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Vertragsstrafe


Tom Kai

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Geschrieben

2 Fragen hätte ich:

Es kann doch nicht sein dass Du das Ding zulassen musst, denn es gibt doch auch diverse Sammler die die Ferraris (vielleicht eher teurere) sofort luftdicht verpackt in die Garage stellen.

Zweite Frage, die damit im Zusammenhang steht. Solltest Du also den Wagen verkaufen und auf die "Schwarze Liste" kommen kann das doch sooooo schlimm nicht sein, wenn man sogar einen Enzo auf dem Gebrauchtwagenmarkt bekommt, kann man später also hier zuschlagen. Die Vertragsstrafe kannst Du vor gericht sicher abwenden. Da gibt es im BGB sogar einen Paragraphen zu, den ich aber gerade nicht zur hand habe. Und Vertragsklauseln schlagen immernoch kein geltendes Recht.

Gruss Tom

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Geschrieben
Den Bericht hab ich auch gesehen, irgendwie glaub ich das aber nicht.

Die Tussies waren echt oberkrass und die zwei Gebrauchtwagen Deppen die den Mercedesstern abgebrochen haben glaub ich auch nicht. Das ist sicher alles gestellt.

Du kannst davon ausgehen, dass das gestellt ist! :lol:

Ich schau mir das immer an weils lustig ist!! :wink2:

Gruss Wolfgang

Geschrieben
Moinsen

Mir kommt das alles komisch vor.... :???:

Tom Kai, kannst Du bitte mal den Passus aus dem Vetrag einscannen oder fotografieren? So das wirklich nur die bestimmten Zeilen/Absätze zu sehen sind.

Wäre dann doch hilfreich. Ich kann mir zur Zeit so einen Vertrag bei einem Fahrzeug mit Megaübernachfrage nicht vorstellen.

Der Händler kann das Ding innerhalb von 15 Minuten verkaufen.

Ich würde sonst eine schlecht aussehende BWA vorlegen und eine Ratenzahlung von 150,- EUR pro Monat vorschlagen... evtl. noch Steuerhinterziehung begehen und sich dann einen Haftbefehl eintragen lassen und dann einen Creditreformauszug dazugeben... :D

Ist wirklich alles etwas seltsam :(

Glaube aber, dass Tom Kai sowas unterschrieben hat, da das ein Standartformular ist. Habe sowas bei meinem Spider beim Neusser auch unterschrieben.

Erstens wird das aber nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird, da Tom jederzeit rechtlich wieder rauskommt, (aber bitte nur über PN) und zweitens dürfte auf Grund der finanziellen Lage, ein auftauchen auf der schwarzen Liste wohl total egal sein!

Meine Befürchtung ist: besagter Händler möchte das Fahrzeug nicht in die eigene Kundschaft weiterverkaufen, um zweimal Prov zu bekommen. :puke:

Geschrieben

Hallo an alle …

Vielen dank für eure Tipps und Anregungen.

Ich habe jetzt jemanden der zahlt für das Auto 165 000 Euro.

Auto würde nach Ausland gehen.

Was soll ich machen?

Verkaufen und darauf ankommen lassen?

Und worauf sollte ich bei verkauf achten?

Geschrieben
Hallo an alle …

Vielen dank für eure Tipps und Anregungen.

Ich habe jetzt jemanden der zahlt für das Auto 165 000 Euro.

Auto würde nach Ausland gehen.

Was soll ich machen?

Verkaufen und darauf ankommen lassen?

Und worauf sollte ich bei verkauf achten?

Erst Anwalt zur Beratung - dann verkaufen!!!

Geschrieben
Ich habe jetzt jemanden der zahlt für das Auto 165 000 Euro.

Auto würde nach Ausland gehen.

Welcher Ausländer zahlt denn jetzt dafür? Der Rechtslenkermarkt sowie die USA werden seit kurzer Zeit beliefert. *Kopfschüttel*

Wenn es noch möglich wäre, hätte ich noch gerne diesen Vertragsabschnitt...wie gesagt: wenn möglich und gewollt.

Geschrieben
Achtung: Die Klausel ist unwirksam (einseitige unangemessene Benachteiligung)!!!

(..)

Hast du dazu auch Infos?

Geschrieben

Hast du dazu auch Infos?

z.B.: HGB und BGB und allg. Handelsrecht (Deutschland) :lol:

Geschrieben

z.B.: HGB und BGB und allg. Handelsrecht (Deutschland) :lol:

Hallo, vielen Dank für den Hinweis.

Bist du nicht der Meinung, dass jedes Gesetz der richterlichen Auslegung unterliegt? Auslegung in Bezug darauf, was genau als einseitig auszulegen ist und was nicht?

Ich würde behaupten, dass das was für VW gilt nicht 1zu1 auch auf Ferrari zu übertragen ist.

VW ist ein Volumenhersteller, Ferrari lebt hingegen von der Nachfrage, der Knappheit und den sich daraus ergebenden Preisen.

Ich würde Ferrari z.B. ein Recht auf "freie" Preisgestaltung, auch für den Zweitmarkt einräumen wollen. Kann man als Gebietsschutz verstehen.

Das soll keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung sein.

Geschrieben

habe den Vertrag zwar nicht gesehen, glaube aber dass er zumindest was den Teil des Weiterverkaufens betrifft nicht wirksam ist. Zumindest dann nicht wenn der Händler keine Rückkaufoption bietet.

Muss / darf mich täglich von Berufswegen mit deutschem und europäischem Recht auseinandersetzen O:-)

Aber das kann man ohne den Text gesehen zu haben nur vermuten....

Mein Firma hat mitsowas auch schon Schiffbruch erlitten und wir sind,s agen wir mal, nicht die Kleinste :evil:

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Tom Kai,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Hallo, vielen Dank für den Hinweis.

Bist du nicht der Meinung, dass jedes Gesetz der richterlichen Auslegung unterliegt? Auslegung in Bezug darauf, was genau als einseitig auszulegen ist und was nicht?

Ich würde behaupten, dass das was für VW gilt nicht 1zu1 auch auf Ferrari zu übertragen ist.

VW ist ein Volumenhersteller, Ferrari lebt hingegen von der Nachfrage, der Knappheit und den sich daraus ergebenden Preisen.

Ich würde Ferrari z.B. ein Recht auf "freie" Preisgestaltung, auch für den Zweitmarkt einräumen wollen. Kann man als Gebietsschutz verstehen.

Das soll keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung sein.

Wenn ich jetzt hier detailierte Auskünfte geben würde (Rechtsberatung), könnte man mir juristisch mächtig an die Karre fahren. Nicht nur weil`s nicht erlaubt ist, sondern weil ich haftbar wäre. Aber ich kann ja Informationen posten, die Jedermann in den entsprechenden Gesetzestexten nachlesen kann. :wink:

Einen Unterschied zw. VW und Ferrari gibt es unter rechtlichen Betrachtungen nicht, da z.B. die EU-Richtlinien und Vertriebsgesetze für alle gelten (egal wie mehr oder weniger exklusiv der Kfz-Hersteller ist).

Natürlich kann man sich darüber hinwegsetzen - hat VW ja mal versucht - nur wird`s dann richtig teuer wenn man entsprechende Klage beim Europäischen Gerichtshof einlegt!

Freie Preisgestaltung im 2. Markt kann nur der Händler vornehmen; alles andere ist eine "unverb. Preisempf." des Herstellers, da dem Händler sonst die Unabhängigkeit und Selbständigkeit verloren gehen würde (Eine gesetzlich zulässige Preisbindung gibt`s z.B. bei Büchern). Das sich ein Ferrarihändler Gebietsschutz zusichern lassen wird, dürfte doch wohl klar sein!

Bei der Fa. "BoFrost" waren die selbständigen Vertriebspartner mit ihren Lieferfahrzeugen dermaßen in "enge" Verträge geschnürt, dass das Arbeitsgericht eine berufliche "Selbständigkeit" rechtswirksam aberkannt hatte. Die Folge: Alle ex-BoFrostler waren "juristisch" in einem Angestelltenverhältnis/Arbeitnehmer und hatten somit einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber (BoFrost-Franchise-Geber) bezüglich Rente, Lohnfortzhlg. im Krankheitsfall, kompl. Sozialversicherungsabgaben seitens des Arbeitgebers und Anspruch auf Arbeitslosengeld (was ein Selbständiger üblicherweise nicht hat)! War sündhaft teuer! :D

Das BGB gilt grundsätzlich für den Verbraucher als Privatperson; das HGB (Handelsgesetzbuch) für den Kaufmann/Geschäftsmann. Wenn also zwei "Kaufleute" miteinander einen Vertrag schliessen, dann gilt erstrangig das HGB, weil man davon ausgehen kann, dass Kaufleute wesentlich bessere Rechtskenntnisse haben als eine zu schützende Privatperson! Dann gelten auch die vereinbarten AGBs (allg.Geschäftsbestimmungen/Kleingedrucktes).

Der Käufer eines nagelneuen Ferraris dürfte schon aus moneteren Gründen (geldmäßig) ein Geschäftsmann sein. Wenn er seinen Wagen als Geschäftsfahrzeug anschafft, dann ist seine Firma (z.B. GmbH) Eigentümer/Besitzer und dementsprechend als "kaufmännisch" anzusehen (also HGB). Ist die Firma ein Einzelunternehmen, so gibt es keine Differenzierung zw. Privat und Geschäft, da der Wagen ja auf seinen Namen angemeldet wird (also BGB). Es sei denn, dass er selbst Händler ist und den Wagen weiterverkaufen will. Dann gehört das Kfz aber nicht zum Fuhrpark sondern zum "Warenbestand" des Unternehmens. Nur hätte er dann so einen Vertrag wohl nicht unterzeichnet (und der Ferrarihändler wäre plötzlich ein "Großhandel" mit strengeren gesetzl. Auflagen)!!!

Ich gehe also mal davon aus, dass er zwar ein selbständiger "Kaufmann" ist, aber den Ferrari als Privatperson für den Privatgebrauch erworben hatte. Dann gilt für ihn und den Händler einzig das BGB und auch das Gesetz über die AGBs; welches man nicht durch eigene Vertragsklauseln einfach so aushebeln kann. Gesetze werden eben nicht unwirksam, nur weil ich in meine Verträge mal eben was anderes hineinschreibe!!! Dafür haben die "Profis" dann die sog. "Salvatorische"-Klausel ins Kleingedruckte gebracht ("Sollte eine oder mehrere der Vertragsvereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird der Rest nicht davon betroffen und...blablabla"). Soll nur heissen, dass bei Rechtswidrigkeit wenigstens der Rest des Vertrages gültig bleibt. Seit allerneuster höchstrichterlichen Rechtssprechung ist die o.g. Klausel allerdings hinfällig und somit unwirksam! - Und warum??? Weil eben durch das "Kleingedruckte" einer der Vertragspartner in einem unangemessenen Umfang mit einer für eine Privatperson nicht hinzunehmender Benachteiligung "geknebelt" wird! :-))!

Du hattest mich noch nach richterlicher Auslegung gefragt. Ich will das mal mehr als "Argumentation" bezeichnen. Und genau dafür wurden die Rechtsanwälte erfunden! - Nur wird auch hier ein geltendes Recht, sprich Gesetz, zu Grunde gelegt.

Upps, hoffentlich sind wir jetzt nicht zu sehr "off topic" und der Text hier nicht zu lang. Na ja, wenn doch, dann wird`s der Modi schon richten.

Mehr kann wirklich jeder im Web erfahren. Mal Googlen unter Rechtsprechungen, EU-Recht, Vertragsklauseln, AGBs, ...etc.

Tschüß, Lamberko :wink2:

P.S.: Ich wollte mich wirklich kurzfassen, aber bei so einem Thread geht das nicht so einfach - Sorry :oops:

Geschrieben

Solltest Du hingegen vorhaben, den Wagen mit Gewinn privat zu verkaufen :puke: , so hoffe ich, daß Du die Vertragsstrafe zahlen mußt.

In allen anderen Fällen drücke ich Dir natürlich die Daumen, daß Du da wieder rauskommst. :-))!

Gruß,

Schattenfell

Hoi? wieso so hart? Was ist denn bitte dabei die hohe Nachfrage selbst zu stillen und so einen Wagen nach ein paar Monaten gewinnbringend selbst weiterzuverkaufen? Es wird ja schließlich keiner gezwungen einen erhöhten Preis zu zahlen und schließlich umgeht der Käufter dann ja auch eine lange Wartezeit.

Abgesehen davon, der Autosalon Singen machts doch genauso. Die sind soweit ich weiß kein offizieller Händler, haben aber trozdem ständig die neuesten Modelle und verkaufen die mit entsprechendem Aufpreis.

Geschrieben
Hoi? wieso so hart? Was ist denn bitte dabei die hohe Nachfrage selbst zu stillen und so einen Wagen nach ein paar Monaten gewinnbringend selbst weiterzuverkaufen? Es wird ja schließlich keiner gezwungen einen erhöhten Preis zu zahlen und schließlich umgeht der Käufter dann ja auch eine lange Wartezeit.

Abgesehen davon, der Autosalon Singen machts doch genauso. Die sind soweit ich weiß kein offizieller Händler, haben aber trozdem ständig die neuesten Modelle und verkaufen die mit entsprechendem Aufpreis.

Nun rate doch mal, wodurch diese Wartezeiten entstehen...

Geschrieben

Nun rate doch mal, wodurch diese Wartezeiten entstehen...

Ganz einfach: Durch die bewusst "künstliche Verknappung" seitens Ferrari um hohe Verkaufspreise plausibel zu erklären :wink:

Geschrieben
[Ganz einfach: Durch die bewusst "künstliche Verknappung" seitens Ferrari um hohe Verkaufspreise plausibel zu erklären :wink:

Schon klar, aber wie würde es erst aussehen, wenn auch noch alle möglichen Spekulanten dazwischen sitzen würden... :wink:

Geschrieben

Schon klar, aber wie würde es erst aussehen, wenn auch noch alle möglichen Spekulanten dazwischen sitzen würden... :wink:

Dann hätten wir wieder Lieferzeiten wie früher beim Trabbi :-))!

(Is´ja nicht so verkehrt; man hätte vieeeeeele Jahre Zeit zum Sparen)

Geschrieben

Was soll ich machen?

Verkaufen und darauf ankommen lassen?

Und worauf sollte ich bei verkauf achten?

Du hast eine PN.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo, bin zwar komplett neu hier aber wie weit bist du denn nun mit der ganzen Verkaufsangelegenheit ?? :wink2:

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