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VW-Gesetz kippt


ToniTanti

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Das höchste EU-Gericht kippt heute das sog. "VW-Gesetz".

Das Gesetz zum Schutz des Autoherstellers vor feindlichen Übernahmen verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Der Sportwagenbauer Porsche könnte nun die Mehrheit bei Volkswagen übernehmen.

Der EuGH gab mit seinem Urteil vom Dienstag einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland statt. Das Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr in der EU. Die Bundesregierung habe ihre Position, das Gesetz diene dem Arbeitnehmerschutz und der Erhaltung von Arbeitsplätzen, nicht überzeugend begründet. Der EuGH kann nationale Gesetze nicht aufheben, aber Mitgliedstaaten auffordern, diese aufzuheben oder zu ändern.

Der einflussreiche Generalanwalt des Gerichts hatte sich im Februar dafür ausgesprochen, das fast 50 Jahre alte Gesetz zu kippen. Das VW-Gesetz wurde 1960 zum Schutz vor feindlichen Übernahmen zum Glossar... erlassen und sicherte dem Land Niedersachsen bisher erheblichen Einfluss auf den Autohersteller. Durch das VW-Gesetz waren die Stimmrechte für jeden Aktionär auf 20 Prozent begrenzt - unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes. Das Luxemburger Urteil hat für VW erhebliche Tragweite, denn Hauptaktionär Porsche steht schon in den Startlöchern, um die Macht in Wolfsburg zu übernehmen.

Niedersachsen will nach dem Urteil seinen Anteil an Volkswagen nicht verändern. "Niedersachsen hält an seiner Kapitalbeteiligung an der Volkswagen AG fest", sagte Ministerpräsident Christian Wulff. "Die Landesregierung akzeptiert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes."

Porsche akzeptiere, dass Niedersachsen entsprechend seines Aktienanteils angemessen im VW-Aufsichtsrat vertreten sei, hieß es in einer Erklärung des Unternehmens. Die beiden Porsche-Vertreter in dem Kontrollgremium, Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Porsche-Finanzvorstand Holger Härter, würden es begrüßen, wenn der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff und sein Kollege, Wirtschaftsminister Walter Hirche, weiterhin dem Aufsichtsrat des Wolfsburger Automobilherstellers angehören würden, teilte Porsche weiter mit. Damit wäre die notwendige Kontinuität in der vertrauensvollen Zusammenarbeit sichergestellt.

Porsche begrüßte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. "Mit einem Stimmrechtsanteil von knapp über 30 Prozent an Volkswagen sind wir natürlich sehr daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können", sagte Wiedeking. Angaben darüber, wie es nun mit der Aufstockung der Porsche-Anteile an VW weitergeht, wurden nicht gemacht. Das Unternehmen habe sich einen milliardenschweren Kredit zur Aufstockung seines Anteils an Volkswagen gesichert. "Wir haben eine Kreditlinie über zehn Milliarden Euro", sagte ein Porsche-Sprecher in Stuttgart.

Die VW-Aktie baute nach der Gerichtsentscheidung ihre Gewinne zeitweilig aus. Die Titel notierten nach der Bekanntgabe des Urteils zum Fall des Gesetzes 2,2 Prozent im Plus, fielen dann aber auf das ursprüngliche Niveau von plus 0,5 Prozent zurück. Die Aktie des VW-Großaktionärs Porsche schwankte sehr stark und notierte zuletzt 4,7 Prozent im Plus.

Quelle: financial times deutschland ftd.de

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