Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Vor 3 Monaten geblitzt! Zahlen?


NAS

Empfohlene Beiträge

Kann mir jemand mal sagen, ob es diese Reglung noch gibt, das wenn ein Bußgeld erst nach 3 Monaten ankommt mann es nicht zahlen muss?

Hab mal sowas gehört und wollte wissen ob das stimmt?

Ist nämlich einen Tag zu spät angekommen sollte die Reglung stimmen den auf dem Poststempel steht 13.11 und geblitzt würde ich 12.9 :D

Naja und falls nicht auch kein Beinbruch, passiert halt mal, obwohl ich echt nicht gemerkt hatte, dass ich geblitzt worden bin und total perplex war als das hier ankamm O:-)

Thx

Sahib

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Ups............ :D

Hast natürlich recht.

War in meiner Euforie so weit, dass ich den September und November als jeweils einen Monat gerechnet habe.

Schade aber auch...trotzdem haben die sich gut Zeitgelassen.

Da sieht man mal wieder das hier in Berlin anscheinend viel geblitzt wird, sonst wäre es viel früher angetanzt.

Naja kann man nichts machen.

Trotzdem lieben Dank für die prompte Antwort

Ciao

Sahib

  • 4 Jahre später...

So, dann pack ich mal den alten Threat wieder aus, da ich eine ähnliche Frage habe!

Und zwar wurde ich im Februar 07 geblitzt, mit dem Auto eines Freundes - und Handy am ohr... :-o

Naja. Er bekam den bescheid, hat dann gesagt er hätte mir das Fahrzeug überlassen, ich hab dann daraufhin gesagt dass ich das auto nicht gefahren bin, sondern ein Freund aus München usw. ging halt schön reih um!! :D

Naja... Ich hab jedenfalls den Brief am 22.3. bekommen.

Jetzt musste der KFZ Besitzer zur Polizei und Gesichtsabgleich machen! Dabei konnte 100% nicht ausgeschlossen werden, dass er NICHT der fahrer ist!

Meine Frage ist nun, wie schaut es aus mit der Verjährung?! Ab wann ist dieser delikt verjährt!? Ich dachte nach 3 Monaten?!?!

Aber heute bekamm der Freund von mir noch mal ein Schreiben... Worauf er natürlich wiederspruch einlegte und die gute Frau von der Stadtverwaltung dann meinte, dass es dann ein Richter zu entscheiden habe... :oops:

Weiß jemand wie das da mit den Fristen ist?!

Vielen Dank!!

Ak

So, dann pack ich mal den alten Threat wieder aus, da ich eine ähnliche Frage habe!

Und zwar wurde ich im Februar 07 geblitzt, mit dem Auto eines Freundes - und Handy am ohr... :-o

Naja. Er bekam den bescheid, hat dann gesagt er hätte mir das Fahrzeug überlassen, ich hab dann daraufhin gesagt dass ich das auto nicht gefahren bin, sondern ein Freund aus München usw. ging halt schön reih um!! :D

Naja... Ich hab jedenfalls den Brief am 22.3. bekommen.

Jetzt musste der KFZ Besitzer zur Polizei und Gesichtsabgleich machen! Dabei konnte 100% nicht ausgeschlossen werden, dass er NICHT der fahrer ist!

Meine Frage ist nun, wie schaut es aus mit der Verjährung?! Ab wann ist dieser delikt verjährt!? Ich dachte nach 3 Monaten?!?!

Aber heute bekamm der Freund von mir noch mal ein Schreiben... Worauf er natürlich wiederspruch einlegte und die gute Frau von der Stadtverwaltung dann meinte, dass es dann ein Richter zu entscheiden habe... :oops:

Weiß jemand wie das da mit den Fristen ist?!

Vielen Dank!!

Ak

Verjährung erfolgt erst ab dem Datum der Rechtswirksamkeit.

Nicht mit dem Datum der der Ordnungswidrigkeit.

Ein guter Tip, bevor das ganze zu sehr ausufert und richtig teuer wird, lohnt der Gang zum RA.

Bei diesem sollte man aber mit offenen Karten spielen:wink:

Zum Nachdenken....

Die allgemeine Ansicht das nach 3 Monaten alles vorbei ist ! Hier deFakto mein vor 3 Wochen gesprochener Urteilspruch über meine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 k/mh am 14.Mai 2006 20.14Uhr durch eine Blitzanlage über der BAB A3 Heumarer-Dreick in einem Richtungsweisenden Blauen Schild(wie am Elzerberg).

Der Anhörungsbogen kam am 24.Januar 2007? Zum Rechtsanwalt Einspruch wegen der langen Wartezeit eingelegt! Am 25.07.2007 10°° dann die Verhandlung.

Das Urteil!!!!!!!!

Volles Programm wird bezahlt? Gerichtskosten + Bußgeldbescheid 585,87€ die 3 Punkte in Flensburg noch obendrauf??????.

Begründung: Die der Verkehrsüberwachung bediensteten Behörden, sind Zur Überprüfungs und Sorgfaltspflicht im Sinne der Strassenverkehrsordnug dem Innenministerium unterstellt und verpflichtet.

Kann die bearbeitende Behörde das Aufkommen von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbeständen in entsprechender Höhe verallgemeinert In der Masse pro 24 Stunden zum Nachweis bringen.Hat der zugehende Bescheid auch nach Ablauf von 12 Monaten weiterhin uneingeschänkt Bestand.Die gilt nicht nur auf den Bundesstrassen/BAB/ sondern auch in Städten oder Gemeinden.

standort48

Und zwar wurde ich im Februar 07 geblitzt, mit dem Auto eines Freundes - und Handy am ohr...
Mensch, wo ist das Problem? - Du hasst a bisserl $cheiße gebaut und sollst jetzt Deinen Ar$ch dafür hinhalten. Sollen wir Dir jetzt wirklich Ratschläge geben wie Du Dich wie ein Feigling am einfachsten verkrümeln kannst?

Nimm´s wie ein Mann!

:D

Nimm´s wie ein Mann!

:D

Hey... Mhh... Jetzt weiß ich nicht was ich dazu noch sagen soll!! :oops::-(((°:D

Ja hilfe... DER urteilsspruch von Standort 48 hat mich echt zum Nachdenkten gebracht... :-o

Wie kann ich es jetzt quasi so deichseln, dass der Bescheid wieder auf mich läuft und nicht auf meinen Freund?! Der hat ja jetzt die $cheiße an der backe... :lol::-o

Kann mir jemand mal sagen, ob es diese Reglung noch gibt, das wenn ein Bußgeld erst nach 3 Monaten ankommt mann es nicht zahlen muss?

Hab mal sowas gehört und wollte wissen ob das stimmt?

Ist nämlich einen Tag zu spät angekommen sollte die Reglung stimmen den auf dem Poststempel steht 13.11 und geblitzt würde ich 12.9 :D

Die Regelung gab es nie.

Verjährungsfirsten können durch verwaltungsinterne Abläuf unterbrochen werden. Dafür reicht schon der bloße Ausdruck eines Anhörungsbogens oder die Personalienfeststellung über das entsprechende Informationssystem.

Nach 6 Monaten kannst Du relativ sicher sein.

Gast chris3000
Hey... Mhh... Jetzt weiß ich nicht was ich dazu noch sagen soll!! :oops::-(((°:D

Ja hilfe... DER urteilsspruch von Standort 48 hat mich echt zum Nachdenkten gebracht... :-o

Wie kann ich es jetzt quasi so deichseln, dass der Bescheid wieder auf mich läuft und nicht auf meinen Freund?! Der hat ja jetzt die $cheiße an der backe... :lol::-o

Hättest du gleich gezahlt wäre es nicht soweit gekommen.

Mir wäre das viel zu blöd so viel zeit wegen einer kleinen Strafe zu verschwenden.

Du kannst auch nicht jemand reinfahren und dann sagen mein Freund aus München ist gefahren.

  • 1 Monat später...

So... dann kram ich mal den Threat wieder aus!!

Also:

Ich wurde ja wie gesagt im Febraur mit 14 km/h und Handy am Ohr mit dem KFZ von einem meiner Freunde geblitzt. Um den Punkt aus dem Weg zu gehen, dachten wir wäre es schlau, es umher zu schicken!

Dies ging nun leider nicht auf!

Der eine Freund von mir musste auf's Revier zum Bildabgleich. Dabei konnte nicht 100% ausgeschlossen werden, dass er nicht der Fahrer ist.

Naja... Nun bekam ich letzte Woche einen Brief vom Amtsgericht Frankfurt, in der ich als Zeuge geladen bin. :-o

Meine Frage ist nun, wie kann man das ganze nicht vor Gericht bringen!?

Reicht es wenn ich einen Brief Schreibe in dem ich sage: "Hiermit ziehe ich meine Aussage zurück und um weitere Zeit und Kosten zu sparen gebe ich den Tatbestand zu..." :oops:

Wie schaut es denn dann mit Anzeige wegen Falschaussage etc aus?! :oops::-o

Der Freund von mir kann den Punkt auch nicht auf sich nehmen, da er schon 9 oder so hat... :oops:

Und ja... Ihr könnt mich Lynschen... hätte der Verstoß sich wenigstens "gelohnt"!! Aber ich wollte für mein Ego eben Punktefrei bleiben!! X-)

Also, was am besten tun!?

Danke schon mal für die Antworten! :hug:

So... dann kram ich mal den Threat wieder aus!!

Also:

Ich wurde ja wie gesagt im Febraur mit 14 km/h und Handy am Ohr mit dem KFZ von einem meiner Freunde geblitzt. Um den Punkt aus dem Weg zu gehen, dachten wir wäre es schlau, es umher zu schicken!

Dies ging nun leider nicht auf!

Der eine Freund von mir musste auf's Revier zum Bildabgleich. Dabei konnte nicht 100% ausgeschlossen werden, dass er nicht der Fahrer ist.

Naja... Nun bekam ich letzte Woche einen Brief vom Amtsgericht Frankfurt, in der ich als Zeuge geladen bin. :-o

Meine Frage ist nun, wie kann man das ganze nicht vor Gericht bringen!?

Reicht es wenn ich einen Brief Schreibe in dem ich sage: "Hiermit ziehe ich meine Aussage zurück und um weitere Zeit und Kosten zu sparen gebe ich den Tatbestand zu..." :oops:

Wie schaut es denn dann mit Anzeige wegen Falschaussage etc aus?! :oops::-o

Der Freund von mir kann den Punkt auch nicht auf sich nehmen, da er schon 9 oder so hat... :oops:

Und ja... Ihr könnt mich Lynschen... hätte der Verstoß sich wenigstens "gelohnt"!! Aber ich wollte für mein Ego eben Punktefrei bleiben!! X-)

Also, was am besten tun!?

Danke schon mal für die Antworten! :hug:

Wo liegt oder wo lag das Problem???

DU bist 14 km/h zu schnell gefahren!

DU hattest das Handy am Ohr!

Kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass wegen so nem "Kinderkram" so'n Zirkus gemacht wird? Ständig wird auf die Polizei geschimpft, dass wenn man sie mal braucht, sie nicht da ist. Möchte gern mal wissen wieviel Beamte sich, wegen deinem Ego das nicht angekratzt werden darf, mit den 14 km/h und dem Handy am Ohr beschäftigen mussten!?

Da die Sache mittlerweile ja vor Gericht kommt oder aber auch schon war, kannste uns ja mal auf'm Laufenden halten wie's ausging!

Bleibt zu hoffen, dass ihr was aus der "Aktion" gelernt habt und möchte dazu noch folgendes Zitat von einem gewissen Nelson Muntz (Die Simpsons) aufführen und das lautet...

HA HA

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...