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Unfallauto gekauft


selavi

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Hallo liebe Forumuser,

ich habe vor zwei Monaten ein 5-Jahre altes Auto bei einer Privatperson gekauft. Im Kaufvertrag wurde mir schriftlich versichert, dass der Wagen unfallfrei wäre. Es hat sich aber herausgestellt, dass es vorher mindestens zwei Unfälle mit diesem Fahrzeug gegeben hatte. Es gab einen Frontalschaden, nachdem die Stoßstange und die Motorhabe lackiert wurden und sehr wahrscheinlich einen Seitenaufprall nachdem die komplette Beifahrerseite (auch die beiden Türen) lackiert wurden.

Der Seitenschaden wurde anscheinend fachmännisch repariert. Man kann aber trotzdem die Farbspuren an den Gummidichtungen erkennen und die Türen sind im Bereich der B-Säule ca. 5mm in der Höhe zueinander versetzt. D.h. das waren nicht nur kleine Kratzer, die ausgebessert wurden. Bei dem Frontschaden wird unterschiedliche Farbzusammensetzung im Sonnenlicht deutlich sichtbar.

Mit dem Frontschaden könnte ich noch leben, da ich den Wagen relativ günstig gekauft hatte, aber die Geschichte mit Seitenschaden ist mir jetzt doch zu viel.

Ich habe in diesem Forum von einen ähnlichen Fall von dem User tobi500 gelesen. In meinen Fall war der Verkäufer aber nicht als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen. Ich habe den Verkäufer noch nicht kontaktiert, da er zurzeit im Urlaub ist. Hätte ich bei einer möglichen Klage Erfolgsaussichten?

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Ich habe letztes Jahr meinen Leon Cupra geschrottet. Bis und mit zum Kühler bekam ich ein komplett neues Fahrzeug. Stossfänger, Kotflügel, Motorhaube, Scheinwerfer, Kühler einfach alles Neu.

Ich habe den offiziellen Händler dann gefragt ob ich jetzt bei einem allfälligen Autoverkauf angeben müsste dass das Auto ein Unfallwagen sei.

er verneinte mit der Begründung dass das Chassis nicht beschädigt wurde, also somit auch nicht auf die Richtbank musste.

Also so ist es anscheinend in der Schweiz.

Daniel

Hallo Selavi,

was steht genau in Deinem Vertrag ?

Unfallfrei in der Zeit des Verkäufers ?

Oder,

unfallfrei ohne diesen kleinen aber wichtigen Zusatz ?

Trifft das Erste zu. dann hast Du sehr schlechte Karten.

Wurde aber generell Unfallfrei testiert,dann kannst Du mit hilfe eines Gutachters auf eine Wandlung bestehen.

Du wirst das aber wahrescheinlich nur mit eine Klage vor Gericht durchstzen können.

ja ist der Wagen nur nachlackiert worden oder gibts Beweise für einen massiven Schaden?

Um welches Auto handelt es sich, wie alt ist er und wieviel hat er auf der Uhr?

Hallo GTO 250,

in Deutschland ist es so, das eine Angabe über Unfallschäden nichts damit zu tun

hat ob es einen Rahmenschaden gab oder nicht.

Auch wenn nur der Kotflügel oder die Tür krumm waren, muss das angegeben werden.

Es gilt natürlich immer das Recht vom Land an dem der Vertrag geschlossen wurde.

Hallo GTO 250,

in Deutschland ist es so, das eine Angabe über Unfallschäden nichts damit zu tun

hat ob es einen Rahmenschaden gab oder nicht.

Auch wenn nur der Kotflügel oder die Tür krumm waren, muss das angegeben werden.

Es gilt natürlich immer das Recht vom Land an dem der Vertrag geschlossen wurde.

OK habe nach ein wenig Googeln das im Netzt entdeckt.

Jedes Fahrzeug, welches einen Schaden, der grösser als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule) ist, erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung “nicht unfallfrei” darf aber nicht mit dem Ausdruck “Unfallwagen/Unfallfahrzeug” verwechselt werden.

Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden.

(Das Fahrzeug auf dem Bild ist nach der Reparatur nicht mehr unfallfrei, es handelt sich aber nicht um einen Unfallwagen, da die Seitenwand nicht ein primär tragendes Bauteil ist)

Achtung: Beim Kauf eines Fahrzeuges hat der Verkäufer (z.B. Occasionshändler) die Pflicht, Schäden durch Unfälle offen zu legen. Wird nachträglich festgestellt, dass der gekaufte Wagen einen (oder mehrere) Unfallschaden erlitten hat, kann der Verkäufer juristisch belangt werden. (Rücknahme, Nachlass auf den Verkaufspreis)

Was genau im Vertrag steht muss ich zuerst daheim nachschauen, unfallfrei war angekreuzt, und davor stand noch ein Satz. Das war eine Vertragsvorlage von mobile.de, nicht aber die aktuellste.

Es geht um einen Nissan Almera Bj. 2006, zur Kaufzeit 56 tkm auf dem Tacho, jetzt 60 tkm. Kaufpreis 5800 Euro vor zwei Monaten.

Ich war noch nicht beim Gutachter, aber wenn schon die Türen versetzt sind, dann gab es offensichtlich mehr Schäden als nur ein paar Kratzer, die überlackiert wurden.

Hallo Selavi,

was steht genau in Deinem Vertrag ?

Unfallfrei in der Zeit des Verkäufers ?

Oder,

unfallfrei ohne diesen kleinen aber wichtigen Zusatz ?

Trifft das Erste zu. dann hast Du sehr schlechte Karten.

Wurde aber generell Unfallfrei testiert,dann kannst Du mit hilfe eines Gutachters auf eine Wandlung bestehen.

Du wirst das aber wahrescheinlich nur mit eine Klage vor Gericht durchstzen können.

Steht nur "unfallfrei". Was hat das für eine Auswirkung? Es wurde ja damit bestätigt, dass es unfallfrei ist.

Hallo Selavi,

Wurde aber generell Unfallfrei testiert,dann kannst Du mit hilfe eines Gutachters auf eine Wandlung bestehen.

Du wirst das aber wahrescheinlich nur mit eine Klage vor Gericht durchstzen können.

Ganz so leicht ist das nicht. Da das Geschäft von Endverbraucher zu Endverbraucher ist, kann die Gewährleistung durch so sätze wie "gekauft wie gesehen und probegefahren" ausgeschlossen werden.

Regresspflichtig machen kannst du den Vorbesitzer dann nur, wenn er dich "arglistig getäuscht" hat.

In deinem Falle sieht das dann so aus, dass du ihm beweisen musst, dass er von dem Schaden gewusst hat. Ein einfacher Trick ist der, den Vorbesitzer vom Vorbesitzer anzurufen und ein wenig mit ihm zu plaudern :wink:

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo selavi,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Ein einfacher Trick ist der, den Vorbesitzer vom Vorbesitzer anzurufen und ein wenig mit ihm zu plaudern :wink:

...in der Hoffnung, dass dieser ehrlich gegenüber dem Nachbesitzer war ;) ...so oder so...

Interessantes Thema.

Nehmen wir mal an, dass jemand unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Jemand fährt hinten auf. Leichter Heckschaden. Bei einem Ferrari, Lamborghini oder anderen Exoten bedeutet das schnell mal 10- 20'000 Euro Schaden. Bei 08/15 Autos auch schnell mal 3'000 Euro. Am Rahmen ist nichts defekt. Also nur "Kosmetik".

Die Versicherung regelt den Schaden anstandslos. Soweit alles ok.

Einige Zeit später soll das Auto verkauft werden. Ist es jetzt unfallfrei? Steht von dem Schaden etwas in der Anzeige, lässt sich das Auto nur sehr schwer verkaufen. Es springen dann alle laut heulend auf, wie man so oft hier liest. Obwohl es am Auto ja gar keinen Schaden hinterliess. Also wird der Schaden nicht genannt, weil es nicht richtig ist, selber die Differenz zu zahlen. Zumindest in der Schweiz gilt darum ein Auto als unfallfrei, solange das Chassis nicht betroffen war. Nur dann muss man den Schaden angeben. Wie gesagt, das gilt in der Schweiz so.

Ich bin überzeugt, dass die meisten Autos nicht oder schlecht verkauft werden könnten, würden die Besitzer alles sagen, was da so los war. Dies gilt nicht nur bei Unfallschäden. Gerade im Bereich Motor, Getriebe, Aufhängung werden die Autos geschunden wie Lastesel und nachher steht da; unfallfrei, Garagenauto, top gepflegt, nur bei schönem Wetter gefahren und ähnlicher Blödsinn.

Wenn das Auto seinen Zweck erfüllt und keine Sicherheitsmängel hat, würde ich mich wegen eines Unfallschadens nicht weiter darüber aufregen. Du hast ihn ja auch günstig bekommen, wie Du schreibst.

Noch kurz einige Fragen: wie viele Anzeigen kennt ihr, wo ein reparierter Unfallschaden angegeben wird? Wie viele Blechschäden kommen wohl pro Jahr zusammen? Ergo?

Soll der unverschuldete Teil der Unfallteilnehmer tatsächlich diese Abermillionen von Erlösminderungen tragen?

Müssten das nicht auch die Versicherungen übernehmen. Warum tun sie das nicht? Ergo?

Also sind das doch letztendlich alles keine Unfallautos. Ist ja logisch.

Es ist trotzdem unangenehm, dass man dich über den Tisch gezogen hat. Und weil ich nicht weiß, wie schwer diese Unfälle wirklich waren, kann ich zum Beispiel nicht sicher sein, dass im Ernstfall die Airbags auslösen (wenn überhaupt noch welche vorhanden sind).

Und bei einem Wiederverkauf muss ich die Schäden angeben und dadurch eine empfindliche Preisminderung hinnehmen müssen. Wenn ich ihn dann an die normal Verbraucher überhaupt verkaufen kann. Ich befürchte, dass ich ihn dann an die Export-Händler abgeben muss.

Ansonsten, wenn die Reparatur ordentlich gemacht wurde, dann werden die lackierten Teile zu allerletzt rosten, da extra Lackschicht drauf ist.

Der nächste Kauf wird aber auf jeden Fall ein kleiner Neuwagen sein, lieber auf Nummer kleiner, dafür aber keine Katze im Sack.

eine gute Investition für Leute die häufiger Gebrauchtwagen kaufen ist ein "Lackschichtenmesser". Ein kleines Gerät, das man rund ums Auto aufs Belch oder Alu drückt und schwupps wird dir die Lackdicke angezeigt. Es zeigt sogar an, ob nur lackiert oder auch gespachtelt wurde..

Mit dem Lackschichtenmesser ist das so eine Sache... Ich gabe mal einen Passat als Leasingwagen zurück, der definitiv keinen Unfall hatte. Dennoch meinte der Händler, dass einem Kotflügel wohl nachlackiert worden wäre. Da der Wagen aber - wie üblich - bei ihm gewartet worden war, wusste er, dass während der NUtzungsdauer kein Schaden aufgetreten war. Ergo - die einzige Schlussfolgerung war, dass VW den Wagen schon vor Auslieferung im Werk nachlackiert hatte...

...was übrigens sehr oft vorkommt. Ich habe ja lange in der Branche gearbeitet und weiss von Fällen, wo Neuwagen ausgeliefert wurden, die schon starke Unfälle hatten, bevor sie zum Händler kamen. Auf dem Transport geht sehr viel schief.

Bei Luxusautos wird wohl mindestens jeder Dritte nachlackiert. Bei einer ganz bestimmten Marke (Brite) sind es ca. 60%. Kein Scherz!

Der Lackschichtenmesser ist also eher beim Neuwagen angesagt.

Der Lackdichtenmesser ist auch nur zur Hilfe gedacht. Man misst die lackdichte rund um den Wagen und schlägt das Gerät aus, kann man die betreffende seite oder das Teil näher begutachten.

...was übrigens sehr oft vorkommt. Ich habe ja lange in der Branche gearbeitet und weiss von Fällen, wo Neuwagen ausgeliefert wurden, die schon starke Unfälle hatten, bevor sie zum Händler kamen. Auf dem Transport geht sehr viel schief.

Das mag evtl. in der Schweiz durchgehen, versuch das aber mal hier in der BRD einen Transportschaden zu verschweigen. Da haste dann ganz schlechte Karten.

Die Definition ob ein Schaden als Unfall eingestuft wird oder nicht, variiert mittlerweile von Gericht zu Gericht. Ein Unfall ist per Definition "eine von aussen plötzlich eintretende Beschädigung durch Gewalteinwirkung". Nur zur Info: dieser Quatsch ist nicht auf meinen Mist gewachsen.

Streng formaljuristisch ist eine Parkdelle also auch ein Unfall, oder?

Und auch jeder Kratzer ist eine Gewalteinwirkung von aussen.

Andererseits gibt es ein aktuelles Urteil nachdem Schönheitsrep. nicht Angabepflichtig sind, bsp. ein nachlackierter Kotflügel. Wieso sollte ich aber einen Kotflügel nachlackieren wenn er keinen Kratzer (also Gewalteinwirkung von aussen) hat?

Und jetzt? Genau, Justizia beisst sich in die eigene Waage! :???:

Ein Kollege hat im Moment ein Ermittlungsverfahren am Hals wegen eines getauschten Heckstoßfänger und einer nachlackierten Heckklappe, Schadenshöhe 1.800,-- € inkl. Mwst. Der Vorbesitzer hat diese "Schönheitsrep." uns gegenüber verschwiegen und das Fzg wurde von uns als unfallfrei angekauft und von ihm entsprechend wieder als unfallfrei verkauft.

Die jetzt ermittelnde Staatsanwaltschaft stuft diesen Schaden nun als "erheblichen Unfallschaden" (Zitat) ein. Noch irgendwelche Fragen? Apropos, der Verkauf dieses Fahrzeugs ist 4 Jahre her!

Mittlerweile wird bei uns im Haus jeder Furz angegeben, selbst eine Spotlackierung für 150,-- € steht in der Bestellung. Was glaubt ihr wieviele Verfahren ich bereits mitbekommen habe in denen "Kunden" nach Jahren ihre 39,-- € Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen haben um einen Verkäufer wegen 150,-- € Nachlackierung eine arglisitge Täuschung zu unterstellen.........

Natürlich wird dann auf eine Rückabwicklung geklagt; in vielen Fällen bekommt der "Kunde"sogar durch unsere "verbraucherfreundliche Rechtsprechung" noch Recht und ist somit jahrelang für laues Geld ein neuwertiges Fahrzeug gefahren.

Mann, ich bekomm gleich hektische Flecken! :???:

Edit: Anders verhält es sich natürlich bei wirklichen Schäden: Rahmenschäden. Wenn diese tatsächlich verschwiegen wurde obwohl der Verkäufer davon wusste: draufhauen!! Wobei hier wieder zwischen Privat- und gewerbl. Anbieter unterschieden wird!

Im Allgemeinen kannst du davon ausgehen das der Privatverkäufer keine genügende Fachpraxis hat einen solchen zu erkennen. Bei einem gewerbl. Verkäufer wird automatisch davon ausgegangen das er einen rep. Unfallschaden auch als solchen erkennt und entsprechend ausweist.

Im Klartext: bei einem nachlackierten Kotflügel oder einer getauschten Türe würde ich mir keinen Kopf machen sofern die Arbeiten sachgemäß durchgeführt wurden. Hierbei kann normalerweise nichts anbrennen und auch der dümmste Mechaniker kann hierbei keine gravierenden Fehler machen.

Bei einem Rahmenschaden sehe ich die Sache auch differenzierter da die Aufgabe wesentlich komplizierter ist. Hierbei kann man ne Menge pfuschen und die daraus resultierenden Folgemängel kommen erst Jahre später ans Tageslicht!

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Mann, ich bekomm gleich hektische Flecken! :???:

Ganz ruhig Toni! Kollabier mir bloss nicht. Ich lad dich auf einen Wurstsalat ein (mit Brot!) und alles ist wieder gut..... :D:-))!

Spass beiseite - das Problem liegt auf beiden Seiten. Bei den Verkäufern und bei den Kunden versucht halt jeder seinen Schnitt zu machen. Keiner traut keinem mehr.... und die Anwälte reiben sich die Hände.

Spass beiseite - das Problem liegt auf beiden Seiten. Bei den Verkäufern und bei den Kunden versucht halt jeder seinen Schnitt zu machen. Keiner traut keinem mehr.... und die Anwälte reiben sich die Hände.

Früher wollte ich immer Anwalt werden. Verteidiger, das war mein Traumberuf. Aber wenn ich sehe, mit was für Blödsinn diese Rechtsverdreher heute ihr kleines Geld verdienen müssen, bin ich echt froh was gescheites gelernt zu haben.

Neulich hatte ich einen Fall. Ich inserierte einen Passat 2.0 "Le Mans", EZ 2007 aber mit 167000 km an Gewerbetreibenden in mobile.de. Jemand von der Küste meldete sich, ich beschrieb ihm den Wagen so gut ich konnte und er erschien 2 Tage später bei mir auf dem Hof. Nun war der Preusse ein ganze genauer, er mukierte ein paar Steinschläge, leichte Kratzer an der Heckstosstange und 2 kleine Parkdellen an der Beifahrertür. Ansonsten war der Wagen (für seine Laufleistung) in sehr guten Zustand.Innenausstattung fast wie neu, Reifen gut und Kundendienst fast neu!

Er nahm den Wagen nicht und reiste wieder zurück an die Nordseeküste.....

2 Wochen später kam ein Anwaltschreiben, ich solle für die Kosten der Besichtigung aufkommen, weil ich falsche Angaben gemacht hätte und der Wagen "mangelbehaftet" gewesen sei. Bitteschön wir reden hier von einem Wagen der fast 170000 km gelaufen hat :-o

Eine Tag darauf kam übrigens ein weiterer Interessent, der nahm den Wagen mit Handkuss :-))!

Dieser Anwältin hab ich übrigens ein böses Fax geschickt, ich hoffe ich habe darin den Bogen nicht überspannt :oops:

Na, da will ich doch mal ein positives Beispiel bringen.

Ihr wisst ja, daß ich mir vor einiger Zeit einen Porsche 944 Turbo gekauft habe. Es war extrem viel neu gemacht und ich hatte bei dem Fahrzeug (samt Historie) ein gutes Gefühl. Der Händler gab zudem ein Jahr Gewährleistung. Leider hat das Fahrzeug dann sehr schnell einige Macken entwickelt, so zum Beispiel ein permanentes Überhitzen, er fing an Öl zu schwitzen - und ganz schlimm, beim Abmontieren einiger Verkleidungen fand sich eine Durchrostung am Schweller bei der A-Säule. Ich habe freundlich mit dem Händler geredet und dieser bot mir spontan an, mir den Kaufpreis + meine Auslagen rück zu erstatten. Das Geld war eine Woche später auf meinem Konto, ich habe das AUto abgemeldet - und der Porsche steht noch immer bei mir auf dem Hof.

Ich denke aber auch, ich habe ein wahnsinns Glück gehabt und bin jetzt bei meiner Suche nochmals ein vielfaches kritischer geworden.

Viele Grüße

  • 1 Monat später...

Ich werde niemals mehr ein Gebraucht-Fahrzeug über 100km in Betracht ziehen. Ich sag nur: zwei mal Berlin und zurück! Fall eins: Mein Schwager fuhr vor zwei Jahren mit dem Zug nach Berlin um einen gebrauchten A4 zu holen. Alles war bsprochen, nur: das Fahrzeug entsprach überhaupt nicht der Beschreibung und er fuhr wieder heim. 2 Tage weg, trotz Billigticket 300 EUR Unkosten weg. Fall 2: Ich hatte letztes Jahr im Sommer in der Bucht einen BMW Roadster für meine Frau ersteigert "ganz leicht beschädigt". Bin mit Tageskennzeichen nach Berlin geflogen. An dem Tag 35 Grad im Schatten, Zuerst U-Bahn, Bus, dann noch Fußmarsch bis ich endlich beim Verkäufer war. Hab den Wagen dann genau angesehen, bin unter den Wagen gekrochen, was soll ich sagen - Fast Totalschaden! Gut daß ich kein Werkzeug in der Nähe lag.., ich bin total ausgerastet! Ich hab ihm dann vorgerechnet was mich die Sch**** jetzt gekostet hat, und hab dann Wochen später, nach viel Hick Hack die Flugtickets und Taxikosten von ihm zurückbekommen, aber erst als ich ihm mit Anwalt gedroht habe.

Beim Autokauf gibt es einen generellen Spruch, den sich jeder Gebrauchtwagenkäufer stets einpräge sollte:

Kaufe niemals ein Auto in Frankfurt oder Berlin

und dieser spruch hat sich schon tausendmal bewahrheitet 8)

  • 4 Monate später...

Hallo Leute!

Ich bin nicht 100% gut in Deutsch, aber ich hoffe ihr könnt mich verstehen und helfen.

Ich habe ein Problem mit einem Unfallauto den ich gekauft habe. Vor 3 Wochen habe ich mir einen Passat 3c gefunden in Bayern bei einem VW Autohaus. Ich habe da angerufen und habe auch gesagt das ich von nähe Hamburg komme und möchte genauer wissen wie der zustand von dem wagen ist. Der Verkäufer hat mir gesagt das der wagen in gutem zustand ist aber einen Blechschaden hatte und zwar vorne links Scheinwerfer, Kotflügel die beiden Türen sind neu und wurde bei VW repariert. Das habe ich auch per fahrgestel Nummer bei VW geprüft und die haben mir das bestätigt. Jetzt nach 3 Wochen habe festgestellt das der Radkasten hinten link geschachtelt wurde und schon am rosten ist und oben im Kofferraum geschweißt wurde zu sehen ist. Teilweise sind noch die spuren von schweiß funken zu sehen.

Im Kaufertrag steht Fzg. unfallfrei It. Vorb

Was kann ich in meinem fahl gegen machen und das Auto ist nur 3 Jahre alt.

Danke euch voraus!

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