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Geblitzt! Jemand anderen als Fahrer angeben...


Herkules

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Hallo,

leider wurde ich innerhalb eines Jahres zum zweiten mal geblitzt

(ca. 25 km/h). Beim ersten mal 2 Monate Fahrverbot + Punkte...

Bin bin der Halter des Fahrzeugs.

Meine Frage: Könnte ich jemand anderen als Fahrer angeben

der den Verstoss auch zugibt? Akzeptiert die Polizei das?

Wird das überprüft? Welche Risiken drohen mir und dem

anderen hierbei? Macht es einen Unterschied, ob wir in

der Nähe oder weiter weg voneinander wohnen?

Bin mega dankbar für Eure Hilfe und Hinweise weil ich stecke echt

in der Klemme weil den FS beruflich brauche...

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Ich weiss nicht wie das in Deutschland ist. In der Schweiz z.B., wenn Dein Cousin aus den USA gefahren ist und er hier in Urlaub war und zu dem Zeitpunkt Dein Auto gefahren hat, kannst Du nichts dafür. Du musst nicht zahlen und Du musst Deinen Cousin nicht "verraten", bzw. keine Adresse angeben und gar nichts. Es liegt bei der Polizei den Schuldigen zu finden. Das wäre dasselbe, wie wenn Du zu schnell fährst und Dich selbst bei der Polizei als schuldig anmelden würdest, macht ja niemand.

Du musst generell überhaupt nichts sagen, da Dir die Polizei nachweisen muss, wer gefahren ist.

Ich schätze mal, dass die falsche Angabe hier evtl. sogar rechtliche Konsequenzen hätte. Aber im grunde denke ich, dass Du selbst schuld bist. Wer zu schnell fährt, wird eben u.U. geblitzt. Und nun stell Dich wie ein Mann. Wenn Du ihn beruflich brauchst, dann hättest Du da halt vorher dran denken müssen. Ich meine ja immer, dass man die Konsequenz aus seiner Handlung auch selbst "ertragen" sollte.

Möglichkeit 1: Das Ordnungsamt schluckt es und allles geht seinen Gang, der Kollege wird belangt.

Möglichkeiz 2: Der Sachbearbeiter schaut aufgrund Deiner Vorgeschichte genau hin und ordnet aufgrund der Angabe eines anderen Fahrers und des daraus resultierenden Mißtrauens eine Überprüfung des geschossenen Fotos z.B. durch die Polizei an.

( So würde ich als Sachbearbeiter immer verfahren wenn mir einer so eine Geschichte auftischt und schon vorbelastet ist)

Die Fotos sind heute i.d.R. sehr scharf und dann kann das alles noch in die Hose gehen. Letzte Instanz wäre dann ein Gericht mit Gutachter etc.

Chancen stehen da recht schlecht, es sie denn der besagte Freund sieht Dir doch extrem ähnlich.

Mit dem Spruch, dass man für seinen eigenen Mist den eigene Kopf hinhalten sollte verschone ich Dich jetzt erstmal..O:-)

1. Wenn Du männlich bist nimm keine Frau (Schon vorgekommen:-o)

2. Wenn er ähnlich wie Du aussieht, sehr gut (Schon erfolgreich mit Fotovergleich vor Gericht gewonnen)

3. Wo er wohnt ist völlig egal

4. Wenn die Polizei neutral (also schlecht) ist funktioniert das.

5. Wenn die Polizei und das Gericht Ihre Arbeit aber ordentlich machen, keine Chance (Gutachter, Zeugenbefragung, Gesichtsvergleich usw. usw.).

6. Bei welchen angenommenen Personen die Strafe bei Aufdeckung gering bzw. gar nicht vorhanden ist kann man sich vorstellen. (Habe hier etwas Probleme mit dem "Rechtsberatungsgesetz" gebe hier auch nur meine Erfahrung weiter.)

Verweise ausdrücklich auf einen Anwalt, vermutlich wird er dabei nicht mitmachen. Aber die Folgen kann er wenigstens nachlesen. Mehr wie nachlesen tun sie eh selten und Creativität ist den meisten völlig unbekannt, vermutlich auch nicht gestattet.

Ansonsten gebe ich Master_P (Beitrag 3)völlig und uneingeschränkt recht.

Trotzdem drücke ich die Daumen

Klaus

seit wann bekommt man für 25 kmh zu schnell 2 monate Fahrverbot???

Innerhalb eines Orts , abzüglich Toleranz , darf die Geschwindigkeit nicht mehr

als 31Km/h überschritten werden .

Folgen: 100€ Bußgeld ; 3Punkte ; 1Monat Fahrverbot

ab 41KM/h: 125 € ; 4 Punkte ; 1 Monat

ab 51KM/h: 175 € ; 4 Punkte ; 2 Monate

ab 61KM/h: 300 € ; 4 Punkte ; 3 Monate

ab 71KM/h: 425 € ; 4 Punkte ; 3 Monate

Fahrverbot auch , wenn innerhalb eines Jahres zum 2mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25Km/h vorliegt .

@ idontknow , damit liegst Du richtig

Gruß

Thorsten

Aus eigener Erfahrung bin ich ziemlich sicher,

dass du anhand von Fotos aus Reisepass und Personalausweis

zweifelsfrei identifiziert werden wirst .

Ausserdem können/werden Befragungen der Nachbarschaft und dem beruflichen Umfeld erfolgen.

Gib es einfach zu,

und versuche die Sperre in den Urlaub zu legen.

Alles andere ist weder fair noch erfolgreich.

Wenn du eventuell eine Gerichtsverhandlung darüber verlierst ,

kannst du ausserdem noch wegen Falschaussage

und/oder Irreführung der Behörden belangt werden.

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Geschrieben
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Hallo Herkules,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

ich sehe immer noch nicht dass er 2 monate zu fuss gehen muss:

Er schrieb:

leider wurde ich innerhalb eines Jahres zum zweiten mal geblitzt

(ca. 25 km/h). Beim ersten mal 2 Monate Fahrverbot + Punkte...

Bin bin der Halter des Fahrzeugs.

und selbst wenn das zweite mal dazu kommt - gibt es dann insgesammt nur einen monat fahrverbot! und auch erst ab 26!!!!

Ich hab das mal gemacht.

Ende vom Lied:

Fotovergleich beim Einwohnermeldeamt. Dann Vorladung zur Gegenüberstellung.

Anzeige wegen falscher Verdächtigung und 1200,- Euronen Strafe.

Der Andere bekam eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat.

Wenigstens fielen die Punkte und das Fahrverbot weg. So eine Verjährungsfrist hat was.

Ich bin auch mit 30 drüber geblitzt worden und mein Vater hat es übernommen. Er ist 50 und ich 19, wir sehen uns also nicht ähnlich. Haben alles anstandslos akzeptiert. War allerdings auch ein Firmenwagen von uns und wir haben direkt bezahlt und alles.

Ich hab auch schon von Leuten gehört die bei ihrem Privat-PKW ihre Frau als Fahrer angegeben haben und es hat geklappt. Wenn es für dich berufliche Konsequenzen hat würd ich es probieren.

Eine weitere Möglichkeit wäre den Prüfbericht bzw. den Eichungsbericht einzuverlangen und die gemessene Geschwindigkeit zu bestreiten. Das kann sich dann ziemlich in die Länge ziehen und wenn Du Glück hast, blitzt die Kamera zu optimistisch (für die Ordnungshüter), bzw. zu pessimistisch für den Geblitzten.

Eine weitere Möglichkeit wäre den Prüfbericht bzw. den Eichungsbericht einzuverlangen und die gemessene Geschwindigkeit zu bestreiten. .

So etwas würde ich einem Anwalt überlassen, so rein vom Gefühl her sehe ich

aber dafür geringe Chancen zumal man damit ja schon indirekt den Verstoß zugibt.

Hallo Leute,

erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!!

Hab mit meinem Anwalt gesprochen. Der meint, wenn sich jemand selbst bezichtigt (auch wenn er es nicht war), dann drohen keine weiteren rechtlichen Konsequenzen, weder für mich noch für meinen Bekannten.

Im Falle, daß ich als Fahrer identifiziert werde, ginge der Bescheid dann halt doch an mich und das wärs gewesen...

soweit jedenfalls mein Anwalt. Das mit dem Irreführung Amt ist laut meinem Anwalt nur strafbar wenn es sich um strafrechtliche Ermittlungen handelt, nicht aber verkehrsdelikten. Wäre interessant da mal Licht reinzubekommen, denn ich sehe in den Foren immer wieder dieses Thema mit der Irreführung von Amtermittlungen oder wie das heisst (bin kein Jurist).

Mein Bekannter sieht mir natürlich ähnlich und wäre auch bereit die Sache zu übernehmen. Jetzt warte ich erstmal den Bescheid ab und dann werde ich weiter sehen...

Falls Euch noch was einfällt bin ich jederzeit dankbar!

Gruß

Herkules

PS: Fahrverbot gibt es bei mir, weil ich schon durch 2 x blitzen vorbelastet bin

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