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Parkregel an Kreuzung


Jo4style

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Geschrieben

Hallo,

es gibt doch die Regel, dass man vor und nach einer Kreuzung mindestens 5m Abstand vom Schnittpunkt der Radien halten muss bevor man sein Auto dort parken darf (in Zeichnung "Auto1"). Wie sieht es im Falle einer T-Kreuzung aus, wenn man sein Auto auf der "nicht unterbrochenen" Seite abstellt (in Zeichnung "Auto 2")? Muss man dort auch einen Mindestabstand einhalten oder darf ich mittenrein stehen? Konkret geht es um eine Straße in einem Wohngebiet (30er Zone).

DANKE für Hilfen.

parken5rn.jpg

Gruß

Jo :wink2:

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Geschrieben

Ich wohne zwar nicht "Nähe Stuttgart" wie der Threadersteller, aber die Zeichnung könnte auch bei mir im Wohngebiet sein. Bei mir steht IMMER das gleiche Auto an der Stelle wie in der Zeichnung, egal auch, ob vorne dran oder dahinter noch Platz ist. Die Dame wohnt nun mal genau DORT! :evil:

Nachdem da Rechts-Vor-Links ist, kommt es auf Grund der Parkerei immer wieder zu dummen Situationen.

Das es da noch nicht geknallt hat ist für mich mehr als verwunderlich.

Von daher würde mich die Frage auch sehr interessieren...

Geschrieben

kann mir fast nicht vorstellen, dass man dort parken darf. denn der 5-m abstand ist ja hauptsächlich für große fahrzeuge wie lkw oder kleinstransporter gedacht - auch in wohngebieten. wenn auto 2 so parkt, dann kommt kein lkw, der von oben kommt um die kurve, weil der schwenkbereich zu groß wäre und er an auto 2 nicht vorbeikäme... so sehe ich das...aber wie die rechtslage aussieht kann ich nicht sicher sagen.

Geschrieben

So wie ich das noch aus meiner Fahrschule kenne, wird da nicht weiter unterschieden. Kreuzung=Kreuzung. Egal oder T oder sonstwas.

Geschrieben

Würde ich nicht sagen Michi69126 ! Ich hab auch schon mal ein Strafzettel bekommen weil ich die 5 Meter nicht eingehalten hab und da stand nirgends ein Parkverbot Zeichen oder sonst was... es ist glaube ich eine Regelung zu der es keine Schilder bedarf.

Geschrieben

§ 12 STVO:

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

M. E. steht da nix, dass nur eine Seite betroffen ist. Schnittpunkte gibts bei einer Einmündung auf beiden Straßenseiten. Man muss auch an Lastwagen und Busse denken, die mehr Platz brauchen.

Geschrieben

Hmm... ich dachte das wär so weil bei uns hier in der Gegend Parken die Leute so. Gibts da vielleicht nicht Ausnahmen bei großen einmündungen wo es genug Platz gibt?

Geschrieben

So würde ich das sehen ... sorry für meine Faulheit (habe das Bild vom 1. Beitrag benutzt)!

post-48054-14435309547894_thumb.jpg

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