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Wann bekommt Ihr die Auftragsbestätigung beim Kauf?


Chris2702

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

habe vor 6 Wochen einen California bestellt und bis dato noch keine Auftragsbestätigung erhalten!!! Ist das normal?

Andere Hersteller senden diese innerhalb von 2 Wochen!

Wer hat da Erfahrungen......danke für eure Mühe!!!

Chris

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Ruf doch einfach bei Villhauers an und frag nach. Kunde ist König. Solltest nicht anrufen wollen, dann frag per E-Mail nach. Ich bekam meine Bestätigungen von anderen Händlern auch innerhalb von zwei Wochen. Allerdings hat sich durch den Wegfall von Ferrari Deutschland und die Koordination von Italien aus, etwas verändert.

Der von Dir unterschriebene Kaufvertrag stellt eine einseitige Willenserklärung

dar, erst mit dem Erhalt der vom Händler unterschriebenen Auftragsbestätigung

innerhalb von 4 Wochen ist der Vertrag rechtskräftig

bindend.

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Hallo Chris2702,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

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Ich kann nicht sagen wie es heute abläuft, aber bis vor vier Jahren musste die SPA jeden Kaufwunsch vom Kunden dem Händler bestätigen.

D. h. war der Kunde "gut" einen Ferrari zu kaufen, durfte der Händler dem Kunden die Bestätigung zustellen.

So wurden die "Kunden" aussortiert, die nur Neufahrzeuge zu spekulationsgründen bestellten.

Es hat sich ja so viel im Händlernetz getan, ob das heute noch so ist...

Vielleicht st die Durchlaufzeit zur Zeit ein wenig länger.

....ja, aber wenn die Frist nicht eingehalten wird (4 Wochen) dann ist eigentlich auch kein Kaufvertrag zustandegekommen, oder liege ich da falsch?
Bei mir hatte ein Händler - aus Unfähigkeit und Tölpelhaftigkeit - auch einen Cali-Vertrag nicht bestätigt. Er war dann auch plötzlich weder via Phone noch Tel. erreichbar. Irgendwann kam das Ding dann bestätigt - nach der Frist - also wurde es von mir nicht mehr akzeptiert. Ganz einfach.
....ja, aber wenn die Frist nicht eingehalten wird (4 Wochen) dann ist eigentlich auch kein Kaufvertrag zustandegekommen, oder liege ich da falsch?

Exakt. Du unterschreibst lediglich eine Bestellung, an die der Käufer (und nur der) solange gebunden ist, wie es in den AGB´s geregelt ist.

Bei uns im Haus sind es 10 Tage.

Wird die Annahme der Bestellung während dieser Zeit schriftlich bestätigt, ODER die Lieferung ausgeführt, wird aus der Bestellung ein Kaufvertrag. (Somit auch für den Verkäufer bindend. D.h., er muss die Bestellung auch ausführen bzw. liefern.)

Geschieht dieses jedoch nicht, bist du auch nicht an die Bestellung gebunden, und könntest deine Bestellung in der weissen Rundablage ablegen!

Hier ein Auszug einer handelsüblichen AGB:

...Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der

Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten

Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer

ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er

die Bestellung nicht annimmt.

...Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen

Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern

zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,

beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens

5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom

Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen,

muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1

eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf

Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter

Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.

Genaueres kannst du aber in deinen AGB´s lesen, die du mit Sicherheit bei der Bestellung bekommen hast.

Denn diese sind für dich gültig!

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