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Skandalöse/beschämende Gerichtsurteile


Kazuya

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Geschrieben

Nur kurz nebenbei bemerkt ohne die Diskussion zu stören!

Vor 2 Monaten hat eine junge Frau aus Israel in ihrem Heimatland genauso einen Prozess gewonnen wie in Fall 1 beschrieben.

Ihr Mann, ein Soldat , kam bei einem Anschlag ums Leben. Für genau diesen fall hatte er sein sperma einfrieren lassen. In erster Instanz wurde es der frau verweigert, in der Revision bekam sie Recht.

Hat nichts mit dem Thema deutsche Gerichte zu tun, aber zum allgemeinen Wissen wollte ich es mal beitragen.:D

Gruss, Andreas

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Geschrieben
Letztens sagte irgend ein "Rechtsprofessor" am Radio dass früher einem Gerichtsurteil eher stattgegeben wurde vom "Verurteilten" als heute. Da leider immer mehr Leute meinen Sie seien im Recht gehen diese leider auch immer häufiger den Weg zur höheren Instanz. Bis es nicht mehr weitergeht und man einsehen muss dass man nicht im Recht ist.

In dem Fall vom Uhrenhändler denke ich dass das Gericht sicherlich anhand der klaren Gesetze geurteilt hat. Da die Beweispflicht beim Ankläger liegt hatte dieser schlichtweg die schlechteren Karten. Da wurde einfach der normale Menschenverstand schlichtweg ignoriert.

Wenn gesunder Menschenverstand zugunsten von Gesetzen ignoriert wird kann das nie gut sein...

Geschrieben
Wenn gesunder Menschenverstand zugunsten von Gesetzen ignoriert wird kann das nie gut sein...

OK, da bin ich absolut deiner Meinung.

Nur ist es doch sehr pervers dass einem klar gemacht wird dass man nur Schadenersatz bekommt wenn bewiesen werden kann dass die Ware die von der Polizei beschlagnahmt wurde keine Fälschung ist oder es sich um Hehlerware handelt. Die Beweise wurden von den Beamten ja äusserst grobfahrlässig vernichtet (unversichertes Packet, keine Kopie der Zertifikate und es zudem unterlassen wurde die Seriennummern zu notieren).

Das meinte ich unter gesundem Menschenverstand.

Geschrieben

In meinen Augen liegt da ein Fehler seitens der Polizei vor. Wenn man das so vor Gericht beschließt, öffnet man damit doch Tür & Tor für Missbrauch. Und als Dorfpolizist mach ich doch eh keine Karriere...90.000 Euro Extra sind da warscheinlich 3 Jahresgehälter...

Geschrieben
Ich habe auch von der "Rolex" Sache gehört und halte das ebenfalls für einen absoluten Skandal!

Ein unmöglicher Vorfall. Unglaublich!

PS.: Gilt in diesem Fall nicht auch die Unschuldsvermutung dem Uhrenhändler gegenüber?

Ich meine wegen der Begründung des BGH in Sachen Schadenersatz!

Den Nachweis über die Echtheit, oder eben auch nicht, der Uhren hat doch der Staat zu führen, zu beweisen!?

Die Unschuldvermutung galt doch auch in diesem Fall - und zwar wie vorgeschrieben zugunsten des Angeklagten; nur war das hier nunmal die Polizei und nicht der (vermeintlich) Geschädigte.

Aber man sollte nicht immer alles von den Medien unangefochten für wahr befinden. Erst recht nicht, wenn es um rechtskräftige Urteile geht :wink: Immerhin ist es ein BGH-Urteil. Da haben sich also schon etliche kluge Köpfe Gedanken gemacht, was das Recht zulässt und wann nun einmal die Devise "Pech gehabt" eingreift... auch wenn es dem "armen Schwein" nicht wirklich weiter hilft.

Übrigens würde ich Ihn prompt eine Mitschuld aufdrücken, da man als Geschäftsmann wissen könnte, dass man bei polizeilichen/hohentlichen Akten immer eine Quittierung verlangen kann, wenn eigene Rechte "eingeschränkt" werden sollen.

Letztens sagte irgend ein "Rechtsprofessor" am Radio dass früher einem Gerichtsurteil eher stattgegeben wurde vom "Verurteilten" als heute. Da leider immer mehr Leute meinen Sie seien im Recht gehen diese leider auch immer häufiger den Weg zur höheren Instanz. Bis es nicht mehr weitergeht und man einsehen muss dass man nicht im Recht ist.

Dem kann man leider nur zustimmen. Es hat sich doch sehr stark eine Mentalität verfestigt, welche nach der Devise "die Rechtsschutz wirds schon richten" geht :evil: Da kommen dann teilweise echt fragwürdige Dinge zustande, die durch mehrere Instanzen gehen und die Gerichtsbarkeit unnötig (und zwingend) belasten. [bestes Beispiel ist doch die Verfassungsbeschwerde(!!!) wegen einem Knöllchen für Falschparken!]

Da ist es dann eigentlich auch kaum noch verwunderlich, dass die "Fehlurteile" bzw. Fehler behafteten Urteile zunehmen, da man sich schließlich noch um zig andere Fälle kümmern muss.

Ein weiterer Punkt ist die teilweise betriebene Volksverblödung durch vermeintliche, rechtslehrende Medienbeiträge. Sei es nun durch "Urteilskommentare" in Bild & Co. oder eben eine Rechtsirrtümersendung im TV. Da braucht sich niemand wundern, dass kaum noch der "friedliche" zwischenmenschliche Schlichtungskontakt gesucht wird, sondern gleich die o.g. Rechtsschutz-Mentalität voll ausgelebt wird X-)

Geschrieben

Unnütz und müssig, zu unserem Gesetzen und den vielen unverständlichen Gerichtsurteilen etwas zu sagen.

Heutzutage ist es doch schon so weit, daß der " Rechtschaffene " als unnormal gilt, und der Gesetzesbrecher als normal.

Und unsere sogenannten bewährten Gesetze, die kann man bei cleverer Auslegung von Buxtehude bis sonst wohin ziehen.

Schlimmer als jeden Kaugummi.

Eine scheinheilige verlogene Gesellschaft.......nicht nur ich habe schon längst erkannt, daß man leider dagegen so gut wie nichts tun kann.

Ich habe jedenfalls den Glauben an eine korrekte Rechtsprechung schon längst verloren und aufgegeben, leider.

Ärgern tu ich mich nur, weil unsere Gesellschaft mit den Fingern auf sog. 3. Länder zeigt, die dortige Korruption, und ein nicht vorhandenes Rechtssystem bemängelt, das eigene Land aber selbst, um nicht den geringsten Deut besser ist.

Mittlererweile belächelt uns schon die ganze Welt deswegen, und schämen muß man sich noch obendrein.

herzliche Grüße

Sumita

Geschrieben

Was mir im Falle des Uhrenhändlers noch nicht ganz klar ist: Wenn die Uhren Originale sind und er diese auch rechtmäßig erworben hat, muss es dafür doch irgendeine Art von Beleg geben. Okay, er hat seine Unterlagen mit den Uhren an die Polizisten ausgehändigt, aber von dem Verkäufer/Hersteller der Uhren muss es doch einen Durchschlag geben, der die Originalität beweisen kann.

Geschrieben

Um mit F. Dürrenmatt zu sprechen: "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage zu der die Justiz keinen Zugang hat."

Gruss Pach (Rechtsverdreher)

Geschrieben
Was mir im Falle des Uhrenhändlers noch nicht ganz klar ist: Wenn die Uhren Originale sind und er diese auch rechtmäßig erworben hat, muss es dafür doch irgendeine Art von Beleg geben. Okay, er hat seine Unterlagen mit den Uhren an die Polizisten ausgehändigt, aber von dem Verkäufer/Hersteller der Uhren muss es doch einen Durchschlag geben, der die Originalität beweisen kann.

Im Zivilrecht hat die Unschuldsvermutung nichts zu suchen. Derjenige der ein Recht (oder hier eine Forderung) geltend macht, ist beweispflichtig. Wenn ein Uhrenhändler die Herkunft von Uhren im Wert von 90'000 Euro nicht beweisen kann ist entweder was faul oder er ist ein ****. Auch eine allfällige Quittung der Polzei beweist nicht die Echtheit und wäre daher auch keine Grundlage für die Forderung.

Gruss

Geschrieben

Aber man sollte nicht immer alles von den Medien unangefochten für wahr befinden. Erst recht nicht, wenn es um rechtskräftige Urteile geht :wink: Immerhin ist es ein BGH-Urteil. Da haben sich also schon etliche kluge Köpfe Gedanken gemacht, was das Recht zulässt und wann nun einmal die Devise "Pech gehabt" eingreift... auch wenn es dem "armen Schwein" nicht wirklich weiter hilft.

Übrigens würde ich Ihn prompt eine Mitschuld aufdrücken, da man als Geschäftsmann wissen könnte, dass man bei polizeilichen/hohentlichen Akten immer eine Quittierung verlangen kann, wenn eigene Rechte "eingeschränkt" werden sollen.

Also nur weil etwas in BGH-Urteil ist, ist es a) nicht zwingend richtig, B) erst recht nicht gerecht. Gerechtigkeit und Recht sind leider zwei vollkommen getrennte Dinge.

Und dich möcht ich sehen wenn die Polizei dich (nachts?) anhält, am besten noch als Zivilpolizei, dir deine wertvollen Uhren wegnimmt. Da an alles zu denken, auch an soviel Dummheit dies per normaler Post zu verschicken... na ich weiß nicht. Geschäftsmann hin, Geschäftsmann her.

Wenn man dann im Urteil noch liest, das der Versand, auch wertvoller Güter per normaler Post nichts ungewöhnliches ist, reibt man sich schon sehr die Augen. :-o Und das Beste "Im Namen des Volkes" na garantiert nicht in meinem Namen! Frechheit!

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Kazuya,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Im Zivilrecht hat die Unschuldsvermutung nichts zu suchen. Derjenige der ein Recht (oder hier eine Forderung) geltend macht, ist beweispflichtig. Wenn ein Uhrenhändler die Herkunft von Uhren im Wert von 90'000 Euro nicht beweisen kann ist entweder was faul oder er ist ein ****. Auch eine allfällige Quittung der Polzei beweist nicht die Echtheit und wäre daher auch keine Grundlage für die Forderung.

Gruss

Genau das meine ich ja. Wenn es ein seriöser Händler ist, dürfte der Nachweis über die Herkunft der Uhren kein Problem sein. Sein Lieferant müsste doch den Verkauf der Uhren an ihn auch über einen Lieferschein etc. belegen können.

Geschrieben

Man - als erstes ruft man als geschäftsmann doch eh seinen anwalt an oder?

Irgendwas ist oberfaul an der gesamten Geschichte!

Geschrieben
Genau das meine ich ja. Wenn es ein seriöser Händler ist, dürfte der Nachweis über die Herkunft der Uhren kein Problem sein. Sein Lieferant müsste doch den Verkauf der Uhren an ihn auch über einen Lieferschein etc. belegen können.

........ausser er hat die Uhren in der Bahnhofsunterführung oder in Thailand gekauft.

Geschrieben
Genau das meine ich ja. Wenn es ein seriöser Händler ist, dürfte der Nachweis über die Herkunft der Uhren kein Problem sein. Sein Lieferant müsste doch den Verkauf der Uhren an ihn auch über einen Lieferschein etc. belegen können.

In Stern TV war der Herr mit Anwalt anwesend. Ich bin der Meinung dieser hat gesagt dass er die Uhren an einer Uhrenmesse von einem anderen Händler gekauft hat. Dieser wiederum hat direkt oder indirekt mit der Firma Rolex zu tun. Dieser bestätigte auch dass die Uhren echt seien. Da aber sämtliche Papiere verschwunden sind ist es eben ein Ding der Unmöglichkeit das zu beweisen.

Es wäre ja noch einigermassen zu vertreten wenn die Polizei bei einer Uhr so nachlässig gehandelt hätte. Dass aber bei Uhren im Wert von 90`000 Euro so nachlässig gehandelt wird ist meines erachtens blanker Hohn.

Da gehören meiner Meinung nach Fotos gemacht sowie Kopien der Zertifikate mit Serienummer und dann kann man das Paket versenden.

Alles andere ist Grobfahrlässig.

Geschrieben

Die geschichte stinkt von Vorne bis Hinten - und gerade wenn Herr Jauch darüber berichtet ist meines erachtens extrem viel Skepsis angebracht ;-)

da werden nämlich gerne Geschichten umgebaut damit sie reisserischer sind ;-)

Geschrieben
In Stern TV war der Herr mit Anwalt anwesend. Ich bin der Meinung dieser hat gesagt dass er die Uhren an einer Uhrenmesse von einem anderen Händler gekauft hat. Dieser wiederum hat direkt oder indirekt mit der Firma Rolex zu tun. Dieser bestätigte auch dass die Uhren echt seien. Da aber sämtliche Papiere verschwunden sind ist es eben ein Ding der Unmöglichkeit das zu beweisen.

Interessant....... wenn ich etwas verkaufe, dann muss ich doch die Unterlagen, welche dieses Geschäft belegen, behalten.

Lieferschein, Rechnung, evtl. Kopien von weiteren Zertifikaten, usw.....

Diese Unterlagen müsste doch zumindest auch der Verkäufer der Uhren besitzen.

Es sollte doch unter ehrbaren Kaufleuten kein Problem sein, die Kopien der Verkaufsunterlagen (einschl. Rechnung/Lieferschein) zu überlassen.

Ich meine auch, daß die ganze Sache zum Himmel stinkt.

Grüße

Wolfgang

Geschrieben

Vorallem lasse ich mir sicher nicht ohne irgendeine Form von Nachweis bzw. Widerstand meinerseits (und wenns nur ist, dass ich mit auf die Wache fahre) auch nur irgendeinen Gegenstand abnehmen wenn ich mir meines Rechts sicher bin. Bei einer Beschlagnahmung fährt man dann eben mit auf die Wache, füllt ein peinlichst genaues Protokoll aus (incl. aller Seriennummern) und bekommt das dann auch gestempelt und unterschrieben ausgehändigt. Wenn ich mir als Geschäfts oder auch Privatmann von ner Streife Uhren für 90k wegnehmen lasse und dann seelenruhig nach Hause fahr, ins Bett geh und denk die bringen die Uhren morgen sicher wieder vorbei dann sollte man sich schonmal über ne Einweisung in die Klappse Gedanken machen.

Zu den Papieren geb ich euch ebenfalls Recht. Rein aus buchhalterischen Gründen muss ich doch Rechnungen, Aufzeichnungen zu den Seriennummern etc. haben, ebenso der Verkäufer. Eine Zurückverfolgung bis zum Hersteller sollte so eigentlich einwandfrei möglich sein wenn die Händlerkette mitspielt. Oder der Hersteller ist doch Cheng Liang in Hongkong...

Geschrieben

Nur gut, daß sich soviele so gut auskennen in dieser Branche.

Ich bin zwar erst seit 25 Jahren als Juwelier mit 2 Geschäften in dieser Branche tätig.

Verkaufe auch Nobeluhren der Marke Rolex etc.

Kaufe auch deshalb manchmal welche ein, auf Messen, Börsen etc.

Es ist aber so, daß es die Garantiekarte, mit der Seriennummer nur 1 mal im original gibt.

Eine Rechnung erhält man selbstverständlich, mit allen Daten.

Nur, wenn man diese Unterlagen aushändigen muß, hat man keinerlei Nachweis mehr darüber, wenn diese verloren gehen.

Die eingestanzte Serialnummer auf der Uhr, meist verdeckt unter dem Bandanstoß, nutzt ja auch nichts mehr, da die Uhren angeblich verloren gegangen sind.

Einzig und allein der Verkäufer, sollte Unterlagen darüber besitzen, sofern er diese noch hat, die dann bei ihm zu erfragen wäre.

Es gibt aber Uhren in dieser Preisklasse, die älter sind, sprich 10, 15 od. 25 Jahre.

Die meisten Kunden haben keinerlei Garantiekarten od. Papiere darüber mehr, glaubt mir, es ist so.

Hier muß/sollte man über die eingestanzte Serialnummer bei Rolex anfragen, ob es diese Uhr gibt, od. sie als gestohlen gemeldet wurde.

Die können dann wie in eine Art Lebenslauf der Uhr dann nachsehen und bestätigen.

Hat man weder Uhr, Papiere, Garantieschein od. Rechnung, ist es so gut wie fast unmöglich diesen Nachweis zu erbringen.

Abgesehen davon hat zu 100 % die verantwortliche Polizeidienststelle mehr als grobfahrlässig mit dem Eigentum Anderer und der Versendung dieser Uhren gehandelt.

Meines Rechtsverstehens her gesehen, muß die Polizeidienststelle für einen evt. Schaden aufkommen.

Es weiß jedes Kind, daß solche Wertgegenstände separat, mit spezieller Post od. mittels Wert/ Express versendet werden sollte.

Hier wird der genaue Ablauf des Befindens der Sendung, zu jederzeit abrufbar, sowie die Personen denen diese Sendung übergeben wurde protokolliert, bis zum Eintreffen beim Empfänger.

Ein Verschulden, respektive erneute Nachweispflicht des Uhrenerkäufers ist eine Farce und hinfällig.

herzliche Grüße

Sumita

Geschrieben
Wenn man sich mal das Recht für Vermieter anguckt (sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich) findet man ein beinahe ganze Gesetzbücher voller beschämender Urteile. :oops:
Also das private Mietrecht kenne ich beruflich bedingt mehr als sehr gut. Wo kann ich denn mehr über ein "gewerbliches Mietrecht" nachlesen? :confused:
Geschrieben

Hier muß/sollte man über die eingestanzte Serialnummer bei Rolex anfragen, ob es diese Uhr gibt, od. sie als gestohlen gemeldet wurde.

Die können dann wie in eine Art Lebenslauf der Uhr dann nachsehen und bestätigen.

Hat man weder Uhr, Papiere, Garantieschein od. Rechnung, ist es so gut wie fast unmöglich diesen Nachweis zu erbringen.

Hallo Fred,

Du kannst mir doch nicht erzählen, dass Du eine Uhr für viel Geld an einen Kollegen vertickerst,

ohne dir Klarheit zu verschaffen, ob das von dir verkaufte Objekt gestohlen sein könnte.

Zumindest wirst Du doch vor Weitergabe der Uhr die von dir angesprochene Seriennummer notieren und quittieren lassen.

Alles andere wäre ja quasi selbstmörderische Absicht.

Du gibst doch nicht Wertgegenstände über 90K€ heraus, ohne den Empfang explizit zu dokumentieren.

Um solche Selbstverständlichkeiten walten zu lassen, muss man kein Kaufmann sein.

Im Gegenteil: Wer so etwas unterlässt ist ausgesprochen dämlich.

Auch sollte nicht zuletzt für das Finanzamt eine gewisse Transparenz geschaffen werden (müssen).

Im übrigen ist das Quittieren von erhaltenen Werten, egal welcher Art, eine in ALLEN Bereichen und Lebenslagen gängige Praxis.

Ich bin seit mehr als 20 Jahren selbständig tätig und kann absolut jedes jemals während dieser Zeit getätigte Geschäft haarklein dokumentieren.

Alleine für den Fiskus müssen alle Belege mind. 10 Jahre nach erfolgtem Steuerbescheid aufbewahrt werden.

Der Verkäufer der Uhr muss die Rechnungen zu den Uhren, resp. die Seriennummern zu eben diesen noch haben.

Hat er sie nicht, dann stimmt hier etwas nicht. Das ist doch ganz einfach.

Du unterschreibst doch auch keine Quittung, auf der: "Hiermit bestätige ich den Erhalt von viel Geld." steht.

Da steht drauf, wieviel wofür von wem.

Ich habe mir damals den Beitrag beim Jauch auch mit Schmunzeln angesehen und bin persönlich davon überzeugt,

das der Händler nicht ganz koscher ist.

Das ändert natürlich nichts an der Fehlleistung der Schnarchnasen bei der POZILEI.

Grüße

Wolfgang

Geschrieben

hm - vielleicht ist es ja auch so ne art Selbstjustiz?

Wer weiss - der Händler ist als Schlitzohr bekannt, es ist ihm nur in diesem Fall nichts nachzuweisen ;-)

Vielleicht liegen die Uhren ja irgendwo im Keller der Dienststelle einfach nur um dem Schlitzohr eine "Abreibung" zu verpassen?

Schon mal so rum gedacht? Sowas ist genauso möglich wie wenn der Mörder eines Kindes auf der Flucht zufällig erschossen wird!

Polizeijustiz verursacht durch die Ohnmacht, dass jemand denen eh nur ne lange Nase dreht ist sicher nicht an der Tagesordnung kommt aber sicher auch vor!

Wer weiss schon alles?

Aber kein grund für mich jetzt hier grenzenlose aufregung über unsere Gerichte und unsere Polizei zu verbreiten die in 99,9% der Fälle sicher ordentliche Arbeit abliefern!

Was wir mitbekommen sind ja immer nur die heiklen, dubiosen, skandalösen und lustigen Fälle - die millionen Vorgänge die ordentlich abgewickelt werden bekommen wir überhaupt nicht mit!

Und ich will sogar so weit gehen zu sagen, dass ich Dankbar bin dafür, dass die Polizei und die Gerichte ihre Arbeit tun! Denn stellt euch mal vor wie es währe wenn diese Steuerungsorgane nicht da währen?

Wirkliche Anarchie!

Das will doch auch keiner oder?

Da nehme ich 1% Schwund gerne in Kauf *fg

Geschrieben

Das ändert natürlich nichts an der Fehlleistung der Schnarchnasen bei der POZILEI.

Ja die von der Pozilei sind echt Schnarchnasen, nicht zu verwechseln mit unseren ehrbaren Beamten von der Polizei O:-) ,

sorry... weil es auch noch groß war mußte ich drauf eingehen ;)

Auch in meinen Augen hat die Polizei (die bestimmten Beamten) grob fahrlässig gehandelt, alleine weil es schon fremdes Eigentum war. Selbst wenn die Uhren aus dem Kaugummiautomaten waren, geht man damit nicht so dumm und fahrlässig um.

Ansonsten, kann natürlich jeder mal einen Fehler machen. Was mich, und damit komm ich zum Eingangspost zurück, aber stört, ist die Tatsache, dass gewisse Fälle als "Abgeschlossen" und rechtskräftig zählen, obwohl eindeutig und nach gesundem Menschenverstand unrecht, seitens der Gerichte einem Einzelnen wiederfahren sind. Opferschutz, sei es wegen 90k oder einer Kinderseele, interessieren anscheinend dann kaum.

Geschrieben
Ja die von der Pozilei sind echt Schnarchnasen, nicht zu verwechseln mit unseren ehrbaren Beamten von der Polizei O:-) ,

sorry... weil es auch noch groß war mußte ich drauf eingehen ;)

Ich finde dieses T-Shirt in grün mit weissem Aufdruck "POZILEI" einfach nur klasse.....

Auch in meinen Augen hat die Polizei (die bestimmten Beamten) grob fahrlässig gehandelt, alleine weil es schon fremdes Eigentum war. Selbst wenn die Uhren aus dem Kaugummiautomaten waren, geht man damit nicht so dumm und fahrlässig um.

Ansonsten, kann natürlich jeder mal einen Fehler machen. Was mich, und damit komm ich zum Eingangspost zurück, aber stört, ist die Tatsache, dass gewisse Fälle als "Abgeschlossen" und rechtskräftig zählen, obwohl eindeutig und nach gesundem Menschenverstand unrecht, seitens der Gerichte einem Einzelnen wiederfahren sind. Opferschutz, sei es wegen 90k oder einer Kinderseele, interessieren anscheinend dann kaum.

Zu dem besagten Urteil mit diesem dubiosen Uhrenhandel kennen wir ja auch nur die eine Seite.

Es kann doch ohne weiteres möglich sein, dass Justitia meinte, dass bei nicht nachweisbarem Schaden auch kein Ersatz eingeklagt werden kann.

Dann kann doch mangels Schaden schon am Anfang Schluss gewesen sein.

Wenn kein Schaden entstanden ist, dann gibt es auch keinen Grund für Schadensersatz.

Aber ich hab' zuweilen auch den Verdacht, daß Justitia die Augen nicht wegen Unparteilichkeit verbunden hat,

möglicherweise soll sie nur blind gemacht werden für alles. :cry:

Geschrieben

Wenn in den Ferien der Kofferraum ausgeräumt wird wird der Polizei und der Versicherung regelmässig angegeben, im Kofferraum habe das gesamte Familienvermögen gelegen und verlangt Ersatz dafür. Wenn beschlagnahmtes Gut auf dem Postweg verloren geht waren es mindestens 7.5 KG Brillantbestückte Rolex. Gerade deswegen muss derjenige beweisen welcher ein Recht einfordert und wer nicht beweisen kann geht leer aus. Opfer waren in diesem Fall die Polizisten welche möglicherweise für verlorengegangene Uhren aus dem Kaugummiautomaten 90'000 Euro hätten bezahlen müssen. Wenn die Uhren wie vorhin behauptet auf einer Messe gekauft wurden sind diese bis zum Stahlgiesser zurückverfolgbar. Auch die Kinderseele interessiert durchaus aber die Folgen von falschen Anschuldigungen sind für die Angeschuldigten verheerend was auch der Grund für strenge Beweisregeln ist.

Geschrieben
Also nur weil etwas in BGH-Urteil ist, ist es a) nicht zwingend richtig, B) erst recht nicht gerecht. Gerechtigkeit und Recht sind leider zwei vollkommen getrennte Dinge.

Und dich möcht ich sehen wenn die Polizei dich (nachts?) anhält, am besten noch als Zivilpolizei, dir deine wertvollen Uhren wegnimmt. Da an alles zu denken, auch an soviel Dummheit dies per normaler Post zu verschicken... na ich weiß nicht. Geschäftsmann hin, Geschäftsmann her.

Wenn man dann im Urteil noch liest, das der Versand, auch wertvoller Güter per normaler Post nichts ungewöhnliches ist, reibt man sich schon sehr die Augen. :-o Und das Beste "Im Namen des Volkes" na garantiert nicht in meinem Namen! Frechheit!

Sicherlich gibt es auch BGH-Urteile, die etwas "misslungen" wirken. Aber zumindest ist der BGH ja nach eigener Ansicht unfehlbar und bedarf lediglich weniger Anpassungen in Laufe der Rechtssprechungen X-)

Aber in Anbetracht der Tatsache, dass sich bereits mehrere Gerichte mit der "Geschichte" befasst haben und der Herr bereits im OLG-Entscheid darauf hingewiesen wurde, dass seine Beweiskraft unzureichend ist, sollte man schon davon ausgehen, dass dieses Urteil im Sinne des Gesetzes gefunden wurde.

Das Recht auch nicht immer gerecht ist, liegt mehr oder weniger in der Natur der Sache. Vor Gericht ist es nunmal so, dass eine Partei "verlieren" kann und somit keine Gerechtigkeit empfindet.

Daher bleibe ich dabei, dass es sicherlich äußerst ärgerlich ist, aber dem Herrn Eigentümer auch Fehler und Selbstverschulden vorgeworfen werden kann.

(Zum Glück trage ich keine Armbanduhr X-))

Übrigens steht im OLG-Entscheid schon drin, dass diese "********rei der Polizei" unverzeilich sei, jedoch fehlt nunmal die glaubhafte Darlegung des entstandenen Schadens.

hm - vielleicht ist es ja auch so ne art Selbstjustiz?

Wer weiss - der Händler ist als Schlitzohr bekannt, es ist ihm nur in diesem Fall nichts nachzuweisen ;-)

Vielleicht liegen die Uhren ja irgendwo im Keller der Dienststelle einfach nur um dem Schlitzohr eine "Abreibung" zu verpassen?

Und durch eine derartige Straftat die sichere Pension verwirken? :???:

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