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Geschw. Begrenzung der Winterreifen, Kenntlichmachung


Hami

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Hallo,

wie wohl bei den meisten sind bei mir dei Winterreifen auf eine geringere Geschw. zugelassen wie die Höchstgeschw. vom Fahrzeug.

Normalerweise muss man sich dann nen kleinen Aufkleber irgendwo im sichtfeld des Fahrers anbringen mit der V-Max der Winterreifen,

Reicht es auch aus einfach im Bordcomputer diese Geschwindigkeit als Limit einzustellen??

Der bremst dann zwar (bei mir) nicht automatisch ab, allerdings pieps und blinkts dann im display.

Bei ner E-KLasse kenn ich das auch so das der einfach nicht schneller fährt als das eingestellte Limit, wie ist es dann?

Optisch find ich den Aufkleber eher nervig.

MFG

Hami

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Ich glaube, dass dieser Aufkleber überhaupt nicht nötig ist.

Wenn eine Werkstatt die Reifen montiert muss er, glaube ich, angebracht werden. Wenn man's selber macht, hat man ja meist nicht mal einen.

Es ist ja jedem selbst überlassen, ob und womit er zu schnell fährt. Allerdings wird wahrscheinlich der Versicherungsschutz entfleuchen, wenn man mit 280km/h einen Unfall baut, obwohl der Reifen nur 200km/h laufen durfte. Also im eigenen Sinne sollte man mit Winterreifen nur so schnell fahren wie zugelassen.

Außerdem wäre es ja gefährlich, wenn ein Auto mit einem mal bei 200km/h abbremst, nur weil der Reifen nicht zugelassen ist. Kurzzeitig halten die Reifen das durchaus aus. Die angegebene Vmax ist die Geschwindigkeit, die der Reifen auf DAUER! aushält.

Bei unserem Reifen-Heini klebt der Aufkleber immer auf dem Lenkrad, aber die Klebe-Sicherungs-folie ist nur minimal abgemacht, so dass maximal ein Quadratmilimeter auf dem Lenkrad klebt. Man kann das Teil also ohne Probleme einfach dem Wertstoffkreislauf zuführen.

es geht dabei wohl mehr um den fall, wenn der halter das fahrzeug verleiht! dann muss er die person auf die begrenzung der winterreifen hinweisen.

der aufkleber dient damit einerseits dem hinweis dritter und zudem als absicherung für die werkstätten, im falle eines unfalls aufgrund überhöhter geschwindigkeit! dann kann sich die werkstatt auf den aufkleber beziehen! Die werkstatt ist nämlich ausdrücklich Verpflichtet den besitzer auf die begrenzung hinzuweisen!

Meineswissens muss dieser Aufkleber immer drin sein, ob man die Reifen nu selber draufgemacht hat oder nicht, da es immer mal sein kann das man im moment nicht dran denkt oder denn doch mal jemand anders fahren lässt.

Mir ist das Gerücht zu Ohren gekommen das es (zu DM Zeiten) 20,-DM kostet wenn nicht vorhanden und Fahrzeug schneller als Reifen zugelassen.

MFG

Hami

...Meineswissens muss dieser Aufkleber immer drin sein, ob man die Reifen nu selber draufgemacht hat oder nicht, da es immer mal sein kann das man im moment nicht dran denkt oder denn doch mal jemand anders fahren lässt...

Ja und wo soll ich einen solchen Aufkleber hernehmen? Wenn ich Winterreifen kaufe ist keiner dabei. Und wenn einer dabei wäre, dann wäre er nach einem Winter verbraucht. Und einen solchen Aufkleber hab' ich noch nirgends gesehen (hab' aber auch noch nie drauf geachtet). Wenn man seinen Wagen verleiht, dann hoffe ich von dem Leihenden, dass er mein Auto nicht bis ans Leistungslimit tritt, schon gar nicht im Winter. Dazu kann ich's ihm ja immernoch direkt sagen. Und wenn ich das vergesse ist das Pech.

Außerdem sollte man ja sowieso eigentlich nur Winterreifen fahren, die den Topspeed des Autos aushalten. Bei einigen Modellen wird das natürlich schwer, aber trotzdem sollte man das versuchen, wenn's geht.

Der §36 der StVZO besagt dazu folgendes:

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M & S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M & S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch

die für M & S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

und (zum verstaendnis von mir eingefuegt *kye*)

die für M & S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird

Sie müssen in diesen Fall einen kleinen Geschwindigkeitsaufkleber in Ihren Blickfeld anbringen (etwa Tacho oder Armaturbrett). Diesen Aufkleber erhalten Sie bei Ihren Reifenhändler.

den ganze text gibts unter

http://www.pottiga.de/tipps.htm

Danke Kye, jetzt wissen wir wenigstens alle worüber wir reden.

Ich stell die frage dann nochmal, tuts anstelle von diesem Aufkleber auch ein eintrag in den BC?

MFG

Hami

PS: Mein REifenhändler meint ja, nur der versicherung würde dies nicht genügen im Schadenfall

Danke Kye, jetzt wissen wir wenigstens alle worüber wir reden.

Ich stell die frage dann nochmal, tuts anstelle von diesem Aufkleber auch ein eintrag in den BC?

MFG

Hami

PS: Mein REifenhändler meint ja, nur der versicherung würde dies nicht genügen im Schadenfall

"die für M & S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist"

wenn dein bordcomputer die zulaessige hoechstgeschwindigkeit permanent im blickfeld sinnfaellig angibt reicht das bestimmt *grins*

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