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Lockangebote


Stifler17

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Geschrieben

Hallo CP’ler und hoffentlich darunter auch ein Anwalt.

Vorgeschichte: Ich hatte einen Thread eröffnet zum Thema TFT kauf unter http://www.carpassion.com/de/forum/alltag/26433-19-zoll-tft-monitor-normal-widescreen.html . Dabei kam raus, dass Penny heute, den 11.01.2007 einen sehr günstigen TFT anbietet. Diese wollte ich dann auch kaufen…

Problem: Meine Freundin stand heute Morgen um 7.05 Uhr (Öffnungszeit 7.00 Uhr) bei ihrem Penny im Dorf auf der Matte. Es waren jedoch alle ausverkauft. Nur leider ist unter „alle“ zu verstehen, dass genau ein TFT, ich wiederhole, genau – 1 TFT – zum Verkauf stand, da Sie angeblich nicht mehr bekommen hätten. Sie ist dann einige Dörfer weiter zum nächsten Penny gefahren, jedoch waren dort auch „alle“ weg.

Ich habe dann vor 20 Minuten die Penny-Hotline angerufen und wollte nachfragen, wie es denn ausschaut. Die Dame hatte wohl schon einige Beschwerden entgegengenommen, so sagte sie mir, erklärte mir jedoch, dass der Hersteller vor 2 Tagen wohl abgesagt hat, sie daraufhin das Angebot im Internet raus genommen haben (keine Ahnung, ob das stimmt). Doch in unserer Tageszeitung von HEUTE war dieses Angebot auch zur Werbung angepriesen. Die Dame nahm noch meine Adresse auf, falls der TFT doch noch mal kommen sollte, wobei sie sich eher negativ dazu angehört hat.

So Leid mir das für Penny tut, so möchte ich dennoch diesen TFT zu diesem Preis haben. Ich bin der Meinung, dass dieses Angebot (auch wenn Penny nichts dafür kann), ein Lockangebot für Kunden war. Mit kurzer Absprache eines Bekannten, der im Jura-Studium steckt, erklärte er mir, dass Angebote bei normalem Kundenverkehr 2 bis 3 Tage vorrätig sein müssen, ansonsten müsse für Ersatz gesorgt werden.

Mein Frage ist, ob ich Penny eine nette Nachricht schreiben kann, dass ich gerne zu diesem Preis genau diesen Monitor haben möchte, egal wie sie das anstellen. Oder habe ich als Kunde dadurch, dass durch den Vorlieferanten das Problem entstand, kein Recht auf dieses Angebot?! Ich bin der Meinung, dass ich sehr wohl das Recht habe, den Monitor für diesen Preis zu bekommen und mich damit an Penny wenden muss. Für die Unkosten, die für Penny vllt. dadurch entstehen, müsste Penny sich selbst dann halt an den Lieferanten wenden, da dieser sicherlich einen Vertrag über eine solche Lieferung abgeschlossen haben, jedoch ist das nicht mein Problem?!

Wäre toll, wenn ich schnell hilfreiche Antworten bekommen würden, um gegebenenfalls Penny zu kontaktieren.

Liebe Grüße

Christian

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Geschrieben

grundsätzlich ist die werbung nur bedingt bindend - ich bin mir sicher, dass irgendwo ohne gewähr oder UVP steht! - es kommt dadurch kein Vertrag zwischen dir und dem Anbieter zustande, ergo hast du auch keinerlei rechte erworben. Genauso hast du kein anrecht auf den ausgezeichneten Preis im Markt, wenn sich nachher herausstellt, dass ein andere preis im System ist

So lerne ich es zumindest grade in wirtschaftsrecht ;-)

Geschrieben

Sehr interessant wäre ob penny mit seinem Lieferanten eine Konventionalstrafe vereinbart hat. Falls "der Lieferant hat nicht" überhaupt stimmt.

Geschrieben

Ich denke wenn "Solange der Vorrat reicht" bei einem Angebot dabeisteht muss sich der Händler (Penny) nicht an diese 3 Tage halten die das Angebot ansonsten zu Verfügung stehen müsste halten.

Geschrieben
Ich denke wenn "Solange der Vorrat reicht" bei einem Angebot dabeisteht muss sich der Händler (Penny) nicht an diese 3 Tage halten die das Angebot ansonsten zu Verfügung stehen müsste halten.

Soweit ich es weiss schon. Es muss in ausreichender Menge vorhanden sein. Ansonsten muss der Händler innerhalb von 14 Tagen für nachschub sorgen.

Media Markt hat das ein paar mal gemacht......super billige Produkt in ganz kleiner Menge.

Geschrieben

ähnliches Problem gab es schon bei den ersten Aldi-PC´s. Soweit ich mich erinnere muss man auch bei der Klausel "solange der Vorrat reicht" eine gewisse Zeit dieses Angebot vorhalten, weshalb Aldi einfach seeeehr langsam die Regale nachfüllt und somit diese 3(?)-Tages-Frist einhält. Sprich es werden einmal Mittags und Abends je wieder 2-3 PC´s in den Verkaufsraum gestellt und sind somit verfügbar..

Die Ausrede der Lieferant habe nicht geliefert soll das ganze wohl umgehen.

Geschrieben

Wobei das mit dem Lieferanten den Endkunden ja nicht zu interessieren hat. Der Vertrag kommt, wenn er denn kommt, mit dem Händler (Penny) zustande, was Penny für Hintermänner hat um an die Ware zu kommen ist nicht die Sache des Kunden.

Geschrieben

Per google.de habe ich jetzt noch einige Foren gefunden, in denen dieses Thema heftigtst diskutiert wird (also eine gemeinsame Meinung, jedoch sind alle über Penny entsetzt). In ganz Deutschland waren zwischen 0 bis 3 TFT's zum Verkauf angeboten.

Aus einem anderen Forum habe ich dies entnommen:

"Mit Urteil vom 25.7.02, (AZ: 2 U 196/01) hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart bestätigt, nach der auch ein bundesweit tätiger Großfilialist Aktionsware mindestens zwei Tage zum Verkauf vorrätig halten muss."

Ich habe jetzt einen Brief aufgesetzt, den ich Penny nachher übermitteln werde. Ich poste ihn mal, würde mich interessieren, was ihr davon haltet:

"Sehr geehrte Damen und Herren von Penny,

auch ich bin ein unzufriedener Kunde von dem Aktionsangebot des TFT 19 Zoll heute, den 11.01.2007. Wie viele andere stand auch ich um Punkt 7.00 Uhr an einem Penny in Nauborn (Kreis Wetzlar, PLZ 35580, Naubornerstr.). Weiter brauche ich jedoch nicht zu erzählen, sie kennen diese Geschichte.

Nach genau Erkundigen läuft diese Form von Angebot unter Lockangeboten. Auch wenn Sie sich schützen, indem sie der Meinung sind, dass durch den Zulieferer dieses Problem entstanden ist, so interessiert dies mich als Kunde relativ wenig. Sie werden sicherlich Verträge für eine Lieferung abgeschlossen haben, somit auch der Zulieferer Ihnen eine Lieferung garantiert.

Wie schon angesprochen, sind Lockangebote in Deutschland verboten und verstoßen gegen das Wettbewerbsgesetz. „Mit Urteil vom 25.7.02, (AZ: 2 U 196/01) hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart bestätigt, nach der auch ein bundesweit tätiger Großfilialist Aktionsware mindestens zwei Tage zum Verkauf vorrätig halten muss.“

Um nicht weitere Schritte gegen Sie, Penny, möchte ich bis nächste Woche Mittwoch, den 17.01.2007 genau diesen TFT zu dem Angebotenen Preis entweder an die angegebene Adresse geschickt bekommen (ohne Versandkosten!!!) oder ich hole ihr mir, zwar teilweise mürrisch, ihn selbst in der Penny-Filiale in Wetzlar (Naubornerstr.) ab. Sollte Sie dies aus irgendwelchen Gründen nicht hinbekommen, so sehe mich gezwungen, der Wettbewerbszentrale diesen Vorfall mit der Kopie unserer heutigen Tageszeitung, in der das Angebot stand, zu übermitteln und Penny mit Sicherheit nicht mehr zu besuchen, geschweige denn meine Bekannten."

Geschrieben

zufälligerweise war ich eben in einem Penny Markt bei meinem alten Büro. Ich habe da, glaube ich, einen TV gesehen. So aus den Augenwinkeln, verstehst Du? Wenn das der ist, den Du möchtest, soll ich ihn für Dich kaufen?

Sag mir mal genau die Daten des Produktes, damit ich vergleichen kann.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Stifler17,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

In unserer Filliale gab es laut Mercedisto 7 Monitore (waren natürlich sofort nach Ladenöffnung vergriffen). Es waren bei uns jedenfalls mehr als 3.

Vielleicht äußert er sich später ja noch selbst hierzu.

Geschrieben

Deutschland 7.30 ich im Penny ....

... und natürlich kein TFT Monitor für mich :(

Geschrieben
zufälligerweise war ich eben in einem Penny Markt bei meinem alten Büro. Ich habe da, glaube ich, einen TV gesehen. So aus den Augenwinkeln, verstehst Du? Wenn das der ist, den Du möchtest, soll ich ihn für Dich kaufen?

Sag mir mal genau die Daten des Produktes, damit ich vergleichen kann.

Vielen Dank für dieses Angebot, dass finde ich so toll an diesem Forum!!!! :-))!

Leider ist es nicht ein TV, der stand auch bei uns im Markt. Es ist ein 19 Zoll TFT widescreen "Scaleoview 19-1" für 149 €. Ich bezweifel, dass er noch da steht, trotzdem nochmals DANKE!!!

@ Fahrrad-Fahrer: Meine Angabe zwischen 0-3 TFT's bezog sich auf den großen Durchschnitt. Teilweise gab es sogar fast 6 (in München glaube ich), obwohl auch diese Anzahl lächerlich ist :-(((°

Meint ihr, ich kann den geposteten Brief abschicken?!

Geschrieben

Nein solltest du nicht, überprüfe doch nochmal die Rechtschreibung und Grammatik. Insbesondere der letzte Abschnitt hört sich doch etwas komisch an. Lieber kurze klare Sätze als hochgestochenes aber falsches Deutsch.

Deine Drohung Penny nicht mehr zu besuchen wird dort ehrlich gesagt niemanden interessieren und die Bekannten zu informieren kann man als sowas wie Rufschädigung/Drohung auffassen.

Ein einfacher sachlicher Brief ohne große Emotionalität tuts genauso und macht dir keine Probleme. Lesen wird ihn eh nur irgendein Sachbearbeiter dem die Sache am sprichwörtlichen A..... vorbeigeht. :wink:

Geschrieben
Vielen Dank für dieses Angebot, dass finde ich so toll an diesem Forum!!!! :-))!

Leider ist es nicht ein TV, der stand auch bei uns im Markt. Es ist ein 19 Zoll TFT widescreen "Scaleoview 19-1" für 149 €. Ich bezweifel, dass er noch da steht, trotzdem nochmals DANKE!!!

@ Fahrrad-Fahrer: Meine Angabe zwischen 0-3 TFT's bezog sich auf den großen Durchschnitt. Teilweise gab es sogar fast 6 (in München glaube ich), obwohl auch diese Anzahl lächerlich ist :-(((°

Meint ihr, ich kann den geposteten Brief abschicken?!

ich bin davon ausgegangen, dass es Du einen TV meintest... ich habe nur einen Bildschirm in einer grauen Karton gesehen, der ungefähr die Maße für einen 19" hatte.

Geschrieben

@ darkman

Danke für die Info, waren einige Fehler drin :oops:

Zu dem Thema Drohung würde mich interessieren, ob der Hinweis, die Verbaucherzentrale zu informieren auch darunter fällt?!

Geschrieben

Nach den Billigaktionen mit Air Berlin (ich glaub das war Aldi) und den billig Deutsche Bahn Tickets ist es gerichtlich wie oben auch genannt vorgesehen dass man für einen Gewissen Zeitraum (ich weiß nicht mehr ob es genau 3 Tage waren) die Ware vorrätig haben muss, dass hatte ich damals gelesen. Also wenn du Lust und Zeit hast / Penny dir keinen TFT gibt verhandle die Sache weiter und du wirst den hoffentlich bekommen.

Rechtlich gesehen ist es, wie du treffend sagtest eine Lockaktion und von daher illegal.

Viel Erfolg und lass mal hören was Penny dazu sagen wird.

Geschrieben

Selbst während meinem Studium in Rechtsgrundlage kurz behandelt. Denke, dass dieses nichts mit dem Fall zu direkt zu tun hat.

Habe gerade dies bei der Wettbewerbszentrale gefunden:

"Lockvogelwerbung

Eine Ware zu bewerben, die nicht in angemessener Menge vorhanden ist und daher nicht die zu erwartende Nachfrage befriedigen kann, ist wie bisher irreführend. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde, dass im Regelfall der Vorrat der beworbenen Ware für 2 Verkaufs-Tage reichen muss. [...] Eine Unterschreitung der Zwei-Tages-Grenze ist in Ausnahmefällen denkbar. Zum Beispiel bei unerwarteter und außergewöhnlich hoher Nachfrage oder wenn unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten aufgetreten sind.

Für die Beurteilung der Frage, ob eine irreführende Lockvogelwerbung vorliegt, ist die konkrete Form der Werbung mit ausschlaggebend. Bei einer unauffälligen Werbung erwartet der Verbraucher eher nicht ohne weiteres eine sofortige Lieferbarkeit. Werden bestimmte Artikel jedoch in der Werbung besonders hervorgehoben, geht der Leser von einer sofortigen Liefermöglichkeit, jedenfalls zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung, aus."

Verstehe ich das von mir fett markierte und unterstrichene richtig, dass wenn Lieferschweirigkeiten auftreten, die sich nicht an das Angebot halten müssen??? Oder kann man das auch so verstehen, dass Sie das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt halten MÜSSEN???

Geschrieben
Denke, dass dieses nichts mit dem Fall zu direkt zu tun hat.

Doch!

Du hast Penny ein Angebot gemacht, die haben es nicht angenommen. Kein Vertrag, kein Anspruch deinerseits. Punkt.

Du bringst hier Wettbewerbsrecht mit ins Spiel. Das hat aber damit nichts zu tun.

Selbst wenn Penny wegen einem Verstoß gegen das UWG verurteilt wird, bedeutet das nicht, dass dadurch ein Vertrag zwischen dir und Penny zustande kommt bzw. du einen Anspruch darauf hast, das Teil für den Preis zu bekommen.

Geschrieben

Ah okay, hört sich logisch an.

Leider schade, dass wohl aus dem tollen Schnäppchen nichts wird :(

Werde wohl noch an die Wettbewerbszentrale schreiben, aber wie ich Dich jetzt verstanden habe, bringt dies mir nichts, meinen TFT zu bekommen, aber vielleicht Penny etwas zu schädigen, wenn dies damit überhaupt möglich ist...

Geschrieben
Du hast Penny ein Angebot gemacht, die haben es nicht angenommen. Kein Vertrag, kein Anspruch deinerseits. Punkt.

Sehr gut erklärt Zorro. :-))!

Und natürlich völlig richtig.

Anbieter X wirbt, dass ist ein unverbindliches "Angebot" oder besser gesagt eine Anpreisung an die Allgemeinheit und fordert den Kunden auf ein Kaufangebot abzugeben auf. (z.B. in dem der Kunde die Ware nimmt und damit zur Kasse geht) Dies nimmt der Händler (durchs kassieren) an und der Vertrag kommt zustande.

Angebot und Annahme !

Wenn Lockvogelangebote erstellt werden, dann kann der Händler unter ganz bestimmten Umständen zwar abgemahnt werden und auch eine empfindliche Strafe zahlen aber wie Zorro schon schreibt:

Der enttäuschte Endkunde hat hier keinen Schadenersatzanspruch !

Wie auch ???

Nehmen wir mal an: Penny oder wer auch immer wird verurteilt. Plötzlich melden sich Millionen Menschen und wollen Schadenersatz weil sie ja angeblich nicht ihren Monitor bekommen haben ? Das funktioniert so nicht.

Geschrieben

so etwas ist nur eine einladung zum kauf (invitio et offerendum) ... kein bindenes angebot. ein kaufvertag nach §434 bgb kommt so erstrecht nicht zustande ...

Geschrieben

Somit dürfte die Geschichte dank u.a. ZORRO und Uffzynda hinsichtlich "Anspruch auf TFT" gegessen sein.

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