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Abstand beim Parken zur anderen Fahrbahnseite? - Oberlehrer


kaiger

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Geschrieben

Folgende Situation.

Habe einen Transpoter bei Europcar gemietet für einen Tag und deshalb mein KFZ (da der Europcar-P-Platz voll war) in Fahrtrichtung am rechten Fahrbahnrand der Straße geparkt (ca. von 9-17:30h).

Die Straße ist in einem normalen Wohngebiet (vermutlich auch gemischtes Wohn-/Gewerbegebiet) und von normalen Außmaßen. An meiner rechten Fahrbahnseite befand sich kein Bürgersteig, sonder eine Garagenwand. Da dort schon andere Fahrzeuge parkten stellt ich mich dahinter.

Nachden wir den Bulli abends wieder abgegeben hatten, stand ein Typ an meinem Auto mit Maßband in der Hand und fotografierte es von allen Seiten. Jedenfalls meinte er ich würde den Mindestabstand von 3m zur anderen Fahrbahnseite nicht einhalten, das bräuchte er theoretisch gar nicht ausmessen, das könnte er sehen. Aber er hätte jetzt genug Fotos gemacht und das nachgemessen und würde heute noch an die Stadt schreiben und das ganze melden.

Wir haben uns nur über ihn lustig gemacht, was wohl nicht die von ihm erhoffte Reaktion war. Man konnte ihm jedenfalls ansehen, dass er sich wohl eher eine Reaktion á la "Ohje, aber können wir da nicht nochmal drüber reden..." von mir erhofft hatte. Er war etwas erbost.. O:-)

Wie dem auch sei..

a) Wo in der STVO steht diese 3m-Klausel? Ich nehme mal an, er hat eh nichts anderes zu tun tagsüber als die STVO auswendig zu lernen und hätte somit recht. Aber bisher habe ich die Stelle leider nicht finden können.

B) Kann er mir was? Kommt da was von der Stadt? Ich meine nur die Polizei oder das Ordnungsamt kann mir was? Oder hat sich das geändert?

Dadurch das er nachgemessen hat, wird das mit den 3m wohl stimmen nehme ich an. Obwohl meiner Meinung problemlos ein 40-Tonner hätte vorbeifahren können.

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Geschrieben

Die 3m-Regel gilt auf jeden Fall, wenn die Straßenseiten mit einer durchgezogenen Linie getrennt sind, ansonsten halte ich es für ***.

Geschrieben

Also mit den 3 m (3 m muss insgesamt mind. Platz sein, damit ein Auto durchfahren kann) kann er schon Recht haben. Das habe ich in der Fahrschule auch so gelernt - steht auch so in meinem Buch, welches ich aufgehoben habe.

Welcher Paragraph das jetzt genau ist weiß ich aber leider nicht.

In manchen Städten fährt sogar die Feuerwehr mit nem großen Löschwagen zusammen mit der Polzei bzw. dem Ordnungsamt "Streife". Überall wo der Wagen nicht durch kommt gibts Knöllchen und wenn der Halter nicht anwesend ist wird das Fahrzeug auch abgeschleppt.

Kam letztens erst im TV.

Geschrieben

Jagut, ich möcht die "Falschparker" mal sehen, wenn ihr Haus abbrennt und von der Feuerwehr nur ein "Sorry, geht nich, eingeparkt" zu vernehmen ist.

Die 3 Meter Regel gilt auf alle Fälle soweit ich weiß. Ob durchgezogen oder nicht. Falls durchgezogen könnte es gar sein, das 3 Meter auf der rechten Spur frei sein müssen.

Aber aber auf jeden Fall 3 Meter...

Geschrieben
Die 3 Meter Regel gilt auf alle Fälle soweit ich weiß. Ob durchgezogen oder nicht.
:???:

Falls durchgezogen könnte es gar sein, das 3 Meter auf der rechten Spur frei sein müssen.

Eine durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, deshalb müssen immer 3m Platz sein (auf der rechten Spur), aber ich glaube nicht, dass im Wohngebiet eine durchgezogene Linie ist:???:
Geschrieben
Jagut, ich möcht die "Falschparker" mal sehen, wenn ihr Haus abbrennt und von der Feuerwehr nur ein "Sorry, geht nich, eingeparkt" zu vernehmen ist.

Die 3 Meter Regel gilt auf alle Fälle soweit ich weiß. Ob durchgezogen oder nicht. Falls durchgezogen könnte es gar sein, das 3 Meter auf der rechten Spur frei sein müssen.

Aber aber auf jeden Fall 3 Meter...

Selbst wenn es weniger als 3m waren (ich habe leider weder Maßband im Auto, noch die Zeit immer nachzumessen X-) ) da hätten 1 Feuerwehrwagen + 1 Feuerwehrbulli nebeneinander hergepasst. Man hätte dann zwar den Bürgersteig gegenüber (ca. 5cm "Bordsteinkante") nutzen müssen, aber ein Feuerwehr-LKW allein hätte problemlos ausschließlich auf der Straße an mir vorbeifahren können.

Geschrieben

Grad mal die STVO gelesen.

Es wird unter §12 Abs. 2 nur von der durchgezogenen Linie gesprochen.

Mit den 3m Abstand.

Ist ja auch logisch.

Die normale gestrichelte Linie wird in der STVO gar nicht berücksichtigt.

Sogesehen kann dir nichts passieren.

Geschrieben

solche leute sind echt der hammer.

am besten ist handy rausnehmen und ihn aufnehmen - gibt nen lustiges fun video :)

aber vermutlich darf man ihn garnicht auf offener Strasse einfach so aufnehmen - mist da hätte er direkt die nächste Gelegenheit zu "petzen"

...

Geschrieben

halte uns mal auf dem laufenden. Mal angenommen er hat recht. Dann ist sein gutes Recht dich anzeigen.

Wenn er aber weder Polizist noch von Ordnungsdienst ist, dann muss er wohl vor Gericht und da macht bestimmt kein Richter mit.

Manche Menschen sind echt kindisch :wink:

Grundsätzlich sollte man die 3m aber schon freilassen. Jede Müllabfuhr die da nicht vorbeikommt kann die Polizei rufen.

Geschrieben
Grad mal die STVO gelesen.

Es wird unter §12 Abs. 2 nur von der durchgezogenen Linie gesprochen.

Mit den 3m Abstand.

Ist ja auch logisch.

Die normale gestrichelte Linie wird in der STVO gar nicht berücksichtigt.

Sogesehen kann dir nichts passieren.

Selbst wenn es so wäre, wärem die Beweisfotos die Er gemacht hat doch gar nicht rechtskräftig oder? Er hätte doch die Polizei oder das Ordnungsamt holen müssen und die das Messen lassen oder ?

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo kaiger,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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