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Frage zum Liefer- und Zahlungsverzug...


Diablo6.0

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Geschrieben

Kurze Frage zu obigem Thema...

Wenn der Liefer- bzw. Zahlungstermin nicht kalendermässig bestimmt sind, wann gerät der Schuldner dann in Verzug? Und wird zwischen Kaufleuten und Privatpersonen nicht ein Unterschied gemacht??

Danke im Voraus...

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Geschrieben
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Vielleicht hilfts dir weiter :wink:

teilweise...

Also als Schuldner einer Entgeltforderung komme ich als Kaufmann spätestens nach 30 Tagen in Verzug. Als Privatmensch muss ich erst noch gemahnt werden, um in Verzug zu kommen...

Aber....wie siehts mit dem Lieferverzug aus? Wann tritt da der Verzug ein, wenn kalendermässig kein Termin bestimmt wurde?

Geschrieben
Aber....wie siehts mit dem Lieferverzug aus? Wann tritt da der Verzug ein, wenn kalendermässig kein Termin bestimmt wurde?

Lieferverzug bei nicht Fixkäufen tritt ein wenn der Kunde eine Nachfrist setzt und diese verstreicht. Die Frist muß angemessen sein und orientiert sich an der typischen Lieferdauer eines Produkts. Also bei unserer heutigen Logistik max. ein paar Tage.

teilweise...

Also als Schuldner einer Entgeltforderung komme ich als Kaufmann spätestens nach 30 Tagen in Verzug. Als Privatmensch muss ich erst noch gemahnt werden, um in Verzug zu kommen...

Beim Einseitigen Handelskauf (Händler /Kunde ) ist die Mahnung nur nötig wenn es auf der Rechnung nicht schon ausdrücklich erwähnt wurde, dass nach 30 Tagen Verzug eintritt.

Beim Zweiseitigen Handelskauf (Händler /Händler) Bedarf es der Erwähnung nicht um trotzdem nach 30 Tagen in Verzug zu kommen, da an Kaufleute eben höhere Anforderungen gestellt werden als an Privatpersonen.

Geschrieben

Vielen Dank für die schnelle Hilfe....hab jetzt den Durchblick :-))!

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