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Der "Ich hab ne kurze Frage" Thread


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@ Julian

Hier gibt es sehr viel Auswahl.

Was man immer gut kaufen kann ist die Firma Humax. Ich habe seit Jahren HD SAT Reciever der Firma und bin sehr zufrieden.

Wenn es ein klein wenig mehr Geld sein darf, dann nehm den hier. Müßte so um die 300 Euro kosten und Du hast ein Top Gerät mit sehr guten Testergebnissen und großer Festplatte.

http://www.humax-digital.de/products/product_stb_satellite_icordhd.asp

Danke, sieht gut aus, leider zu teuer :(

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Geschrieben

@ JK, bei dem Anforderungsprofil musst du entweder den Preis hochschrauben, oder dich damit zufrieden geben, dass du Abstriche machen musst.

Ich hab den Humax PR HD 3000C (für Kabel, gibts auch für Sat) den gibts frei so ab 150 €, der erfüllt aber nur die HD Fähigkeit (und hat einen Kartenslot für Sky), kann aber um 100 € mit einer 160 GB HDD erweitert werden.

WLAN fähig ist der dann immer noch nicht, wobei mir auch nicht klar ist, was das bringen soll. Filme, gestreamt (man verzeihe mir diesen grausamen anglizismus) vom heimischen Rechner, bekommst du mit den Kisten, ohne Sie zu knacken sowieso nie zum laufen.

Wenn du erwägst ein Sky Abo (oder sonstiges Bezahlfernsehen) zu erwerben, dann bekommst du den Receiver meistens umsonst (leihweise) dazu und müsstest ihn u.U. nur noch mit einer HDD erweitern.

Geschrieben
@ JK, bei dem Anforderungsprofil musst du entweder den Preis hochschrauben, oder dich damit zufrieden geben, dass du Abstriche machen musst.

Das wollte ich grade auch schreiben. So ein SAT Receiver ist ja ein Produkt welches man doch über mehrere Jahre nutzen kann und daher würde ich hier lieber ein paar Euro mehr ausgeben und lange freude haben anstatt ein paar zu wenig und mich nach kurzer Zeit ärgern. Ganz nebenbei, man glaubt garnicht wie unterschiedlich die Qualität der Bilddarstellung diverser Receiver ist und wie schlecht da teilweise billg bzw. Noname Produkte abschneiden.

Geschrieben

Ich habe mal eine Frage an die Fotografen unter euch. Ich war auf der Retro Classic und habe natürlich auch einige Bilder gemacht. Jetzt ist mir zuhause aufgefallen, dass bei eigentlich allen Bildern ein Teil des Bildes immer unscharf ist.

Ich bin mir sehr sicher, dass ich die Kamera auf Automatik stehen hatte. Hat jemand eine Ahnung woran das liegt, Objektiv oder Kamera an sich?

Hier Beispielbilder:

IMGP3552.jpg

IMGP3472.jpg

IMGP3492.jpg

Geschrieben

Das dürfte an der Tiefenunschärfe liegen. In der Messe war schlechtes Licht, die Kamera wird die ISO hoch gestellt haben und die Blende auch auf Groß, zB 1/5.4. Dadurch sinkt die Belichtungszeit.

Der anviesierte Punkt wird scharf. Je weiter du von diesem Punkt in der Tiefe entfernt bist, desto größer wird die Unschärfe - nach vorne und nach hinten.

Anbei noch ein Beispielbild von gezielter Schärfe und Unschärfe.

post-6260-14435364556567_thumb.jpg

Geschrieben

Heyho,

ich suche ein Batterieerhaltungsgerät. Ich weiß die von CTEK sollen gut sein. Welches könntet mir (davon) empfehlen?

Danke

Geschrieben

Ich habe das Ctek 800. Ist das Günstigste von dem Hersteller kann aber "nur" 12 Volt laden/erhalten.

Hat bei mir sogar eine mausetote Batterie wieder aufgeweckt; ging allerdings 1-2 Wochen.

Sehr einfache Bedienung.

Geschrieben

Gibt es dieses Jahr keine AMI in Leipzig ?

Die Internetpräsenz zeigt den nächsten Termin für 2012 an .

Geschrieben

An meinem Briefkasten steht ganz leserlich:

"Bitte keine Tageszeitungen, Sonntagszeitungen und Werbung einwerfen".

Unter der Woche klappt das auch, aber die Spezis am Sonntag werfen nicht nur die Zeitung rein, sondern auch noch viel Werbung.

Ich finde das unverschämt, aber vlt. habe ich ja noch mehr Möglichkeiten denen mal Licht am Fahrrad zu machen, als nur meine tel. Beschwerde.

Ein Freund sagte mal, ich hätte sogar ein Recht auf Schadensersatz :???:

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast Anonymous1,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
An meinem Briefkasten steht ganz leserlich:

"Bitte keine Tageszeitungen, Sonntagszeitungen und Werbung einwerfen".

Unter der Woche klappt das auch, aber die Spezis am Sonntag werfen nicht nur die Zeitung rein, sondern auch noch viel Werbung.

Ich finde das unverschämt, aber vlt. habe ich ja noch mehr Möglichkeiten denen mal Licht am Fahrrad zu machen, als nur meine tel. Beschwerde.

Ein Freund sagte mal, ich hätte sogar ein Recht auf Schadensersatz :???:

Die einfachste Lösung ist wohl die Werbung wegzuschmeißen, sich zurückzulehnen und sich nicht unnötig darüber aufzuregen. Gibt doch wichtigeres :wink:

Auf Schadensersatz zu klagen macht dir doch noch mehr Stress, Umstände und Ärger, als einmal in der Woche Werbung aus dem Briefkasten zu entfernen.

Also einfach relaxed bleiben und solche Nichtigkeiten ignorieren :wink:

Geschrieben

schon, aber wenn man aus deren Ignoranz Kapital schlagen kann, dann wäre das doch ein lukratives Nebeneinkommen.

Daher meine Frage :)

Geschrieben
schon, aber wenn man aus deren Ignoranz Kapital schlagen kann, dann wäre das doch ein lukratives Nebeneinkommen.

Aus meiner Sicht ist das wirklich unterstes Niveau, sich auf diese Weise einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Es wird doch sowieso schon viel zu viel und wegen jeder Kleinigkeit geklagt.

3NZ0_660 hat die bessere Lösung parat.

Geschrieben

Sie verstoßen gegen eine Regel und keine Einsicht muss eben Folgen haben.

Ich klebe mir sowas doch nicht umsonst auf den Briefkasten.

Geschrieben
Sie verstoßen gegen eine Regel und keine Einsicht muss eben Folgen haben.

Ich klebe mir sowas doch nicht umsonst auf den Briefkasten.

Die Jungs einfach mal abpassen und FREUNDLICH!! darauf hinweisen das man die Zeitung nicht haben möchte.

Das hätte ich übrigens schon vor der Beschwerde bei der Chefität gemacht...

Geschrieben

Abpassen ist schwierig, denn hier in der Gemeinde werden die Sachen am Sonntag zu unregelmäßigen Zeiten zugestellt.

Geschrieben

Machen die bei mir auch immer...man kann da wohl nichts machen. Vor allem ärgerlich, wenn man mal über längere Zeit verreist ist und der Briefkasten wegen dem Dreck überquillt...genau wie diese dämlichen, kostenlosen Lokalzeitungen. Es nervt. Aber trotz Zettel "Keine Werbung, keine kostenlosen Zeitungen, keine Post von Finanzamt oder anderen Staatlichen Nervensägen" kommt leider nach wie vor alles davon bei mir an :(

Geschrieben

Johnny brachte es auf den Punkt :-))!

Wenn man alleine wohnt, quillt der Sauhaufen nämlich bald über, wenn man mal ein paar Tage verreist ist.

Und das würde halt nicht passieren, wenn die einfach nur das lesen, was da steht.

Geschrieben

Nach §§ 7 und 8 UWG ist diese Werbung unzulässig , jedoch für den Privatmann schwierig bis gar nicht anzuwenden , daher kann die paralelle Anwendung von § 1004 BGB in Verbindung mit den §§ 1 I , 2 I Grundgesetz genutzt werden .

Geschrieben

Hallöchen,

ich brauch mal wieder Hilfe bzw. Beratung. Ich suche jemanden der sich gut im Bereich PC Komponenten und Playstation 3 (Spiele usw.) auskennt und mich mal ein wenig beraten kann. Habe leider schlechte Erfahrungen in Sachen Saturn und Mediamarkt gemacht deshalb möcht ich mir noch ein bisschen Wissen und Meinungen aneigenen bzw. einsammeln bevor mir jemand was aufschwatzen will :-)

Würde alles weitere gern per PN besprechen wenns möglich ist. Wenn also jemand lust hat mir zu helfen kann er sich ja melden :-)

Vielen Dank schonmal!

Gruß Felix

Geschrieben
Nach §§ 7 und 8 UWG ist diese Werbung unzulässig , jedoch für den Privatmann schwierig bis gar nicht anzuwenden , daher kann die paralelle Anwendung von § 1004 BGB in Verbindung mit den §§ 1 I , 2 I Grundgesetz genutzt werden .

Und ditt heißt uff deutsch :D

Aber danke dir :)

Mein Cousin redet auch immer so.

Juristen halt.

Den habe ich aber nicht gefragt. Der hat genug um die Ohren mit seinen 5 Kids X-)

Geschrieben
Und ditt heißt uff deutsch :D

Aber danke dir :)

Mein Cousin redet auch immer so.

Juristen halt.

Den habe ich aber nicht gefragt. Der hat genug um die Ohren mit seinen 5 Kids X-)

In §7 , Absatz 1 UWG steht folgendes :

Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.

Die dazugehörige Rechtsfolge ist in §8 , Absatz 1 zu finden :

Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.

Jedoch steht in Absatz 3 :

Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:

1. jedem Mitbewerber;

2. rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;

3. qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;

4. den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.

Kann also pauschal nicht auf dich angewandt werden , deshalb die Paralelle Anwendung aus dem BGB , §1004 , Absatz 1:

Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

Dies ist jedoch nur dann möglich , wenn dein Vermieter dir nicht verboten hat ,das "Werbung unerwünscht" an den Briefkasten zu kleben .

Und Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes sollten dir bekannt sein , letztendlich legitimieren sie deine Entscheidung , Werbung abzulehnen , vor dem Zustellenden .

Im Endeffeckt könntest du ein Schreiben fertig machen , sofern du mal wieder unerwünscht Werbung erhälst und dich auf diese Rechte berufen .

Allerdings gilt das alles nicht für beigelegte Werbung in Tageszeitungen und ähnlichen .

Geschrieben

Ist eigentlich ne Carpassion IPhone bzw. Android App geplant?^^

Geschrieben

Nein,wurde irgendwo auch schonmal vorgschlagen.

Leider meinte Roland, dass die Entwicklungkosten in keiner Relation zum nutzen stünden.

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