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Nötigung im Straßenverkehr...angeklagt...


SVpower

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Hallo Leute,

also ich hatte Anfang Mai eine blöde Sache, wobei ich angeblich einen anderen Autofahrer (alter Opa mit Oma) genötigt habe. Er hatte mich davor auf die Palme gebracht, der is dahingetuckert...(statt 70 => 40-50!!), als ich ihn dann endlich überholen konnte (er hat sich bissel breiter gemacht und mich auch etwas unsicher, was der vor hat) und als ich ihn überholt gehabt hab, hatte er ohne ende Lichthupe gemacht, naja danach hab ich mich etwas verleiten lassen und bin auch langsamer geworden. dann hatte er aufgeschlossen und ich bin wieder weg.

Naja und der hat eine Geschichte aufgedeckt...der hammer...

Um genauzusein, bin ich jetzt angeklagt:

"durch zwei selbstständige Handlungen einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung genötigt zu haben."

strafbar als:

"Nötigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen gemäß §§ 240 Abs. 1 und 2, 53, 44 StGB

Meine Frage jetzt:

1. Anwalt ja oder nein?

2. Chancen?

3. Was kommt da Geldmäßig auf mich zu mit/ohne Anwalt

4. Wenn ich verliere trage ich alle kosten?

Bitte helft mir :-(((°

:hug::wink2:

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Hallo,

so was ähnliches ist mir vor knapp über einem Jahr auch schon mal passiert. Ich habe dann auf Anraten meines Anwalts (Nötigung ist eine Strafsache, keine Ordnungswidrigkeit) behauptet, ich wäre nicht gefahren und damit war die Sache erledigt, nichts mehr davon gehört, kein Fahrtenbuch, gar nichts. Im Zweifel ist ein vorübergehend zu führendes Fahrtenbuch immer noch besser, als wegen Nötigung verknackt zu werden. Auch eine Gegenanzeige ist gefährlich, da dadurch ja die Führung des Fahrzeugs zugegeben wird.

Viel Erfolg und Gruß, Georg

Hallo,

so was ähnliches ist mir vor knapp über einem Jahr auch schon mal passiert. Ich habe dann auf Anraten meines Anwalts (Nötigung ist eine Strafsache, keine Ordnungswidrigkeit) behauptet, ich wäre nicht gefahren und damit war die Sache erledigt, nichts mehr davon gehört, kein Fahrtenbuch, gar nichts. Im Zweifel ist ein vorübergehend zu führendes Fahrtenbuch immer noch besser, als wegen Nötigung verknackt zu werden. Auch eine Gegenanzeige ist gefährlich, da dadurch ja die Führung des Fahrzeugs zugegeben wird.

Viel Erfolg und Gruß, Georg

ja und wenn der typ, also der mich angezeigt hat, sagt, dass ich das aber war? was hast du gesagt wer gefahren ist? Keiner bestimmt, aber haben die da dann nicht genauer nachgefragt?

Ich hatte behauptet, das Auto an einen Verwandten verleihen zu haben und ansonsten die Aussage verweigert. Kennt Dich der Opa denn persönlich ? Oder hat er Dich wiedererkannt ? Vielleicht fuhr er ja so langsam, weil seine Augen schlecht sind, wann war er denn zuletzt beim Sehtest ? Einfach mal danach fragen... O:-)

Gruß, Georg

du könntest auch Anzeige wegen falscher Anschuldigung erstatten.

P.S.: Anfang Mai hast du gesagt? :???: Soweit ich weiß sind solche Verkehrsdelikte nach 3 Monaten verjährt...

Ja es war am 08Mai und des schreiben kam heute...gut ich sollte anfang juni glaub mal zu polizei wo ich so "bissel" ausagen hätte können.. aber trotzdem des hab ich mir auch gedacht.

Ich hatte behauptet, das Auto an einen Verwandten verleihen zu haben und ansonsten die Aussage verweigert. Kennt Dich der Opa denn persönlich ? Oder hat er Dich wiedererkannt ? Vielleicht fuhr er ja so langsam, weil seine Augen schlecht sind, wann war er denn zuletzt beim Sehtest ? Einfach mal danach fragen... O:-)

Gruß, Georg

Ne ich kenn den nicht. er hatte noch seine frau dabei. Ich hab ihn ja bis jetzt nicht mehr gesehen.

Und nach dem Bekannten haben sie dann nicht mehr gefragt? bzw. musst man es?

Erstens steht immer Aussage gegen Aussage. Auch wenn im anderen Auto zwei Personen saßen sind diese nicht zwingend Vertrauenswürdig (ältere Menschen ... Vergesslichkeit ... usw. Solange es keine Bilder oder Aussagen von unbeteiligten Dritten gibt, hast Du wenig zu befürchten.

PS: Nötigung ist ein Straftatbestand hier gilt meines Wissens die normale Verjährung und nicht die drei Monate wie bei Verkehrsverstößen. Außerdem muss die Ermittlung ja nach den drei Monaten noch nicht abgeschlossen sein.

Hallo Leute,

also ich hatte Anfang Mai eine blöde Sache, wobei ich angeblich einen anderen Autofahrer (alter Opa mit Oma) genötigt habe. Er hatte mich davor auf die Palme gebracht, der is dahingetuckert...(statt 70 => 40-50!!), als ich ihn dann endlich überholen konnte (er hat sich bissel breiter gemacht und mich auch etwas unsicher, was der vor hat) und als ich ihn überholt gehabt hab, hatte er ohne ende Lichthupe gemacht, naja danach hab ich mich etwas verleiten lassen und bin auch langsamer geworden. dann hatte er aufgeschlossen und ich bin wieder weg.

Naja und der hat eine Geschichte aufgedeckt...der hammer...

Um genauzusein, bin ich jetzt angeklagt:

"durch zwei selbstständige Handlungen einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung genötigt zu haben."

strafbar als:

"Nötigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen gemäß §§ 240 Abs. 1 und 2, 53, 44 StGB

Meine Frage jetzt:

1. Anwalt ja oder nein?

2. Chancen?

3. Was kommt da Geldmäßig auf mich zu mit/ohne Anwalt

4. Wenn ich verliere trage ich alle kosten?

Bitte helft mir :-(((°

:hug::wink2:

1. Du musst dir unbedingt einen Anwalt nehmen. Am besten Experte in Strafrecht. Nur ein Anwalt kann Einspruch erheben und Akteneinsicht erhalten, vom Rechtsbeistand ganz zu schweigen.

2. Die Chancen stehen gut, wenn du konsequent erstmal die Aussage verweigerst. Der Kläger muss dich unter 6 Photos eindeutig erkennen. Kann er dies nicht, bedeutet das fast immer Freispruch. Die Photos werden in der Regel von der Polizei dem Ankläger vorgelegt. Mit Akteneinsicht kannst du genau sehen, ob der Kläger dich bereits erkannt hat oder nicht. Dann kannst du dir mit einem Anwalt eine Strategie überlegen. In den meisten Fällen aber ist Verweigerung der Aussage die beste Strategie.

3/4. Wenn du verlierst, ist der Führerschein 6 Monate weg, Geldstrafe je nach Ermessenslage des Richters. Die Verfahrenskosten trägst du, ebenso die Anwaltskosten, da strafrechtliche Angelegenheiten in der Regel nicht vom Rechtsschutz gedeckt. Wenn du gewinnst, zahlst du nur deinen Anwalt.

Also nochmal: Du musst dir einen Anwalt nehmen und verweigere die Aussage. Da du der Angeklagte bist, hat deine Aussage weniger Gewicht als die Anzeige des Zeugen, in diesem Fall der nette Rentner. Erst bei einer Gegenanzeige stände Aussage gegen Aussage, aber dann gibst du zu, selbst gefahren zu sein. Das führt dann im Normalfall zu 6 Monaten Führerschein Entzug für beide.

Danke Autopista & co :hug:

Mir wirds grad anders :puke::-(((°:-(((°:-(((°

Ne Freundin weiß nen richtig guten, aber Sie muss des erst über ihren Freund rausbekommen wie der heißt und der is grad im Urlaub...

Weiß jemand noch nen richtig guten Anwalt in München?

:wink2:

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Hallo SVpower,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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zu einem solchen fall werde ich irgendwann auch noch etwas heftiges zu schreiben haben. es ist schon sagenhaft was für denunzianten sich im verkehr wiederfinden. und ganz toll finde ich auch was die polizei für einen einsatz zeigt, aufgrund einer anzeige einen tatverdächtigen zu finden für einen solchen mist. was ist schon passiert? nichts!!!

wurdest du vorgeladen oder telefonisch befragt? falls du eine aussage machst lass dir vorher genau erklären was das vergehen war und wer das angezeigt hat (zumindest auf das erstere musst du eine konkrete antwort erhalten)... dann sagst du einfach aus, dass dir von einem solchen vorfall nichts bekannt sei und überhaupt entspreche dies nicht deiner fahrweise. wenn du nach einem "alibi" gefragt wirst oder der polizist einfach fragt, ob du zu diesem zeitpunkt auf der besagten strecke unterwegs warst, dann ist deine antwort: "ich habe keine ahnung was ich vor so langer zeit gemacht habe."

du solltest nichts vehement abstreiten sondern den grossen unwissenden und leicht empörten spielen. so im stil: ich weiss von nichts und ich finde es eignetlich eine frechheit so beschuldigt zu werden. schlussendlich stehen die chancen doch relativ gut, dass dich der alte sack nicht mehr erkennt nach dieser zeit und selbst wenn er dich erkennen sollte, der sachverhalt lässt sich nicht beweisen. vielleicht hatte der gute mann etwas alk intus und war in seiner wahrnehmung etwas eingeschränkt, wer weiss das schon... so eine bemerkung könnte man schon noch fallen lassen :wink:

gehts trotz allem vor gericht, nimm dir auf jeden fall einen anwalt, der was von der materie versteht. eigentlich dürften die chancen nicht schlecht stehen... meine zweifel sind nur deshalb vorhanden, weil für autofahrer viel weniger rechte gelten. jedenfalls empfinde ich das so... sobald du im auto sitzt und freude daran hast bist du schon ein halber schwerverbrecher und immer wieder haben die richter, diese juristischen flaschen, das gefühl ein exempel statuieren zu müssen.

ich würde NICHTS zugeben aber auch nicht unbedingt alles vollkommen abstreiten. handle nach dem motte: mein name ist hase und ich weiss von nichts. mit vorteil spielt die familie mit. keine ahnung wie das in deutschland ist, aber in der CH folgt darauf eine art telefonterror und es können auch verwandte vernommen werden (die dann auch von nichts wissen O:-) )

viel glück... und denke in zukunft vielleicht daran vermehrt sonnenbrille und hut im wagen zu haben. vielleicht würde ein halstuch à la Cowboys, dass sich über kinn und mund streifen lässt auch gut helfen in kombination mit sonnenbrille.

du solltest nichts vehement abstreiten sondern den grossen unwissenden und leicht empörten spielen. so im stil: ich weiss von nichts und ich finde es eignetlich eine frechheit so beschuldigt zu werden.

Sowas ist in Deutschland unnötig. Die Polizei darf nur die genaue Aussage aufnehmen, und keine Stimmungen des mutmaßlichen Täters, oder ihre eigene Meinung dazuschreiben. Am besten fährt man hier noch immer mit einem Anwalt.

Dadurch bekommt man Akteneinsicht, und kann sich etwas mit seinem Anwalt zurechtlegen.

Das solches Pack (meine die Rentner,nicht dich :lol: ) überhaupt auf die Straße darf ist wirklich toll. :puke:

Vielleicht hast du ja auch Glück und der alte Bock kippt bald aus den Latschen. :D

Ich hoffe natürlich auf einen Freispruch. :-))!

Guten Morgen an alle,

Lugner, wie alt bist Du eigentlich - und werden wir nicht alle zu "denen" gehören? O:-)

Ansonsten vermisse ich hier den Ratschlag, sich einfach zu dem zu bekennen, was man getan hat - und die Konsequenzen zu akzeptieren. :-))!

Ansonsten vermisse ich hier den Ratschlag, sich einfach zu dem zu bekennen, was man getan hat - und die Konsequenzen zu akzeptieren. :-))!

Hallo,

das würde ich sogar ja auch veilleicht, aber es ist nicht so gewesen wie der das Beschrieben hat, eine sowas von übertriebene geschichte und nicht korrekte Nötigungen etc. die nie stattgefunden haben...!!!

Achja ich hab heute bei dieser Behörde angerufen...ich hab noch ganze 5Tage für meinen Anwalt, denn dann irgendwie die Verhandlung schon festgelegt wird... :puke:

Guten Morgen an alle,

SVpower, nehme das bitte nicht persönlich. Ich war weder dabei, noch werde ich dein Richter sein. O:-)

Ich wollte damit nur andeuten, dass ich es ziemlich arm finde, wenn jemand mist gebaut hat - und im nachhinein nicht dazu steht, sondern auch noch versucht, die Schuld dem anderen zuzuweisen.

Hey SVpower,

erstmal schöne Sch.. in die du da geraten bist :) viel Glück!

Wurden eigentlich schon alle guten Tipps gepostet, hätte auch das mit dem "das Auto hatte ein Verwandter" empfohlen. Half uns, als wir in CH mal böse geblitzt wurden. Aber du packst das scho :wink2:

Also ein Rat für die Zukunft: Nur noch Autos ärgern, in denen nur eine Person sitzt. :wink:

Ich würde es darauf ankommen lassen zweifelsfrei identifiziert zu werden, ich denke daran dürfte es scheitern.

Also ein Rat für die Zukunft: Nur noch Autos ärgern, in denen nur eine Person sitzt. :wink:

Ich würde es darauf ankommen lassen zweifelsfrei identifiziert zu werden, ich denke daran dürfte es scheitern.

Ich wurde auch schon von nur einer Person bis vor Gericht gezerrt. Niemals provozieren lassen und immer die Aussage verweigern. Zu 99,9 % die erfolgreichste Taktik.

Mein krassester Oberlehrer hat sich mal so ein Zigarettenenzünder betriebendes Blaulicht aufs Dach gestellt und Sheriff gespielt. Nur weil er ca. 10km links fuhr und es nicht rechtens fand wie ich diese Situation geändert habe. Idioten gibts halt immer wieder.

Guten Morgen an alle,

SVpower, nehme das bitte nicht persönlich. Ich war weder dabei, noch werde ich dein Richter sein. O:-)

Ich wollte damit nur andeuten, dass ich es ziemlich arm finde, wenn jemand mist gebaut hat - und im nachhinein nicht dazu steht, sondern auch noch versucht, die Schuld dem anderen zuzuweisen.

im prinzip hast du recht, auch scheinst du ein "guter mensch" zu sein, wenn du dich daran hälst, ich finde das gut und respektiere das auch, aber es gibt viele "schlechte" menschen (oder um es deutlich zu machen arschlöcher) und als anständiger kerl, wird man von denen fertig gemacht, also wird man irgend wann selber zum arsch und versucht die anderen in die pfanne zu hauen, es ist wie vor 20000 jahren als es noch ums nackte überleben ging, lieber du als ich, selbst wenn ich schuld bin!

wir haben oder werden uns alle mal so verhalten

Solltest Du einen Anwalt nehmen? Auf jeden Fall. Kostet nicht die Welt und ist angesichts der Konsequenzen (Fahrverbot, recht hohe Geldstrafe in Aussicht) wirtschaftlich sinnvoll.

Ich würde Abstand von der Taktik nehmen, Du seist nicht gefahren. Wenn es taghell war, werden Sie Dich erkannt haben, da wird wohl nichts zu machen sein. Außerdem solltest Du bedenken, dass Du auf der Anklagebank sitzt und es ja TATSÄCHLICH warst. Die Zeugen müssen Dich also nicht aus Hunderten von Menschen erkennen. Eigentlich ne unfaire Kiste, aber so ist es im deutschen Strafprozess, was das angeht. Das Maximum, was ich mal im Gerichtssaal gesehen habe war, dass der Angeklagte sich zu den Zuschauern setzen sollte/durfte und die Zeugen den Fahrer unter den Zuschauern erkennen sollten. Da nur ca. 7 Zeugen incl. dreier Kinder, zweier Frauen und zwei Männern, die sich und dem Angeklagten überhaupt nicht ähnlich sahen (Alter, Statur, Bart, Brille usw.) da waren und er von den Zeugen nicht erkannt wurde, war die Sache klar.

Der Angeklagte hat vom seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und ich mußte Freispruch beantragen. :evil:

Dir sollte bzgl. der Identifikation zu denken geben, dass sowohl die Staatsanwaltschaft (Vorverfahren) als auch das Gericht (Zwischenverfahren) davon ausgehen, dass es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung kommt. :-o

Man könnte natürlich an den einzelnen Merkmalen der Nötigung rütteln, so z.B. argumentieren, man habe zwar abgebremst, aber nur auf die zugelassene Höchstgeschwindigkeit, was aber hier wohl nicht der Fall war.

Oder man könnte sich eine wilde Geschichte einfallen lassen, warum man abbremsen musste. Irgendwas könnte ja über die Straße gelaufen sein, weshalb man bremsen musste. Vielleicht wurdest Du auch auf dem Mobiltelefon angerufen, wolltest rechts ranfahren um zu telefonieren und wolltest deshalb anhalten, hast Dich dann aber anders entschieden, da derjenige aufgelegt hat. X-)

Du siehst schon, so eine Geschichte müsste schon gut sein, dass sie Dir das Gericht abnimmt. Du läufst jedenfalls die große Gefahr, dass Du als dreister Lügner dastehst (nicht zu unrecht...) und das Strafmaß rakentenartig hochgeht. :-o:-o:-o

Ich gehe also davon aus, dass Du identifiziert werden wirst und dass keine plausible Geschichte am Start ist, warum Du gebremst hast.

Unter dieser Prämisse würde ich Dir als Anwalt raten, die Sache einzuräumen, auch wenn es schwer fällt. Du solltest die Situation genau schildern, warum Du genötigt hast. Die Tat muss menschlich nachvollziehbar sein. Du darst nicht als Rowdy darstehen, den man in keinster Weise nachvollziehen kann. Der Richter soll sich an eigene Situationen im Verkehr erinnert sehen, in der er vielleicht auch gerne jemanden ausgebremst hätte. Du solltest schildern, dass Du an dem Tag emotional aufgeladen warst und Du Dich aufgrund dieser Umstände zu der Tat hast verleiten lassen.

Mit Glück kannst Du dann bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Auflagen, z.B. gegen die Spende eines Geldbetrages an z.B. eine Verkehrswacht zur Veranstaltung von Verkehrssicherheitstrainings oder sowas erreichen.

Nimm aber AUF JEDEN FALL EINEN ANWALT! Ohne sieht es echt schlecht aus. Selbst ich würde als Jurist einen Anwalt nehmen (A lawyer who works for himself has a fool for a client... 8) ) Wenn man sich selbst vertritt, ist einem oft die Sicht auf die realen Aussichten versperrt. O:-)

Viel Glück und schildere hier bitte den Verlauf der Verhandlung.

Greetz Kai

Hallo SVpower!

Erst einmal Kopf hoch!

Ich kann Dir allerdings nur aus Österreich berichten:

1. Ich bin D.A.S. Rechtschutz versichert und kann mir bei allen Angelgenheiten einen kostenlosen rechtlichen Beistand nehmen, was ich leider auch schon mehrmals in Anspruch nehmen mußte. Die paar Euro sollten Dir in Zukunft das wert sein...

2. In Österreich kann ich auch ohne Anwalt Einsicht in die Akten verlangen, schließlich darf man als Angeklagter ja wissen, wer einen angezeigt hat und was einem genau vorgeworfen wird. Bei anonymen Anzeigen reicht es meist aus, Einspruch einzulegen und die Vorwürfe abzustreiten und schon wird das Verfahren eingestellt. Wenn Dich der Opi anonym angezeigt hat, wäre das für Dich ein immenser Vorteil!

3. Die beste Devise lautet aber immer: Abstreiten, verharmlosen und den Unschuldigen spielen. "Ich bin langsamer gefahren, weil ich einen Parkplatz, eine bestimmte Hauseinfahrt, eine Seitengasse gesucht habe.

4. Sag nichts über die Lichthupe, sollte jedoch der Opi das von sich aus erwähnen, belastet er sich selber. Dir ist die Lichthupe also gar nicht aufgefallen, weil Du ja die Seitengasse gesucht hast.... ! Außerdem würde ich den Polizisten oder dem Richter schon zu bedenken geben, dass es sich um Nötigung seitens des Klägers handelt, wenn man Parkplatzsuchenden einfach die Lichthupe reinknallt O:-):-))!

5. Wenn es wirklich hart auf hart gehen sollte, muß eben jemand aus Deiner Familie herhalten, der zu dem Zeitpunkt gefahren ist, der am ehesten den Unschuldsengel spielen und am leichtesten auf den Führerschein verzichten kann! Meine Mutter hat aus dem Grund auch eine längere Verkehrssünderkartei als ich O:-)

6. Wenn Du auf den Tatzeitpunkt angesprochen wirst, sag den Polizisten einfach, dass Du nicht genau weißt, ob Du damals gefahren bist und Du erst in Deinem Kalender zu Hause nachschauen mußt. Wenn Du sofort alles abstreitest, macht Dich das sehr verdächtig - bist Du jedoch unsicher ist das viel glaubwürdiger.

7. Zum Tathergang sag einfach, dass Dir das, was Dir in der Anklage vorgeworfen wird, noch nie passiert wäre und Du Dich auch an keine solchen Vorkommnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern in den letzten Monaten oder Jahren erinnern kannst. Das muß ein Irrtum oder eine Verwechslung sein... ! Die Unschuldsnummer kommt immer gut an!

LG und alles Gute.

Jackpot

P.S.: An alle Heiligen hier im Forum! Ich lehne gefährliche Dinge (Abdrängen, Drängeln, abruptes Abbremsen etc.) grundsätzlich ab, aber ich habe kein Verständnis für die mittelalterlichen Gesetze der StVO.

Wenn jemand *böses Wort* baut, ist es nach meinem Rechtsempfinden schon ok, wenn er dafür eine (angemessene) Strafe bekommt. Wenn das jedoch nicht der Fall ist und ich das Opfer des Fehlverhaltens eines anderen bin, ist es aus meiner Sicht sicher in Ordnung, demjenigen wenigstens den Vogel zeigen zu dürfen! (Das ist für den Betroffenen immer noch besser als eine Anzeige wegen Verkehrsbehinderung)

Wenn am Ende jedoch nicht das Fehlverhalten, sondern nur die Reaktion darauf bestraft wird (noch dazu mit einem wahnwitzigen sechsmonatigem FS-Entzug!!), so ist das aus meiner Sicht keineswegs gerecht!!! Meine Tipps an SVpower dienen daher nur dazu, wieder die Gerechtigkeit herzustellen!

P.P.S.: Meine Einsprüche sind bisher immer alle zu meinen Gunsten entschieden worden!!

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