Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Problem mit dem Nachbar?


R-U-F

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich wohne ziemlich zentral in der Stadtmitte (3. Stock ganz oben) und habe jetzt den zweiten Tag das Problem, das ich bei geöffneter Balkontür kaum mehr atmen kann. Ein Haus weiter scheint jemand zu grillen, allerdings weiss ich nicht was der grillt, denn es riecht dermaßen übel das ich kotzen könnte.

Kann man in so einem Fall was unternehmen? Ich würd ja gern die Feuerwehr anrufen, aber am Ende muss ich den Einsatz noch bezahlen.

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Ich hätte am WE Zeit und könnte Dir vor Ort zeigen was man in dem Fall machen könnte :-))!

Geschrieben

Da gibt´s doch eine ganz eindeutige Rechtslage.

http://www.juracity.de/grundsaetzlich-grillen-und-recht-juracity-de/index.html

Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn, Urteil v. 29.04.1997, Az.: 6 C 545/96). Wer aber als Rheinländer oder Nordrhein-Westfale meint, man sei ob dieser Entscheidungen auf der sicheren Seite, der irrt. Das AG Hamburg und das LG Düsseldorf - den Kölner wundert gar nichts mehr - haben auch schon anders entschieden:

Diejenigen, die nicht in einem Garten oder auf der Terrasse grillen können, sondern den Balkon der Miet- oder Eigentumswohnung nutzen wollen, sollen nach Auffassung der beiden Gerichte hierbei jedenfalls kein offenes Holzkohlefeuer nutzen dürfen (AG Hamburg, Az.: 40 C 229/72 und LG Düsseldorf, Az.: 25 T 435/90).

Geschrieben

Vielleicht einfach mal auf ein Bier runtergehen und das Thema ansprechen, bevor grosse Geschütze ausgefahren werden.

Geschrieben

Wenn dein Nachbar in seinem eigenem Garten seines eigenen Hauses grillt wird es wohl auf ein freundliches Gespräch hinauslaufen. Was der grillende Nachbar dann macht hängt von ihm ab und ob er dich evtl. ärgern will.

Grillt der Nachbar auf nem Balkon in einem Mietshaus dann hat er aber sowas von Pech gehabt... schenk ihm am besten ein Prospekt mit schönen Elektrogrills :D.

Sollte alles nicht helfen dann nimm den Erlös von deinem grauen Traumturbo , kauf das Haus und schmeiss ihn raus:-))!:D

Gruss, Andreas

Geschrieben

Das ist ein Miethaus mit 5 Stockwerken wenn ich richtig gezählt hab, also muss ich ihn nur noch genau ausfindig machen und wenn er es die Tage nochmal macht, dann lernt er seinen Nachbar kennen.

Danke an Telekoma für den Gesetzauszug.

Geschrieben

Ich würde da auch die "Straussiche Regelung" bevorzugen :D

Geschrieben

Worauf du wetten kannst, der hat sie ja wohl auch nicht mehr alle. Ich weiss nicht was der da verbrennt, aber mit Grillen hat es nicht viel zu tun.

Geschrieben

Ich hatte das selbe Problem...allerdings als Grill-sünder:-))!...muss mich als Holz-Kohle-griller outen...!!!

Grillen mit Lavasteinen oder Elektrogrill fin ich einfach Sch...e!!!:???:

Jedenfalls ist es so wie oben beschrieben, dass der Mieter das Recht hat einmal im Monat zu grillen, nur kann ihm vorgeschrieben werden womit er das zu machen hat (Elktro-Grill oder Gasgrill)!!!

Geschrieben

Das geht ganz einfach Stefan.

1. Scud mit dem Heck in seine Richtung stellen wenn er wieder "grillt"

2. Motor an

3. Leerlauf

4. Ziegelstein auf das Gaspedal legen

5. Genießen :D

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo R-U-F,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Dann bekomm ich von ca. 50.000 Einwohnern eine Anzeige wegen Lärmbelästigung :DX-)

Geschrieben

Ach was....die Anzeige bekommt die Luftwaffe. Die 130db sind ja ehr einem Düsenjet ähnlich. :D

Hast du eigentlich auch schon einen Schalter für die Klappen beim 16M verbaut? X-)

Geschrieben

Wäre auch mein Vorschlag gewesen. Dann kommt noch der Kollege und bringt seinen TechArt mit und gut ist.

Dagegen qualmen heißt es dann! O:-)

Geschrieben

Könntest Du vielleicht mal erläutern, was in diesem Fall "den zweiten Tag" bedeutet? :???:

Den zweiten Tag hintereinander, den zweiten Tag im Monat, im Sommer, im Jahr, im Leben? :wink2:

Geschrieben

Mh. Sei lieber vorsichtig...evtl. hast du nen psycho als Nachbar der da irgendwelche Opfer verbrennt :D

Geschrieben

Naja, wenn Du der Meinung bist es ist " Gefahr in Verzug" dann kannst Du die Feuerwehr rufen und Dich darauf berufen, das Du davon ausgegangen bist, es würde irgendwo brennen.

Wer weiß was da gemacht wird. Vielleicht wird dort Koks auf chemischen wege hergestellt...grins....

Aber mal ernst.... Wenn Du unsicher bist hast du jederzeit die Möglichkeit, die Ordnungshüter zu rufen und den Fall zu schildern.... die müssen der Sache nachgehen...

kann ja wirklich was nicht stimmen.....

gruß thommy

Geschrieben
Naja, wenn Du der Meinung bist es ist " Gefahr in Verzug" dann kannst Du die Feuerwehr rufen und Dich darauf berufen, das Du davon ausgegangen bist, es würde irgendwo brennen.

Wer weiß was da gemacht wird. Vielleicht wird dort Koks auf chemischen wege hergestellt...grins....

Aber mal ernst.... Wenn Du unsicher bist hast du jederzeit die Möglichkeit, die Ordnungshüter zu rufen und den Fall zu schildern.... die müssen der Sache nachgehen...

kann ja wirklich was nicht stimmen.....

gruß thommy

Doch , der Typ kann einfach nicht grillen:D,

nfu, Andreas

Geschrieben

Vielleicht sollte man den netten Nachbar einfach mal darauf hinweisen das er zwischen Kohle und Fleisch einen grillrost legen sollte...:D

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...