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Scheiss Blockwart...Luft aus Reifen gelassen...


Jonny

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die h.M. der Literatur (Roxin, Lenckner/Perron etc.), aber auch die Rechtsprechung (Wer will, kann von mir Urteile bekommen) sieht darin eine Sachbeschädigung, da in dem Falle die Sachsubstanz in hohem Maße geschädigt wird.

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Geschrieben

In einem dem Ausgangsfall entsprechenden theoretischen Fall würde ich ebenfalls eine Sachbeschädigung bejahen. :wink:

Aber wie so oft gilt es, jeden Fall gesondert zu betrachten. Immer würde ich auch nicht von einer Sachbeschädigung ausgehen.

Geschrieben

Sehr gut ergänzt. Immer würde ich davon auch nicht ausgehen, ich bezog mich aber wie du auf den vorliegenden Fall.

Geschrieben
In einem dem Ausgangsfall entsprechenden theoretischen Fall würde ich ebenfalls eine Sachbeschädigung bejahen. :wink:

Wird wohl so sein, denn nehmen wir an, es wurde so viel Luft rausgelassen, dass der Wagen quasi mit der Felge auf der Radflanke steht könnte an dem Reifen dadurch doch ein irreversibler Schaden entstehen, oder? :???:

Vor allem, wenn der Wagen länger mit dem Platten rumsteht.

Geschrieben
Der hätt mir die Reifen mit dem Mund wieder aufgeblasen,

ich schwörs dir !

Egal wie viele da noch drum rum gestanden wären8)

Du bist aber auch Aggressiv, ich hätte das Gespräch gesucht, in dem ich den Grund für die Tat herauszufinden versucht hätte.

Danach hätte ich Ihn freundlich gebeten dies bitte in Zukunft nicht mehr zu tun, da sein handeln wirklich falsch war. Ich wäre zur Tanke gefahren, hätte mir die "Luftpumpe" geholt und den Reifen wieder aufgeblasen.

Und schon ist ohne Aggression das Problem behoben :oops:

Man(n) muss doch nicht immer so rabiat sein.

:D:D:D:D:D:D:D

Dieter bist du das :D

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Geschrieben
Mal eine evtl. kontroverse Frage an unsere Rechtsexperten:

Seht ihr im Luftauslassen eigentlich eine Sachbeschädigung?

Durch einfaches Befüllen kann ja die Fahruntüchtigkeit wieder aufgehoben werden (vgl. einfach zu reinigende Beschmutzung einer Sache die auch nicht als Beschädigung gewertet wird) Aufgrund welchen (evtl. weiteren) Tatbestands könnte angezeigt und mit einer Verurteilung gerechnet werden?

Den Sinn einer solchen Aktion stelle ich jetzt gleich mal in Frage, mir gehts erstmal nur um die Theorie!

Ist umstritten! Es gibt eine gewisse Erheblichkeitsschwelle die überschritten werden muss, genauer: Durch körperliche Enwirkung muss die Sachsubstanz mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden.

Nun, das ist aber nur die isolierte Betrachtung der Reifen! Wenn man jetzt das Auto als Ganzes (Karosserie + Reifen) betrachtet sieht es anders aus. Das Fahrzeug kann dann für einen nicht unerheblichen Zeitraum nichtmehr benutzt werden.

Schon RGSt 20,182 geht davon aus dass bei "zusammengesetzten Sachen" auf die Funktionsbeeinträchtigung der Gesamtsache abzustellen sei.

Bei einem Auto und wenn zudem alle vier Reifen platt sind würde ich von einer Sachbeschädigung sprechen.

Strafantragserfordernis nach §303c Alt. 1 StGB ist gewahrt.

(Den Beitrag wollte ich ca. um 0 Uhr vor den anderen Antworten schonmal schreiben, aber da ging carpassion nicht -> Copy-paste)

Geschrieben
Klar, dann kommen die Grünen, finden ihn vll sogar und was bekommt er dann? 10€ Strafe und ein "du du du, aber nicht wieder machen!" für Luft aus den Reifen lassen? Da würde mich die von Rocks vorgeschlagene Lösung wesentlich mehr befriedigen.

Ich find die Luftablasserei auch sehr übel und unangemessen.

Nun überlegt Ihr aber immer, wie der üble Luftablasser (der sogenannte Entlüfter:D) bestraft werden kann, doch in die andere Richtung

(gegen den Geschädigten) sieht das ja eigentlich viel schlimmer aus.

Will sagen: Für die ausgesprochene Beleidigung in Form von:

"Hab ihn dann einen "Nazi Blockwart" genannt und gesagt

das die Ammis ihn wohl vor 60 Jahren an der Wand vergessen haben."

kann der "Blockwart" ne fette Anzeige wegen Beleidigung und aller in Betracht kommenden Delikte machen.

Das wird wahrscheinlich deutlich schlimmer bestraft als das Luft herauslassen aus den vier besagten Reifen,

vor allen weil der "Blockwart" ja auch noch gleich zwei Zeugen hatte...:-o

Der "Entlüfter" bekäme eventuell eine Ordnungswidrigkeiten-Strafe wegen "Besitzstörung" oder ein kleines Bußgeld wegen

Sachbeschädigung im minderschweren Fall.

Notwehr gilt in dieser Sache bestimmt gar nicht als Rechtfertigung für eventuelle Prügelattacken gegen den ""Blockwart",

bei dem Begriff Notwehr geht es nur darum bei Gefahr gegen die eigene körperliche Unversehrtheit zu agieren/reagieren.

Aber wegen Luft aus den Reifen lassen eher nicht!

Solche Sprüche/Beleidigungen (Nazi etc.) wollen immer sehr gut überlegt sein.

Geschrieben

der blockwart hat sicher auch ein auto oder?

:D:D:D

4 x luft raus und gut ist O:-) O:-)

Geschrieben
der blockwart hat sicher auch ein auto oder?

:D:D:D

4 x luft raus und gut ist O:-) O:-)

Toller TIPP...

Darfst du denn auch schon alleine zur Schule gehen?... :wink:

O:-)

Gast Alpinchen
Geschrieben
Hab ihn dann einen "Nazi Blockwart" genannt und gesagt das die Ammis ihn wohl vor 60 Jahren an der Wand vergessen haben...l

Gegen diese Äusserung von dir ist das, was der Typ da gemacht hat mal gar nix.

Bei allem Verständnis für deine Aufgeregtheit, welche ich sehr gut nachvollziehen kann, ist das eine unentschuldbare Entgleisung.

Dir ist offensichtlich nicht klar, was Du da eigentlich von dir gegeben hast.

Ich hätte dich für vernünftiger gehalten. Zumindest für so vernünftig, so etwas nicht öffentlich zu posten.

Wen der Kerl hier mit liest, dann hat er Dich am Haken. Ich verstehe dich nun wirklich nicht mehr :cry:.

Wolfgang

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Jonny,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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