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Warum ein Strafzettel bekommen?


Gast MattKiott

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi !

Ich parke nun mehr seit 2 Jahren, 5 Tage die Woche, a' 9 Std am Tag an der selben Stelle ( auf einem ca 2 - 3 Meter breiten Bürgersteig ) und habe nie ein Strafzettel bekommen bis heute Samstag 04.02. ...

51227002.jpg

An der Laterne etwas weiter hinten befindet sich das bis dahin geltene Schild hier :

verbot_eingeschr_halteverbot.gif

Durch den Schnee nicht zusehen aber ich stehe Komplett auf dem Bürgersteig.

Dies besagt :

Eingeschränktes Halteverbot

verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Zusatzschild "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein.

zusatz_seitenstreifen.gif

Dieses Zusatzschild " auch auf dem Seitenstreifen " existiert aber nicht!? Und ich lasse immer genug Platz zur Mauer das auch Kinderwagen vorbei passen und genug abstand zum Einfahrtstor einer Firma !

Was meint ihr ?

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Geschrieben

Ich hab vor kurzem vor meiner Uni nen Strafzettel bekommen, weil ich mit den beiden rechten Rädern auf dem Gehweg stand (nur ca. 30cm).

Platz war auf dem Gehweg auch noch für 2 Kinderwagen nebeneinander. Hilft nichts, Man darf nicht auf dem Gehweg parken. Und ein Gehweg zählt nicht als Seitenstreifen...

Geschrieben

Also mit dem Zusatzschild "Seitenstreifen" ist nicht unbedingt der Gehweg gemeint sondern allgemein der Fahrbahnrand der evtl. markiert ist, bzw. das Bankett bei unbefestigten Straßen. Das Parken auf Gehwegen ist generell verboten ! (zumindest für PKW)

Geschrieben

ohne das Zusatzschild (Parken auch auf dem Gehsteig verboten) bist Du meiner Meinung nach im Recht. Wenn Du wirklich auf dem Gehsteig parkst (was auf dem Bild vor lauter Schnee nicht zu erkennen ist) würde ich den Strafzettel reklamieren.

Grüße

Tobias

Geschrieben

Ich verstehe nicht... !? Das parken auf dem Bürgersteig ist doch grundsätzlich verboten, es sei denn es wird explizit erlaubt. Der Stafzettel ist also absolut korrekt vergeben worden.

Geschrieben

@fab: richtig...

@tobias: das Zusatzschild verbietet nicht das Parken auf dem Gehweg sondern das Parken auf dem Seitenstreifen / Bankett... Parken auf Gehwegen(=abseits der öffentlichen Straße) ist generell verboten! Der Strafzettel ist also rechtlich gesehen ok. Dass er erst nach einem Jahr einen bekommt ist eigentlich nur Glück...oder es hat sich erst jetzt jemand darüber beschwert. Ein Gewohnheitsrecht hat er aber noch lange nicht.

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