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Gewerbesteuer


FunkyStar

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Geschrieben

Bin gerade mal etwas depremiert und gleichzeitig wütend !!!

Die Gewerbesteuer wurde so erhöht (2008), das ich nun 70% mehr Gewerbesteuer zu zahlen habe. Ich freu mich schon auf die Nachzahlung :(

Das ist doch Wucher !!!

Hab ich wohl wieder mal ein Gesetz verpasst ...

Ist das bei mir ein Einzelfall oder ist noch jemand anderes zusammen mit mir wütend :evil:

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Geschrieben

Der Hebesatz ist gleich ABER die Steuerbemessung hat sich verändert.

War es 2007 noch so

12.000 Euro = 1 v.H.

weitere 12.000 Euro = 2 v.H

weitere 12.000 Euro = 3 v.H

usw.

Fällt nun weg und die Steuerbemessung ist DIREKT hoch

Geschrieben

Ja, siehe hier

http://www.rechtstipps.net/pub/451/unternehmenssteuerreform-2008-aenderungen-gewerbesteuer.html

Siehe dort unter I.

"Die nicht nur als Vereinheitlichung und Vereinfachung der Gewerbesteuer, sondern auch als Steuersenkung deklarierte Änderung der Regelung betreffend der Steuermesszahl bewirkt daher für „kleine Selbständige“ mit einem Gewerbeertrag von bis zu 60.499 EUR erneut eine Steuererhöhung."

Geschrieben

heisst einfach mehr als 60k verdienen ... sollte ja kein Problem sein *g*

Geschrieben

Zum einen hat sich in bestimmten Konstellationen die Gesetzeslage geändert, zum anderen kann der Hebesatz Deiner Gemeinde erhöht worden sein. Bei mir war 2008 leider beides der Fall, hinzu kam ein sehr gutes Wirtschaftsjahr = 3-fache Zahllast...

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer werden Zinsen, Mieten und Leasing-Raten nicht mehr als Ausgabe berücksichtigt. Da in meinem Geschäftsmodell aber 50% der Kosten Zinsen sind, habe ich gewerbesteuertechnisch plötzlich den doppelten Gewinn. :evil:

Fairnesshalber sollte man aber erwähnen, daß bei Einzelunternehmern (also keine GmbH, etc.) die Gewerbesteuerzahllast zum Teil auf die private Einkommenssteuer anrechenbar ist. :wink:

Geschrieben

Zinsen, Mieten, Leasing-Raten sind noch genauso Betriebsausgaben wie vorher auch. Sie werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer zwar prozentual dem Gewinn hinzugerechnet, wirkt sich aber aufgrund der sog. Zinsschranke ( 3 Mio. € ) wohl bei kaum jemanden aus.

Was neu ist: Gewerbesteuer Zahlungen / Vorauszahlungen sind keine Betriebsausgaben mehr. Auch wirkt sich eine Gewerbesteuerrückstellung / Aktivierung zwar auf den Bilanzgewinn aus, nicht aber auf den ,, zu versteuernden Gewinn ´´.

Gewerbesteuer ist höher geworden, in der Einkommensteuer wird aber mehr angerechnet.

Geschrieben

Funky: also wenn schon "selber staendig", dann sollte man sich in der

Richtung dauernd informieren (lassen).

Eben solche Stufen sollten einen schon dazu verleiten, das man entsprechend

kalkuliert (und ggfs. im Dezember noch einen Auftrag ablehnt).

So etwas faellt nicht von der Decke.

EDITH: ich war 3.5 Jahre selberstaendig und kenn diese "Fallstricke".

Geschrieben
Funky: also wenn schon "selber staendig", dann sollte man sich in der

Richtung dauernd informieren (lassen).

Naja im Grunde tue ich das - habe ja einen Steuerberater. Trotzdem hat mich vorallem die Höhe erschrocken. Ist ja jetzt auch nicht so das sich deshalb beruflich bei mir was ändert. Ich finde es halt schlichtweg einfach nur eine Schande das wieder mal die Selbständigen draufzahlen müssen. Aber gut - die Wirtschaftskrise gibt es ja eh nur im Fernsehen O:-)

Geschrieben
Zinsen, Mieten, Leasing-Raten sind noch genauso Betriebsausgaben wie vorher auch. Sie werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer zwar prozentual dem Gewinn hinzugerechnet, wirkt sich aber aufgrund der sog. Zinsschranke ( 3 Mio. € ) wohl bei kaum jemanden aus.

Das ist so definitiv nicht richtig, zur Vorsicht habe ich gerade noch mal im aktuellen GewStG nachgelesen:

Es gibt einen Freibetrag für Zinsen/Miete/Leasing i.H.v. EUR 100.000 pro Jahr. Das was darüber anfällt wird gewerbesteuerlich mit 75% angesetzt. Beispiel: Ich habe im Jahr EUR 160K Zinsen, EUR 80K Miete und EUR 30K Leasing-Raten, also in der Summer 270K. Davon werden 100K auch gewerbesteuerlich immer als Ausgaben angerechnet, verbleiben 170K, von diesen 170K werden 75% als Ausgaben akzeptiert also 127,5K. Entsprechend werden in meinem Beispiel EUR 42,5K gewerbesteuerlich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt.

In der Praxis hat diese Neuregelung in meinem persönlichen Fall ziemlich genau zur Verdoppelung der Gewerbesteuerzahllast geführt. :evil:

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo FunkyStar,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Das ist so definitiv nicht richtig, zur Vorsicht habe ich gerade noch mal im aktuellen GewStG nachgelesen:

Es gibt einen Freibetrag für Zinsen/Miete/Leasing i.H.v. EUR 100.000 pro Jahr. Das was darüber anfällt wird gewerbesteuerlich mit 75% angesetzt. Beispiel: Ich habe im Jahr EUR 160K Zinsen, EUR 80K Miete und EUR 30K Leasing-Raten, also in der Summer 270K. Davon werden 100K auch gewerbesteuerlich immer als Ausgaben angerechnet, verbleiben 170K, von diesen 170K werden 75% als Ausgaben akzeptiert also 127,5K. Entsprechend werden in meinem Beispiel EUR 42,5K gewerbesteuerlich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt.

In der Praxis hat diese Neuregelung in meinem persönlichen Fall ziemlich genau zur Verdoppelung der Gewerbesteuerzahllast geführt. :evil:

Hast recht, Zinsschranke hat nichts mit dem Freibetrag 100.000 in der Gerwerbesteuer zu tun.

Unter die Zinsschranke fallen nur die Zinsen eines Unternehmens, durchbrechen diese die Zinsschranke ( bis 2010 = 3,0 Mio, ab 2011 wieder 1,0 Mio ) sind diese nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ( weder Gewst, noch ESt ) . Hat ein Unternehmen also 400.000 Euro Zinsen, liegen diese zwar innerhalb der Zinsschranke, überschreiten aber gewerbesteuerlich die 100000.

Geschrieben

hier noch als ergänzung absatz 2 zu 4h estg:

(2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn

a)

der Betrag der Zinsaufwendungen, soweit er den Betrag der Zinserträge übersteigt, weniger als eine Million Euro beträgt,

B)

der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört oder

c)

der Betrieb zu einem Konzern gehört und seine Eigenkapitalquote am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtages gleich hoch oder höher ist als die des Konzerns (Eigenkapitalvergleich). Ein Unterschreiten der Eigenkapitalquote des Konzerns bis zu einem Prozentpunkt ist unschädlich.

Geschrieben

Ein gutes Beispiel Zuffenhausen, warum ich meinen erlernten Beruf so hasse. Eine solche Formulierung ist doch einfach nur weltfremd... :evil:

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