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Ferrari als Frimenwagen für Freiberufler


sgt.pepper

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ein Allgemeinmediziner kann sich einen Ferrari nicht leisten. Entweder du bekommst Kohle von deinen Eltern bzw. Verwandschaft oder du spezialisierst dich (Schönheitschirurgie).

Weiter bliebe auch noch die Möglichkeit einen richtigen Beruf zu erlernen. :D

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Ein Fahrtenbuch ist leider auch dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug für private Nutzung verfügbar ist.

Ich habe 2 Fahrzeuge:

1x Privatwagen (auf meinem Namen zugelassen) für den Alltag

1x gewerbl. Wagen (100% AfA und ohne Fahrtenbuch) auf die Firma zugelassen

Das Finanzamt wollte mir Privatfahrten mit dem Firmenwagen unterstellen, darum der Wagen zur rein privaten Nutzung; damit war die Verdächtigung sofort vom Tisch. Sämtlichen Schriftverkehr mit dem Fiskus führt ausschließlich der Steuerberater! Habe seit vielen Jahren keine Probleme beim Firmenwagen!

Ich war in Deutschland selbstständig und habe ganz gut verdient. Ich wäre nie auf die Idee gekommen einen, oder sogar mehrere Ferraris, die wir ja hatten, als Firmenwagen zu anzugeben.

Selber Schuld :wink: Hast immer schön Steuern gezahlt - Braaaaav :-))!

Entweder ist die Kohle da,...

...oder die Kohle ist knapp und ich lass die Finger von solchen Autos und kümmer mich erst mal um gescheite Vermögensverhältnisse.

Rein subjektive Beurteilung. Erst das Haus, dann der Urlaub und dann der Ferrari. Ist ja auch okay so.... , ...muß aber nicht! Prioritäten setzt jeder Mensch für sich selbst ganz individuell. Ein Geschäftspartner von mir wohnt in einer kleinen Mietwohnung, fährt nur sehr, sehr selten in den Urlaub und leistet sich eben einen 328er und einen 360er. Das macht ihn glücklich! Auf den Rest legt er keinen Wert. Alles in die Altersvorsorge packen? Klar, wenn ich schriftlich vom lieben Gott bestätigt bekomme, dass ich das "Alter" auch noch erlebe.

Bei der Anschaffung von einem Auto jenseits der 50.000-Euro-Klasse noch von "gescheit" oder sogar "Vernunft" zu reden, ist doch wohl absolut pervers!

Wir alle, die wir bereit sind unverhältnismäßig viel Geld in diese Passion zu stecken, sind doch eigentlich "krank" im Kopf (Und da nehme ich mich nicht aus!). Da Hungern kleine Kinder auf dieser Welt, bis sie elendig zu Grunde gehen, und Du fährst mit `nem Lächeln im Gesicht und `nem 160TEuro-Ferrari unter`m A...sch durch die wunderschöne Schweiz und predigst gleichzeitig von "gescheiten Vermögensverhältnissen". Oh ja, wir alle (einschließlich meiner Person) haben uns bei Carpassion angemeldet, weil wir doch soooooo vernünftig und verantwortungsbewußt gegenüber der Gesellschaft sind. Also ehrlich, selbst der Papst tut nicht so scheinheilig!

Wenn jemand auf`n dickes Haus sch...ßt und keine Yacht und teure Designerkleidung benötigt, dann kann er sich auch mit relativ geringen Mitteln schon einen kleinen automobilen Traum erfüllen. Warum nicht? Man lebt nur einmal und dieses Leben ist auch noch verdammt kurz!

Nimm das jetzt aber bitte nicht alles persönlich :hug:

Warum ist bei so vielen gebrauchten ferraris, porsche etc "MWSt ausweisbar"? wenn nur an privatleute in ca$h verkauft wird...

Genau so ist es! Das sind alles "Geschäftsfahrzeuge" neben einem (oder mehreren) Privatfahrzeugen! :lol:

LAMBERKO (der schon viele Kriege gegen die Bürokratie gewonnen hat)

LAMBERKO (der schon viele Kriege gegen die Bürokratie gewonnen hat)

weiter so!!! :-))!:-))!:-))!

Fährst ausschließlich du mit dem Firmenwagen?

Das gewerbliche KFZ ist aber dann viel "kleiner" als dein privates?

Gruß

Nein, genau andersherum wird `n Schuh draus! - Wenn ich Privatnutzung nicht ausschliessen kann, dann kommt`s Fahrtenbuch ins Spiel (Was aber auch kein echtes Problem ist, wenn man kein elektronisches benutzt!) :wink: !

War vielleicht nicht ganz vollständig formuliert. Wenn man Privatnutzung nicht ausschließen kann, muß man ohnehin ein Fahrtenbuch führen oder Pauschalversteuerung machen. Wenn man Privatnutzung ausschließt und das Finanzamt Verdacht schöpft, dann dann sagen die einfach: und jetzt führ mal ein Fahrtenbuch. So richtig im grünen ist man da nur mit Transportern, bei Selbständigen (und darum gings hier) schauen die inzwischen seehr genau drauf.

Privatnutzung kann ich zu 100% ausschliessen, wenn ich z.B. noch einen Zweitwagen zur Privatnutzung auf meinem Namen laufen habe, und dieses auch meinem Fiskus mitteile und nachweise. Kann z.B. ein Neuwagen Passat Kombi für 25.000,- Euro sein... , ...oder eine "Grotte" für 50,- Euro mit genug Tüv. Ob die Gurke wirklich noch fährt, interessiert keinen! 50 Euro + Kfz-Steuer + norm.Haftpflicht = Volle Abschreibung des Firmenwagens!

Ich kenne jemanden, der seit Jahren nur noch einen Fahrzeugbrief (und -schein) nebst Nummernschilder in seiner Schreibtischschublade hat, damit sein Firmenwagen zu 100% rein gewerblich genutzt wird. :D

Das funktioniert solange es funktioniert. Und wenn eine Buchprüfung kommt oder Verdacht geschöpft wird, drehen die jeden Zettel um - man hinterläßt ja inzwischen endlos Spuren durch elektronischen Zahlungsverkehr. Und wenn sie dann einen einzigen Beleg findet, der einen einzigen Fall von Privatnutzung nachweist, dann sagen die: Pauschalversteuerung, rückwirkend. Bin ich nicht scharf drauf. Ich kenn auch so Spezln. Einen haben sie inzwischen erwischt, den anderen noch nicht.

Wenn man also Fragen zum "Firmenwagen" hat, dann sucht man sich am besten einen "flexibel-argumentierenden" Steuerberater, welcher selbst ein völliger Autonarr ist!!!!!!!!!

Der Haken ist nur, daß diese Argumentation notfalls auch vor einem Finanzgericht standhalten muß. Selbst wenn Gewinne ausgewiesen werden, wird es heikel, sobald eine GmbH im Spiel ist. Dann wird ab einem gewissen Punkt Gewinnabschöpfung seitens des Geschäftsführers unterstellt.

Letztlich muß jeder entscheiden, wie weit er gehen möchte mit der kreativen Auslegung von Gesetzen und vor allem Verordnungen der Finanzbehörden. Und es muß sich jeder darüber im Klaren sein, daß er sich frühestens nach der nächsten Buchprüfung - viele Jahre später - in Sicherheit wiegen darf.

Hat mit der Wagengröße nichts zu tun!

Privat und Single = 2-Sitzer

Gewerbe = 8-Sitzer

oder

Privat und Großfamilie = 8-Sitzer

Gewerbe = 2-Sitzer

oder

blablabla... :wink:

Juristisch darf den Firmenwagen jeder Mensch mit gültiger Fahrerlaubnis fahren; muß eben nur ein gewerblicher Zweck sein. :wink2:

.....sobald eine GmbH im Spiel ist. Dann wird ab einem gewissen Punkt Gewinnabschöpfung seitens des Geschäftsführers unterstellt.

Faustformel:

1 Jahresgehalt (brutto) des Geschäftsführers / Jahresgewinn (netto) des Inhabers = max. Kaufpreis f. Firmenwagen/Dienstwagen

Letztlich muß jeder entscheiden, wie weit er gehen möchte mit der kreativen Auslegung von Gesetzen und vor allem Verordnungen der Finanzbehörden. Und es muß sich jeder darüber im Klaren sein, daß er sich frühestens nach der nächsten Buchprüfung - viele Jahre später - in Sicherheit wiegen darf.

Vor der Buchprüfung kommt immer erst die "Wasserdichtheitsprüfung" durch einen versierten Steuerfritzen!!! Wenn er solche Sachen völlig legal auch nachhaltig bei sich selbst durchbekommt, dann geht das auch bei anderen Gewerbetreibenden!

:wink2:

P.S.: Mein Steuerfredy hat letztes Jahr die 3. Prüfung über sich ergehenlassen müssen. Bis auf Kleinigkeiten (allerdings in völlig anderen Bereichen) nichts "verdächtiges" gefunden!

Selber Schuld :wink: Hast immer schön Steuern gezahlt - Braaaaav :-))!

Das stimmt, war bei uns auch nötig da wir schon damals einen Zweitwohnsitz in der Schweiz hatten, da hat das Finanzamt doppelt gesucht.

Rein subjektive Beurteilung. Erst das Haus, dann der Urlaub und dann der Ferrari. Ist ja auch okay so.... , ...muß aber nicht! Prioritäten setzt jeder Mensch für sich selbst ganz individuell. Ein Geschäftspartner von mir wohnt in einer kleinen Mietwohnung, fährt nur sehr, sehr selten in den Urlaub und leistet sich eben einen 328er und einen 360er. Das macht ihn glücklich! Auf den Rest legt er keinen Wert. Alles in die Altersvorsorge packen? Klar, wenn ich schriftlich vom lieben Gott bestätigt bekomme, dass ich das "Alter" auch noch erlebe.

Bei der Anschaffung von einem Auto jenseits der 50.000-Euro-Klasse noch von "gescheit" oder sogar "Vernunft" zu reden, ist doch wohl absolut pervers!

Wir alle, die wir bereit sind unverhältnismäßig viel Geld in diese Passion zu stecken, sind doch eigentlich "krank" im Kopf (Und da nehme ich mich nicht aus!). Da Hungern kleine Kinder auf dieser Welt, bis sie elendig zu Grunde gehen, und Du fährst mit `nem Lächeln im Gesicht und `nem 160TEuro-Ferrari unter`m A...sch durch die wunderschöne Schweiz und predigst gleichzeitig von "gescheiten Vermögensverhältnissen". Oh ja, wir alle (einschließlich meiner Person) haben uns bei Carpassion angemeldet, weil wir doch soooooo vernünftig und verantwortungsbewußt gegenüber der Gesellschaft sind. Also ehrlich, selbst der Papst tut nicht so scheinheilig!

Wenn jemand auf`n dickes Haus sch...ßt und keine Yacht und teure Designerkleidung benötigt, dann kann er sich auch mit relativ geringen Mitteln schon einen kleinen automobilen Traum erfüllen. Warum nicht? Man lebt nur einmal und dieses Leben ist auch noch verdammt kurz!

Das mit den Prioritäten habe ich hier schon öfter angesprochen, ist das wichtigste um bestimmte Ziele zu erreichen.

Eins von meinen Zielen war: Steuern sparen, aber ganz legal. Und nicht mal Benzinquittungen beim Finanzamt einreichen die mit dem Privatwagen eingefahren wurden.

Nimm das jetzt aber bitte nicht alles persönlich :hug:

Diesen Satz sollte ich Dir jetzt übel nehmen, weisst Du immer noch nicht das ich so nicht bin.

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Hallo sgt.pepper,

 

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Natürlich kann sich die Anschaffung eines teuren Firmenwagens steuerlich lohnen.

Hier sei speziell die nur in Deutschland anfallende Gewerbesteuer.

Selbst wenn ich die vorhin genannten EUR 1.600,00 (1% vom Neupreis) versteuern muß, reduzieren aber die monatlichen Leasing- oder Finanzierungsraten eines 160.000 EUR-Fahrzeugs (circa 2.500 EUR) die

jährliche Gewerbesteuer deutlich. Es fallen somit innerhalb des Geschäftsbetriebes 30.000 EUR an Leasingkosten, circa 2.400,00 EUR an Verischerungskosten sowie die laufenden Unterhaltskosten für dieses Fahrzeug gewinn- und damit ebenfalls steuermindernd an.

Jetzt wird ja aus diesem Tread ein richtiges Steuerseminar :-))!

Die Finanzämter prüfen i.d.R. immer, ob der oder die Firmenwagen zum Umsatz und Ertrag der Firma passen. Dadurch, daß fast 90% der Firmenwageninhaber die 1%-Regelung fahren, ist es den Finanzämtern mittlerweile "relativ" egal, wie teuer der Firmenwagen ist. Er muß eben zum gesamten wirtschaftlichen Backround der Company passen.

Adios

Es wird dir aber kein FA abnehmen, wenn Privatauto 30.000 und Firmenwagen 80.000 Euronen kostet.

Gruß

Selbst bei dieser Konstellation wird der Firmenwagen behandelt als ob es keinen Privat PKW gibt. Die reine Aussagen ich hab da ja noch einen Privat PKW ist nicht ausreichend.

So haben schon einige Leute versucht den kleinen Zweeitwagen der Frau oder der Kinder als Privatauto zu deklarieren.

Ausnahme ist z.B. nur grundsätzlich möglich wenn Du als Firmenauto eine Lieferwagen etc. hast, der jeden Abend auf dem Firmengrundstück verbleibt und die Heimfahrt erfolgt dann mit dem Privat PKW.

Fakt ist bei dem ganzen Thema Steuern gibt es wie immer beim Finanzamt viel zu viel Ermessensspielraum des einzelnen Sachbearbeiters vor Ort.

Jetzt wird ja aus diesem Tread ein richtiges Steuerseminar :-))!

8-)

Dann noch eine Anmerkung:

Bei der Gewerbesteuer sollte man natürlich berücksichtigen, wieviel davon netto wirklich gezahlt wird - das gilt besonders für Einzelselbständige und Inhaber kleiner Firmen. Durch die Anrechnung auf die Einkommensteuer ist das ja nur noch in Gegenden mit hohen Hebesätzen ein Thema. Wenn man das und die Freibeträge berücksichtigt, bleibt ja nicht mehr viel über.

Nicht zuletzt ist nicht jeder Selbständige gewerbesteuerpflichtig.

Nicht zuletzt ist nicht jeder Selbständige gewerbesteuerpflichtig.

So sieht es aus, die ganzen Freiberufler fallen da schon mal weg :D

und der eingangs erwähnte Arzt ebenso....

@ amc

Richtig. Da aber mittlerweile auch die Haushalte sämtlicher Städte und Kommunen völlig leer sind. Nehmen die Hebesätze eben deutlich zu. In Frankfurt beträgt dieser z.B. 490% (!!)

Hier die dazu passende Info:

Gibt es einen steuerpflichtigen Gewerbeertrag, so beläuft sich der Steuersatz auf 5%. Kling noch ganz harmlos - wäre da nicht der berüchtigte Hebesatz, mit dem diese 5% multipliziert werden.

Aktuell leben wir mit Hebesätzen von 200 bis 490%; multipliziert mit dem Gewerbesteuersatz 5% addiert sich eine Gesamtbelastung von 10% bis 25% durch diese Strafsteuer für unternehmerisches Handeln.

Addiert man das zur Einkommensteuer von bis zu 42% hinzu, wird es ganz schön happig. Damit es nicht ganz so happig wird, kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Aber es geht noch weiter und bleibt spannend. Aber lest doch selbst....

Es wird ja nicht einfach der tatsächliche Gewerbesteuerbetrag 1:1 angerechnet, sondern der 1,8fache-Betrag der Gewerbesteuer vor Multiplikation mit dem örtlichen Hebesatz. Klar - was denn sonst? Nach all dem hin- und hergerechne ergibt diese Zauberformel (Harry Poter läßt grüßen!) die beabsichtigte Entölastung der Einkommensteuer durch die Gerwerbestuer, wenn der gemeindliche Hebesatz 341% beträgt. Das tut er aber nirgendwo in Deutschland!

Liegt er darüber -was bei durchschnittlichen Hebesätzen von 430% der Fall ist - werden Unternehmensgewinne trotz Gewerbesteuerabzug, -umrechnung, -anrechnung und -durchrechnung bei der Einkommensteuer höher als alle anderen Einkunftsarten besteuert.

Hieraus wird eben deutlich welch hoher persönlicher und unternehmerischer Einsatz bei uns von Nöten ist, um überhaupt in die glückliche Lage zu kommen, über den Erwerb eines Ferraris nachdenken zu können oder gar zu dürfen.

Aber auch diese weltweit einzigartige und skurile Strafsteuer für Unternehmen und Unternehmer will die CDU ja bei einem etwaigen Regierungswechsle unangetastet lassen. Die Städte bräuchten ja schließlich eine sichere und verläßliche Einkunftsquelle, sagte der hessiche Ministerpräsident.

Schön, davon (von einer sicheren und verläßlichen Einkommensquelle) träumt jeder Unternehmer. Gerade in diesen Zeiten in Deutschland, bei mehr als 50.000 Insolvenzen p.a. und einem gemäß Creditreform desolaten Schulder "Bund, Länder und Städte". Die öffentlichen Haushalte sind weit abgeschlagen die schlechtesten Zahler.

Aber jetzt mal wieder zum eigentlichen Thema zurück....

Adios und schönen Tag

In meinen Augen ist das alles blödsinn. Ich war in Deutschland selbstständig und habe ganz gut verdient. Ich wäre nie auf die Idee gekommen einen, oder sogar mehrere Ferraris, die wir ja hatten, als Firmenwagen zu anzugeben.

Entweder ist die Kohle da, dann kommt es nicht so drauf an und man braucht sich keine Argumente und Lügen für den Fiskus einfallen zu lassen, oder die Kohle ist knapp und ich lass die Finger von solchen Autos und kümmer mich erst mal um gescheite Vermögensverhältnisse.

Naja, der eine geht ins Ausland, weil dort die Steuern günstiger sind, der andere versucht sich im "sportlichen" Kampf mit dem FA, um Steuern zu sparen. Wenn jemand den Gegenwert eines F430 pro Jahr ans FA abführt, dann überlegt er sich durchaus, wie kann ich diesen Betrag zum eigenen Vergnügen reduzieren? Wie gesagt, ein rein sportlicher Gedanke, der irgendwie in jedem von uns sitzt. Alleine der Anteil an Mehrwertsteuer, den man bei einem solchen Auto betrieblich absetzen kann, ist doch schon ein nettes Taschengeld, oder?

Eins von meinen Zielen war: Steuern sparen, aber ganz legal. Und nicht mal Benzinquittungen beim Finanzamt einreichen die mit dem Privatwagen eingefahren wurden.

Wer sagt denn, dass man kriminell werden muss, um Steuern zu sparen? In meinem Fall funktioniert das so: Meine Frau und ich haben eine GmbH, da arbeitet meine Frau für ein bescheidenes Gehalt und einen Firmenwagen, den sie auch zur privaten Nutzung zur Verfügung hat. Da sie sich nix aus Sportwagen macht, fahre ich damit rum :) Der Firmenwagen (Porsche Boxster S) ist vorsteuerabzugsfähig, macht -25% Steuern für die Firma. Gleichzeitig muss 1% des Werts des Wagens als geldwerter Vorteil versteuert werden. Da meine Frau ausser dem kleinen Gehalt der GmbH kein Einkommen hat (Babypause), ist sie in einer sehr tiefen Progressionsstufe. In meinem Wohnkanton (in der Schweiz) gibt's für Ehepaare das Vollsplitting, d.h. das Einkommen meiner Frau wird nicht meinem Einkommen angerechnet, so dass wir, nach Abzug des freiwilligen Altersvorsorge (mit welcher wir indirekt die Hypothek für das Haus amortisieren), den Wagen steuerfrei nutzen. Und das beste zum Schluss: Der Wagen ist bloss geleast, und hat am Ende des Leasingvertrags einen Restwert von 29 kCHF. Der Marktwert beträgt jedoch fast das Doppelte, die Differenz ist jedoch steuerfrei. Wenn ich's bedenke, kann ich es mir gar nicht leisten, den Porsche nicht zu kaufen :)

Einziger Haken: Die Vorsteuerabzugsfähigkeit gilt nur bis zu einem Neupreis von 100 kCHF, ein Gebrauchtwagen lohnt sich also nicht. Und das Limit von 100 kCHF ist bei der langen und verlockenden Porsche-Aufpreisliste eine wahre Hürde.

Es wird dir aber kein FA abnehmen, wenn Privatauto 30.000 und Firmenwagen 80.000 Euronen kostet.

Warum nicht?

Als Umwelt-Beratungs-Büro fährt man gewerblich natürlich einen 3-Liter-Lupo (nicht Hubraum, sondern Verbrauch!) und privat fährt man eine 8-Liter-Viper (nicht Verbrauch, sondern Hubraum!). Wird vom Fiskus problemlos anerkannt - richtig? Gut!

Als Puff-Besitzer auf St.Pauli fährt man aus Image-Gründen aber besser gewerblich `ne Viper (oder was weiss ich) auch wenn man privat als überzeugter Öko-Freak und Körnerfresser ausschließlich mit`ner Ente durch Hamburg schaukelt. Tja, und genau dann gibt`s den Ärger mit dem Finanzamt, wenn man die Viper in die AfA packt und mit der privaten Ente argumentiert. Aber für solche Fälle geht man eben nicht in das ehrenamtliche Lohnsteuerberatungsbüro. Da nimmt man sich lieber einen wirklich guten Steuer-Jongleur, der im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (@kkswiss :wink: ) das gewünschte Ziel erreicht!

Und nicht mal Benzinquittungen beim Finanzamt einreichen die mit dem Privatwagen eingefahren wurden.

Wer so einen Blödsinn macht, hat es (wenn er erwischt wird) auch nicht anders verdient.

Mir geht es nur um`s Steuer-Sparen - nicht um Steuerhinterziehung!

Mein Steuerfatzke umgeht keine gesetzlichen Regelungen oder bricht das Recht, nein, er nutzt nur die vom Gesetzgeber zugelassenen Möglichkeiten zu meinen Gunsten. Alles nur im Rahmen der §§. Wenn er das nicht täte, dann wurde ein Steuersachbearbeiter diese Möglichkeiten zu Gunsten des Finanzamtes nutzen!!! - Ja bin ich denn blöd???

Die Finanzämter prüfen i.d.R. immer, ob der Firmenwagen zum Umsatz und Ertrag der Firma passt. Er muß eben zum gesamten wirtschaftlichen Backround der Company passen.

Genau das wollte ich mit der Nennung der o.g. "Faustformel" doch sagen :-))!

So haben schon einige Leute versucht den kleinen Zweitwagen der Frau oder der Kinder als Privatauto zu deklarieren.

Soetwas sollte man niiiiiiiieeeemals machen,.....soetwas muß uuuuunbedingt der Steuerberater machen. - Dann klappt das auch (meistens)!

Fakt ist: Bei dem ganzen Thema Steuern gibt es wie immer beim Finanzamt viel zu viel Ermessensspielraum des einzelnen Sachbearbeiters vor Ort.

...und Dein Steuerberater muß diesen Spielraum des Sachbearbeiters für Deinen finanziellen Vorteil nutzen, denn genau das ist ja sein Job!!! - Je nach dem, was ich beim Fiskus durchsetzen möchte, nehme ich den für diese Aufgabe qualifiziertesten Steuerstudierten. Nicht jeder kann alles! - Natürlich bekomme ich nicht alles genehmigt, was der Steuerfatzke so versucht. Das wäre ja auch zu schön. - Aber der Versuch ist ja nicht strafbar :lol:

Wichtig ist doch nur, dass man sich vor einer Investition erstmal richtig gut beraten lässt. Schon im Vorfeld der geplanten Anschaffung kann man Verhandlungsgespräche mit den Sachbearbeitern und den Dienststellenleitern des zuständigen Finanzamtes führen. Den perfekt argumentierenden Steuerberater immer dabei!!!

Der "Enzo" wird vom Frittenbudenbesitzer beantragt? = Lachen beim Finanzamt!

Den "430er" würde der Bratwurstkönig ja auch noch nehmen? = Der Sachbearbeiter schaut schon etwas entspannter!

Na gut, dann eben nur `nen ollen "360er"? = Synchron-Nicken der Finanzamtsbeamten - geht doch!

Ich erinnere mal an den Vater "Graf" (der Papa der deutschen Tennis-Dose):

Da wurde nichts berechnet zur Steuerzahlung - Da wurde ausschließlich nur verhandelt!!!

Das er trotzdem auf`n A...sch gefallen ist, lag nur daran, dass er den gierigen Hals einfach nicht voll bekommen konnte. Um`s mal mit den Worten von "kkswiss" rein sinnbildlich zu sagen: Der Graf fing an, seine privaten Tankquittungen einzureichen. - Dummheit muß bestraft werden!

Noch etwas, was mir dauernd auf`n Keks geht:

Viele Unwissende sprechen im Zusammenhang mit der AfA immer wieder von "Steuer-Schlupf-Löchern". Ein für alle mal: Die gibt es nicht!!!

Es gibt nur Steuergesetze, die teilweise so unverständlich formuliert sind, dass selbst ein studierter und erfahrener Steuerprofi seine liebe Mühe damit hat. Vieles darin ist ein "Gummi-§" der einen Ermessensspielraum und eine Auslegungssache seitens des Beraters sowie auch seitens der Finanzbehörde zulässt. Durch geschickte Argumente/Auslegung und die richtige Anwendung dieser §§ sind dann juristisch einwandfreie und völlig unbedenkliche Möglichkeiten drin, die evtl. so vom Gesetzgeber nicht gewollt sind. Wenn es dem Gesetzgeber nicht passt, dann kann er doch das geltende Recht jederzeit ändern! Tut er das nicht, so können die gesetzlich geltenden Regelungen/Vorschriften/Gesetze auch weiterhin für den Steuerpflichtigen positiv genutzt werden, ohne das dieses eine verwerfliche Steuermißachtung und/oder -hinterziehung wäre. Hat mit "Schlupflöchern" rein gar nichts zu tun!!!

Für den Finanzbeamten ist meine Geldbörse halb voll. - Mein Steuerberater hat ihm aber gesagt, sie wäre schon wieder halb leer.

Bedingt durch die Argumente sieht das der Finanzbeamte jetzt auch so! :wink:

Nicht das Geld was du verdienst macht dich reich, sondern nur das Geld was du nicht ausgibst!

:wink2:

Noch etwas, was mir dauernd auf`n Keks geht:

Viele Unwissende sprechen im Zusammenhang mit der AfA immer wieder von "Steuer-Schlupf-Löchern". Ein für alle mal: Die gibt es nicht!!!

Es gibt nur Steuergesetze, die teilweise so unverständlich formuliert sind, dass selbst ein studierter und erfahrener Steuerprofi seine liebe Mühe damit hat. Vieles darin ist ein "Gummi-§" der einen Ermessensspielraum und eine Auslegungssache seitens des Beraters sowie auch seitens der Finanzbehörde zulässt.

Ich stimme Dir zu. Der Haken ist eben nur, daß - wenn der zuständige Sachbearbeiter eine bestimmte Sache akzeptiert - das noch lange nicht heißt, daß sein Nachfolger oder Urlaubsvertreter das auch so sieht, ganz zu schweigen von den Leuten, die irgendwann mal die große Buchprüfung machen. Selbst die Finanzgerichte unterscheiden regional unterschiedlich.

Insofern obacht: je weiter man sich in Grauzonen hineinbewegt, desto höher die Gefahr, daß später alles einkassiert wird, inkl. Verzugszinsen.

Rechtssicherheit gibt es bei Steuern de facto schon seit langer Zeit nicht mehr - jedenfalls nicht, sobald man sich in die Grauzonen hineinbewegt.

Dein Rat, im Zweifelsfall mit den Leuten vom FA (unter Einbeziehung des Steuerberaters, natürlich) vorher zu reden, ist in jedem Fall ein guter. Es nutzt gar nichts, sie wie Feinde zu behandeln, und zumindest hier bei uns kann man mit denen durchaus reden. Auch da gilt: wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus.

Ich denke mal, dass jeder Steuerberater sich hier und da mit dem Thema auskennt und er auch seine Pappenheimer im FA kennt und zu behandeln weiss. Einen Steuerberater mit einem bestimmten Ruf in richtung Sportwagen wird man wohl auch finden.

In einschlägigen Golfclubs einfach mal nachfragen.....die freuen sich über jeden solventen Mandanten (ausser wenn sie schon ausgebucht sind :) ).

Ansonsten mal erkundigen bis in welche Höhe Geschenke für FA Beamte erlaubt und gern gesehen sind.Schon wird es ein wenig einfacher..... :D:wink:

Der "Enzo" wird vom Frittenbudenbesitzer beantragt? = Lachen beim Finanzamt!

Den "430er" würde der Bratwurstkönig ja auch noch nehmen? = Der Sachbearbeiter schaut schon etwas entspannter!

Na gut, dann eben nur `nen ollen "360er"? = Synchron-Nicken der Finanzamtsbeamten - geht doch!

Genau da ist das Problem des Ermessenspielraums. 95% aller Finanzbeamter werden nicht mal den Unterschied zwischen einem 360er und einem 430er kennen, für diese leute ist ein Ferrari einfach ein rotes Tuch - im wahrsten Sinne des Wortes. Ob Enzo oder Mondial ist dabei fast egal.

Ein S600 für das selbe Geld erweckt halt längst nicht so viel Neid und wird somit im Rahmen des Ermessenspielraums viel eher geschluckt. Auch wenn es der Gewinn her gibt, für einen Finanzbeamten stellt ein betrieblicher Ferrari immer eine Provokation da, die es zu überprüfen gilt.

Wer Wind sät, wird Sturm ernten, ergo den Ferrari lieber privat fahren. :wink:

Auch wenn es der Gewinn her gibt, für einen Finanzbeamten stellt ein betrieblicher Ferrari immer eine Provokation da, die es zu überprüfen gilt.

Wer Wind sät, wird Sturm ernten, ergo den Ferrari lieber privat fahren. :wink:

Diese Aussage bring es auf den Punkt. :-))!

Tja, jeder der ein höheres Einkommen hat, als das des bearbeitenden Finanzbeamten, gilt schon mal als sehr verdächtig. :???:

Er sitz für seine paar Kröten stundenlang auf`n ollen Bürohocker und muß sich mit den wildesten Berechnungen herumschlagen...und dann kommst plötzlich Du, und willst kackfrech `n automobilen Exoten abschreiben, der evtl. dem 5fachen seines Jahresnettogehaltes entspricht. Nee, nee, nee, nicht mit mir mein Herr. Wenn ich so`ne Kiste niemals in meinem Leben fahren werde, dann sollst Du Bonze auch nicht das Vergnügen haben! :evil:

Hmm, bei so einem Gesprächspartner wird`s natürlich sehr schwer bis nahezu aussichtslos; das gebe ich zu! - Nur habe ich in meinem Leben noch nie so einen engstirnigen Beamten kennengelernt.

Fast alle waren wirklich sehr kooperativ und zeigten einem sogar noch die ein oder andere rechtliche Möglichkeit auf. Man darf niemals vergessen, dass auch die Beamten nur einfache Menschen sind wie Du und ich. So wie ich gerne behandelt werden möchte, so behandel ich auch meine Gesprächspartner: Höflich, freundlich, ehrlich und mit gebührendem Respekt für ihre Tätigkeit. :)

Sollte das nicht fruchten, so muß man eben nachvollziehbare Argumente für seine Fuhrparkinvestition vorbringen. Wenn das ganze natürlich völlig offensichtlich reine "Liebhaberei" ist, so kann man sich den Gang zum Fiskus getrost schenken und die Kiste privat zulassen.

Steuerberater, Banker, Notare, Rechtsanwälte, Finanzjongleure, Investmentberater, VIP-Verkäufer, Promi-Arzt, Schönheitsschnippler, blablabla...sie alle haben Chancen einen Porsche, Lamborghini oder Ferrari in die AfA zu bekommen.

Frittenbudenbesitzer, Flohmarkthändler, Transportunternehmer, Kioskbesitzer und was-weiss-ich-Berufler sollten die Idee lieber gleich wieder vergessen. :(

Die Finanzämter prüfen i.d.R. immer, ob der Firmenwagen zum Umsatz und Ertrag der Firma passt. Er muß eben zum gesamten wirtschaftlichen Backround der Company passen.

Damit ist doch eigentlich schon alles gesagt!!!

Just try it :wink2:

ich hab bei mir einen 360 privat laufen und einen aufs geschäft. meinen SL fahre ich mit 1% regel und das finanzamt ist glücklich :D

ich denke so was wie firmenwagen liegt immer im auge des betrachters und ist verhandelbar. hierbei scheint es wirklich so zu sein, das wenn man viel steuern zahlt, es wurst ist ob man ferrari, lambo oder porsche fährt.

nur wenn man als unternehmen verluste macht, aber dicke auto´s fährt, ist das klar, das das dem finanzbeamten nicht gefällt. ist ja auch nur ein mensch mit einem kleinen einkommen.

grüße reni...

@sgt. pepper

Du hast nun auf Deine Fragen eine grosse Resonanz gehabt. Hier wurde eigentlich alles nicht nur von den namhaften CP-Usern beantwortet.

Aber vor allem gilt: Man muß es nur wollen, daran glauben, dann wird es auch gelingen O:-) Ehrgeiz dazu sollte natürlich dauerhaft dabei sein. Ich meine jetzt zum Ferrari kaufen. !!

Solltest Du Dir, bevor Du einen Ferrari hast, jedoch eine Familie anschaffen (mit Kind/ern) wird dies Dich weitere Jahre davon abhalten dieses Ziel zu erreichen.

Solange heißt es erst mal, arbeiten und Steuern zahlen. Mehr arbeiten und noch mehr Steuern zahlen. Und noch mehr usw. Bis genug für den Ferrari übrig bleibt und das kann dauern. !!! :(

Wenn Du Ihn (den Ferri) dann endlich hast und Deine Squaw sich scheiden lässt, weil Du sie vor lauter Arbeit nicht mehr richtig bedienen konntest, versucht hast den Fiskus an der Nase herum zu führen, die Olle Dich dann angezeigt hat, ist der mühevoll angeschaffte Ferri dann sehr schnell wieder weg. Also das lohnt sich alles nicht.

Tip: Ferrari besitzen und fahren ist kein Traum, sondern muß hart erarbeitet werden. Und ich denke, während eines Studium`s solltestDu nicht träumen. :wink2:

P.s. Zahnarztsöhne, oder die von Wirtschaftsbossen etc. sollten sich nicht angesprochen fühlen. Ich rede hier nur von Self-Made Ferrari-Ownern. :-))!

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