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Werkstudententätigkeit über 400€ / Monat - was nun?


Stifler17

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe CP'ler,

ich muss mich (mal wieder) mit einem Problem an Euch wenden, obwohl ich schon stundenlang "gegoogelt" habe.

Die Situation: Ich bin Student (5. Semester) und beginne ab Dezember eine Werkstudententätigkeit mit den folgenden Daten:

- 700 € / Montat Bruto

- 16h / Woche

- Start: 01.12.2008

- Laufzeit: Bis 31.06.2009

- aktuell Familienversichert

- vorher unregelmäßig auf 400€-Basis gearbeitet

- kein Bafög

Folgende Dinge habe ich bisher raus gefunden:

In Steuerklasse I beginnt die Besteuerung nach Lohnsteuerkarte erst bei etwa 900 Euro monatlich bzw. 10.780 Euro jährlich.

Quelle: http://www.400-euro.de/400/stud.html

--> Einkommenssteuerfreiheit, da ich unter 900 Euro pro Monat bleibe

...ist ein "Werkstudent" in der Rentenversicherung (seit 1996) beitragspflichtig, das heißt sowohl er als auch der Arbeitgeber zahlen je 9,75% vom Bruttolohn. Wenn der Bruttolohn zwischen 400 und 800 Euro monatlich liegt, ermäßigt sich der Beitrag des Studenten nach den Regeln der "Gleitzone"

Quelle: http://www.400-euro.de/400/stud.html

--> ermäßigte Rentenverischerung, da ich zwischen 400 und 800 Euro bleibe

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist der Student als Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn er "hauptberuflich" Student und nur "nebenberuflich" Arbeitnehmer ist. Die Gerichte und die Sozialversicherungsträger haben zur Abgrenzung eine Reihe von Bedingungen entwickelt:

2. In der Vorlesungszeit muß das Studium im Vordergrund stehen. Das wird unterstellt, wenn die Arbeit:

a) nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, unabhängig von der Höhe des Gehalts; ...

Quelle: http://www.400-euro.de/400/stud.html

--> keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, da ich unter 20h/Woche bleibe?

Die Familienversicherung nach Nr. 1 oder 2 ist nicht möglich, wenn der Student mehr als 350 Euro monatliches Einkommen hat (bei einem 400-Euro-Job ist die Grenze auf diese 400 Euro erhöht). Wer also z.B. im Rahmen der 20-Stunden-Grenze mehr als 400 Euro monatlich verdient, muß selbst für seine Krankenversicherung bezahlen. Der Arbeitgeber beteiligt sich an diesen Kosten nicht, die Gleitzone gilt in diesem Fall auch nicht (da keine Versicherungspflicht besteht).

Quelle: http://www.400-euro.de/400/stud.html

--> jetzt doch Krankenversicherung, da ich über 400€/Monat komme? Was bedeutet die Gleitzone gilt nicht mehr?

Kostengünstige studentische Krankenversicherung:

- monatliche Krankenversicherung 54,78 Euro (bis 31.12.2008)

- monatliche Pflegeversicherung von 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren).

Quelle: http://www.unilife.de/bund/rd/32192.htm

Schlussendlich fasse ich für mich persönlich zusammen:

1. keine Einkommenssteuer

2. ermäßigte Rentenversicherung

3. aus der Familienversicherung raus, d.h. selbst versichern

- hier stellt sich die Frage ob ich die Pflegeversicherung damit auch benötige?

4. Was ist mit der Arbeitslosenversicherung?

5. Was bleibt nun wirklich übrig?

- Überschlag: 700 € (Bruttogehalt) - 65 € (Kranken- und Pflegeversicherung) - X (was kommt noch dazu?) = Netto?

Ich würde mich freuen, wenn einige das Problem schon selbst erlebt haben und mir weiter helfen können. Natürlich freue ich mich über jede weitere hilfreiche Aussage!

Vielen vielen Dank im vorraus!!!!

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Geschrieben

Zur Krankenversicherung:

Es gibt hier auch Ausnahmen!

http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/01__gut__versichert/050__student/020__geld__verdienen/geld__verdienen.html

Es gilt die 400 Euro Grenze bei Vollzeitstudenten für die Familienversicherung nicht immer, als Werksstudent kannst du auch mehr verdienen.

Kläre das mal mit deiner Versicherung ab.

mehr dazu evtl. per PN, bin aber erst wieder morgen online..

Geschrieben

Lieber Flo,

vielen herzlichen Dank für den Tip mit dem Anruf bei der Versicherung - war eine gute Idee! :-))!

Die sehr freundliche Dame erklärte mir (für alle, die vllt das selbe Probleme haben), dass ab 400€ sich jeder, auch als Werkstudent, selbst versichern müsste. Dies bedeutet, dass der AG von meinem Bruttolohn sowohl seinen, als auch meinen Anteil zur Rentenversicherung abführt und ich den restlichen Betrag überwiesen bekomme. Dazu muss ich ab dem startenden Beschäftigungsverhältnis eine "studentische Krankenversicherung" abschließen, die KV als auch PV einschließt und einen Einheitssatz (cirka zusammen 65€) wie oben bei mir angegeben beinhaltet. Sollte sich das Beschäftigungsverhältnis auf einen "400Euro-Job" ändern, kann man sofort in die Familienversicherung zurück wechseln - gleiches gilt, wenn ein Pflichtpraktikum ansteht.

Liebe Grüße,

Christian

Geschrieben

Ok, freut mich wenn sich dein Problem schon so schnell und einfach gelöst hat. :-))!

Geschrieben
Liebe CP'ler,

--> Einkommenssteuerfreiheit, da ich unter 900 Euro pro Monat bleibe

Vielen vielen Dank im vorraus!!!!

hey,

das steuerfreie einkommen beträgt in D 7664 euro im jahr, unter 900 euro bedeutet nur, dass dir nicht LOHNSTEUER bei der gehaltsabrechnung abgezogen wird und dann am jahresende evtl. ausgeglichen wird, es bedeutet NICHT einkommensteuerfreiheit. wenn das der finanzminister liest:D

Geschrieben
hey,

das steuerfreie einkommen beträgt in D 7664 euro im jahr

das stimmt !

unter 900 euro bedeutet nur, dass dir nicht LOHNSTEUER bei der gehaltsabrechnung abgezogen wird und dann am jahresende evtl. ausgeglichen wird

unlogisch, denn wenn keine lohnsteuer einbehalten wird, kann auch keine ausgeglichen werden.

10.000 € jahreseinkommen kommt somit ca. hin, da noch der arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € sowie die vorsorgepauschale abgezogen werden, was dann zu einem zu versteuernden einkommen von ca. 7.600 € führt.

Laut grundtabelle (ledig) fällt hierbei bis zu diesem betrag 0 € steuer an.

und das gilt entsprechend für die lohnsteuertabelle, da hier bereits alle beträge eingearbeitet sind.

siehe selbst: dein Netto

Bitte den folgenden hinweis beachten:Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit der berechneten Werte leider keine Gewähr übernehmen können. Für genaue Berechnungen fragen Sie direkt Ihren Steuerberater

bei meinen ausführungen handelt es sich lediglich erläuterungen ohne einzelfall-berücksichtigung.

Geschrieben

stimmt doch mein satz, das NICHT bezieht sich auf den vollen satz.

es wird keine lohnsteuer abgezogen und damit natürlich auch nichts ausgeglichen.

sorry, falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe

Geschrieben

Man kann als Student natürlich auch diese Werbungskosten(?) Pauschale noch abziehen und dadurch mehr verdienen.

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