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Rat gesucht: Auffahrunfall nach Spurwechsel


bmwfreakberlin

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Hallo,

folgende Situation:

Jemand fährt auf einer zweispurigen Straße - beide Spuren in eine Richtung - auf der rechten Fahrspur.

Diese Spur endet aufgrund parkender Autos - Parken ist hier erlaubt und diese Verkehrssituation bekannt.

Dieser jemand zeigt nun durch Blinken an, dass er die Absicht hat die Spur zu wechseln. Die Lücke zwischen dem schräg vor ihm und dem schräg hinter ihm fahrendem Fahrzeug ist augenscheinlich groß genug, so dass der Spurwechsel eingeleitet wird.

Als sich das spurwechslende Fahrzeug zu ca. 90% auf der linken Fahrspur befindet kommt es zum Unfall - der Hintermann fährt auf.

Soweit alles okay, nur Blechschaden. Am Spurwechsler-Fahrzeug ist ein Schaden am linken Heck - die Schürze ist von der Ecke an verschrammt, die Zierleiste (Plastik) aufgestaucht und die Schürze etwas eingedrückt.

Beim Hintermann sind Schürze, Kotflügel und Blinker vo. re. beschädigt.

Die Polizei wird gerufen, der Unfall aufgenommen und der Spurwechsler erstmal als Unfallverursacher festgelegt - 35,-€ Verwarnungsgeld.

Der Hintermann lässt sein Fahrzeug (95er Limo aus Köln) begutachten und möchte seinen Schaden in Höhe von 1300,-€ brutto ersetzt haben.

Am Spurwechsler-Fahrzeug (solider Bayer) ist ein Schaden in Höhe von 1100,-€ brutto entstanden.

Der Fahrer des Spurwechsler-Fahrzeugs schaltet seinen Anwalt ein und lässt Einspruch einlegen.

Der Anwalt beurteilt die Situation wie folgt: Aus den Schadensbildern geht hervor, dass es sich um einen Auffahrunfall nach einem gefährlichen Spurwechsel handelt. Relativ wenig Aussicht auf Erfolg.

Der Spurwechsler ist der Meinung, dass der Hintermann gegen §1 StVO verstoßen hat und den Unfall zudem durch leichtes Gaswegnehmen oder Bremsen hätte verhindern können. Zudem wurde der Spurwechsel lange genug angezeigt und die Lücke war ebenfalls groß genug. Beim "Reindrängeln" wäre der Schaden an seinem Fahrzeug sicherlich weiter vorn gewesen - hintere Tür etc.

Dem Spurwechsler geht es nicht um das Verwarnungsgeld, sondern darum, dass seine Versicherung nicht zahlen muss. Schließlich hat der Hintermann eine Teilschuld. Zudem zeigte sich der Hintermann wenig kooperativ und musste sogar noch von den Polizeibeamten gemaßregelt werden. Zitat." Na da fahr ich gleich mal zum Gutachter, mal sehen was diesmal geht."

Hat jemand eine Idee? Der Spurwechsler hat keine Lust dem Hintermann den nächsten Sommerurlaub zu finanzieren, denn eine Vertragswerkstatt wird den Schaden an dem 2500,-€-Köln-Mobil (aktueller Wert) garantiert nicht beheben. Mit normalen Connections im KFZ-Bereich ist der Schaden des Hintermanns für max. 300,-€ behoben.

Gruß Martin

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Dem Spurwechsler geht es nicht um das Verwarnungsgeld, sondern darum, dass seine Versicherung nicht zahlen muss. Schließlich hat der Hintermann eine Teilschuld.

Dass muss sie aber auch bei Teilschuld. Man kann jetzt ewig streiten, hin und her, letztendlich kann es nur auf eine Teilschuld hinauslaufen. So wie er hätte nicht nötigen dürfen, darf sich der Spurwechsler nirgends reindrängen - auch wenn er sich vielleicht seiner Meinung nach nicht reingedrängt hat. Es gab ja offensichtlich auch keine Zeugen, oder?

Es riecht danach, dass der Unfallgegner mit dem Bewusstsein ein paar € zu verdienen mit Absicht in den Spurwechsler reingefahren ist, und unsere Rechtssprechung gibt leider die Möglichkeit dazu.

Hmmm,

ich sehe das ganz einfach.

Es handelt sich nicht um "Reißverschlußverfahren", da zu wenig KFZ auf den 2 Fahrstreifen.

Der Spurwechsler hat die Vorfahrt des auf der gurchgehenden Spur fahrenden KFZ zu beachten, gegebenenfalls muß er eben abbremsen.

Der Schaden hinten links deutet auch darauf hin, hinten Mitte hätte es anders ausgesehen...

Ein Beweis, dass der andere hätte Bremsen und damit dne Unfall vermeiden können wird kaum möglich sein.

Ich würde sagen, vergiss es, bzw. dein Freund, Bekannter O:-) O:-) oder wer auch immer.

Freu dich (und trink dir einen drauf), es hätte auch Personenschaden geben können, es war nur Blech...

Gruß

Kai

Die Teilschuld wird in % angegeben.

Und die %-Punkte entsprechen auch denen der Kostennote. D.h. wenn man 75% Schuld hat, bezahlt einem die gegnerische Versicherung 25% des eigenen Schadens.

Vor einer Hochstufung schützt dies natürlich nicht. :(

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