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Lenkradschloss


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Folgendes.

Ich war gestern mit einer Freundin unterwegs, wir hatten uns ein Auto geliehen. Ich hatte den Wagen geparkt und sie wollte kurz darauf mit dem Auto wohinfahren. Gut eine halbe Stunde nachdem sie das Haus verlassen hatte klingelte das Handy. Sie saß noch immer im Auto vor dem Haus und versuchte seit einer halben Stunde das Lenkradschloß zu entriegeln. Die Dame war nervlich bereits sehr angespannt und schimpfe wild drauf los, ich solle gefällist zu ihr kommen um das Lenkradschloss zu entsperren, das sei "kaput"! Auch alle Versuche ihr es am Telefon zu erklären halfen nichts.

Ich musste also zu ihr hinlaufen, den Schlüssel drehen und das Lenkrad bewegen um sie zu befreien. Ruhe war dann aber immernoch nicht.

Sie stellte mir die Frage warum die "Sche*ß Autoindustrie" überhaupt so "bek*ckte" Sachen einbaut die sie nur behindern und nicht richtig funktionieren? Warum braucht man ein Lenkradschloss, der Wagen hat doch eine Alarmanlage und Wegfahrsperre? Und warum muss man am Lenkrad drehen, geht das nicht auch wenn man einfach einen Knopf drück? Und warum machen die "blöden Ingenieure" keinen Lösung die sich selbst erklärt?

Da die besagte Dame mich auch schon mal angerufen hat und fragte wie denn der Tank aufgeht...

Sie: Der Tank geht nicht auf.

Ich: Dreh mal das schwarze Ding.

Sie: Mach ich, das knackt dann.

Ich: Dreh mal linksrum.

Sie: geht nicht.

Ich: Ok, dann versuchs mal gegen den Uhrzeigersinn.

Sie: Ja, jetzt ist es aufgegangen.

... kann ich sie nicht immer so ganz ernst nehmen. Dennoch bleibt die Frage, wozu brauchen wir im Zeitalter von DSL, Genfood und Hybridtechnik noch rein mechanische Lenkradschlösser, wenn unsere Autos eh mit Elektronik, Sicherheits und Anti-Diebstahltechnik vollgestopft sind? :(

Ich weiß keine Antwort. X-)

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Wie schon am Telefon besprochen sehe ich den Ursprung in der in diesem Punkt nachwievor unveränderten StVZO.

§38a besagt:

§38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Quelle:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_38a.php

Es ist halt einfach vorgeschrieben.

Tja, gute Frage...

Alarmanlage, Wegfahrsperren sind ja leider mit der richtigen Elektronik leicht überlistbar. Eine mechanische Sperre ist eben wie der Name schon sagt, nicht per Elektronik zu überlisten.

Es ist aber sicherlich keine Antwort auf Deine Frage.

Bei einigen Autos, ich weiß es jedenfalls vom Passat 3C, wird das Lenkradschloss elektronisch gelöst, wenn man den Schlüssel ins Schloss führt. Somit entfällt das lästige Gefummle am Lenkrad, um die Sperre zu lösen.

Ich denke, dass liegt an der Gewöhnung der Kundengruppe, die sich nur sehr schwer und langsam umstellen läßt. Man sieht das ja an so Dingen wie Bedienkonzepten (I Drive) oder Automatikwählhebel am Lenkrad per Taste. Bremsen per Elektronik anstatt mit Bremszug und und und.

Nicht alles was neu ist wird auch automatisch als Gut akzeptiert.

Zum Schloß: Park mal am steilen Berg und schlag die Räder ein. Da freust Du dich wenn es knack macht und das Schloß reinspringt. Ok, ist ein harmloser Grund...:)

Vieleicht ist es eher die Möglichkeit noch eine einfache, günstige und bewährte mechanische Sperre zu bieten, frei nach dem Motto lieber eine zu viel als zu wenig. Bewußt nutze ich das Schloß ehrlich gesagt auch sehr selten.

Bewußt nutze ich das Schloß ehrlich gesagt auch sehr selten.

Ich durfte mir auch anhören ich sei der einzige Mensch den sie kennt der das Lenkradschloss benutzt. Ok, von ihren anderen Freunden halte ich eh nicht viel.:D

Zur StVZO.

- Unbefugte Benutzung: Autotür mit Schloss, kommt keiner rein kanns keiner unbefugt benutzen.

- Zusätzliche Wegfahrsperre: Das Zündschloss, kein Zündschlüssel - kein Wegfahren.

Fürs Parken am Hang gibts die Handbremse.

Und wenn ein Autodieb das KnowHow hat eine elektronische Alarmanlage mit Wegfahrsperre zu umgehen, ist so ein mechanisches Schloss als Massenprodukt auch kein richtiges Problem.

Wie ist das denn beim Porsche, verriegelt das Zündschloss links auch das Lenkrad mechanisch oder wie geht das?

Zur StVZO.

- Unbefugte Benutzung: Autotür mit Schloss, kommt keiner rein kanns keiner unbefugt benutzen.

- Zusätzliche Wegfahrsperre: Das Zündschloss, kein Zündschlüssel - kein Wegfahren.

Das ist mit Verlaub gesagt ziemlicher Käse. Manchmal frage ich mich, ob du selber mal über solche Antworten nachdenkst, bevor du sie gibst?

Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG:

ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur

* Blockierung der Lenkanlage,

* Blockierung der Kraftübertragung oder

* Blockierung des Gangschalthebels

....

Demnach ist das Zündschloss selbst durchaus als "Einrichtung gegen das unbefugte Anlassen" zu sehen, und weiterhin das Lenkradschloss als praktikable Lösung zur Erfüllung der weiteren Bedingung.

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