Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Vertragsstrafe


Tom Kai

Empfohlene Beiträge

Zuerst einmal Hallo an alle.

Ich habe vor 1 Jahr ein Ferrari F430 bestellt. Der Wagen wird in Kürze ausgeliefert. Bei der Bestellung musste ich eine Klausel unterschreiben, dass ich das Auto 1 Jahr behalten werde.

Ich will das Auto nicht mehr.

1.- Welche Möglichkeiten habe ich aus dem Vertrag zurückzutreten ohne Schadenersatz zahlen müssen?

2.- Hat das 1 Jahr Klausel vor Gericht bestand?

3.- Kann mich der Händler um 50. 000,- Euro Schadenersatz verklagen?

4.- Muss ich das Auto vor der Auslieferung auf mich zulassen?

5.- Welche Möglichkeiten habe ich um das Auto zu verkaufen?

6.- Kann ich das Auto gleich weiter verkaufen?

7.- Muss ich das Auto, wenn ich abhole, auf mich zulassen?

8.- Was ist, wenn ich es nach 1 oder 2 Monaten widerverkaufe?

9.- Und wenn ich es verkaufe, sollte es lieber in Inland oder nach ins Ausland verkaufen?

Freue mich über jeden Tipp und Hinweiss.

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Hallo Tom Kai,

ich hatte vor zwei Jahren ebenfalls besagte Klausel unterzeichnet. Auch wenn ich nie daran gedacht hätte, die Klausel zu brechen und ich auch kein Jurist bin, so möchte ich zumindest folgende damalige Aussagen meines Händlers zu dem Thema widergeben:

1) Die Klausel kann im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden, wenn gesundheitliche oder wirtschaftliche Gründe seitens des Käufers vorliegen.

2) Personen, die in der Vergangenheit die Klausel gebrochen haben, stehen bei Ferrari auf einer "schwarzen Liste".

zu 1): Hier sehe ich aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach F430 sehr gute Aussichten das gegenseitige Einvernehmen zu erzielen, sofern Du keine abstrusen Farben bestellt hast.

zu 2): Sofern das wahr ist und nicht nur Abschreckung des Händlers war, ist es anscheinend möglich die Klausel zu brechen, d.h. die Gültigkeit vor Gericht ist anzuzweifeln. Hier kann, wenn überhaupt, nur ein Anwalt verbindliche Aussagen treffen.

Ich würde an Deiner Stelle mit dem Händler reden, daß er den Wagen zurück nimmt. Er sollte ihn ohne Probleme an einen anderen Kunden verkaufen können.

Solltest Du hingegen vorhaben, den Wagen mit Gewinn privat zu verkaufen :puke: , so hoffe ich, daß Du die Vertragsstrafe zahlen mußt.

In allen anderen Fällen drücke ich Dir natürlich die Daumen, daß Du da wieder rauskommst. :-))!

Gruß,

Schattenfell

Du brauchst eine Rechtsauskunft. Die kann und darf Dir hier keiner geben - es sei denn er wäre Anwalt.

Und wenn, dann müßte man ohnehin mehr wissen, angefangen mit Deinem Beweggrund und gleich weiter mit der Frage, ob der Kaufvertrag auf eine Privatperson oder eine Firma läuft (vereinfacht ausgedrückt) - es gelten unterschiedliche Rechtsnormen. Wenn Du eine kompetente Rechtsauskunft willst, wirst Du außerdem auch den Kaufvertrag mitbringen müssen - ohne den Wortlaut kann Dir eh keiner helfen.

Ganz grundsätzlich: der Ferrari-Passus dient vor allem dazu, Spekulanten abzuschrecken. Wenn Du den Wagen aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr willst/kannst und einen anderen Käufer beibringen kannst, der den Wagen bei diesem Händler so wie Du ihn bestellt hast kauft, dann würde ich mit dem Händler erst einmal reden. Das dürfte auch ohne Rechtsgezerre verhandelbar sein.

...und einen anderen Käufer beibringen kannst, der den Wagen bei diesem Händler so wie Du ihn bestellt hast kauft...

Hallo,

ich denke genau DAS (Spekulation mit Kaufverträgen) soll verhindert werden ?

Gruß, Georg

Es soll verhindert werden, daß Geld damit verdient wird.

Das umschreiben des Vertrages macht man wohl auch nur einmal. Bei dem Händler wird man dann keinen Vertrag mehr unterschreiben können.

Moinsen

Ich frage mich jedes mal, wie ein erwachsener Mensch solche Dinge unterschreiben kann.

Sicherlich kann ein Verkäufer einen Schadensersatz verlangen aufgrund einer Nichtabnahme, aber nicht wegen Anmeldung auf einem anderen Namen usw.

Wie Headroom es schon fragte/sagte: Die erste Frage die sich stellt ist ob Du ihn nicht willst oder nicht mehr nehmen kannst.

Dann ist eine Schadensersatzforderung wegen Nichtabnahme rechtens - wenn es in den AGBs steht. Aber nur wegen Nichtabnahme des FZ - das ist ja das wichtigste und darum geht es ja primär auch.

Hallo,

ich denke genau DAS (Spekulation mit Kaufverträgen) soll verhindert werden

Das ist keine Spekulation. Wenn ich zum Händler gehe und sage, sorry, in den 2 Jahren hat sich viel geändert, ich kann's mir nicht mehr leisten, ich habe aber einen anderen Käufer für Dich, dann ist das keine Spekulation.

Was verhindert werden soll: ich mache eine Anzahlung, bestelle 2 430er vor Markteinführung und verkaufe dann die Kaufverträge meistbietend..

Das ist keine Spekulation. Wenn ich zum Händler gehe und sage, sorry, in den 2 Jahren hat sich viel geändert, ich kann's mir nicht mehr leisten, ich habe aber einen anderen Käufer für Dich, dann ist das keine Spekulation.

Bei einer anständigen und ehrlichen Begründung sollte es kein Problem sein. Wenn sogar ein Ersatz zur Verfügung steht, dann sollte das auch reichen. Da hätte man vor dem Gericht auch eine gute Position.

Schlimm ist es nur wenn man sich nicht meldet und es darauf ankommen lässt.

Achtung: Die Klausel ist unwirksam (einseitige unangemessene Benachteiligung)!!!

Aber: eine Schadensersatzforderung wegen Nichtabnahme ist rechtens!!!

Mit der schwarzen Liste macht sich Ferrari sogar strafbar (die Händler sind nach EU-Recht unabhängig und können verkaufen an wen sie wollen). Hat VW schon mal Millionen gekostet.

Kenne jemanden, der seinen F40 damals vorzeitig mit sattem Gewinn veräussert hatte. Später (F50) sollte er keinen bekommen; lt. Anweisung von Ferrari an den Händler. Rechtstreit: Mein Bekannter hatte gewonnen zzgl. kalkulatorischem Zinsverlust!!!

Lasst Euch nicht verar... :wink2:

Mit der schwarzen Liste macht sich Ferrari sogar strafbar.
Das juckt in Maranello keine Sau.

Kenne jemanden, der seinen F40 damals vorzeitig mit sattem Gewinn veräussert hatte. Später (F50) sollte er keinen bekommen; lt. Anweisung von Ferrari an den Händler.

Das liegt am Händler - er hat letztendlich den Ärger mit dem Werk - da diese Modelle nicht wirklich auf Halde standen ist vielleicht zu vermuten (nur eine Vermutung), dass der Händler jeweils immer auch ein kleines Cuvert bekam.

Normalerweise sollte es jemand der sich einen F40/F50 oder was auch immer kauft nicht nötig haben ihn gleich wieder mit Aufpreis zu verkaufen. Um im Ferrarisprachgebrauch zu bleiben ist er in meinen Augen auch "nicht würdig" einen zu bekommen. Da ist jetzt meine ganz perönliche Meinung - einen Picasso verkaufe ich ja auch nicht am nächsten Tag wenn ich ihn gerade nach jahrelangen Suchen und Tauziehen endlich an der Wand hängen habe.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Tom Kai,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

  • Gefällt Carpassion.com 1
Achtung: Die Klausel ist unwirksam (einseitige unangemessene Benachteiligung)!!!

Aber: eine Schadensersatzforderung wegen Nichtabnahme ist rechtens!!!

So isses!

Bei meinem Repräsentant stapeln sich die Bitt- und Bettelbriefe, einen F430 so schnell wie möglich zu liefern. Die Leute sind bereit exorbitante Aufpreise zu zahlen.

@ Tom Kai

Wenn Du jemals wieder einen Ferrari direkt beim Händler neu bestellen willst, dann nimm das Auto nicht ab. Der Händler freut sich!

Wenn Du nie wieder einen Ferrari neu bestellen willst, dann verkauf das Auto mit einem satten Aufpreis weiter.

Normalerweise sollte es jemand der sich einen F40/F50 oder was auch immer kauft nicht nötig haben ihn gleich wieder mit Aufpreis zu verkaufen.

Es hat aber einen gewissen Reiz fürs Nichtstun eine Menge Geld zu bekommen.

@Tom Kai.

Es sollte überhaupt kein Problem sein vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die berüchtigte 1-Jahres Klausel hängt übrigends auch in erster Linie vom Händler ab. Es liegt am Händler zu melden, wenn der besagte Kunde den Wagen sofort weiterveräussert. Wenn du den Verkauf mit dem besagtem Händler absprichst, dann kannst du den Wagen in der Regel auch innerhalb von 6 Monaten ohne Ärger wieder loswerden.

Hallo an alle.

Vielen dank für eure Beiträge.

Ich habe mit meinem Händler gesprochen. Der stellt sich etwas quer. Ich muss das Auto abholen und auf mich zulassen. Sonst bekomme ich Probleme.

Ich kann mir momentan das Auto nicht leisten.

Das war das erste Spielzeug den ich mir selbst schenken wollte. Aber meine Wirtschaftliche Verhältnis hat sich total verändert.

Mir blutet das Herz. :-(((°

Das Auto hat folgende Ausstattung:

F1 Schaltung

Rosso Corso

Leder schwarz

Instrumententafel gelb

Armaturenbretteinlagen Carbon

Navigation

CD Wechsler

Listenpreis wird mit Lieferung fast 154 000,- Euro sein.

Liefertermin wird laut Händler Mitte April sein.

Wenn jemand Interesse hat oder jemanden kennt der das Auto übernehmen will, soll sich bitte bei mir melden.

Das war’s dann. :(

Ganz ehrlich, der Händler hat doch einen Knall. Den 430 wird der doch sofort wieder los, was stellt der sich so an? Wenn Du den aber erst anmeldest und dann selbst verkaufst, ist das ein Gebrauchtwagen. Für den selben Preis wie einen neuen bekommt man den bestimmt nicht so einfach los.

Ich verstehe den Händler auch nicht, die Kunden stehen doch Schlange für dieses Auto. Hat er denn keine Kunden auf der Warteliste, die eigentlich erst ab 2006 aufwärts bedient werden sollen und ihn den Wagen mit Handkuß abnehemen? Deine Farb- und Ausstattungsvariante ist ja auch ideal...

Vielleicht will der Händler einfach die Prov von dem jetzigen Verkauf verdienen und sich die Bestellung des Kunden (anstatt des weiterverkaufs an ihn) sichern.

Andere Möglichkeit wäre, dass man einen anderen F430 Kunden von dort anspricht.Ich weiss ja nicht wie man sich dort kennt und auch untereinander Kontakt hat.Aber wenn ein anderer den Wagen haben möchte anstatt sich einen bei diesem Händler zu bestellen, wird er dort bestimmt auch Druck machen diesen auch übernehmen zu können.

Könnte sich mal einer unserer Fachleute (Karl, WiWa) dazu äußern? Wie ist die Auftragslage beim F430 und wie lange muß man warten, bzw. wie würde so eine Situation im hohen Norden gehandhabt?

Moinsen

Mir kommt das alles komisch vor.... :???:

Tom Kai, kannst Du bitte mal den Passus aus dem Vetrag einscannen oder fotografieren? So das wirklich nur die bestimmten Zeilen/Absätze zu sehen sind.

Wäre dann doch hilfreich. Ich kann mir zur Zeit so einen Vertrag bei einem Fahrzeug mit Megaübernachfrage nicht vorstellen.

Der Händler kann das Ding innerhalb von 15 Minuten verkaufen.

Ich würde sonst eine schlecht aussehende BWA vorlegen und eine Ratenzahlung von 150,- EUR pro Monat vorschlagen... evtl. noch Steuerhinterziehung begehen und sich dann einen Haftbefehl eintragen lassen und dann einen Creditreformauszug dazugeben... :D

Traurig aber wahr. Mich würde mal interssieren wer diese Ferrarihändler ist, dann weiss ich schonmal um wen ich einen Bogen machen würde. Wobei ich ganz ehrlich hier in München zu keinem der bekannten Händler gehen würde, wenn sich bei denen die Ausstellungräume und im speziellen die Autos anssieht :puke: , da weiss man dann gleich wie man als Kunde behandelt wird: Lieblos.

Wie wahr. Der eine, den es in München noch gibt ist :puke:

Aber es gibt ja noch einen in den Bergen. Klein aber fein. :-))!

Wie wahr. Der eine, den es in München noch gibt ist :puke:

Gab vor einigen Tagen einen Bericht im Fernsehen, als zwei vollkommen durchgeknallte Tussis aus Berlin sich bei jenem besagten Händler in Muc einen Bentley angeschaut haben. Angeblich Stammkundinnen. :puke:

Wenn das die bevorzugten Kunden sind, dann werden die mich dort auch nie zu Gesicht bekommen ...

Da bekommt die Bezeichnung "Spezial" eine ganz neue Bedeutung ... X-)

Den Bericht hab ich auch gesehen, irgendwie glaub ich das aber nicht.

Die Tussies waren echt oberkrass und die zwei Gebrauchtwagen Deppen die den Mercedesstern abgebrochen haben glaub ich auch nicht. Das ist sicher alles gestellt.

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...