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Scheiss Blockwart...Luft aus Reifen gelassen...


Jonny

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da sitze ich hier, bereite grade die Koffer vor weil es morgen nach Italien zum Shooting geht. Der Sprinter mit dem Equipment steht unter meinem Fenster...da ist eine Garage von einem Maler der mir sein Einverständnis gegeben hat das Ding da hinzustellen am Wochenende weil man in Stuttgart keinen Parkplatz für den Sprinter findet.

Ich hab sogar noch einen Zettel reingelegt mit meiner Telefonnummer falls das Auto stört solle man doch bitte Tag & Nacht anrufen...

Und was höre ich als ich grad meine Kleidung packe? Ich höre ein Zischen und Gerede unter dem Fenster. Zack, runtergelaufen und gekuckt was da los ist. Sitzt da so ein ********* und lässt mir die Luft aus dem Reifen...ich dachte ich spinne. Leider darf ich ihm ja keine in sein dämliches Mundwerk geben weil ich sonst stärker bestraft werde als er (zudem waren da noch 2 typen) also frag ich was das soll...da sagt dieser voll***** zu mir er lässt die luft aus den reifen weil ich da nicht stehen darf. das ist privatbesitz. ich frage ihn ob ihm das gehört...ne. aber ordnung muss sein. Hab ihn dann einen "Nazi Blockwart" genannt und gesagt das die Ammis ihn wohl vor 60 Jahren an der Wand vergessen haben...leider ist er als ich den Schlüssel geholt habe und die Polizei rufen wollte weggewesen...kann also nix beweisen. Aber ich weiß wo das ***** wohnt...

Ich glaube es einfach nicht...was sind das für Leute. Musste mich stark zurücknehmen ich hätte dem so gerne eine geknallt das er für 2 Wochen im Krankenhaus liegt...nur dann Sitz ich für 1 Jahr im Bau und da hab ich keine Lust drauf.

Habt ihr schonmal so Erfahrungen gemacht? Wie seit ihr damit umgegangen? Hab ich da im Nachhinein noch irgendeine Chance auf rechtliche Handhabung?

Gott bin ich gerade geladen...aber muss jetzt schlafen. Hoffe das morgen früh mit der Kiste noch alles in Ordnung ist wenn ich losfahre.

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Geschrieben

Er hat wohl im Auftrag der beleidigten BWL Studenten gehandelt.

Geschrieben

Kein Foto gemacht? :}

Ich hoffe mal, dass die Kiste jetzt nicht die ganze Nacht mit platten Reifen da stand?

Das moegen die naemlich garnicht..

Geschrieben

Man trifft sich immer zwei Mal im Leben... :wink:

Ich erzähle Euch mal eine kurze Geschichte. Es gab mal einen jungen M., der von einem Polizisten angezeigt wurde, weil er aus einer Seitenstraße mit einem leichten Dirft in die Hauptstraße eingebogen ist. Vor Gericht hat der junge M. verloren, weil auch der Richter in dieser Art den Abbiegens eine allgemeine Gefährdung gesehen hat = 3 Punkte, DM 150 Strafe + Nachschulung + Rechtskosten...

Ein halbes Jahr später sah M. selbigen Polizisten, wie er eine junge Mutter mit Kind lautstark zusammen-schei$t. M. ist ganz relaxt zu den beiden hingegangen, hat sich zwischen Mutter und Polizist gestellt (ganz ignorant) mit dem Rücken zum Polizisten. M. hat der Mutter versichert alles bezeugen zu wollen, was der Polizist ihr seelisch und körperlich angetan hat. Der Polizist ist hochrot geworden und hat kein Wort mehr gesagt.

Seit dem sind 15 Jahre vergangen, M. sieht auch heute den Polizisten hin und wieder mal. Der Polizist macht seit dem einen großen Bogen um M.. O:-)

Geschrieben

Ja, Sylt ist halt recht klein, oder was soll ich darauf antworten :D

Gast Anonym16
Geschrieben

Der hätt mir die Reifen mit dem Mund wieder aufgeblasen,

ich schwörs dir !

Egal wie viele da noch drum rum gestanden wären8)

Geschrieben
Der hätt mir die Reifen mit dem Mund wieder aufgeblasen,

ich schwörs dir !

:-))!:-))!:-))!

Geschrieben
Der hätt mir die Reifen mit dem Mund wieder aufgeblasen,

ich schwörs dir !

Egal wie viele da noch drum rum gestanden wären8)

Yap, so hätte ich vermutlich auch gehandelt, auch wenns in dem Moment falsch gewesen wäre.

Aber bei solchen Unverschämtheiten setzt die Vernunft aus und dann wird eben an Ort und stelle das Recht in eigene Hand genommen.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Jonny,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Ja, Sylt ist halt recht klein, oder was soll ich darauf antworten :D

Wenn dieser Zusammenhang bestehen würde, würde ich ihn immer bestreiten... X-)

Geschrieben

Besser Polizei anrufen, 110er Meldung machen, gefahr in Verzug, der Typ ist dir ja bekannt und hat mit sicherheit Spuren hinterlassen.

mecki

Geschrieben
Besser Polizei anrufen, 110er Meldung machen, gefahr in Verzug, der Typ ist dir ja bekannt und hat mit sicherheit Spuren hinterlassen.

mecki

Klar, dann kommen die Grünen, finden ihn vll sogar und was bekommt er dann? 10€ Strafe und ein "du du du, aber nicht wieder machen!" für Luft aus den Reifen lassen? Da würde mich die von Rocks vorgeschlagene Lösung wesentlich mehr befriedigen.

Geschrieben

Na klar kommen die, wenn du das richtige sagst, Sachbeschädigung, Bedrohung..., S-J die Folgen sind dir dich dann teuer als anders herum:

Kennst du den Fall wo ein Wohnungsbesitzer, sich einen Einbrecher in seiner eigenen Wohnung zur Brust genommen hat? Der ist verklagt worden und der Einbrecher bekam in der ERSTEN Instanz Recht, er hätte nicht zusammengeschlagen werden dürfen ...., es war von "verhältnissmäßigkeit" die Sprache.

mecki

Geschrieben

so schauts aus. Das "Strafmaß" für Luft aus Reifen gelassen würde sicher nicht dem gerecht werden, was der "Täter" in dem Moment verdient hätte.

Geschrieben
Kennst du den Fall wo ein Wohnungsbesitzer, sich einen Einbrecher in seiner eigenen Wohnung zur Brust genommen hat? Der ist verklagt worden und der Einbrecher bekam in der ERSTEN Instanz Recht, er hätte nicht zusammengeschlagen werden dürfen ...., es war von "verhältnissmäßigkeit" die Sprache.

mecki

Und ist das nicht traurig?? Ich frage mich auch immer, was das für Richter sind, die so etwas entscheiden...

Geschrieben

Vor allem auf welcher Grundlage... :wink: Normalerweise sollte da §32 StGB (bzw. § 859 BGB) schon greifen.

Geschrieben

§ 32

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

...die ERFORDERLICH ist..., machst du mehr als das ist es schnell Selbstjustiz!

Geschrieben

Das kommt drauf an, ich weiß nicht, wie der genaue Sachverhalt war. Also wenn er ihn krankenhausreif geschlagen hat, war es vllt. ein Notwehrexzess (§33 StGB). Aber der Fall wurde ja wohl nicht zum Spaß in zweiter Instanz nochmal entschieden. Wie gesagt, man müsste den Sachverhalt kennen, ist sonst müßig sich da zu streiten.

Geschrieben

Vorallem, wie dumm dieses Subjekt doch ist. Du stehst angeblich mit deinem auto da, wo du nicht stehen darfst. Was macht er, er lässt dir die Luft aus den Reifen... damit du besser wegfahren kannst, oder was?!? Dann steht dein Auto ja noch länger da?!? Dumme Menschen sind eben leicht zu finden...

Geschrieben
§ 32

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

...die ERFORDERLICH ist..., machst du mehr als das ist es schnell Selbstjustiz!

oh Gott wie habe ich das halbe stgb im Kopf, das werde ich wohl nie mehr los X-)

du musst dich vor Gericht "gut verkaufen" können, sprich du warst verwirrt , hast aus Angst & Panik im Affekt gehandelt.

§32 StGB greift aber nur wenn der Angreifer keine Rechtfertigungsgründe vorweisen kann. Und da der genaue Sachverhalt mir nicht 100% bekannt ist kann ich dazu nichts weiter sagen. :)

Geschrieben
oh Gott wie habe ich das halbe stgb im Kopf, das werde ich wohl nie mehr los X-)

du musst dich vor Gericht "gut verkaufen" können, sprich du warst verwirrt , hast aus Angst & Panik im Affekt gehandelt.

§32 StGB greift aber nur wenn der Angreifer keine Rechtfertigungsgründe vorweisen kann. Und da der genaue Sachverhalt mir nicht 100% bekannt ist kann ich dazu nichts weiter sagen. :)

:-o:-o:-o

In seiner Absolutheit kann ich das so nicht stehen lassen.

Notwehr ist ein, wenn nicht soger der Rechtfertigungsgrund.

Edit: Frühstart. Kommando zurück. Du meinst den "Blockwart" mit Angreifer:oops:

Geschrieben
Er hat wohl im Auftrag der beleidigten BWL Studenten gehandelt.

Genau, BWL steht ja auch für Block-Wart-Lehre. :lol:

Ne, tut mir echt Leid für dich! Gut dass Du dich beherrschen konntest. Warst Du schon bei der Polizei?

Geschrieben
Warst Du schon bei der Polizei?

Die werden wohl hoffentlich besseres zu tun haben.

Geschrieben

Mal eine evtl. kontroverse Frage an unsere Rechtsexperten:

Seht ihr im Luftauslassen eigentlich eine Sachbeschädigung?

Durch einfaches Befüllen kann ja die Fahruntüchtigkeit wieder aufgehoben werden (vgl. einfach zu reinigende Beschmutzung einer Sache die auch nicht als Beschädigung gewertet wird) Aufgrund welchen (evtl. weiteren) Tatbestands könnte angezeigt und mit einer Verurteilung gerechnet werden?

Den Sinn einer solchen Aktion stelle ich jetzt gleich mal in Frage, mir gehts erstmal nur um die Theorie!

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