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zu dichtes Auffahren ? Anzeigen ?


FunkyStar

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Hi,

habe bis gerade das schöne Wetter genossen, als ich dann auf der Autobahn fuhr verschlechterte sich meine Laune allerdings.

um des kurz zu machen :-)

kann ich jemanden wegen nötigung anzeigen wenn der die ganze zeit links fährt, mich ausbremst mir als er dann hinter mir war lichthupe gibt ???

und

kann er mich genauso anzeigen weil ich vielleicht zwischendurch zu nah hinter ihm war ???

Ich war alleine im Auto - er mit seiner Frau die sich sichtlich darüber gefreut hat das sie meine Nummernschild-Daten aufgeschrieben hat !!!

Grüsse

Marco

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Klar geht das. Diese Dauerlinksfahrer müssen härter bestraft werden.

Nur durch Sie werden Staus, Auffahrünfalle etc verursacht.

Und wenn sowas passiert ist natürlich der Raser schuld. *lol*

Wenns aber Aussage gegen Aussage ist wars das dann mit der Anzeige!

Aussage gegen Aussage ist nur wenn je eine Person im Auto saß, aber hier war das nicht der Fall. Normalerweise beruhigen sich diese D*** :puke: wieder dann machen die keine Anzeige, aber wenn u alleine warst und die zu zweit, dann ist´das nich so gut. :(

ja das mit aussage gegen aussage 2 gegen 1 hab ich auch schon dran gedacht.

sollte ich wirklich ne anzeige kriegen was sagt denn dann der strafkatalog dazu ? weil die wirkliche entfernung hat doch keiner gemessen ?

Es wird, und da bin ich mir ziemlich sicher, von deinem Kontrahenten keine Anzeige geben. Denn zu diesem Zweck muss man erst einmal eine Polizeiwache aufsuchen und eine Anzeige aufgeben - und das dauert!

Wenn es dennoch eine Anzeige gibt, ist die Aussage der Ehefrau nicht relevant, da dieser von der Staatsanwaltschaft eine hohe Parteilichkeit zu Grunde gelegt wird und daher nur in seltenen Fällen eine Gerichtsverwertbarkeit zu erkennen ist.

Zudem würdest du als Beschuldigter gehört werden. Wenn du dir persönlich nichts vorwerfen musst, solltest du deine Aussage so wahrheitsgemäß wie möglich machen und dich an viele Einzelheiten erinnern können (auch genauer Streckenabschnitt etc.), um die Glaubhaftigkeit deiner Aussage zu bekräftigen. Hier hast du aber auch die Gelegenheit, von dir aus eine Gegenanzeige zu erstatten.

Beide Aussagen werden dann von der Staatsanwaltschaft verglichen und auf ihre Plausibilität hin überprüft. Hier sind Fachleute am Werk, deren täglich Brot dies ist. Und so wird man aufgrund von Erfahrungswerten dort rasch erkennen, was tatsächlich vorgefallen ist. Sollte man zur Erkenntnis gelangen, dass der Erstanzeigende kein normales Verhalten im Straßenverkehr gezeigt hat, sondern sich provokativ verhalten hat, kann das schnell ein Bumerang für ihn werden.

Daher wird es von deinem Kontrahenten auch keine Anzeige geben.

@ Toma

Sehr schön und gut geschrieben

Mir war es gestern Abend zu blöd. Da habe ich einem dieser .... es mit gleicher Münze zurückgezahlt.

Ich war auf ner 3spurigen AB hinter einem RS6, und der musste erstmal einen kleinen Kompakt auf die Seite schieben. Als der RS6 auf die mittlere Spur vor den Kompakt wechselte, bekam er Lichthupe, als ich dann mit gutem Abstand zum RS6 auf die mittlere Spur wechselte bekam ich auch die Lichthupe, aber im Dauerzustand. :???::evil:

Nur gut das ich ein Sonnenschutzrollo habe 8) Ausserdem war der Kompakt im Rückspiegel schnell kleiner geworden.

Der RS6 fuhr von der AB ab und ich fuhr in eine lange Baustelle. Es kam wie es kommen musste. Ca. 600 meter vor dem Ende überholte mich der Kompakt ganz locker. Es galten Tempo 60, ich fuhr Tacho 70 und würde schätzen er mindest Tacho 90.

Natürlich wechselte der Kompakt sofort auf die linke Spur und ich fuhr langsam mit guten Abstand an ihn heran. Der Kompakt krebste mit seinen 160km/h dahin und ich wartete geduldig bis er dann endlich mal wirklich Kaiserlichen Platz für einen Spurwechsel hatte. Aber...Nix! Einmal Lichthupe, keine Reaktion. Kurz noch mal über die mittlere Spur spioniert, alles frei!... hey, der hat mir doch vorher ein Dauerfernlicht verpasst.

Also wieder mittig hinter den Kompakt und rein das Fernlicht. Das Auto wurde ganz schön gut ausgeleuchtet. :D Es hat auch gar nicht lange gedauert und die Saftsocke ist auf die mittlere Spur gefahren. Natürlich nicht ohne mir danach das Fernlicht (wiedermal!) zu geben. Sogar solange bis ich um die nächste Kurve war. Armer Tropf.

Interessant dabei ist, das es sich meist um Menschen mittleren Alters handeln, die eigentlich die nötige Erfahrung und Reife mitrbringen sollten, und sowas nicht zu provozieren.

Mir macht sowas übrigens überhaupt kein Spass und ich finde es schade, das man es bei manchen echt soweit kommen lassen muss.

Allseits gute und sichere Fahrt!

Tom

@FunkyStar: Sorry dass ich dir den ersten Maui verdunkeln muss, aber das was Thoma da geschrieben hat ist vielleicht in der Theorie und in einer anderen Welt so, aber in D garantiert nicht.

Es wird, und da bin ich mir ziemlich sicher, von deinem Kontrahenten keine Anzeige geben. Denn zu diesem Zweck muss man erst einmal eine Polizeiwache aufsuchen und eine Anzeige aufgeben - und das dauert!

Das stimmt noch, die wenigsten Leute die so rumtun zeigen dann wirklich auch an weils wirklich sehr stressig ist.

Wenn es dennoch eine Anzeige gibt, ist die Aussage der Ehefrau nicht relevant, da dieser von der Staatsanwaltschaft eine hohe Parteilichkeit zu Grunde gelegt wird und daher nur in seltenen Fällen eine Gerichtsverwertbarkeit zu erkennen ist.

Wenn es zum Verfahren kommt ist diese Aussage entscheidend. Beim 1:1 wird öfters noch eingestellt, aber wenn der andere noch einen Zeugen hat steht 2:1 und dem Richter/Staatsanwalt ist alles klar und du kannst dich fast garnicht rausreden.

Wenn du dir persönlich nichts vorwerfen musst, solltest du deine Aussage so wahrheitsgemäß wie möglich machen und dich an viele Einzelheiten erinnern können (auch genauer Streckenabschnitt etc.), um die Glaubhaftigkeit deiner Aussage zu bekräftigen

Das Problem ist, dass du, wenn du der Angeklagte bist, lügen darfst, also nicht verpflichtet bist die Wahrheit zu sagen, im Gegensatz zu Zeugen, d.h. der Richter wird denken du würdest dich halt nur rausreden wollen und erzählst jetzt halt etwas anderes.

Hier hast du aber auch die Gelegenheit, von dir aus eine Gegenanzeige zu erstatten

Falls es wirklich zu einer Anzeige kommt musst du das unbedingt sofort machen, weil dann bist du auch Zeuge und musst die Wahrheit sagen, d.h. deine Stimme zählt schonmal mehr.

Sollte man zur Erkenntnis gelangen, dass der Erstanzeigende kein normales Verhalten im Straßenverkehr gezeigt hat, sondern sich provokativ verhalten hat, kann das schnell ein Bumerang für ihn werden

Dass es soweit kommt ist schonmal sehr unwahrscheinlich, weil die sog. "Fachleute" von der allgemeinen Stimmung in Deutschland gegen die "kranken Raser" geprägt sind und denen von Anfang an klar ist, dass der der anzeigt komplett unschuldig ist und der andere am besten lebenslang in den Knast gehört. Da ist von Objektivität keine Spur. Und bei den Richtern isses übrigends genauso ;)

Haben die denn dein Gesicht gesehen? Weil bei Anzeigen nützt das Kennzeichen nichts wenn der Anzeigende nicht auch den Fahrer identifizieren kann. Deshalb immer beim Vorbeifahren die Hand vors/nebens Gesicht halten, und schon garnicht rüberschauen oder so.

Aber wie gesagt ist es wirklich unwahrscheinlich, dass da was kommt, den meisten ist das anzeigen einfach zu stressig, also geniesse ruhig den 1. Mai ...alleinschon weil wenn etwas kommt es dann normal einige Monate dauert.

@Hannibal360;

Ich muss dich etwas korrigieren. Ich habe aus der Praxis und nicht aus einer anderen Welt gepostet.

Es ist nun mal so, dass eine Ehefrau als Zeuge vor Gericht kaum Anerkennung findet. Dies steht im Zusammenhang mit der rechtlichen Vorgabe, dass ein direkter Verwandter als Zeuge das grundsätzliche Recht hat, trotz wider besseren Wissens, den Ehemann, die Ehefrau oder die Kinder nicht zu belasten. Eine Vereidigung ist daher ausgeschlossen. Es steht somit nicht 2:1 sondern 1:1. Nur wenn du z.B. einen Geschäftspartner als Beifahrer hattest, hast du wirklich einen Zeugen.

Noch etwas: Von der Aufnahme der Anzeige bis zur Vorladung eines Zeugen vergehen oft nicht mehr als drei Wochen, manchmal sogar nur 14 Tage. Es handelt sich hier nicht um ein Zivilverfahren sondern um ein Verkehrsstrafverfahren und die werden zügig behandelt.

Du hast aber wirklich heftige Vorurteile gegen Richter. In einem solchen Fall wie oben geschildert, würdest du einfach Unrecht haben. Die haben auch etwas Lebenserfahrung. Ich habe deswegen heute mal mit einem alten Schulfreund telefoniert. Der ist Richter!

dass ein direkter Verwandter als Zeuge das grundsätzliche Recht hat, trotz wider besseren Wissens, den Ehemann, die Ehefrau oder die Kinder nicht zu belasten

Das Recht haben Verwandte in der Tat - aber nur soweit als dass sie ein Zeugenverweigerungsrecht haben, d.h. garnichts sagen können wenn man dabei sich selbst oder einen Verwandten belasten würde - wenn sie aber aussagen muss es aber die Wahrheit sein.

Und das hat hier ja nichts mit dem Fall zu tun, andersrum gilt das nicht. Zeuge ist Zeuge, die sind alle gleich, nur der Richter kann eben entscheiden ob er einen Zeugen für mehr glaubwürdig oder weniger glaubwürdig hält. Also es könnte auch 1:1,5 oder so stehen nagut, aber mehr als 1:1. Und wie gesagt selbst 1:1 ist kritisch, weil die Verkehrsrichter meistens von der Schuld des Angeklagten überzeugt sind (auch wenn es da öfters nicht zur Verhandlung kommt wenn der Staatsanwalt wegen 1:1 einstellt).

Von der Aufnahme der Anzeige bis zur Vorladung eines Zeugen vergehen oft nicht mehr als drei Wochen, manchmal sogar nur 14 Tage

Im Einzelfall kann das schon sein, aber meistens dauert das beduetend länger. Die Verkehrsbehörden/Staatswanwaltschaft sind heutzutage kronisch überlastet, das dauert meist viel länger.

Du hast aber wirklich heftige Vorurteile gegen Richter.

Teils Vorurteile, teils Erfahrung, teils Geschichten anderer Leute.

Genauso wie einem Polizisten vor Gericht immer geglaubt wird geht es als "Rasern" beschuldigten nunmal an den Kragen.

Klar haben Richter Ahnung von der Materie und Erfahrung - aber sie sehen halt immer das gleiche und sind grösstenteils viel zu Vorbelastet - dass sie das nicht zugeben wollen ist klar ;)

@Hannibal360,

Zitat:

"wenn sie aber aussagen muss es aber die Wahrheit sein."

Genau das ist es! Hierzu muss der Zeuge unter Eid aussagen und das ist bei einem direkten Angehörigen nicht möglich. Also wird dieser Zeuge gar nicht erst in den Zeugenstand berufen. Hier hat das Gericht auch keinen Ermessenspielraum. Und aus diesem Grunde wird eine entsprechende Strafanzeige im Regelfall von der Staatsanwaltschaft im Vorfeld eingestellt.

Falsch. Das mit dem Eid ist was komplett anderes. Wenn man als Zeuge vor Gericht aussagt ist man ja nicht automatisch vereidigt, man ist nur normaler Zeuge (kann auch direkter Angehöriger sein) Eid ist nur nochmal eine Spezialform der Aussage die aber nur recht selten angewand wird. (da muss ich zugeben dass cih nciht weiss wie das ist mit Verwandten, kann schon so schein aber spielt hier eben keine Rolle).

Und als normaler Zeuge muss man wenn man aussagt die Wahrheit sagen, kann aber ggf. eben vom Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen. Eid spielt hier keine Rolle.

@Hannibal360

Ich denke, wir sollten hier keine juristische Debatte eröffnen.

Im geschilderten Fall geht es nicht um einen “normalen” Zeugen sondern um eine Ehefrau oder Lebensgefährtin. Das ist entscheidend.

Als Zeuge kannst du nur dann zur Wahrheit vor Gericht "gezwungen" werden, wenn du unter Eid aussagst; Stichwort hier: Meineid. Bei direkten Verwandten geht das aber nicht! Ihnen ist grundsätzlich Parteilichkeit zu unterstellen. Sie haben, wie du schon richtig sagst, das Recht, ihren Angehörigen nicht zu belasten. Nur Positives für den Kläger (oder Angeklagten) mitteilen zu müssen, Verfehlungen aber verschweigen zu dürfen, dient nicht der Wahrheitsfindung (Prinzip: Etwas schwanger). Daher ist im oben geschilderten Fall eine Zeugenaussage im Regelfall nicht(!) gerichtlich verwertbar.

Anders ist es bei nicht verwandten Zeugen, die vor Gericht hinsichtlich ihrer Aussage vereidigt werden können, wenn davon im hohen Grad die Wahrheitsfindung abhängt. Hier ist die rechtliche Lage in der Tat anders. Selbst einer nichtvereidigten Aussage kommt hier ein hohes Gewicht zu. Das trifft hier aber nicht auf den geschilderten Fall zu.

Hey ihr beiden ...

danke :-) braucht jetzt aber nicht streiten !!!

Was mich nochmal interessiert, was denkt ihr wie hoch kann die Strafe bei einer solchen Situation für mich werden ?

@Funky Star: Also, da ich sehr viel mit recht zu tun habe, mal ein Tip von mir!Sollte eine Anzeige ins Haus flattern, sofort Gegenanzeige wegen Nötigung + Verleumdung!Ergebnis: Einstellung des Verfahrens!

Sollte Dein Gegenüber die Anzeige durchsetzen können ohne das Du mit einer Gegenanzeige dagegen gehst, kann es passieren das der FS flöten geht!

Tatbestand Nötigung: §240 StGB! Mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu einer Handlung Duldung unterlassung zwingen!

Nötigung ist auf der BAB erst erfüllt wenn Du einen Überholen willst und Dich dein Hintermann so drängelt das Du den Überholvorgang abbrechen mußt! Sonst evtl. Versuchs Statium! :wink2:

Als Zeuge kannst du nur dann zur Wahrheit vor Gericht "gezwungen" werden, wenn du unter Eid aussagst.

Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Als Zeuge MUSS man vor Gericht GRUNDSÄTZLICH die Warheit sagen, es ist völlig egal ob man vereidigt ist oder nicht, wer als Zeuge geladen MUSS die Wahrheit sagen. Als Verwandter kann man garnicht aussagen wenn man einen Verwandten belasten müsste, dann müsste man aber von vorneherein garnichts aussagen - lügen ist immer verboten.

Eid ist etwas ganz anderes, vereidigt kann man zusätzlich zur normalen Aussage nochmal werden, wenn man ganz sicher gehen will, dass jemand die Wahrheit sagt, aber im Normalfall passiert das eh nicht.

Wenn die Ehefrau von dem Anzeiger aussagt muss sie genauso die Wahrheit sagen und ist als Zeugin voll gültig, ob der Richter sie für glaubwürdig hält und wieviel Gewicht er der zurechnet ist wieder etwas anderes, aber die Wahrheit muss sie immer sagen.

Und ich spreche aus Erfahrung, dass in einer Verhandlung die Aussage der Ehefrau zumindest so ins Gewicht fällt dass der Richter es endgültig als sicher ansieht, dass der Angeklagte wirklich genötigt oder was auch immer hat.

Der einzige der lügen darf ist der Angeklagte, weil der nicht als Zeuge angehört wird - deshalb glaubt der Richter dem meistens weniger.

Vergleiche mal die §§153 und 154 StGB - da wird klar unterschieden zwischen normaler Zeugenaussage und Vereidigung.

@Funkystar: Bei der Strafe kommt es darauf an wieviel du verdienst, das kann aber locker mehrere tausend Euro kosten (als Normalverdiener) und 1-2Monate keinen Führerschein.

Also falls wirklich was kommt wie Feldjäger schon sagte (und ich weiter unten;) sofort Gegenanzeige erstatten, wegen Nötigung, Verstoß gegen Rechtsfahrgebot usw. weil dann bist du auch Zeuge, musst die Wahrheit sagen und bist glaubwürdiger - wahrscheinlicher würde dann das Verfahren aber sogar eingestellt werden.

@Hannibal360,

Da hast du etwas von mir falsch verstanden. Natürlich muss jeder Zeuge vor Gericht die Wahrheit sagen. Ich habe selbst als Zeuge bei einem Kollegen vor Gericht aussagen müssen und kenne das Procedere. Aber noch einmal: Es ging im obigen Fall nicht um einen normalen Zeugen.

Es geht hier auch nicht darum, ob ein direkter Verwandter in einem Prozeß als Zeuge befragt werden kann. Das ist ein anderes Thema. Es geht um die Kernfrage: Wird ein Strafverfahren aufgrund der Aussage eines einzigen Zeugen, der zudem direkt verwandt ist, in Gang gesetzt?

Zeuge ist in einer solchen Sache einfach nun mal nicht gleich Zeuge. Ich habe vor einigen Jahren schriftlich von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt bekommen, dass die Aussage eines direkten Verwandten vor Gericht als einzigem Zeugen wegen Befangenheit ausgeschlossen ist und daher ein Verfahren nicht eröffnet werden kann. Auch die Beschwerde meines Rechtsanwaltes bei der Oberstaatsanwaltschaft brachte die gleiche inhaltliche Argumentation und die Mitteilung, dass in einem solchen Fall kein Verfahren eröffnet werden kann. Das ist einfach eine Tatsache, die ich selbst einmal erlebt habe.

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