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Ecki

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Ihr begreift anscheinend nicht was Ecki sagen will.

Ich gehe zu meinem Händler, denke darüber nach einige Autos als Taxis zu kaufen und erwähne nebenbei dass ich einen Jeep aus dem gleichen sauladen habe.

Da erwartet man nicht so eine Abfuhr, sondern z.B. "Oh ein Jeep, das wird nicht leicht wenn sie den mal eintauschen wollen."

Das ist ein wertfreies Statement ohne den Kunden vor den Kopf zu stossen.

Genauso ist es. Warum stösst einem ein DC Händler einfach mal so gewaltig vor den Kopf?? Ich hatte von Jeep verkaufen garnichts gesagt. Hatte nur erwähnt, dass ich jetzt endlich nach langer Suche, wo er mir ja nicht helfen konnte, einen Jeep gefunden habe und flux sagte er "Wir werden diesen Jeep nie in Zhalung nehmen" Was war den jetzt überflüssiger, mein Ärger oder seine Aussage unserem Jeep gegenüber? Schön wollte den Jeep ja garnicht verkaufen, werde mir aber auch jetzt nicht 3 mal 300C als TAXI kaufen, Können Sie behalten.

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klar war es vom verkäufer nicht die schlauste art und weise, ihm mitzuteilen das sie keinen platz für sein auto auf dem hof haben. aber da hätte ich ganz einfach für mich entschieden, hätte mich zu ende beraten lassen und hätte meine neuen taxen einfach bei der nächsten dc vertretung gekauft und hätte beim alten händler nix mehr von mir hören lassen. das sitzt vielmehr als einen brief zu schreiben und sich über ungelegte eier aufzuregen.

so oder so wie mann es dreht, ist doch schlussendlich gut, dass es sich um ein missverständnis gehandelt hat und jetzt wieder alles im lot ist

"Daimler prüft Ausstieg bei Chrysler" (Zitat DerStandard - http://derstandard.at/Text/?id=2640679)

Vielleicht ist auch da die Ursache für den Kommentar des Verkäufers zu suchen. Wie man sieht war die Fusion doch nicht der große Erfolg, den Herr Schrempp prognostiziert hatte.

In Ö. stehen Chrysler und Jeep Modelle wie Blei (ausgenommen der Voyager). Kein Wunder, dass sich Verkäufer so äußern, wenn der Mutterkonzern bereits an Scheidung denkt...

Professionell sind solche Aussagen sicher nicht, aber wenn ich denke, was ich von Verkäufern (nicht nur aus der KFZ Branche) schon alles gehört habe, dann war das noch wirklich harmlos...

klar war es vom verkäufer nicht die schlauste art und weise, ihm mitzuteilen das sie keinen platz für sein auto auf dem hof haben. aber da hätte ich ganz einfach für mich entschieden, hätte mich zu ende beraten lassen und hätte meine neuen taxen einfach bei der nächsten dc vertretung gekauft und hätte beim alten händler nix mehr von mir hören lassen. das sitzt vielmehr als einen brief zu schreiben und sich über ungelegte eier aufzuregen.

so oder so wie mann es dreht, ist doch schlussendlich gut, dass es sich um ein missverständnis gehandelt hat und jetzt wieder alles im lot ist

Tja, ein Missverständnis war es wohl nicht. Aber es hatte auch ein gutes. Jeder der einen 3.1Diesel Grand Cherokee besitzt kann jetzt sicher sein, dass auch Saarbücken diesen Wagen in Zahlung nehmen wird!:lol:

Mal agesehen von dem Ärger,

Du bleibst doch bei der Wahl 300C als Taxi oder?? Sieht nähmlich echt super aus, hier Nähe Baden-Baden fährt auch soeiner rum, fällt richtig auf mit dem Taxischild obendrauf, weil man sowas eben mal überhaupt nicht als Taxi erwartet :-))! Endlich mal was anderes als alte mausgelbe Mercedes... Der 300C hier sieht richtig gut aus, hat so eine Art dunkelgrau als Farbe :-))!

Du bleibst doch bei der Wahl 300C als Taxi oder?? Sieht nähmlich echt super aus, hier Nähe Baden-Baden fährt auch soeiner rum, fällt richtig auf mit dem Taxischild obendrauf, weil man sowas eben mal überhaupt nicht als Taxi erwartet :-))!

War gestern in Baden-Baden und habe zufällig das 300C Taxi gesehen. Sah nicht schlecht aus. Sehr massiv!

Eine unangebrachte Bemerkung einer Person und gleich die ganze DC wird in den gleichen Topf geworfen und alle schmeissen noch mit Steinen drauf.

Finde ich intressant????? Es ist alls Kunde nicht immer einfach und mit Kunden das selbe.

Beste Grüsse

Mal agesehen von dem Ärger,

Du bleibst doch bei der Wahl 300C als Taxi oder?? Sieht nähmlich echt super aus, hier Nähe Baden-Baden fährt auch soeiner rum, fällt richtig auf mit dem Taxischild obendrauf, weil man sowas eben mal überhaupt nicht als Taxi erwartet :-))! Endlich mal was anderes als alte mausgelbe Mercedes... Der 300C hier sieht richtig gut aus, hat so eine Art dunkelgrau als Farbe :-))!

Klar wird es mal 300C geben,aber nicht aus Saarbücken. 30Km ist ja noch ein DC Händler!

Auf der einen Seite kann ich die, sicherlich menschliche Reaktion von Ecki, nachvollziehen. Auf der anderen Seite hätte ich viel zu posten, wenn ich jede unbedachte Äusserung eines Verkäufers in´s Internet stellen würde. Vor allem muss ich Klaus recht geben: der Ton macht die Musik. Das Schreiben an DC finde ich schon etwas überzogen.

Was das Anprangern von Autohäusern in Foren angeht, hier mal eine Kopie aus dem www.langzeittest.de - Forum:

Anfang Februar 2006 läßt das Autohaus Weber aus Lüdinghausen einen Teilnehmer unseres Diskussionsforums wegen eines kritischen Beitrags abmahnen. Mit einer Frist von einem Arbeitstag wird Friedhelm Tschöpe zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung mit einer Konventionalstrafe von 5.100 Euro aufgefordert. Dem Schreiben der Rechtsanwälte lag eine Kostennote von über 756 Euro bei.

Auf Bitten von Tschöpe haben wir den betreffenden Beitrag vorläufig gesperrt.

Friedhelm beschrieb in seinem Beitrag ausführlich den hohen Kraftstoffverbrauch seines Toyota Avensis Diesel und die unzureichenden Reaktionen des Toyota-Vertragshändlers Weber auf seine Reklamation. Nach mehreren Testfahrten, die mit Verbräuchen deutlich über der Werksangabe endeten (im niedrigsten Fall 7,0 l/100 km), sah Weber keinen weiteren Handlungsbedarf.

Ersatzfahrzeuge, die während der Werkstattaufenthalte zur Verfügung standen, wurden von Friedhelm mit den erwarteten Verbräuchen um die 5 Liter pro 100 Kilometer gefahren.

In seinem Beitrag machte Friedhelm gewisse Aussagen und Empfehlungen in Bezug auf das Autohaus Weber und Toyota. Damit wir nicht selber Ziel einer Abmahnung werden, können wir die Aussagen hier nicht wiederholen.

Weber sah darin eine Schmähkritik und forderte Friedhelm im Februar 2006 auf, die diskriminierenden Behauptungen zu unterlassen. Der Ablauf der Garantieabwicklung und die erfolglosen Versuche den Mangel zu beheben wurden von Weber in keinster Weise bestritten.

Friedhelm hat sich später mit einem erheblichen Verlust von seinem Schluckspecht getrennt.

Einstweilige Verfügung erwirkt

17.02.2006.

Tschöpe hat die Verpflichtungserklärung nicht abgegeben, worauf das Autohaus Weber am 17. Februar beim Landgericht Münster eine Einstweilige Verfügung erwirkt hat.

Beschluss des Landgericht Münster

Im März 2006 erklärt sich die Kammer für Handelssachen für funktionell unzuständig und verweist den Rechtsstreit von Amts wegen an die zuständige Zivilkammer. Die Gerichtsgebühren für diesen Beschluss in Höhe von 294 Euro hat Friedhelm erstmal zu zahlen. Ob es zur Taktik des gegnerischen Anwalts gehörte, in diesem Verfahren zuerst die "falsche" Kammer angerufen zu haben, läßt sich nur vermuten. Die Kosten des Verfahrens wurden dadurch jedenfalls unnötig in die Höhe getrieben, zu Lasten von Friedhelm.

Güteverhandlung

11.05.2006.

Am 11. Mai fand die Güteverhandlung vor der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster in diesem Rechtsstreit statt. Richter Trumm legte den Anwesenden gleich zu Beginn dar, dass es sich nach seiner Meinung nicht um eine Schmähkritik handelt. Sachliche Kritik darf auch überzogen werden. Tschöpe ziehe aus den Fakten seine persönlichen Schlußfolgerungen. Der umgangsprachliche Ausdruck "etwas sei Banane" bezeichne, dass "etwas nichts wert sei", so Richter Trumm. Es handele sich dabei zwar um eine starke Formulierung aber keine Überscheitung zur Schmähkritik.

Richter Trumm befragte Friedhelm, ob noch eine Wiederholungsgefahr vorhanden sei. Dies wurde von Friedhelm verneint. Er habe sich mittlerweile von dem Fahrzeug getrennt und pflege keinerlei Geschäftsbeziehungen mehr zu Weber. Friedhelm gibt an, kein Interesse an einer Wiederholung seiner Aussagen zu haben.

Der Rechtsanwalt des Autohauses Weber wurde gefragt, ob eine strafbewehrte Verfügungserklärung noch benötigt würde. Der gegenerische Anwalt sieht die Grenze des guten Geschmacks überschritten und besteht auf eine gerichtliche Klärung.

Richter Trumm führt weiter aus, dass er die Aussagen von Friedhelm vom §5 des Grundgesetzes geschützt sehe und dass sich ein Gewerbetreibender eine kritische Beurteilung seiner Leistungen gefallen lassen muß.

Am Ende der Sitzung verkündet Richter Trumm das Urteil:

Die einstweilige Verfügung [...] wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Weber hat die Klage verloren.

Auszüge aus der Urteilsbegründung:

"Die beanstandeten Äußerungen sind in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen sind. Einzelne Elemente dürfen nicht herausgelöst und einer vereinzelten Betrachtung zugeführt werden, weil dies den Charakter einer Äußerung verfälschen würde (sh. OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2006 — 4 Ss 468/05)."

"Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zu einer rechtlich unzulässigen Schmähkritik. Dieser Begriff ist nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG im Interesse der Meinungsfreiheit eng auszulegen. Eine Schmähung liegt nicht bereits wegen der herabsetzenden Wirkung einer Äußerung für Dritte vor. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter einer "Schmähung" an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht sondern jenseits auch polemischer oder überspitzter Kritik die Diffamierung der Person (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.12.2002 — BvR 244/98)."

"[Die Äußerungen] sind eine scharf formulierte Kritik am Verhalten der Verfügungsklägerin [Weber]. Die von [Tschöpe] gewählte abfällige Bezeichnung "Banane" für die Werkstatt [...], wird als Schlussfolgerung aus dem — im übrigen von der Verfügungsklägerin im einzelnen nicht bestrittenen — Ablauf der "Auseinandersetzungen" [...] verwendet."

"Auch seine [Tschöpe] ausdrücklich mit dem Vorspann "Meine Meinung" versehene Empfehlung "keinen Toyota und schon gar nicht bei der Weber GmbH" zu kaufen, bewegt sich noch im Rahmen einer zulässigen Meinungsäußerung [...]. Die Erklärung stellt sich im Zusammenhang mit der Schilderung der "Vorgeschichte" nicht als ein "Boykottaufruf", durch den die Verfügungsklägerin [Weber] unter Druck gesetzt werden sollte, dar sondern als Schlussfolgerung, die [Tschöpe] subjektiv als deren Kunde aus dem geschäftlichen Vorgehen der Verfügungsklägerin [Weber] gezogen hat."

Berufungsverhandlung

20.10.2006.

Die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Hamm fand am 20. Oktober ab 12:15 Uhr statt. Es hatten sich aus den Reihen von Langzeittest.de vier Besucher eingefunden: Karin Ottovordemgentschenfelde, Uwe Schmidt, Manfred Riese und Oliver Riesen.

Gebäude des Oberlandesgericht Hamm.

Seitens des Autohauses Weber war erneut Herr Brüning mit einer Vertretungsvollmacht ausgestattet worden.

Der Vorsitzende Richter erklärte, dass er aus drei Gründen keinen Erfolg für die Berufung sehe:

Liegt überhaupt eine Wiederholungsgefahr vor? Der Richter verneinte dies.

Die Berufungsbegründung zeigt sich in einem anderen Gewand, da nun Beleidigung und Eingriff in den Gewerbebetrieb angeführt wurden. Dies sei nicht zulässig.

Der Begriff "Banane" seit zwar wenig eloquent und spreche nicht für den Sprachstil des Beklagten, jedoch seit dies keine Überschreitung zur Schmähkritik. "Saftige" Kritik ist erlaubt, so der Richter.

Weiter ging der Richter auf den Vorwurf des Boykottaufrufs ein. Die Anforderungen, die an einen Boykottaufruf gestellt werden, sind in dem Beitrag von Tschöpe bei weitem nicht erreicht. Er verwies auf das Oberlandesgericht Frankfurt welches einen Katalog an Mindestanforderungen für einen Boykottaufruf aufgstellt hat. Leider konnte er kein Aktenzeichen nennen.

Der gegnerische Anwalt rang nach diesem Vortrag des Richters sichtlich nach Worten. Nach dem er sich wieder gefangen hatte, führte er an, dass es sich bei den Erfahrungen von Tschöpe um einen Einzelfall handeln würde, dem gegenüber nun die weltweite Verfügbarkeit des Beitrags im Artikel unverhältnismäßig sei.

Der Richter ließ dies nicht gelten, da das Forum von Langzeittest.de nur den deutschsprachigen Raum erreichen würde und es sich doch eigentlich nur um einen "kollektiven Kaffeklatsch" handeln würde. Die Reichweite wäre also nur gering, zumal Weber auch nur von einem einzigen Kunden auf den Beitrag angesprochen wurde.

Der Anwalt erwiderte, dass man sich nicht gegen die Kritik wehren würde. Ohne den Boykottaufruf hätte es dieses Verfahren nie gegeben. Der Richter daraufhin: "Wir reden nicht über Boykott."

Der Vorsitzende Richter empfiehlt dem Anwalt des Autohauses Weber die Rücknahme der Berufung um weitere Kosten zu vermeiden.

Der Anwalt nahm die Berufung zurück, legte aber Wert darauf, dass im Protokoll festgehalten wird, dass Tschöpe — ohne Anerkennung einer Rechtspflicht — zusagt, die Aussagen nicht zu wiederholen. Dies wird von Tschöpe bestätigt.

Damit wäre das erste Verfahren um den Langzeittest erfolgreich beendet. Friedhelm hat gewonnen. Für ihn ist die Sache noch nicht ganz ausgestanden, da er mit den Rechtsanwaltskosten der zweiten Instanz ebenfalls in Vorleistung gehen musste und nun die Kosten des Verfahrens (seine Anwalts- und Gerichtskosten) von Weber zurückfordern muß.

Das Autohaus Weber wird dieser unnötige Rechtsstreit geschätzte 8.000 Euro gekostet haben. Um wieviel billiger und einfacher wäre da ein Entgegenkommen beim Rückkauf des Fahrzeugs gewesen. Dies ist damals vom Geschäftsführer strikt abgelehnt worden. Ob man sich keine "Gurke" auf den Hof stellen wollte?

Quelle: http://www.langzeittest.de/abmahnungen/index.php#weber

Der gute Autobesitzer hat zwar gewonnen, muss sich aber seine Anwaltskosten in Höhe von glaube ich 4.000 € wieder zurückholen.

Eine von vielen sog. Einzelfall-Entscheidung.

Kann beim nächsten Mal/Fall ganz anders ausgehen.

Die jeweilige Wortwahl (der Schmähungen, Boykott-Aufrufe usw.) dürfte mit entscheidend sein! Also Vorsicht mit solchen Postings!

  • 3 Monate später...
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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Ecki,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für US Cars (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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