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Unfall auf der Nordschleife - zahlt die Versicherung ?


Hellsdriver

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Geschrieben

Wohne in der Nähe der NS - traue mich aber nicht mit dem eigenen Auto (BMW 330 ci) auf die Strecke, da ich nicht weiss, ob die Vollkasko im Falle eines Unfalls zahlt.

Bei einem Fahrsicherheitstraining mit Wolfgang Kaufmann als Instruktor hat dieser behauptet, die Versicherung müsse zahlen, da für die Strecke die gewöhnliche Straßenverkehrszulassungsordnung gelte.

Andererseits heisst es in den Versicherungsbedingungen, dass im Falle von Rennveranstaltungen (und davon wird möglicherweise eine Versicherung ausgehen, wenn man sein Blech auf einer Rennstrecke riskiert !?) nicht gezahlt wird.

Wer weiss mehr ?

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Geschrieben

Im Rahmen der Touristenfahrten handelt es sich eindeutig nicht um eine Rennveranstaltung (auch wenn man das gerne so betreibt O:-) )

Jeder Unfall wird ggf. von der Polizei aufgenommen und insofern muß man i.d.R. bei der Versicherung nur die üblichen Dinge wie grobe Fahrläßigkeit etc. befürchten. Aber eine generelle Ablehnung nicht.

Selbst bei Fahrertrainings oder Rundstreckentrainings ist es i.d.R. keine Rennveranstaltung sondern ein sog. Gleichmäßigkeitstraining.

Geschrieben

@Hellsdriver , diese Frage ab ich auch meiner Versicherung gestellt. Als Antwort kam zurück, wenn ich das Auto zu Fahrsicherheitstrainings oder bei Touristenfahrt, bei welcher die Stvo gilt, nutze ist mein Auto versichert.

Geschrieben

Das ist ja schon mal gut, aber wie schnell darf man da denn fahren? 100? Oder unbegrenzt da ja quasi baulich getrennte Fahrspuren (halt nur eine) vorhanden sind?

Geschrieben

Auf der Nordschleife gilt außerhalb beschränkter Abschnitte eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. -> volle Pulle

Ist irgendwie ne Landstraße mit Autobahncharakter.

Geschrieben
Auf der Nordschleife gilt außerhalb beschränkter Abschnitte eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. -> volle Pulle

Ist irgendwie ne Landstraße mit Autobahncharakter.

Aha.

Kraftfahrstraße nennt sich sowas übrigens. :)

Geschrieben

Kraftfahrstraße nennt sich sowas übrigens. :)

Äh, ja, genau... :oops:

Fahrschule ist schon wieder so lange her :wink:

Geschrieben

Falls da die Regeln der StVo herrschen müsste Versicherungsschutz bestehen.

Würd ich aber gerne genau wissen O:-)

Geschrieben

@zk-tec:

@Hellsdriver , diese Frage ab ich auch meiner Versicherung gestellt. Als Antwort kam zurück, wenn ich das Auto zu Fahrsicherheitstrainings oder bei Touristenfahrt, bei welcher die Stvo gilt, nutze ist mein Auto versichert.

die versicherung zahlt offensichtlich..

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Hellsdriver,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
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Geschrieben
Dann steht unserem Besuch ja nichts mehr im Weg. O:-)

unserem? hab doch garnich das passende auto dafür :-(((°

ps: kann glaub geschlossen werden

Geschrieben
unserem? hab doch garnich das passende auto dafür :-(((°

Es gibt weniger das falsche Auto als mehr den falschen Fahrer. O:-)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Auf unseren Autobahnen gilt 130 Km/h als Richtgeschwindigkeit. Bist du in einen Unfall verwickelt, wo man dir nachweist, daß du schneller unterwegs warst, bekommst du, wenn du Pech hast , ne Teilschuld. Dies gilt wahrscheinlich auch für die NS!

Jede Versicherung hat da übrigens andere Richtlinien, also vorher besser das ganz klein gedruckte lesen!

Gruß

MQP

Geschrieben
Wohne in der Nähe der NS - traue mich aber nicht mit dem eigenen Auto (BMW 330 ci) auf die Strecke, da ich nicht weiss, ob die Vollkasko im Falle eines Unfalls zahlt.

Bei einem Fahrsicherheitstraining mit Wolfgang Kaufmann als Instruktor hat dieser behauptet, die Versicherung müsse zahlen, da für die Strecke die gewöhnliche Straßenverkehrszulassungsordnung gelte.

Andererseits heisst es in den Versicherungsbedingungen, dass im Falle von Rennveranstaltungen (und davon wird möglicherweise eine Versicherung ausgehen, wenn man sein Blech auf einer Rennstrecke riskiert !?) nicht gezahlt wird.

Wer weiss mehr ?

Im Rahmen der Touristenveranstaltungen und bei Veranstaltungen,

welche als Ziel NICHT die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten beinhalten (Fahrsicherheitstrainings etc.), zahlt die Vollkasko.

Ich habe die Unfallerfahrung selbst schon auf der NS gemacht und der (nicht geringe) Schaden wurde anstandslos bezahlt.

Es gab wohl keinen Personenschaden sowie keinen anderen Unfallbeteiltigten,

d.h. bei mir war auch nur die Stresi und keine Polizei vor Ort (Polizei kommt wohl nur bei Personenschaden).

Sofern nicht genug schadensfreie Jahre vorliegen, muss man wohl mit einer Hochstufung bei der Versicherung rechnen,

aber das ist wohl in Anbetracht des finanziellen Ausgleichs zu verschmerzen.

Geschrieben

Ich würde das auf jeden Fall vorher mit der Versicherung abklären bzw. mir schriftlich geben lassen.

Solange es nicht explizit im Vertrag drinsteht, dass Unfallschäden bei solchen Veranstaltungen reguliert werden, würde ich mich auch nicht darauf verlassen.

Solche Schäden auf Rennstrecken gehen immer in die Rechtsabteilung der Versicherung, wo ganz genau ausgelotet wird, ob man zahlen muss oder nicht. Finden die irgendeine weiche Stelle im Versicherungsvertrag, dann verweigern die die Zahlung.

Geschrieben

Im Rahmen der Touristenfahrten haben die Versicherungen zumindest in meinem sozialen Umfeld immer reguliert. Es soll aber gerade im Sportwagenbereich (Porsche, Ferrar etc) immer häufiger Ausschlußklauseln geben. Bei privaten Veranstaltungen geht es nicht immer so glatt. Auch wenn die Veranstaltung nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gilt (das ist der Passus, der überall drinsteht) werden die Versicherungen zunehmend kritischer.

Grüße

Peter

Geschrieben

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen,daß die Vollkasko bei Touristenfahrtennormalerweise anstandslos bezahlt (Huk). Als Unfallort hab ich seinerzeit einfach "Nürburgring" angegeben, fertig.Das ganze wird dann genauso behandelt wie ein Unfall im Rahmen STVO.

Der ADAC in der Nähe hilft einen als Schutzbriefmitglied auch sofort. Der Wagen wird abgeschleppt und dafür gehts mit dem Mietwagen nach Hause. Den darf man dann 7 Tage behalten. Kostet keine müde Mark. Man kann den Wagen auch gleich reparieren lassen. Würd ich eher nicht empfehlen.....

Eventuell muss man allerdings für einen Schaden an der Rennstrecke(Leitplanken) blechen. War bei mir damals aber nicht der Fall.

Geschrieben
Eventuell muss man allerdings für einen Schaden an der Rennstrecke(Leitplanken) blechen. War bei mir damals aber nicht der Fall.

Da hast Du aber Glück gehabt! :wink2:

Geschrieben

Da hast Du aber Glück gehabt! :wink2:

Ja.

Wobei die Leute sehr freundlich sind. Hatte allerdings bzgl. Einschlaggeschwindigkeit etwas Glück. Hab dann später erfahren, daß man am Ausgang Aremberg bei Regen besser NICHT auf die Kurbs kommt. O:-)

Geschrieben

Eventuell muss man allerdings für einen Schaden an der Rennstrecke(Leitplanken) blechen. War bei mir damals aber nicht der Fall.

Bei mir schon, es mussten insgesamt 25m Leitplanke ersetzt/repariert werden.

Dann noch die Stresi-Kosten. Wurde auch alles anstandslos bezahlt.

Geschrieben
Hab dann später erfahren, daß man am Ausgang Aremberg bei Regen besser NICHT auf die Kurbs kommt. O:-)

Zu dumm, dass man sowas erst dann erfährt, wenn es zu spät ist.. :-(((°

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