Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Eine Frage zur Besteuerung von Firmenwagen


Jenson

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Besteuerung von Firmenwagen.

Wie alt muss ein Fahrzeug sein, damit der Gebrauchtwagenpreis zur Berechnung der Steuerlast herangezogen wird und nicht mehr der übliche Endpreis an Hand der Neupreise?

Ich hoffe sehr, dass mir einer von Euch da Rat weiss...

MfG

Jenson

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Soweit ich das auf die Schnelle weiß gibt es da keine Altersgrenze. Es wird grundsätzlich der (ehemalige) Listenneupreis angesetzt.

Geschrieben

Es gilt immer der Bruttolistpreis zum Datum des Neuverkaufs als Grundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils, egal wie alt das Auto ist!

D.h., wenn Du z.B. einen 30 Jahre alten Jaguar E-Type top restauriert für

100.000,-€ erwirbst, gilt als Grundlage für die Steuer der Anschaffungswert.

Das waren dann Ende der 60iger so um die 25.000,-€.

Grüße,

Dreas

Geschrieben

hmmm... komisch.. ich hätte schwören können, dass es da ne "altersgrenze" gibt, ab der dann "nur" noch der Gebrauchtwagenpreis angesetzt wird...

Geschrieben
hmmm... komisch.. ich hätte schwören können, dass es da ne "altersgrenze" gibt, ab der dann "nur" noch der Gebrauchtwagenpreis angesetzt wird...

Denn war das ein Meineid :wink: Daher sind bei manchen auch die Klassiker beliebt, aber die Instandhaltungskosten dürften den Steuergewinn wieder auffressen. Und wenn Du "normaler" Angestellter bist, wird Deine Firma das eh nicht mitmachen.

Geschrieben
Hallo!

Wie alt muss ein Fahrzeug sein, damit der Gebrauchtwagenpreis zur Berechnung der Steuerlast herangezogen wird und nicht mehr der übliche Endpreis an Hand der Neupreise?

MfG

Jenson

Es gibt definitiv keine Altersgrenze. Es gilt immer der inländische Bruttolistenneupreis.

Es gilt immer der Bruttolistpreis zum Datum des Neuverkaufs als Grundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils, egal wie alt das Auto ist!

D.h., wenn Du z.B. einen 30 Jahre alten Jaguar E-Type top restauriert für

100.000,-€ erwirbst, gilt als Grundlage für die Steuer der Anschaffungswert.

Das waren dann Ende der 60iger so um die 25.000,-€.

Grüße,

Dreas

Jedoch gilt ab 2006, dass die 1%-Regelung angewendet darf, wenn das entspr. Fahrzeug zu mind. 50 % (nachweislich) betrieblich genutzt wird. Hier wurde aus einem muss kurzerhand ein darf beschlossen.

Geschrieben

ok, alles geklärt ;) danke vielmals, dass ihr mir geholfen habt ;)

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Ich denke nicht, dass jemand es nochmals wagt das Fass wirklich auf zu machen.

Allerdings schwappt aus USA firmenseitig mehr und mehr der Trend herüber anstelle eines Dienstwagens (mit der 1% +0,03% Regelung) den Mitarbeitern in Form einer Car Allowance das Gehalt zu erhöhen und die Auswahl, aber auch die Risiken auf die Mitarbeiter abzuwälzen. Diese Car Allowance muss natürlich voll versteuert werden, dafür muss man sich an keine Dienstwagenregelungen mehr halten.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Jenson,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...