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Schuldfrage Parkrempler


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Bin wieder so ungeduldig und habe deshalb mal eine Frage zu einem kleinen Unfall.

Auf einem Supermarktparkplatz wollte ich aus meiner Parklücke rückwärts rausfahren.

Erst versperrte mir der Unfallgegner den Weg – stand also genau hinter mir und wartete auf einen Parkplatz.

Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass seine Beifahrerin mehrfach durch mein Heckfenster schaute und wohl ausmachen konnte, dass ich im Auto sass.

Nach einer Weile fuhr der Wagen dann vorwärts und machte mir den Weg frei.

Dann setzte ich zurück und war eigentlich schon zu ¾ aus der Parklücke raus. Da es der äusserste Parkplatz war, reichte dies schon um wegzufahren.

Als ich gerade vorwärts fahren wollte, sah ich im Rückspiegel, dass das andere Fahrzeug den Rückwärtsgang einlegte und auf meine linke Seite zurollte.

Ich hupte noch 2mal um zu warnen, weil ich es irgendwie kommen gesehen habe.

Dann ist er mir auch schon in den hinteren Kotflügel am Türansatz gefahren.

Am Anfang sträubte er sich noch, seine Schuld einzugestehen. Dann machte ich ihm aber klar, dass ich bereits stand, als er mein Auto traf und auch noch gehupt hatte – das hat seine Frau sogar bestätigt.

Heute brachte ich das Auto zum freundlichen. Optisch handelt es sich wirklich um eine Bagatelle. Man muss schon genau hinschauen.

Die Werkstatt sagt allerdings, dass man ordnungsgemäß die ganze Seite nachlackieren müsste bei der Reparatur.

Der Unfallgegner war – genau wie ich- sehr überrascht und hatte für die Bezifferung des Schadens wenig Verständnis.

Er warf dann wieder ein, dass er ja eigentlich immer noch nicht davon überzeugt wäre, dass es seine Schuld ist und das jetzt der Rechtsabteilung übergeben wolle.

Meine Frage lautet:

Da er mir ja im Rückwärtsgang in die Seite gefahren ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er Schuld ist ?

Kann er mithilfe seiner Frau als Zeugin (ich war alleine) die Sache so drehen, dass er sich entlastet ?

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Ob es wesentliche Unterschiede in der Rechtssprechung zwischen CH und D in ähnlich gelagerten Fällen gibt, weiss ich nicht.

Für D gilt hierbei nicht die StVO sondern der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gemäss Deiner Schilderung ist er Dir in das bereits/noch stehende Fahrzeug gerollt und hat zumindest Deines, sichtbarem Schaden hinterlassend, berührt. Gibt es auch keine Mitmenschen, welche die VU-Entwicklung als glaubwürdige Augenzeug(inn)en beschreiben können, ist der VU-Schaden Beweis genug für dessen Entstehung. Die Schad(ens)stelle(n) gegutachtet, gibt Auskunft über die Richtigkeit Deiner Aussage.

Sollten Deine Einlassungen bzw. das Gutachten die im Prozessfall zur Urteilsfindung eingeteilten Personen nicht ausreichend überzeugen können, gilt in D noch die Gefährdungshaftung für den Einsatz des eigenen Fahrzeuges. Dies wäre im vorliegenden Fall bis zu 25% des Gesamtschadens. Hierzu bedarf es keines eigenen tatsächlichen Schuldanteiles, die offensichtliche Beteiligung am VU-Geschehen reicht aus. Sollte (mit schadensangemessenem Aufwand) überhaupt keine Schuldverteilung möglich sein, ist der Gesamtschaden von allen beteiligten Kfz-Halter(inne)n anteilig, bei zwei Zielpersonen also hälftig zu tragen. Soweit die gängige Praxis auf deutschem Hoheitsgebiet ...

... mit (entschuldigenden Grüssen für die laienhafte Wortewahl - ich bin keine rechtswesengelehrte Fachperson) Grüssen von D nach CH, FrankWo.

NS.: Der Instandsetzungsaufwand muss in angemessenem Verhältnis zum Kfz-Wert vor dem VU stehen - geringfügige Qualitätseinbussen sind hinzunehmen, so diese den Verkehrswert des Wagens nicht unzumutbar beeinflussen bzw. seinen Nutzwert (einsatzbegründet) schmälern ...

Puuh, laienhaft ist gut. Mir ist ganz schwindelig vom lesen.

Der "Unfall" ist allerdings in Tirol passiert.

Ich weiss zwar auch nicht, was VU ist (Verursacher ??), aber dass er mir reingefahren ist, steht ja ausser Frage.

Da es sich um ein fast neues Auto handelt, stehen die veranschlagten Kosten für die Behebung des Schadens absolut im Verhältnis.

gilt in D noch die Gefährdungshaftung für den Einsatz des eigenen Fahrzeuges. Dies wäre im vorliegenden Fall bis zu 25% des Gesamtschadens.

Da werde ich allerdings nicht wirklich schlau draus. :oops:

Meine Frage richtet sich vielmehr dahingehend, ob es so ausgelegt werden kann, dass mir als Verlassender der Parklücke angelastet werden könnte, ich hätte mich nicht ausreichend vergewissert.

Deshalb ist halt die Frage, ab welchem Moment es seine Aufgabe gewesen wäre, beim Rückwärtsfahren auf mich zu achten.

Schwieriger wäre es ja sicherlich, wenn wir jeweils mit der Ecke zusammengestossen wären.

So ist er mir ja in die Flanke gefahren, als ich bereits stand.

Im Unfallbericht (den er ausgefüllt hat 8) ) steht nämlich wortwörtlich:

Fahrer A (ich) fuhr retour aus Parklücke. Fahrer B fuhr Retour auf A auf, bei Parkplatzausfahrt.

Wobei er noch auf die Hauptausfahrt des Parkplatzes gedeutet hat und sagte: "Stimmt doch, es ist doch bei der Parkplatzausfahrt passiert"

Er meinte es also ortsbezogen.

Ich war aber auch in Eile und unkonzentriert - im Nachhinein glaube ich, dass er da eine Art Stolperfalle einbauen wollte.

Also ein ganz mieser Hund - ich bin mal gespannt, wie das endet. :evil:

Er ist Dir in Dein bereits stehendes Fahrzeug gefahren bzw. gerollt. Mehr zur Vermeidung des VU-Geschehens war Dir nicht möglich. Du hast immer das Recht, aus einer Parklücke (Warenhaus-Grossraumparkplatz) in <7km/h-Geschwindigkeit herauszufahren. Solltest Du in Querverkehr zu rollen drohen, hat dieser angemessen zu reagieren (z.B. bremsen, stehenbleiben Signalton), da er meist die bessere Übersicht für sich nutzen kann. Wer mit 7+km/h unterwegs ist, verstösst gegen seine Sorgfaltspflicht zum Thema 'gegenseitige Rücksichtnahme' - dies wirkt umso schwerer, wenn er gegen ein stehendes Fahrzeug rollt. (Im von Dir zitierten VU-Bericht ist der Text inhaltlich so abgefasst, als wären beide Wagen rollend zusammengetroffen - dem solltest Du, wann immer gefragt, widersprechen.)

Über die Gefährdungshaftung reden wir besser weiter, wenn es sie bei Euch ebenfalls gibt und in Deinem Fall angewandt zu werden droht. Derzeit wüsste ich nicht, wie ich eine solche Weiterentwicklung begünden sollte, allso lass uns diesen Teilbereich der Schadens-Verteilungs-Regelung weiter ruhen ...

... mit ergänzenden Grüssen (und Dank an '3000 GT' für die unterstützende Einmeldung) , gesendet von FrankWo.

@Frank

Wirklich sehr gute Infos. :-))!

Da der Schaden wirklich optisch lächerlich ist, kann ich den Gegner zumindest zum Teil verstehen - er denkt jetzt, dass diese Reparatur völlig überzogen ist.

Trotzdem finde ich es sehr unehrenhaft, seine Schuld nun wieder abzustreiten.

Mir wurde nun vom Autohaus bestätigt, dass man klar sehen kann, dass die Macke nur verursacht worden sein kann, als mein Fahrzeug stand. (Da keine längs verlaufenden Kratzer oder Striemen sichtbar sind)

Ich denke doch, bei der Erfahrung welche die Gutachter haben, werden solche Fakten wohl entscheidend sein.

Der Parkplatz ist sogar Video überwacht - ich habe auch dort angerufen. Leider erhielt ich die Auskunft, dass Samstag nicht aufgezeichnet wird :evil:

Als Bluff wird das sicher verwendbar sein.

Mir auch egal - da ich ein Gerechtigkeitsfanatiker bin, regt mich das schon wieder völlig unverhältnismässig auf.

Sollen die Versicherungen das jetzt ausfechten.

Auf alle Fälle stehen die Chancen gut, dass ich Recht bekomme.

Ich danke Dir für Deine Ausführungen.

Ausserdem gelten zumindest nach deutschem Recht Familienangehörige und übrige Mitfahrende im Wagen nicht als Zeugen, da voreingeommen. Also Schiss vor einer neuen Aussage der Frau des Verursachers musst du nicht haben.

Ausserdem gelten zumindest nach deutschem Recht Familienangehörige und übrige Mitfahrende im Wagen nicht als Zeugen, da voreingeommen. Also Schiss vor einer neuen Aussage der Frau des Verursachers musst du nicht haben.

...dies gilt dann vor Gericht!

Wenn der Verursacher auch einen Schaden geltent macht und Aussage gegen Aussage steht werden sich die Versicherungen die Schäden 50/50 teilen.

lg

mecki

  • 1 Monat später...

Es ist nun tatsächlich so, dass die Versicherung ein Vergleichsangebot gemacht hat.

Der Unfallgegner behauptet, dass mein Auto zum Zeitpunkt des Zusammentstosses ebenfalls in Bewegung gewesen sei.

Jetzt stelle ich mir doch die Frage: Um so etwas behaupten zu können, muss er mich ja hinter sich gesehen haben.

Wieso fährt er mir dann noch in die Karre ??? :???:

Dann muss es ja Absicht gewesen sein.

Ich weigere mich, für etwas zu bezahlen, was andere verbockt haben, die nicht in der Lage sind, sich vorher umzuschauen, bevor zurückgerollt wird.

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