine H-Zulassung.

Das sind 2 Paar Schuhe.

Naja ich kenne jetzt nur ein Fall, wo einer direkt angehalten wurde und das war in KA.

Sonst wird halt beim Strafzettel verteilen, noch auf die Plakette geschaut.

Naja, wenn man angehalten wird, egal aus welchen Gruenden kann man immer um die Strafe kommen.

Kommt auf den Herrn Wachtmeister an und wie man sich benimmt.

Oftmals freuen sich ja eig alle ueber solche Art von Autos :wink:

Wenn man mit eine roten Nummer einkaufen geht hat man es auch nicht anders verdient. Deswegen wurde die Nutzung von 20 wieder auf 30 Jahre erhoeht. Habe dafuer absolut kein Verstaendnis und sowas aergert mich und finde es gut, dass solche Leute geschnappt werden.

Es gibt mit Sicherheit genug Politessen, die von Autos deutlich weniger Ahnung haben als von ihren Fingernägeln (sorry für das Vorurteil, aber hier in der Gegend hat es ein paar davon) und die von ihren Chefs nur gesagt bekommen "Alles ohne Plakette und ohne H-Kennzeichen wird aufgeschrieben" und das tun die dann treu-brav, egal ob es eine S-Klasse aus einer Stadt ohne Umweltzone oder ein Goggomobil ohne H-Kennzeichen ist.

Was ja nach deren Dienstanweisung auch vollkommen richtig ist.

Öffentlicher Dienst und gesunder Menscheverstand schließen sich offenbar grundsätzlich gegenseitig aus.

Zu groß ist die Gefahr, in "Anarchie" zu verfallen

Man stelle sich vor: Ein Goggo ohne Feinstaubplakette rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie.......:D

Naja, wenn du ein H-Gutachten hast, legst du dieses dann vor und dann musst du auch nicht zahlen.

Es sind Autos ausgenommen, die ein H-Gutachten haben, aber keine H-Zulassung.

Das sind 2 Paar Schuhe.

Das ist ein wenig miß- oder unverständlich ausgedrückt.

Grundsätzlich gilt, dass nur von der Feinstaubplakette ausgenommen ist, der eine H-ZULASSUNG hat.

Ein H-Gutachten mit normaler Zulassung nutzt in "Umweltzonen" nichts. Man darf nicht einfahren.

Grüße

Wolfgang

Das ist ein wenig miß- oder unverständlich ausgedrückt.

Grundsätzlich gilt, dass nur von der Feinstaubplakette ausgenommen ist, der eine H-ZULASSUNG hat.

Ein H-Gutachten mit normaler Zulassung nutzt in "Umweltzonen" nichts. Man darf nicht einfahren.

Grüße

Wolfgang

Ich war vor 3 Monaten beim Tuev und habe mich deshalb erkundigt.

Da ich eine Isetta fahre und etwa 50€ Steuern zahle moechte ich natuerlich keine H-Zulassung mit 192€.

Da habe ich mit dem Chef vom Tuev PF gesprochen und der hat mir bestaetigt, dass ich meine normale Zulassung (regulaeres Nummerschild ohne H) behalten koenne, und nur ein H-Gutachten mache muesse, dann darf ich offiziell in die "Umweltzone" reinfahren.

Ist dann das Gleiche wie eine H-Zulassung. Wenn es zu einem Strafzettel kommen wuerde, muesste ich bloss das H-Gutachten vorlegen. Das H-Gutachten muss man dann mitfuehren, dass man es zeigen kann, wenn man angehalten wird.

Man muss ein H-Gutachten machen, dann darf man ein Auto erst mit einer H-Zulassung zulassen. Aber man kann auch ein H-Gutachten machen ohne eine H-Zulassung. Mit Saisonkennzeichen oder normalem Kennzeichen.

Das war wohl etwas schlampig ausgedrueckt :) Hoffe, jetzt ist es klarer :)

Dazu bin ich gerade dran, dass es doch offiziell moeglich ist, in die Umweltzone zu fahren, ohne H-Gutachten.

Man kann das Auto irgendwie umschluesseln lassen, da es eine Regelung gibt, dass Autos unter 400kg wiegen und weniger als 15kW haben, doch in die Umweltzone duerfen.

Muss mich da aber noch weiter informieren.

EDIT: Zurzeit broeckelt das ganze System mit den Umweltzonen. Es werden immer mehr Ausnahmen zugelassen, da die, die sich betrogen fuehlen klagen oder sonst was.

Deshalb gibt es viele Moeglichkeiten auch ohne H-Zulassung oder roten Nummer in die Umweltzone zu fahren.

Schieß deinen "Tüvver" auf den Mond.

*********************************************************

Auszug aus der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV) Vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793), in Kraft getreten am 8. Dezember 2007

Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3)

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

1. mobile Maschinen und Geräte,

2. Arbeitsmaschinen,

3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,

5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,

7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch

genommen werden können,

8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,

9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,

10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

*********************************************************

Es spielt nur das Kennzeichen eine Rolle, ein Gutachten alleine reicht nicht.

Man muss sich einmal überlegen, was das für ein Kuddelmuddel wäre, wenn jeder, der ein "Gutachten" aber keine H-Zulassung hätte, nachträglich die Knöllchen anfechten wollte.

Im Moment sind halt die Besitzer von Hubraumschwachen Oldies die gekniffenen.

Grüße

Wolfgang

Kann man so nicht generell sagen. Kommt auf die Stadt an. In Stuttgart reicht der §22, also das Gutachten alleine, ganz ohne H-Kennzeichen:

"Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008 ):

...

- Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO ohne Oldtimerkennzeichen,

- Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11,

- Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.

Welche Nachweise sind dazu Voraussetzung und mitzuführen?

- Für Fahrzeuge, deren Fahrten unter diese Allgemeinverfügung fallen, ist die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation mitzuführen. Die Bescheinigung des Herstellers allein genügt nicht.

- Für Oldtimer nach § 2 Nr. 22 FZV (ohne H-Kennzeichen) ist das Gutachten nach § 23 StVZO oder eine Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation über das Vorliegen des Gutachtens mitzuführen. Die Bescheinigung des Herstellers genügt nicht.

Ausländische Oldtimer können den Zeitpunkt der Erstzulassung mit den Fahrzeugpapieren nachweisen."

Bobolus ist ja in der Gegend um Stuttgart.

Das ist natürlich schön für die Kleinwagen-Liebhaber unter den Oldtimerfreaks.

Was mich nun allerdings wundert, ist die wohl offensichtliche Tatsache, daß jeder abweichend vom Bundesimmissionsschutzgesetz machen kann, was er will.

Da stellt sich die Frage, was ein Gesetz noch Wert ist, wenn es noch nicht einmal in elementaren Bereichen verbindlich ist.

Ich geb's auf und geh' zu Fuss.....

Grüße

Wolfgang

Nicht ärgern lassen und hupen :wink:

Baden-Württemberg ist am liberalsten.

Den "Nichtnachrüstbarkeits"-Passus hat fast jede Stadt, meist aber mit einer zeitlich beschränkten Ausnahmegenehmigung.

Das mit H-Gutachten ohne H-Kennzeichen haben neben Baden-Württemberg noch ein paar Städte in Nordrhein-Westfalen.

Zum Umweltplakettenkrampf: z.T. wird sehr schlampig ausgelegt. Bei der Webseite der Stadt München ist es nicht ersichtlich ob das Gutachten alleine reicht, die Handwerkskammer München schreibt sogar dass es erlaubt ist.

Die Polizei München wiederum schließt es aus und zitiert den reinen Gesetzestext. Kasperletheater. Aber bei so einem Deppengesetz nicht verwunderlich.

Als ob lustige, bunte Aufkleber was mit Umweltschutz gemein hätten. Noch dazu weil der Schwerverkehr in München lange verbannt ist und trotzdem das Feinstaub-Problem auf der Straße ist. Und das lösen auch keine ausgesperrten Goggos bzw. wenn die mit H-Kennzeichen rumfahren.

Also bei uns ist es so und wenn es der Tuevchef sagt, dann wird es stimmen.

Wie es woanders aussieht ist mir relativ schnuppe, da ich eh nicht allzu weit fahren kann :)

Im Isettaforum wird ueber alle Moeglichkeiten diksutiert. Die kommen auch aus allen Teilen D, also nicht nur Bawue.

Was im Raum steht ist die Umschluesselung auf L7E, wenn das Jemand was sagt. Das setzt voraus, dass das Auto unter 400kg wiegen muss und unter 15kW hat.

Das mit dem Umschluesseln verstehe ich nicht wirklich, aber es gibt gewisse "Freiraeume", wo man dann legal reinfahren darf.

Also ich mache keines von beiden, ich fahre einfach so rein,. Vom ADAC gibt es ein Schreiben, worin bestaetigt ist, dass die Umweltzone rein gar nichts bringt.

Dazu sind die Bundesstrassen in den Staedten ja auch ohne Plakette befahrbar. Und dort kann man ja parken und dann in die Stadt rein :) Ich fahre eh nicht gerne in der Stadt, da muss ich so viel schalten X-)

Insgesamt wird wesentlich genauer nachgesehen.

Einem mir oberflächlich Bekannten hat man die Tage sein 07-er Kennzeichen eingezogen,weil er es mehrfach werktags zum profanen Einkaufen missbraucht hat,

und dabei von der Pozilei zu Recht beargwohnt, und dann kontrolliert wurde.

Parallel dazu ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung :cry:.

Man merkt schon, dass verstärkt hektischer Aktionismus Einzug hält. :oops:

Da kann man eigentlich wirklich nur sagen, dass da jemand selber daran Schuld ist. Ich finde es bloß schade, dass zig dutzend andere und ehrlichere Nutzer bestraft wurden bzw. werden, weil es ein paar schwarze Schafe gibt, welche Missbrauch betreiben. Ich habe letztens sogar einen BMW 316i oder 318i (Baureihe E36 - also Anfang 90er-Jahre und kein Sondermodell) mit 07-Zulassung in Leipzig gesehen. Da fehlt mir jedes Verständnis für! Wir mussten hart darum kämpfen, dass unser damals 29,5 Jahre altes Fahrzeug die Kennung behalten darf und andere bewegen ihren 3er BMW oder ihre Mercedes-Fahrzeuge der 90er-Jahre damit, die so schon jedweger Beschreibung (iSv. Originalzustand) spotten.

Zu dem Umweltgedöhns braucht man sicherlich nicht viel sagen - Ihr seid alle Klimakiller und egozentrische Ignoranten! Was fällt euch nur ein, im Jahr ein paar Kilometer ohne Kat und Umweltplakette zu bewegen X-)

Weiterhin schöne und genußvolle Fahrt - solange das Wetter stimmt - mit der rollenden Historie :-))!

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