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Neuer FS mit 22 - Fahranfänger?


benny_996

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgende Problematik:

Führerschein musst im Alter von 22 Jahren für 8 Monate abgegeben werden. Danach erfolgte Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Natürlich auch mit dazugehörigem Ausstellungsdatum (Dez. 2003)

Meine Frage hierzu:

Ich fahre seit ich 18 bin Auto. Also 4 Jahre (mit 8-monatiger Unterbrechung). Dennoch gelte ich laut dem neu ausgestellten FS als Fahranfänger mit grade mal 1/2 Jahr Erfahrung...

Dies führt zB bei Autovermietungen zu Problemen. Da diese 1 Jahr Fahrerfahrung voraussetzen.

Wie kann ich meine Fahrerfahrung nachweisen? Kennt sich da jemand aus? Wäre echt super hilfreich.

Danke schonmal für eure Tipps.

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Geschrieben

Vielleicht kannst du einfach die Bußgeldbescheide aus der Zeit davor vorlegen O:-)

Nichst für ungut :hug:

AngryAngel

Geschrieben

Mich würde interessiern wie das rechtlich aussieht. Gelte ich tatsächlich wieder als Fahranfänger oder ist das nur eine Lücke im Rechtssystem?

Geschrieben

Rechtlich solltest du als Fahranfänger gelten, schliesslich wird der Führerschein immer nur "auf Probe" ausgegeben. Du müsstest also auch in der Probezeit sein.

Das einzige was hiervon nicht betroffen sein sollte ist deine SF-Einstufung.

Gruß,

AngryAngel

Geschrieben

Und damit kann ich keinen Leihwagen bekommen obwohl ich seit 4 Jahren Auto fahre... Traurig.

Geschrieben

Ja, wird wohl so sein...

Wenn es dir aber nur darum geht, irgendeinen Leihwagen zu bekommen:

Die Autovermietungen haben ein paar Autos, die auch an "Anfänger" verliehen werden. Bei Sixt ist das zB. die A-Klasse und der Lupo (jaa, ich weiss, das sind Einkaufswagen und keine Autos)

Ausserdem hat der ADAC doch auch eine Vermietung, an ADAC-Mitglieder wird glaube ich auch immer vermietet.

Solltest du dich vielleicht mal umhören, ich kenne einige Leute, die mit 18 schon Mietwagen besorgt haben.

Ausserdem gibts bei dir vielleicht die Möglichkeit, über die Firma einen Mietwagen zu besorgen. Dann ist das Alter des Fahrers egal, ich fahre auch alle Firmen-Mietwagen.

Gruß,

AngryAngel

Geschrieben

Um die Sache abzurunden:

habe mich bei der hiesigen FS-Stelle erkundigt. Bei FS-Entzug erllischt tatsächlich das alte Recht und man fängt quasi bei Null als Fahranfänger an.

Sinn oder Unsinn. Das überlasse ich euch...

Ich für meinen Teil bin ziemlich verärgert.

:wink2:

Geschrieben

In meinen Augen ärgerlich,

aber wenn du die Möglichkeit hast, über die Firma ein Auto zu mieten gehts ja noch.

Es kann dann übrigens jeder damit fahren, der "im Auftrag der Firma" fährt.

Gruß,

AngryAngel

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ja, ich leihe mir auch immer ein Auto über die Firma wenn ich eins brauche, da ich sonst keins bekommen täte...

:wink2:

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo benny_996,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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