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Der "Ich hab ne kurze Frage" Thread


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Geschrieben
Im anderen Fall jedoch habe ich einen Wagen mit Automatikgetriebe. Gleiche Situation, zu viel Gas, Wagen dreht sich. Aber, wenn er jetzt anfängt rückwärts zu rollen - müsste es doch das Getriebe raushauen, das steht ja noch auf D?! Oder muss ich da in Sekundenbruchteilen auf N schalten? Wie verhält sich das da, und was muss man machen?

Schon mal danke für die Erklärung. O:-):-))!

Hat er genug Leitstung drehen die Räder weiter vorwärts, Wagen fährt rückwärts, no Streß. :-))!

Hat er weniger Leistung, oder du gehst vom Gas drehen auch die Räder irgendwann rückwärts, den Rest macht der Wandler (so ein "Ding" hat das Automatikgetriebe, ist ne echt goile Erfindung) - ebenfalls no Streß. :-))!

Das Getriebe "verlierst" (ich deute mal dein "Raushauen" so X-)) du deswegen jedenfalls nicht, wäre ja auch blöd - und teuer jedesmal :-(((°:-(((°:-(((°

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Geschrieben
Hat er genug Leitstung drehen die Räder weiter vorwärts, Wagen fährt rückwärts, no Streß. :-))!

Hat er weniger Leistung, oder du gehst vom Gas drehen auch die Räder irgendwann rückwärts, den Rest macht der Wandler (so ein "Ding" hat das Automatikgetriebe, ist ne echt goile Erfindung) - ebenfalls no Streß. :-))!

Das Getriebe "verlierst" (ich deute mal dein "Raushauen" so X-)) du deswegen jedenfalls nicht, wäre ja auch blöd - und teuer jedesmal :-(((°:-(((°:-(((°

Richtig gedeutet. X-)

Nein, ernsthaft, danke für die Erklärung. Ich bin in meinem Leben noch nie gedriftet (außer beim Fahrertraining kurz, aber halt, das darf ich so natürlich nicht formulieren, es hieß offiziell "Übersteuern kontrolliert einfangen" :)), ich habe auch nicht vor, das jetzt morgen am nächsten Kreisel auszuprobieren, es ging mir nur um die Theorie, da hatte sich mir eben diese Frage gestellt. Scheint ja echt 'ne geniale Sache zu sein, dieser Wandler. :wink:

Dass dann einige Jungs sich wieder über meine "gemütliche" Ausdrucksweise lustig machen.. mmh, na gut, lassen wir ihnen den Spaß.. O:-) Wie gesagt, ging mir nur um die Theorie, und ich kenne mich bisher nun mal nicht so gut damit aus.

Geschrieben

Such mal nach "hydraulischer Wandler" es handelt sich hierbei um eine kombination von Turbine und Pumpe. Beide können sich gegenläufig drehen, ohne dass es zu zerstörung kommt.

Bei einem DKG geht jedoch nicht so!

Geschrieben

Wann finden eigentlich die Relegationsspiele der 1. und 2. Bundesliga statt?

Geschrieben
Wann finden eigentlich die Relegationsspiele der 1. und 2. Bundesliga statt?

Ab nächsten Donnerstag...

Geschrieben

Zum Getriebe: Als ich Änfanger-Fahrtraining gemacht, war einer mit nem Mustang da. Der hat sich beim "schnell durch nasse Kurven fahren" natürlich auch paarmal gedreht. Und abends isser wieder damit anch Hause gefahren :wink: Musste nur immer das Getriebe wieder auf P, oder sogar das Auto neu starten weil das Getriebe sich wohl "aufgehangen" hat wie ein PC, aber danach war wieder alles ok.

Geschrieben

Alles klar. So ganz ins Detail habe ich das Konzept des Drehmomentwandlers noch nicht verstanden, aber ich weiß jetzt, dass er einem beim schiefgelaufenen Drift nicht um die Ohren fliegt. X-) Danke!

Geschrieben

Mal eine Frage zum Apfel.

Ich habe ein IPad 2 und möchte dieses innerhalb der Familie weitergeben.

Gibt es eine Möglichkeit das Pad in den Auslieferungszustand wieder zurückzustellen (wäre mir am liebsten)?

Wenn das geht, muss ich das machen (also auf dem PC wo ich es konfiguriert habe), oder kann das auch auf einem andern PC gemacht werden?

Oder was muss ich machen, damit diese Apple ID nicht mehr auf meine Kreditkarte zugreift, bzw. nicht mehr meinen Namen nutzt.

Geschrieben

In den Einstellungen des iPad kannst Du es komplett auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Dann ist das Gerät "fabrikneu".

Auf Deine Kreditkarte bzw. vielmehr Deinen iTunes Store-Account kann man eh nur mit Passwort zugreifen. Aber auch das ist weg, sobald Du das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzt.

Geschrieben

Das google Stichwort ist "factory reset".

Die Device-ID der iPad/iPhones ist leider "lebenslaenglich" - die CC-info musst bei myapple aendern.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast Anonymous1,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
In den Einstellungen des iPad kannst Du es komplett auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Dann ist das Gerät "fabrikneu".

Auf Deine Kreditkarte bzw. vielmehr Deinen iTunes Store-Account kann man eh nur mit Passwort zugreifen. Aber auch das ist weg, sobald Du das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzt.

Also auf Werkseinstellungen zurücksetzen geht auf dem IPad direkt?

Dann könnte ich ja Fotos mit auf Deutschland nehmen und sie zeigen. Anschliessend das Pad auf Werkseinstellungen setzen und meinem Bruder (in Deutschland) ein jungfräuliches Gerät überreichen?

Geschrieben

Folgendes Szenario.

Ich habe letztes Jahr für eine Person etwas gekauft und mit meiner EC-Karte bezahlt. Habe also den Beleg dafür, dass ich es gekauft und bezahlt habe.

Besagte Person sagte mir damals zu, sie würde den vollen Betrag in Raten begleichen.

Die ersten Raten kamen auch, dann war lange Funkstille und man sagte, es ginge einem finanziell nicht gut und ob ich es nicht aufschieben könne.

Da ich kein Unmensch bin, habe ich dem natürlich zugewilligt. Es läuft ja nicht immer alles rosig im Leben und zudem ist die Person aus der erweiterten Verwandschaft und wer rechnet da schon übers Ohr gehauen zu werden.

Die Person hat nun aber wieder gut Geld, weigert sich aber einfach so komplett den noch restlichen Betrag zu begleichen und lässt auch partout nicht mit sich reden.

- wie stehen meine Chancen vor Gericht?

- muss ich vlt. eine private Rechtschutzversicherung abschließen, um hohen Anwaltskosten vorzubeugen?

Danke für euren Rat :)

Es geht um einen Betrag von 800 EUR und das ist einfach sehr viel Geld.

Geschrieben

Frage:

1. Kannst du beweisen, das du der Person das Geld geliehen hast?

Der Kauf könnte ja auch ein Geschenk gewesen sein, oder für dich, der Beleg selbst beweist nun ja rein gar nichts!

Oder genauer: Gibt es einen schriftlichen Vertrag? oder Zeugen für einne mündlichen?

Wenn nein, dann seh ich eher schwarz.

Würde dann höchstens noch per Mahnbescheid (geht Online http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/index.htm )die Restsumme versuchen zu bekommen.

Geldschulden sind Ehrenschulden, nur leider gibt es nicht mehr sehr viele Ehrenmänner auf dieser Welt :-(((°

Geschrieben

Verdammt Kai....da liegt der Hund begraben :-(((°

Ich habe zwar Zeugen, aber die Vereinbarung wurde mündl. getroffen.

Und die zeugen halten zu der Person bzw. wollen sich komplett raushalten.

Auch wurden die ersten Raten in bar gezahlt.

Yap so wurde ich auch erzogen.

Geldschulden sind Ehren- und vor allem Bringschulden.

Ich versuche der Person noch einmal ins Gewissen zu reden, aber dank dir Kai weiß ich nun, dass ich nichts in der Hand hab :-(((°

Geschrieben

Hi,

ich vermute mal, eure Vereinbarung wurde nicht schriftlich fixiert.

Wenn ihr das gemacht habt: alles richtig gemacht! Das sollte man nämlich immer so machen, egal ob Verwandschaft oder nicht.

Wenn ihr das nicht gemacht habt, wird es schwierig. Bislang hast du lediglich einen Beleg darüber dass du irgendetwas gekauft und bezahlt hast. Das sagt noch nichts darüber aus, ob du es für dich oder jemand anderen gekauft hast. Anders wäre es dann, wenn der Gegenstand nur für den Bekannten (Verwandten) passen würde. Oder natürlich wenn ein Zeuge dabei war.

Die Ratenzahlung hilft dir da auch nicht viel, denn dein Bekannter kann ja auf alles mögliche gezahlt haben. Und der Gesamtbetrag steht auch nicht fest.

Also alles nur Indizien, aber keine verwertbaren Beweise.

Vor diesem Hintergrund bleibt dir nur, deinen Bekannten massiv unter Druck zu setzen. Das würde ich über ein Schreiben mit Fristsetzung machen. Das ist bei einer beweisbaren Ratenzahlungsvereinbarung eigentlich nicht nötig, da die Zahlungsfrist ja schon über die nächste Rate festgelegt ist, aber du kannst ja nichts beweisen, s.o.

Damit zeigst du ihm auf jeden Fall, dass jetzt Schluß mit Lustig ist.

Wenn er darauf nicht reagiert, würde ich einen Mahnbescheid gegen ihn beantragen. Der kostet nicht viel. Ich weiß nicht, wie hoch die Restforderung ist, aber gehe mal von 23 Euro an Kosten dafür aus.

Wenn er darauf auch nicht reagiert, gut ! Dann kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Und wenn er sich dann immer noch nicht muckt, hast du einen Titel, aus dem du vollstrecken kannst. Kosten trägt er.

Wenn er sich gegen MB oder VB wehren sollte, kannst du vor Gericht klagen. Aber du mußt dir bewußt sein, dass du Beweisschwierigkeiten hast.

Eine Rechtschutzversicherung jetzt abzuschließen nutzt dir leider nichts.

Die würde Kostenschutz wegen Vorvertraglichkeit ablehnen. Die haben im Regelfall eine 3-monatige Wartezeit nach Abschluß.

Und was lernen wir daraus ? Immer ! schriftlich.

Gruß

Christoph

Geschrieben

Muendliche Vertraege gelten aber vor Gericht auch!

Also ich wuerde nochmal in Ruhe mit den betroffenen Personen reden und den Zeugen gut zu reden, dass sie dir helfen ihm klar zu machen, dass er bezahlen soll.

Anwalt oder Gericht sollte die wirklich letzte Moeglichkeit sein.

Geschrieben

woah,

aufs CP ist immer Verlass :-))!

Danke Kai, Bobolus und vor allem dir Christoph :hug:

Ich versuche es nochmal mit dem Zureden, denn aufgeben möchte ich die hohe Summe nicht, auch wenn mir nun bewusst ist, dass ich ohne Zeugen (die stehen eben auf der Seite der Person X oder enthalten sich komplett) rein garnichts in der Hand habe.

Wenn die Person dem Mahnbescheid widerspricht, muss sie den Widerspruch begründen?

Denn meine Forderungen sind ja rechtens, nur dass ich keine Beweise habe :cry:

Was lerne ich für die Zukunft....die Person werde ich bei Familienfesten nichtmal mehr mit dem Hintern anschauen und hohe Summen werden von mir nicht mehr vorfinanziert. Das Leben haut dich manchmal aber auch in die Pfanne :cry:

Geschrieben

...

Wenn die Person dem Mahnbescheid widerspricht, muss sie den Widerspruch begründen?

...

Nein, muß sie nicht begründen.

Da es ein automatisiertes Verfahren ist, interessiert niemand die Widerspruchsbegründung.

Wenn du vor Gericht ziehen würdest, sieht die Sache anders aus. Wenn sich da der Gegner nicht rührt, bekommst du ein Versäumnisurteil, aus dem du dann wieder vollstrecken kannst. Der Fall ist aber sehr selten, weil die Gerichte für den Gegner immer ne Menge Belehrungungen beifügen, was passiert wenn er sich nicht äußert. Dann fangen fast alle an zu reden ;-)

Die bisherigen Tipps zum Reden mit deinem Bekannten waren schon ganz hilfreich. Vielleicht zahlt er ja doch noch freiwillig, wenn du ihm mal die Konsequenzen aufzeigst.

Edit: und dabei kannst du ruhig ein bißchen übertreiben: Schufa-Eintrag, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung etc.. Mach ihm mal ein bißchen Dampf !

Gruß

Christoph

Geschrieben

Yau ich würde der Person gerne den ganzen Konsequenzen-Katalog vorführen und dann kommt irgendwann die Frage.

"Und wie willst du das beweisen?".

Und spätestens dann muss ich traurig von Dannen ziehen.

Geschrieben

Antwort: "Ich an deiner Stelle würde es nicht drauf ankommen lassen ! Wenn ich es nicht beweisen könnte, würde ich nicht gegen dich vorgehen, also überleg es dir, noch hast du die Wahl, hinterher kostet es dich einen Haufen mehr Geld, denn die Kosten trägst du. Und zusätzlich wird sich die Staatsanwaltschaft für dein Verhalten interessieren: schon mal was vom sog. Eingehungsbetrug gehört ? Nein ? Dann mach dich mal schlau."

So oder ähnlich würde ich es versuchen.

Gruß

Christoph

Gast Peter_Pan_
Geschrieben

Hinter der Theke meiner Lieblingskneipe (lang ist 's her) hing folgender Spruch:

""Ich Dir nix pumpen, Du böse. Ich Dir pumpen, Du nix wiederbringen, ich böse. Besser Du böse!"

Das hab' ich beherzigt, und nur in wirklichen Notfällen ausgeholfen.

Und jedes mal kam alles zurück; Geld und ein Danke.

Pumpen werde ich nur, wenn es um die Existenz geht.

Wer andere schon für "Kleinmist" anzapft, der kann mit Geld nicht umgehen.

Und wer mit Geld nicht umgehen kann, der wird auch nur sehr schwierig zurück zahlen.

Ich weiß, das hilft Dir jetzt wenig, aber alles wichtige ist schon zuvor geschrieben worden; das kann man so bejahen.

Grüße

Wolfgang

Geschrieben

Wie gesagt ich versuchs nochmal auf dem nicht juristischen Weg, aber danke euch wirklich sehr. :)

Geschrieben

1. Das die Zeugen wohl zu der Person X stehen ist schon interessant, ob die das vor Gericht immer noch machen würden? Stichwort: Meineid!

2. Red nochmal mit ihm, nimm Dir nen "Mediator" mit, zeige ihm die Konsequenzen auf, sag ihm was du von ehrlosen Banausen hältst, nichts weiter ist er! Sag ihm das auch mit den Zeugen, das die unter Eid genommen werden vor Gericht, ob er das möchte, blamiert werden vor der ganzen Verwandtschaft. (Ich würde da keine Verwandte mehr kennen, den würd ich eiskalt bloßstellen!)

3. Schick ihm nen Mahnbescheid ins Haus, kostet nicht viel. Da geben VIELE auf. (Hinweis: Tu ich geschäftlich mit fast 100% Erfolgquote!)

4. Wenn er Widerspruch einlegt, tja dann vergiss es, du hast vor Gericht schlechte Karten. Bis auf Punkt 1. Aber weißt du was die aussagen? "Kann mich nicht erinnern" ist kein Meineid! In der Politik immer wieder beliebt und funktioniert! LEIDER!!! Alles Typen ohne Rückgrat oder noch deutlicher EIER!!!

Frage: Kannst du ihm das Produkt sagen wir mal so ganz vorsichtig "in Gewahrsam nehmen" ? Comprende!?

Geschrieben

Nee das Produkt ist groß sperrig und steht in seiner Wohnung.

Da komm ich net ran.

Die Idee mit dem Mediator werde ich auch noch aufgreifen.

Geschrieben
Also auf Werkseinstellungen zurücksetzen geht auf dem IPad direkt?

Dann könnte ich ja Fotos mit auf Deutschland nehmen und sie zeigen. Anschliessend das Pad auf Werkseinstellungen setzen und meinem Bruder (in Deutschland) ein jungfräuliches Gerät überreichen?

Ja exakt.

Einstellungen > Allgemein > Zurücksetzen

Da kannst Du alles mögliche löschen lassen. Dann ist das Gerät wieder jungfräulich. Alternativ an irgendein(!) iTunes anschließen und dort auf das Gerät klicken und "Wiederherstellen" auswählen. Dann setzt er das Gerät soweit zurück, dass es ohne die Aktivierung in iTunes nicht mehr funktioniert (das ist dann wirklich Auslieferungszustand). Dann fragt er natürlich, ob er ein Backup einspielen soll und das verneint man. Dann ist das Gerät ganz plattgemacht.

Aber wie schon erwähnt, neue Sachen kaufen aus dem iTunes-Store kann man nur mit Passwort. Und das wird nach jedem Eingeben nach 10 Minuten wieder abgefragt, bei InApp-Käufen sogar jedes mal. Ohne Dein Passwort kann also auch niemand Deine Kreditkarten belasten.

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