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Ist eine starke Behauptung besser als ein schwacher Beweis?


M3e30

Empfohlene Beiträge

Hi,

habe bisher eigentlich noch nie Probleme dieser Art gehabt (außer einmal 15Km/h zu schnell = 25€, deswegen meine Frage an euch.

Bin auf einer drei spurigen Autobahn mit ca. 160 Km/h unterwegs, teilweise mittlere Spur weil alles frei war. Bis ich dann auf einen links fahrenden ( ca. 120-130 Km/h) aufgelaufen bin, mitte war frei. Bin dann auf die linke Spur gewechselt und habe mein Abblendlicht eingeschaltet, nicht ist passiert. Bin dann wieder auf die mittlere Spur gewechselt und bin mit etwa 150 Km/h an ihm vorbei gefahren. Habe noch gewunken das er sieht das es noch mehr Fahrspuren gibt. Habe dann meine Fahrt auf der mittleren bzw. ganz rechten Spur fortgesetzt. Bei dem Blick in den Rückspiegel konnte ich noch erkennen,

das er immer noch links fuhr (war allerdings schon etwa 700-800m weg).

PS:

Habe meinen Führerschein seit knapp 20 jahren und fahre im Jahr etwa 60tkm

Gestern Post:cry: Vorladung zur Vernehmung

Vorwurf, drängeln, gefährliches Überholen, Beleidigung :-o

Jetzt meine Frage, lieber gleich meinen RA bemühen?

Danke für eure Info`s im Vórfeld.

Mfg

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Ja, lieber gleich einen Rechtsanwalt....Ich habe einen Bekannten, der sowas gerade auch durchmacht. Da gehts um ähnliche (angebliche) Tatbestände. Sowas kann laut Auskunft seines Rechtsanwalts in Ausnahmefällen bei Verdacht auf gefährlichen Straßenverkehr sogar im Vorhinein zum Abnehmen der Fahrerlaubnis führen. Es kommt sehr darauf an, wie das geschildert wird, wieviel Zeugen es gibt etc.

Nur so viel: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat...

Ich habe nur gesagt, was passieren kann...nicht was passiert. Es kommt sehr drauf an, was in den Akten steht, ob es Zeugen gibt, ob man selber Zeugen hat-und das kann eben nur jemand beurteilen, der Einblick in die Akten hat-in der Regel ein Rechtsanwalt. Ehe ich einen Eintrag ins Strafregister wegen so einem Müll kriege und eventuell nochmal eine Führerscheinprüfung oder sogar einen *****entest machen soll gehe ich den ganz sicheren Weg.

Danke erstmal für die Info`s.

Als Zeugen wurde wohl die Ehefrau benannt (Beifahrerin).

Werde wohl auch den "hoffentlich" sichern Weg gehen und das ganze meinem Rechtsanwalt abgeben.

Mfg

Torsten

Die Ehefrau gilt vor Gericht wenig...Aber unter dem Strich hast Du rechts überholt-das ist nun Mal verboten. Umgekehrt hat er ja die linke Spur blockiert-was Nötigung bedeutet. Es kommt jetzt viel auf die Darstellung an. Ruf den ADAC an, sie sollen Dir einen erfahrenen RA für Verkehrsrecht empfehlen....

Folgende Empfehlungen:

Auf das Schreiben der Polizei nicht reagieren. Bei Anruf, keine Angaben zur Sache. Kann dir nichts passieren.

Sofort zum Rechtsanwalt. Nur mit Rechtshilfe bekommst du Einsicht in die Akten. Dann kannst du Schritt für Schritt verfolgen was der Zeuge gemacht hat.

Rein rechtlich bist du nun Angeklagter, derjenige der dich angezeigt hat ist Zeuge. Kläger ist der Staat. Das bedeutet, daß vor Gericht deine Aussage eben nicht gleichwertig ist mit der des Zeugen. Der Angeklagte darf vor Gericht lügen, der Zeuge nicht. Bedeutet also im Regelfall der Richter glaubt fast immer dem Zeugen. Aber: Der Angeklagte muss eindeutig identifiziert werden können. Das ist der Knackpunkt. In der Regel kann der Angeklagte nicht identifiziert werden, wenn er sich zur Sache nicht äussert, einfach schweigt. Wenn du dich zur Sache äusserst, gibst du automatisch zu am Steuer gewesen zu sein!.

Wenn du einen guten Anwalt hast wird er dich da genau aufklären. Bei mir war es ähnlich. Bin freigesprochen worden,nachdem nicht eindeutig beweisen werden konnte, daß ich gefahren bin.

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