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An roter Ampel auf Vordermann "aufgerollt"


Achillessehne72

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Geschrieben

Ich habe als zweiter an einer roten Ampel gestanden. Aus Unachtsamkeit bin ich auf den Vordermann aufgerollt. Das ganze ereignete sich bei Dunkelheit. Das Auto des Vordermanns ist erst 4 Wochen alt.

Wir haben uns dann an einer Tankstelle getroffen und die Adressen ausgetauscht. Nach erster Begutachtung war kein Schaden zu sehen. Mein Unfallgegner hat dann in einer Werkstatt das ganze anschauen lassen und es konnte kein Schaden festgestellt werden, was er mir auch mitgeteilt hat (telefonisch).

Nun bittet er mich die Kosten für das Amontieren der Stossstange zu übernehmen, da evtl. die Park Distance Control beschädigt worden ist.

Muss ich diese Kosten übernehmen, denn "evtl. habe ich das Fahrzeug gar nicht berührt" oder "ein evtl. Schaden wurde schon vorher durch jemanden anderst als mich verursacht" und vorallem da keinerlei Spuren von einem Unfall gibt? Man kann doch eine Park Distance Control auch ohne Abmontieren der Stossstange prüfen, oder?

Seine Begündung ist, da das Auto neu ist will er dies machen lassen.

Hat Jemand Erfahrung? Oder einen Ratschlag für mich.

Danke

Achillessehne

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Geschrieben

bist du drauf gerollt oder nicht?

sowas merkt man doch!

und wenn dem so ist, hast du natürlich auch für die kosten auf zu kommen

bzw deine Haftpflichtversicherung!

Geschrieben

Wurde Dir denn schon eine konkrete Zahl genannt, was die Werkstatt verlangt?

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass das "Prüfen der PDC" durchaus erschwinglich ist (bei BMW hab ich knapp 50€ gezahlt).

Sollte der Betrag tatsächlich so niedrig sein, dann sind weitere Schritte die Mühen nicht wert.

Geschrieben

Ja ich bin draufgerollt ... das war aber so langsam und kaum zu spühren.

Der Preis der mir genannt wurde sind 250 Euro zum Prüfen PDC und damit verbunden das Abmontieren der Stossstange. Muss mandie Stossstange abmontieren um das PDC zu prüfen?

Geschrieben

ich denke, die werkstatt wird die stosstange abmontieren um die ausrichtung der PDC-Sensoren messen zu können - im eingebauten zustand ist das nicht möglich.

Sei doch froh, dass er nicht einfach nur machen lässt, und das dann über deine Versicherung laufen lässt!

Dem Geschädigten jetzt hier nen Vorschaden unterstellen zu wollen, oder sich um die Regulierung deiner Unachtsamkeit drücken zu wollen halte ich für unter aller sau!

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