Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Einspruch oder nicht ?


Deltabox

Empfohlene Beiträge

habe heute einen netten Brief bekommen, jetzt ist nur die Frage ob man Einspruch einlegen sollte (Rechtschutz ist da), Die beiden Polizisten sagen ich bin über Rot gefahren, ich habe aber ein klares Gelb gesehen. Naja, 75 Euro und 3 Punkte.

1024_6430633564633161.jpg

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Es war dann also noch keine Sekunde rot, sonst hätte es ein Fahrverbot gegeben. Auch mit Anwalt stehen 2 Aussagen (und dazu Polizisten) gegen Deine. Ich sehe keine allzu großen Chancen. Du müsstest schon glaubhafte Zeugen benennen können.

:evil:

Es war dann also noch keine Sekunde rot, sonst hätte es ein Fahrverbot gegeben. Auch mit Anwalt stehen 2 Aussagen (und dazu Polizisten) gegen Deine. Ich sehe keine allzu großen Chancen. Du müsstest schon glaubhafte Zeugen benennen können.

Weil wir gerade beim Thema sind:

Ich wurde heute von der Streife angehalten mit der Begründung das ich angeblich über die Rote Ampel gefahren bin (die Ampel soll bereits 4 Sekunden ROT gewesen sein:-o X-) ). Der ausländische Verkehrsteilnehmer hat das einfach behauptet:evil:

Was soll ich denn tun ????:cry:

:evil:

Weil wir gerade beim Thema sind:

Ich wurde heute von der Streife angehalten mit der Begründung das ich angeblich über die Rote Ampel gefahren bin (die Ampel soll bereits 4 Sekunden ROT gewesen sein:-o X-) ). Der ausländische Verkehrsteilnehmer hat das einfach behauptet:evil:

Was soll ich denn tun ????:cry:

Wenn die Polizisten es nicht selber gesehen haben,

Einspruch einlegen, es steht dann Aussage gegen Aussage,

da passiert dir gar nichts.

Die Beweisslast liegt auf seiten der Polizisten.

Sonst könnte man ja jeden anzeigen und behaupten er hätte ein Verkehrsdelikt begangen.:wink:

Wenn die Polizisten es nicht selber gesehen haben,

Einspruch einlegen, es steht dann Aussage gegen Aussage,

da passiert dir gar nichts.

Die Beweisslast liegt auf seiten der Polizisten.

Sonst könnte man ja jeden anzeigen und behaupten er hätte ein Verkehrsdelikt begangen.:wink:

:-))! :-))! :-))!

Polizei hat nichts gesehen.

Danke Rocks:-))! , dass wollte ich hören :D

habe heute einen netten Brief bekommen, jetzt ist nur die Frage ob man Einspruch einlegen sollte (Rechtschutz ist da), Die beiden Polizisten sagen ich bin über Rot gefahren, ich habe aber ein klares Gelb gesehen. Naja, 75 Euro und 3 Punkte.

Unter normalen Umständen hast Du erfahrungsgemäß keine einzige Chance gegen die Aussagen von 2 Polizisten, wenn Du nicht selber noch mindestens 3-5 Zeugen bringst. - Unter "normalen" Umständen!

Deinem Schreiben entnehme ich eine Tatzeit von 04:47 Uhr. Zu dieser Zeit dürfte wohl auch in Duisburg schon absolute Dunkelheit herrschen, oder?

Da aus dem Schreiben nicht wirklich eindeutig hervorgeht, aus welcher Richtung die beiden Polizisten den Verstoß gesehen haben wollen, würde ich zuerst mal einen Widerspruch einlegen. Dieser wird OHNE Begründung eingelegt, mit dem Hinweis, dass zuerst die Einspruchsfrist gewahrt werden soll und die erforderliche Begründung nach Sichtung des Protokolles und/oder Akte erfolgen wird.

Dadurch könnten allerdings bei einer späteren negativen Entscheidung noch die Verfahrenskosten dazu kommen. - Eleganter ist da ein simpler Antrag auf angemessene Fristverlängerung, da in der Kürze der Zeit der vorgeworfene Verstoß nicht als solcher eindeutig nachvollziehbar ist. - Wird die Fristverlängerung zum Einlegen eines Widerspruches bewilligt, muß man nicht gleich und sofort den Rechtsanwalt beauftragen, sondern kann sich in aller Ruhe erstmal eine Zeugenaussage dieser Polizisten zukommen lassen. - Wird eine Verlängerung nicht gewährt, dann (wenn im Rechtsschutz) ab zum Rechtsverdreher Deines Vertrauens.

In besagter Zeugenaussage steht nun genau drin, oder zumindest sollte es darin stehen, wo genau die Polizisten sich befanden, als Du diesen Rotlichtverstoß begangen haben solltest. Gemeint ist hiermit die Position, aus der sie es beobachtet haben wollen.

Standen sie gegenüber von Deinem Wagen, so haben sie neben der Beobachtung der Ampelanlage auch noch direkt in die eingeschalteten Scheinwerfer Deines ihnen entgegenkommenden Wagens glotzen müssen. Ein Auge auf das Rotlicht gerichtet, eins auf die "Ziellinie" und das dritte Auge -ein Polizist hat immer mehr als zwei Augen- direkt in Dein Abblendlicht gerichtet! - Das sollen dann also beide Polizisten synchron getan haben, mit dem übereinstimmenden Ergebnis, dass Du bei Rot gefahren bist.......nebenbei haben sie mit dem vierten Auge auch noch im Dunkeln mal so eben mit der Armbanduhr ´ne Sekunde abgestoppt!?!?!?!? :???: Hmm...stell Dich abends einfach mal an eine Ampelanlage und versuche den Gegenverkehr mit eingeschalteten Funzeln beim Überqueren der Haltelinie zu beobachten, gleichzeitig die auf Rot umspringende Ampel und auch noch die Uhr zum stoppen einer Sekunde im Blickfeld. Wenn Du das problemlos hinbekommst, dann kannst Du einen Widerspruch getrost vergessen! - Schaffst Du es nicht, obwohl Du Dich ja ganz bewusst darauf konzentrierst (bei den Polizisten war es ja sogar noch eine plötzlich überraschend auftretende Situation, auf die sie sich ersteinmal einstellen mussten!!!), dann wird es sicherlich auch ein guter Rechtsanwalt so oder so ähnlich vor Gericht argumentieren können und durchaus einen Erfolg erreichen. - Dann also Widerspruch einlegen!!!

Kamen sie Dir allerdings nicht entgegen, sondern fuhren hinter Dir her, dann entsteht folgende Situation:

Dein Wagen wirft einen Scheinwerferkegel direkt vor Dir auf die Straße. Nun stell Dich mal 10 Meter (mitten in der dunklen Nacht) hinter Deinen Wagen und versuche dann, an diesem vorbeizuschauen und den Bereich vor Deinem Wagen (denn nur dieser Bereich ist bei Dunkelheit wirklich klar zu sehen) zu fokusieren und eine eventuelle Halte-Linie zu erkennen. Dann stellst Du Dir vor, dass Du nicht stehen würdest, sondern fährst! Wenn Du nun einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten würdest (gehe einfach noch mal weitere 10 bis 20 Meter hinter Dein Auto zurück), dann stellst Du sehr schnell fest, dass es relativ unmöglich ist im Dunkeln aus dieser Entfernung in einem fahrenden Polizeiwagen sitzend an einem vorausfahrende Wagen vorbeizuschauen, um den kleinen Lichtkegel vor Deinem Wagen klar und deutlich sehen zu können und dann auch noch das Überfahren der Haltelinie deutlich und vor allem gleichzeitig (!) von beiden Uniformträgern.......mal davon abgesehen, dass einer der Polizisten sich auf das Führen des Polizeiwagens konzentrieren musste! - Sind sie allerdings soooooo dicht hinter Dir, dass sie sehr gut die in Deinem Lichtkegel erscheinende Haltemarkierung erkennen konnten, dann dürfte der Sicherheitsabstand wohl megamäßig gering gewesen sein. Wenn nun aber plötzlich die Ampel umspringt, dann schaut kein einziger hinter Dir fahrende Autofahrer mehr auf Deinen Lichtkegel, die Haltemarke und das Rotlicht.......sondern versucht nur noch, Dir nicht in den Kofferraum zu brettern und eine Bremsung vor der Ampel zu schaffen. Das würde dann aber bedeuten, dass eigentlich ja nur ein (!) Polizist den angeblichen Verstoß beobachtet haben kann. Der andere hat sich nur noch darauf konzentriert Dir nicht in Dein Heck zu knallen! .....oder haben die Polizisten auch direkt bei Rot hinter Dir die Ampel überquert? - Wohl nicht, denn sonst hätten sie Dich ja gleich angehalten und Dir nicht erst jetzt einen Schrieb zugeschickt, oder? - Dazu sind sie übrigens verpflichtet: Wenn ein Verstoß sofort vor Ort geandet werden und der Täter somit einwandfrei ermittelt werden kann, dann müssen sie Dich sofort anhalten. - Ich gehe also mal davon aus, dass sie eben nicht direkt hinter Dir waren, sondern wohl doch eher eine etwas größere Entfernung hatten. Dann konnten sie aber die in Deinem Lichtkegel erscheinende Haltelinie und das Überqueren bei eindeutig Rot und eindeutig unter einer Sekunde nicht wirklich klar und absolut eindeutig und gleichzeitig nachts um 04:47 Uhr sehen. Somit würden berechtigte Zweifel bestehen und ein Widerspruch durchaus erfolgreich sein können! - Also: Wenn diese Situation = Ab zum Rechtsanwalt!!! O:-)

Vielleicht waren sie ja gar nicht hinter Dir und kamen Dir auch nicht entgegen, sondern standen nur parkend seitlich am Fahrbahnrand. - Hmm,.......gut, sooooooooo können sie natürlich sehr schön Deinen Lichtkegel von der Seite sehen und wie Du die Haltelinie überquerst........auch bei Dunkelheit. - Nur können sie die angezeigte Farbe der Ampel nicht sehen, da diese in dieser Position ja nur aus Deiner Richtung sichtbar ist!!! O:-) Ergo? - Ab zum Termin in die Kanzlei mit dem ausgebufftesten Ruf in Deiner Umgebung.....

Bei Tageslicht hättest Du meiner Meinung nach absolut keine Chance gegen die Aussagen von 2 Polizisten. - Aber bei Dunkelheit und den oben erwähnten Licht- und Sichtverhältnissen (welche auch erst noch interessant wären!) könnte ein wirklich gut nachvollziehbarer und plausibel argumentierter Widerspruch durchaus erfolgreich sein. Genaues erfährst Du aber nur aus einer detailierten Beschreibung Deines angeblichen Vertoßes. Also ich würde es glatt mal versuchen.......:-))!

P.S.: Das hier ist natürlich keine Rechtsberatung im juristischen Sinne, sondern nur der niedergeschriebe Gedankengang in meiner Birne.

.

Na wenn das keine Rechtsberatung war dann weiß ich es nicht, aber ich danke dir für die guten Tipps. Werde es auf jeden Fall versuchen, 2 Rechtschutzversicherungen sind vorhanden. Sollte ich keinen guten Rechtsanwalt finden, lege ich dein schreiben vor, werde dir Berichten wie es aus gegangen ist. Besten Dank erstmal.:-))! Gruss Deltabox

P.S. Wie sieht es eigentlich in deiner “BIRNE” aus wenn du mal richtig über was Nachdenkst ? :confused:

(...)

P.S. Wie sieht es eigentlich in deiner “BIRNE” aus wenn du mal richtig über was Nachdenkst ? :confused:

Ähh, ....keine Ahnung, ....ich verfalle dann immer in eine komaähnliche Trance und bekomme motorische Störungen mit leicht epileptischen Erscheinungen in Verbindung plötzlich auftretender Ticks.

Wenn sich dann der Nebel vor den Augen wieder etwas lichtet, dann muß ich immer nur noch den "Antwort"-Button drücken um den genialgeistigen Erguß absenden zu können.

:wink:

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...